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   OVG Saarland, 16.10.2018 - 1 A 269/18   

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https://dejure.org/2018,35263
OVG Saarland, 16.10.2018 - 1 A 269/18 (https://dejure.org/2018,35263)
OVG Saarland, Entscheidung vom 16.10.2018 - 1 A 269/18 (https://dejure.org/2018,35263)
OVG Saarland, Entscheidung vom 16. Oktober 2018 - 1 A 269/18 (https://dejure.org/2018,35263)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßige Bemessung des vom Gericht nach Erledigung eines Rechtsstreits festgesetzten Streitwerts; Umfang des einem Beamten zu gewährenden Jahresurlaubs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ANHÖRUNGSRÜGE; BESCHWER; GEGENVORSTELLUNG; STREITWERT; UMDEUTUNG; URLAUBSREGELUNG

  • rechtsportal.de

    GKG § 69a
    Rechtmäßige Bemessung des vom Gericht nach Erledigung eines Rechtsstreits festgesetzten Streitwerts; Umfang des einem Beamten zu gewährenden Jahresurlaubs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 02.12.2016 - 10 BV 16.962

    Glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung: Erfolglose Anhörungsrüge gegen

    Auszug aus OVG Saarland, 16.10.2018 - 1 A 269/18
    Da sich die Anhörungsrüge allein auf die Festsetzung des Streitwerts bezieht, ist nicht § 152a VwGO, sondern die - indes inhaltsgleiche - Regelung des § 69a GKG einschlägig.(zur Abgrenzung: BayVGH, Beschluss vom 2.12.2016 - 10 BV 16.962 -, juris, Rdnrn. 21 und 32).

    Insbesondere steht ihnen prozessual die Möglichkeit offen, zu beantragen, den Streitwert nach Maßgabe des § 63 Abs. 3 Satz 1 GKG abzuändern, wenn sie der Auffassung sind, dass die betreffende Festsetzung unrichtig ist(BayVGH, Beschluss vom 2.12.2016, a.a.O., Rdnr. 36 f. m.w.N.), wobei ein solcher Antrag vorliegend aus den aufgezeigten Gründen nicht erfolgversprechend wäre.

    Da die Entscheidung über die Anhörungsrüge nach § 69a GKG mangels eines diesbezüglichen Kostentatbestands in dem Kostenverzeichnis zu § 3 Abs. 2 GKG gerichtskostenfrei ergeht(BFH, Beschluss vom 7.9.2012 V S 24/12 -, juris, Rdnr. 6; BayVGH, Beschluss vom 2.12.2016, a.a.O., Rdnr. 39 m.w.N.) und eine Kostenerstattung in diesem Verfahren nicht stattfindet (§ 69a Abs. 6 GKG), erübrigen sich eine Kostenentscheidung und eine Festsetzung des Streitwerts für dieses Verfahren.

  • VGH Bayern, 13.08.2015 - 15 C 15.1674

    Gegenvorstellung gegen obergerichtliche Streitwertfestsetzung

    Auszug aus OVG Saarland, 16.10.2018 - 1 A 269/18
    Denn die Festsetzung eines aus Sicht des Prozessbevollmächtigten zu niedrigen Streitwerts führt zu einer eigenen Beschwer des Prozessbevollmächtigten.(BayVGH, Beschluss vom 13.8.2015 - 15 C 15.1674 -, juris, Rdnr. 5 m.w.N.) Indes bedarf die Frage der Zulässigkeit beziehungsweise des Gebotenseins einer solchen Auslegung fallbezogen keiner Vertiefung.
  • BFH, 07.09.2012 - V S 24/12

    Fehlerhafte Besetzung der Richterbank und fehlende Originalunterschriften

    Auszug aus OVG Saarland, 16.10.2018 - 1 A 269/18
    Da die Entscheidung über die Anhörungsrüge nach § 69a GKG mangels eines diesbezüglichen Kostentatbestands in dem Kostenverzeichnis zu § 3 Abs. 2 GKG gerichtskostenfrei ergeht(BFH, Beschluss vom 7.9.2012 V S 24/12 -, juris, Rdnr. 6; BayVGH, Beschluss vom 2.12.2016, a.a.O., Rdnr. 39 m.w.N.) und eine Kostenerstattung in diesem Verfahren nicht stattfindet (§ 69a Abs. 6 GKG), erübrigen sich eine Kostenentscheidung und eine Festsetzung des Streitwerts für dieses Verfahren.
  • BGH, 20.12.2011 - VIII ZB 59/11

    Streitwertbeschwerde: Beschwer der Partei bei Festsetzung eines zu niedrigen

    Auszug aus OVG Saarland, 16.10.2018 - 1 A 269/18
    Damit ist eine Beschwer des Klägers durch die beanstandete Festsetzung ausgeschlossen.(BGH, Beschluss vom 20.12.2011 - VIII ZB 59/11 -, juris, Rdnrn. 5 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.2023 - 13 S 569/23

    Streitwertbemessung bei Normenkontrollanträgen gegen die Ausweisung von

    Unter einem solchen Beteiligten im Sinne von § 69a Abs. 1 GKG ist grundsätzlich ein Verfahrensbeteiligter gemäß § 63 VwGO zu verstehen, dessen Anspruch auf rechtliches Gehör durch die Entscheidung verletzt werden konnte, der mithin anhörungsberechtigt war (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 16.10.2018 - 1 A 269/18 - juris Rn. 5; Fölsch in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 3. Aufl., GKG § 69a Rn. 10).

    Für eine analoge Anwendung des § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG - zumal zu Lasten Dritter - besteht hier keine Notwendigkeit, da in einer solchen Konstellation die Anhörungsrüge des Bevollmächtigten rechtsschutzfreundlich als eine grundsätzlich zulässige Gegenvorstellung gegen die Streitwertfestsetzung auszulegen ist (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 16.10.2018 a. a. O. Rn. 14; siehe auch BVerwG, Beschlüsse vom 17.03.2021 - 4 BN 61.20 - juris Rn. 6 und vom 18.06.2009 - 2 KSt 1.09 - juris Rn. 1).

    Eine Kostenentscheidung und eine Streitwertfestsetzung sind entbehrlich, weil die Anhörungsrügeverfahren mangels eines Kostentatbestands in dem Kostenverzeichnis zu § 3 Abs. 2 GKG gebührenfrei sind und Kosten nach § 69a Abs. 6 GKG nicht erstattet werden (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 16.10.2018 a. a. O. Rn. 16).

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