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   OVG Saarland, 14.09.2017 - 2 A 216/16   

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https://dejure.org/2017,41689
OVG Saarland, 14.09.2017 - 2 A 216/16 (https://dejure.org/2017,41689)
OVG Saarland, Entscheidung vom 14.09.2017 - 2 A 216/16 (https://dejure.org/2017,41689)
OVG Saarland, Entscheidung vom 14. September 2017 - 2 A 216/16 (https://dejure.org/2017,41689)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • online-und-recht.de

    Auch Kameras zur Wildbeobachtung unterfallen dem BDSG

  • datenschutz.eu

    Auch Kameras zur Wildbeobachtung unterfallen dem BDSG

  • kanzlei.biz

    Tierbeobachtungskameras und Datenschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BETRETUNGSVERBOT; DATENSCHUTZ; FAKTISCH; JAGD; JÄGER; KIRRUNG; MELDEPFLICHT; ÖFFENTLICH; WALD; WILD; WILDKAMERA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Auch Einsatz von Video-Kameras zur Tierbeobachtung unterfällt dem BDSG

  • das-gruene-recht.de (Kurzinformation)

    Meldepflicht für Wildkameras? Ja, aber nur noch für kurze Zeit

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Einsatz von Video-Kameras zur Tierbeobachtung unterfällt dem BDSG

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Saarlouis, 18.05.2016 - 1 K 1074/15

    Datenschutzrechtliche Meldepflicht hinsichtlich des Aufstellens von

    Auszug aus OVG Saarland, 14.09.2017 - 2 A 216/16
    Mit dem aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 18.5.2016 - 1 K 1074/15 - ergangenen Urteil hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes die Klage als unbegründet abgewiesen.

    unter Abänderung des auf die mündliche Verhandlung vom 18.5.2016 ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - 1 K 1074/15 - festzustellen, dass er nicht verpflichtet ist, dem Beklagten den Betrieb von Kameras zur Tierbeobachtung, soweit diese der Beobachtung von Kirrungen dienen, zu melden.

  • EuGH, 11.12.2014 - C-212/13

    Die Richtlinie zum Schutz personenbezogener Daten ist auf die Videoaufzeichnung

    Auszug aus OVG Saarland, 14.09.2017 - 2 A 216/16
    Der Rechtsprechung des EuGH zufolge(Urteil vom 11.12.2014 - C-212/13 -, juris) verlangt der Schutz des in Art. 7 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union(ABl. C 202 vom 07.06.2016, S. 395-395) garantierten Grundrechts auf Privatleben, dass sich die Ausnahmen und Einschränkungen in Bezug auf den Schutz der personenbezogenen Daten auf das absolut Notwendige beschränken müssen.
  • LG Essen, 26.06.2014 - 10 S 37/14

    Unterlassungsbegehren eines Grundstückseigentümers gegen den Pächter bzgl. der

    Auszug aus OVG Saarland, 14.09.2017 - 2 A 216/16
    Selbst wenn es sich bei der Kirrung um eine jagdliche Einrichtung handelt, die von dem allgemeinen Betretungsrecht ausgenommen ist(so Dienstbühl, aaO., S. 397 m.w.Nw.; ebenso LG Essen; Urteil vom 26.6.2014 - 10 S 37/14 - juris), hätte der Kläger die Vorschriften des BDSG zu beachten, weil diese Fläche des Waldes trotz eines Betretungsverbotes faktisch für die Öffentlichkeit zugänglich ist.
  • EuGH, 06.11.2003 - C-101/01

    Bodil Lindqvist - Verwendung personenbezogener Daten im Internet

    Auszug aus OVG Saarland, 14.09.2017 - 2 A 216/16
    Ausdrücklich vom Anwendungsbereich der bestehenden Datenschutzgesetze ausgenommen bleibt die Datenverarbeitung im privaten und familiären Kontext (sog. Haushaltsausnahme).(von Lewinski, in Auernhammer, DSGVO/BDSG, a.a.O., § 1 Rdnr. 15) Während im BDSG von 1977 die Anwendung des Gesetzes noch auf den Datenumgang als "Hilfsmittel für die Erfüllung von Geschäftszwecken oder Zielen" (vgl. § 22 Abs. 1 Satz 1 BDSG 1977) begrenzt war und dies im BDSG von 1990 nur redaktionell geändert wurde ("geschäftsmäßig oder für berufliche oder gewerbliche Zwecke", § 1 Abs. 2 Nr. 3 BDSG), wurde der Anwendungsbereich im BDSG 2001, europarechtliche Vorgaben aufgreifend(vgl. Art. 3 Abs. 2 2. Spiegelstrich der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 24.10.1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (EG-DatSchRL); EuGH, Urteil vom 6.11.2003 - C-101/01 - ("Lindquist"); juris), im Ergebnis erweitert, indem (nur) die Datenerhebung zu rein persönlichen und familiären Zwecken ausgenommen wurde.
  • BVerfG, 11.08.2009 - 2 BvR 941/08

    Video-Verkehrsüberwachung nur mit Rechtsgrundlage

    Auszug aus OVG Saarland, 14.09.2017 - 2 A 216/16
    Es umfasst auch die Freiheit vor unerwünschten Videoaufnahmen(BVerfG, Beschluss vom 11.8.2009 - 2 BvR 941/08 -, juris).
  • BVerwG, 29.01.2004 - 3 C 29.03

    Haltverbot, eingeschränktes; Haltverbot für eine Zone; Zonenhaltverbot; Fahrrad;

    Auszug aus OVG Saarland, 14.09.2017 - 2 A 216/16
    Die von dem Kläger erhobene (negative) Feststellungsklage (§ 43 Abs. 1 VwGO)(vgl. allgemein zur negativen Feststellungsklage: BVerwG, Urteil vom 29.1.2004 - 3 C 29/03 -, NJW 2004, 1815; juris) ist zulässig.
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OVG Saarland, 14.09.2017 - 2 A 216/16
    Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG vermittelt jedem einen Anspruch auf Achtung und Entfaltung seiner Persönlichkeit und auf den Schutz seines Privatbereichs(BVerfG, Urteil vom 15.12.1983,- 1 BvR 209/83 u.a. ("Volkszählungsurteil"); juris; NJW 1984, 419).
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