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   OVG Saarland, 16.02.2018 - 1 B 1/18   

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OVG Saarland, 16.02.2018 - 1 B 1/18 (https://dejure.org/2018,3121)
OVG Saarland, Entscheidung vom 16.02.2018 - 1 B 1/18 (https://dejure.org/2018,3121)
OVG Saarland, Entscheidung vom 16. Februar 2018 - 1 B 1/18 (https://dejure.org/2018,3121)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Entscheidung über die Kosten nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen in einem Verfahren zur Durchsetzung eines beamtenrechtlichen Bewerbungsverfahrensanspruchs; Grundsätze zur Entscheidung nach billigem Ermessen bei schuldhafter ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für eine Entscheidung über die Kosten nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen in einem Verfahren zur Durchsetzung eines beamtenrechtlichen Bewerbungsverfahrensanspruchs; Grundsätze zur Entscheidung nach billigem Ermessen bei schuldhafter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2018, 759
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus OVG Saarland, 16.02.2018 - 1 B 1/18
    Zur Gewährleistung des Bewerbungsverfahrensanspruchs und des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz des im Auswahlverfahren unterlegenen Bewerbers um ein Beförderungsamt muss der Dienstherr vor Aushändigung der Ernennungsurkunde an den/die erfolgreichen Bewerber eine angemessene Zeit zuwarten, um dem/den unterlegenen Konkurrenten die Möglichkeit zu geben, ihre Rechtsschutzmöglichkeiten auszuschöpfen, also einen Eilantrag zu stellen, Beschwerde zu erheben und gegebenenfalls eine verfassungsgerichtliche Eilentscheidung über die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle herbeizuführen.(BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 9.7.2007 - 2 BvR 206/07 -, NVwZ 2007, 1178, zitiert nach juris; BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - 2 C 16.09 -, BVerwGE 138, 102, zitiert nach juris, juris-Rdnr. 33 ff.).

    Eine andere Möglichkeit zur Durchsetzung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs besteht nicht.(BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - 2 C 16.09 -, juris, Rdnr. 39; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3.2.2016 - 1 A 1235/15 -, juris, Rdnr. 36) Insoweit hat das Bundesverwaltungsgericht unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass der Grundsatz der Ämterstabilität der Aufhebung der Ernennung der beförderten Konkurrenten auf Klage eines unterlegenen Bewerbers nicht entgegensteht, wenn dieser daran gehindert worden ist, die Rechtsschutzmöglichkeiten zur Durchsetzung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs vor der Ernennung auszuschöpfen.(BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - 2 C 16.09 -, a.a.O.) Allerdings kann eine Ernennung, wenn sie gegen die Rechte des unterlegenen Bewerbers aus Art. 33 Abs. 2 GG verstößt, lediglich mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben werden.

    Die Aufhebung mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Vornahme scheidet aus, weil die mit der Ernennung verbundene Statusänderung jedenfalls ohne gesetzliche Grundlage nicht nachträglich ungeschehen gemacht werden kann.(BVerwG, Urteil vom 4.11.2010, a.a.O., juris-Rdnr. 39) Die fehlende Ämterstabilität steht dem Eintritt der Erledigung des vorliegenden Verfahrens aus den genannten Gründen nicht entgegen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2016 - 1 A 1235/15

    Auswirkungen eines Verstoßes gegen vorherige Informations- und Wartepflichten

    Auszug aus OVG Saarland, 16.02.2018 - 1 B 1/18
    Nachdem die Beigeladenen bereits ernannt sind, kann dem unterlegenen Antragsteller gerichtlicher Rechtsschutz nur noch im Wege der - als Primärrechtsschutz für etwaige Schadensersatzansprüche erforderlichen(OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3.2.2016 - 1 A 1235/15 -, juris 2. Leitsatz sowie Rdnr. 38) - Anfechtungsklage gegen die Ernennung gewährt werden.

    Eine andere Möglichkeit zur Durchsetzung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs besteht nicht.(BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - 2 C 16.09 -, juris, Rdnr. 39; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3.2.2016 - 1 A 1235/15 -, juris, Rdnr. 36) Insoweit hat das Bundesverwaltungsgericht unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass der Grundsatz der Ämterstabilität der Aufhebung der Ernennung der beförderten Konkurrenten auf Klage eines unterlegenen Bewerbers nicht entgegensteht, wenn dieser daran gehindert worden ist, die Rechtsschutzmöglichkeiten zur Durchsetzung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs vor der Ernennung auszuschöpfen.(BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - 2 C 16.09 -, a.a.O.) Allerdings kann eine Ernennung, wenn sie gegen die Rechte des unterlegenen Bewerbers aus Art. 33 Abs. 2 GG verstößt, lediglich mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben werden.

  • BVerwG, 07.02.2007 - 1 C 7.06

    Angemessenheit einer Verteilung der Verfahrenskosten zwischen den Parteien nach

    Auszug aus OVG Saarland, 16.02.2018 - 1 B 1/18
    Billigem Ermessen entspricht es in der Regel, entsprechend dem Grundsatz des § 154 Abs. 1 VwGO dem Beteiligten die Kosten aufzuerlegen, der ohne den Eintritt des erledigenden Ereignisses voraussichtlich unterlegen wäre.(BVerwG, Beschluss vom 24.6.2008 - 3 C 5.07 -, juris, Rdnr. 2 sowie Beschluss vom 27.3.1997 - 1 C 5.95 -, juris, Rdnr. 2) Etwas anderes gilt indes dann, wenn ein Beteiligter das erledigende Ereignis aus eigenem Willensentschluss herbeigeführt hat.(BVerwG, Beschluss vom 3.4.2017 - 1 C 9/16 -, NVwZ 2017, 1207, zitiert nach juris, juris-Rdnr. 7 mit weiteren Nachweisen; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.12.2004 - 1 W 40/04 -, juris, Rdnr. 4; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.2.2018 - 1 A 160/17 -) In einem solchen Fall können nach billigem Ermessen diesem Verfahrensbeteiligten die Kosten auferlegt werden.(BVerwG, Beschluss vom 17.2.2007 - 1 C 7.06 -, juris) Das gilt insbesondere dann, wenn der Beteiligte dem Verfahren schuldhaft die Grundlage entzogen und dadurch eine Sachentscheidung verhindert hat.(Bader in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, Verwaltungsgerichtsordnung, 6. Aufl., § 161 Rdnrn. 16 und 21).
  • OVG Saarland, 25.10.2016 - 1 B 313/16

    Voraussetzungen einer Zwischenregelung nach Art. 19 Abs. 4 GG im Rahmen eines

    Auszug aus OVG Saarland, 16.02.2018 - 1 B 1/18
    Zum anderen hätte selbst die - fallbezogen von der Antragsgegnerin nicht abgegebene - Zusicherung einer zukünftigen Beförderung des Antragstellers die von ihm begehrte einstweilige Anordnung auch deshalb nicht entbehrlich gemacht, weil es insoweit um eine Stelle ginge, auf die sich das streitgegenständliche Vergabeverfahren nicht bezieht und die ihrerseits erst nach einem auf sie ausgerichteten neuerlichen Verwaltungsverfahren besetzt werden darf.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.10.2016 - 1 B 313/16 -, juris, 3. Leitsatz sowie juris-Rdnr. 10, sowie Beschluss vom 30.3.2006 - 1 W 19/06 -, NVwZ 2006, 956, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 03.04.2017 - 1 C 9.16

    Asylantrag; Bundesamt; Dublin-Verfahren; Herkunftsstaat; Unzulässigkeit;

    Auszug aus OVG Saarland, 16.02.2018 - 1 B 1/18
    Billigem Ermessen entspricht es in der Regel, entsprechend dem Grundsatz des § 154 Abs. 1 VwGO dem Beteiligten die Kosten aufzuerlegen, der ohne den Eintritt des erledigenden Ereignisses voraussichtlich unterlegen wäre.(BVerwG, Beschluss vom 24.6.2008 - 3 C 5.07 -, juris, Rdnr. 2 sowie Beschluss vom 27.3.1997 - 1 C 5.95 -, juris, Rdnr. 2) Etwas anderes gilt indes dann, wenn ein Beteiligter das erledigende Ereignis aus eigenem Willensentschluss herbeigeführt hat.(BVerwG, Beschluss vom 3.4.2017 - 1 C 9/16 -, NVwZ 2017, 1207, zitiert nach juris, juris-Rdnr. 7 mit weiteren Nachweisen; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.12.2004 - 1 W 40/04 -, juris, Rdnr. 4; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.2.2018 - 1 A 160/17 -) In einem solchen Fall können nach billigem Ermessen diesem Verfahrensbeteiligten die Kosten auferlegt werden.(BVerwG, Beschluss vom 17.2.2007 - 1 C 7.06 -, juris) Das gilt insbesondere dann, wenn der Beteiligte dem Verfahren schuldhaft die Grundlage entzogen und dadurch eine Sachentscheidung verhindert hat.(Bader in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, Verwaltungsgerichtsordnung, 6. Aufl., § 161 Rdnrn. 16 und 21).
  • OVG Saarland, 23.12.2004 - 1 W 40/04
    Auszug aus OVG Saarland, 16.02.2018 - 1 B 1/18
    Billigem Ermessen entspricht es in der Regel, entsprechend dem Grundsatz des § 154 Abs. 1 VwGO dem Beteiligten die Kosten aufzuerlegen, der ohne den Eintritt des erledigenden Ereignisses voraussichtlich unterlegen wäre.(BVerwG, Beschluss vom 24.6.2008 - 3 C 5.07 -, juris, Rdnr. 2 sowie Beschluss vom 27.3.1997 - 1 C 5.95 -, juris, Rdnr. 2) Etwas anderes gilt indes dann, wenn ein Beteiligter das erledigende Ereignis aus eigenem Willensentschluss herbeigeführt hat.(BVerwG, Beschluss vom 3.4.2017 - 1 C 9/16 -, NVwZ 2017, 1207, zitiert nach juris, juris-Rdnr. 7 mit weiteren Nachweisen; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.12.2004 - 1 W 40/04 -, juris, Rdnr. 4; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.2.2018 - 1 A 160/17 -) In einem solchen Fall können nach billigem Ermessen diesem Verfahrensbeteiligten die Kosten auferlegt werden.(BVerwG, Beschluss vom 17.2.2007 - 1 C 7.06 -, juris) Das gilt insbesondere dann, wenn der Beteiligte dem Verfahren schuldhaft die Grundlage entzogen und dadurch eine Sachentscheidung verhindert hat.(Bader in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, Verwaltungsgerichtsordnung, 6. Aufl., § 161 Rdnrn. 16 und 21).
  • BVerwG, 27.03.1997 - 1 C 5.95

    Gebühren und Kosten - Kostenverteilung bei übereinstimmender Erledigterklärung in

    Auszug aus OVG Saarland, 16.02.2018 - 1 B 1/18
    Billigem Ermessen entspricht es in der Regel, entsprechend dem Grundsatz des § 154 Abs. 1 VwGO dem Beteiligten die Kosten aufzuerlegen, der ohne den Eintritt des erledigenden Ereignisses voraussichtlich unterlegen wäre.(BVerwG, Beschluss vom 24.6.2008 - 3 C 5.07 -, juris, Rdnr. 2 sowie Beschluss vom 27.3.1997 - 1 C 5.95 -, juris, Rdnr. 2) Etwas anderes gilt indes dann, wenn ein Beteiligter das erledigende Ereignis aus eigenem Willensentschluss herbeigeführt hat.(BVerwG, Beschluss vom 3.4.2017 - 1 C 9/16 -, NVwZ 2017, 1207, zitiert nach juris, juris-Rdnr. 7 mit weiteren Nachweisen; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.12.2004 - 1 W 40/04 -, juris, Rdnr. 4; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.2.2018 - 1 A 160/17 -) In einem solchen Fall können nach billigem Ermessen diesem Verfahrensbeteiligten die Kosten auferlegt werden.(BVerwG, Beschluss vom 17.2.2007 - 1 C 7.06 -, juris) Das gilt insbesondere dann, wenn der Beteiligte dem Verfahren schuldhaft die Grundlage entzogen und dadurch eine Sachentscheidung verhindert hat.(Bader in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, Verwaltungsgerichtsordnung, 6. Aufl., § 161 Rdnrn. 16 und 21).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus OVG Saarland, 16.02.2018 - 1 B 1/18
    Zur Gewährleistung des Bewerbungsverfahrensanspruchs und des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz des im Auswahlverfahren unterlegenen Bewerbers um ein Beförderungsamt muss der Dienstherr vor Aushändigung der Ernennungsurkunde an den/die erfolgreichen Bewerber eine angemessene Zeit zuwarten, um dem/den unterlegenen Konkurrenten die Möglichkeit zu geben, ihre Rechtsschutzmöglichkeiten auszuschöpfen, also einen Eilantrag zu stellen, Beschwerde zu erheben und gegebenenfalls eine verfassungsgerichtliche Eilentscheidung über die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle herbeizuführen.(BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 9.7.2007 - 2 BvR 206/07 -, NVwZ 2007, 1178, zitiert nach juris; BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - 2 C 16.09 -, BVerwGE 138, 102, zitiert nach juris, juris-Rdnr. 33 ff.).
  • BVerwG, 24.06.2008 - 3 C 5.07

    Erfordernis der Prüfung der Erfolgsaussichten der Revision bei einer

    Auszug aus OVG Saarland, 16.02.2018 - 1 B 1/18
    Billigem Ermessen entspricht es in der Regel, entsprechend dem Grundsatz des § 154 Abs. 1 VwGO dem Beteiligten die Kosten aufzuerlegen, der ohne den Eintritt des erledigenden Ereignisses voraussichtlich unterlegen wäre.(BVerwG, Beschluss vom 24.6.2008 - 3 C 5.07 -, juris, Rdnr. 2 sowie Beschluss vom 27.3.1997 - 1 C 5.95 -, juris, Rdnr. 2) Etwas anderes gilt indes dann, wenn ein Beteiligter das erledigende Ereignis aus eigenem Willensentschluss herbeigeführt hat.(BVerwG, Beschluss vom 3.4.2017 - 1 C 9/16 -, NVwZ 2017, 1207, zitiert nach juris, juris-Rdnr. 7 mit weiteren Nachweisen; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.12.2004 - 1 W 40/04 -, juris, Rdnr. 4; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.2.2018 - 1 A 160/17 -) In einem solchen Fall können nach billigem Ermessen diesem Verfahrensbeteiligten die Kosten auferlegt werden.(BVerwG, Beschluss vom 17.2.2007 - 1 C 7.06 -, juris) Das gilt insbesondere dann, wenn der Beteiligte dem Verfahren schuldhaft die Grundlage entzogen und dadurch eine Sachentscheidung verhindert hat.(Bader in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, Verwaltungsgerichtsordnung, 6. Aufl., § 161 Rdnrn. 16 und 21).
  • OVG Saarland, 30.03.2006 - 1 W 19/06

    Konkurrentenstreit bei der Beamtenbeförderung

    Auszug aus OVG Saarland, 16.02.2018 - 1 B 1/18
    Zum anderen hätte selbst die - fallbezogen von der Antragsgegnerin nicht abgegebene - Zusicherung einer zukünftigen Beförderung des Antragstellers die von ihm begehrte einstweilige Anordnung auch deshalb nicht entbehrlich gemacht, weil es insoweit um eine Stelle ginge, auf die sich das streitgegenständliche Vergabeverfahren nicht bezieht und die ihrerseits erst nach einem auf sie ausgerichteten neuerlichen Verwaltungsverfahren besetzt werden darf.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.10.2016 - 1 B 313/16 -, juris, 3. Leitsatz sowie juris-Rdnr. 10, sowie Beschluss vom 30.3.2006 - 1 W 19/06 -, NVwZ 2006, 956, zitiert nach juris).
  • VG Lüneburg, 16.10.2019 - 1 A 160/17

    EU-Fahrerlaubnis; Feststellungsbescheid; Führerschein; Führerschein-Richtlinie;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2020 - 6 B 285/20
    vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 16. Februar 2018 - 1 B 1/18 -, ZBR 2018, 321 = juris Rn. 3 m. w. N.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.09.2021 - 1 O 79/21

    Streitwertbemessung bei mehreren, wirtschaftlich identischen Streitgegenständen;

    Die aus Sicht der Klägerin ungerechtfertigte Belastung mit mehr als einem Klage- und Eilverfahren betrifft nicht die Bemessung des Streitwertes, sondern einen Aspekt, der nur im Rahmen der Kostenlastentscheidung nach § 161 Abs. 2 VwGO hätte berücksichtigt werden können; danach kann bei der im Ermessen des Gerichts stehenden Kostenentscheidung im Falle beiderseitiger Erledigungserklärungen auch Berücksichtigung finden, ob und aus welchen Gründen ein Verfahrensbeteiligter das zur Erledigung führende Ereignis bewirkt hat (vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 16. Februar 2018 - 1 B 1/18 -, juris m. w. N.).
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