Rechtsprechung
   OVG Saarland, 17.05.2017 - 1 B 338/17.NC, 1 B 338/17.NC u.a., 1 B 350/17.NC, 1 B 351/17.NC, 1 B 353/17.NC   

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OVG Saarland, 17.05.2017 - 1 B 338/17.NC, 1 B 338/17.NC u.a., 1 B 350/17.NC, 1 B 351/17.NC, 1 B 353/17.NC (https://dejure.org/2017,16736)
OVG Saarland, Entscheidung vom 17.05.2017 - 1 B 338/17.NC, 1 B 338/17.NC u.a., 1 B 350/17.NC, 1 B 351/17.NC, 1 B 353/17.NC (https://dejure.org/2017,16736)
OVG Saarland, Entscheidung vom 17. Mai 2017 - 1 B 338/17.NC, 1 B 338/17.NC u.a., 1 B 350/17.NC, 1 B 351/17.NC, 1 B 353/17.NC (https://dejure.org/2017,16736)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin i.R.d. Ausschöpfung der Ausbildungskapazität

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin i.R.d. Ausschöpfung der Ausbildungskapazität

  • rechtsportal.de

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin i.R.d. Ausschöpfung der Ausbildungskapazität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Saarland, 25.07.2013 - 2 B 48/13

    Zulassung zum Studium der Medizin im Wintersemester 2012/2013 an der Universität

    Auszug aus OVG Saarland, 17.05.2017 - 1 B 338/17
    Nach der überzeugenden Rechtsprechung des früher für das Hochschulzulassungsrecht zuständig gewesenen Zweiten Senats des Oberverwaltungsgerichts(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.7.2013 - 2 B 48/13.NC u.a. -, juris Rdnrn. 48.) führt das Fehlen eines normativen Stellenplans nicht zur Feststellung zusätzlicher Ausbildungskapazität.

    Dass diese Aufstellung, die in der ebenfalls den Kapazitätsberechnungsunterlagen beigefügten Stellenbesetzungsliste ihre Entsprechung finde, nicht nachvollziehbar wäre, sei weder aufgezeigt noch erkennbar.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.7.2013, a.a.O., juris Rdnrn. 48 ff.).

    Anhaltspunkte dafür, dass die Befristung dieser Arbeitsverträge in der Sache nicht mehr gerechtfertigt war, können allein aus der Dauer ihrer befristeten Beschäftigung - maximal rund neun Jahre - nicht abgeleitet werden, sofern sich wie vorliegend das Ziel einer Habilitation an eine erfolgreiche Promotion angeschlossen hat.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.7.2013, a.a.O., Rdnrn. 89 ff., 107).

    Aus welchen konkreten Gründen diese Sichtweise, die seither ständige Rechtsprechung des Gerichts ist(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. -, a.a.O., Rdnrn. 161 ff., vom 25.7.2013 - 2 B 48/13.NC u.a. und 2 B 209/13.NC -, jew. juris Rdnrn. 162 ff. bzw. 28 ff., und vom 24.7.2014 - 1 B 105/14.NC u.a. -, Rdnrn 85 ff.), mit dem Kapazitätserschöpfungsgebot und der Kapazitätsberechnungsformel nicht vereinbar und rein fachlich nicht haltbar sein sollte, ist den Ausführungen der Antragstellerinnen nicht zu entnehmen.

  • OVG Saarland, 12.08.2013 - 2 B 285/13

    Einstweilige Anordnung - außerkapazitäre Zulassung zum Studium der Zahnmedizin an

    Auszug aus OVG Saarland, 17.05.2017 - 1 B 338/17
    Nach der Systematik der Kapazitätsberechnung kommt es grundsätzlich nicht darauf an, in welchem Umfang die zum Studium zugelassenen Studenten von dem Lehrangebot in den einzelnen Semestern tatsächlich Gebrauch machen.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.8.2013 - 2 B 285/13 -, juris Rdnr. 96).

    Der von ihr zitierte Bayerische Verwaltungsgerichtshof geht - nicht anders als der Senat(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.8.2013, a.a.O., Rdnr. 96) - davon aus, dass es bei der Beurteilung der kapazitätsdeckenden Vergabe von Studienplätzen, ebenso wie bei der Berechnung der Schwundquote, auf den Bestand der im betreffenden Studiengang eingeschriebenen Studierenden ankommt, zu dem auch Studierende gehören, die beurlaubt sind.

    Diesbezügliche Sachaufklärungen vergangener Jahre haben ergeben, dass es der ständigen Handhabung der Antragsgegnerin entspricht, aufgrund oder im Rahmen von Kapazitätsprozessen zugelassene Studienbewerber in dem Fachsemester dem Bestand hinzu zu zählen, nach dessen Rechtsverhältnissen die Zulassung erfolgt ist.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.8.2013 - 2 B 285/13 u.a. -, juris Rdnr. 93 ff.).

  • OVG Saarland, 16.07.2012 - 2 B 56/12

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität des

    Auszug aus OVG Saarland, 17.05.2017 - 1 B 338/17
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichts(OVG des Saarlandes, z.B. Beschlüsse vom 17.7.2006, a.a.O., Rdnrn. 88 ff., vom 1.7.2011 - 2 B 45/11 .NC u.a. -, juris Rdnrn. 101 ff., und vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. -, juris Rdnrn. 133 f.), die der erkennende Senat sich zu eigen macht, hat ausgehend von der auf die Prognose von Studienanfängerzahlen abstellenden Bestimmung des § 11 Abs. 2 KapVO bei der Ermittlung des Exports der Lehreinheit Vorklinische Medizin kein Schwundausgleich zu erfolgen.

    Aus welchen konkreten Gründen diese Sichtweise, die seither ständige Rechtsprechung des Gerichts ist(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. -, a.a.O., Rdnrn. 161 ff., vom 25.7.2013 - 2 B 48/13.NC u.a. und 2 B 209/13.NC -, jew. juris Rdnrn. 162 ff. bzw. 28 ff., und vom 24.7.2014 - 1 B 105/14.NC u.a. -, Rdnrn 85 ff.), mit dem Kapazitätserschöpfungsgebot und der Kapazitätsberechnungsformel nicht vereinbar und rein fachlich nicht haltbar sein sollte, ist den Ausführungen der Antragstellerinnen nicht zu entnehmen.

  • OVG Saarland, 24.07.2014 - 1 B 105/14

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Testattermine in Makroskopischer und

    Auszug aus OVG Saarland, 17.05.2017 - 1 B 338/17
    Insbesondere haben die Antragstellerinnen mit Blick darauf, dass über ihre Zulassungsansprüche unter Zuerkennung von prozessualem Bestandsschutz nach der Sach- und Rechtslage des Bewerbungssemesters zu entscheiden ist(vgl. z.B. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.7.2014 - 1 B 105/14 .NC u.a. -, juris Rdnrn. 7 f.), ein rechtlich schützenswertes Interesse daran, dass über ihre Rechtsmittel entschieden wird, obwohl das Wintersemester 2016/2017, für das sie ihre vorläufige Zulassung zum Medizinstudium begehren, inzwischen abgeschlossen ist.

    Aus welchen konkreten Gründen diese Sichtweise, die seither ständige Rechtsprechung des Gerichts ist(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. -, a.a.O., Rdnrn. 161 ff., vom 25.7.2013 - 2 B 48/13.NC u.a. und 2 B 209/13.NC -, jew. juris Rdnrn. 162 ff. bzw. 28 ff., und vom 24.7.2014 - 1 B 105/14.NC u.a. -, Rdnrn 85 ff.), mit dem Kapazitätserschöpfungsgebot und der Kapazitätsberechnungsformel nicht vereinbar und rein fachlich nicht haltbar sein sollte, ist den Ausführungen der Antragstellerinnen nicht zu entnehmen.

  • OVG Saarland, 17.07.2006 - 3 X 3/06

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wintersemester 2005/2006 im

    Auszug aus OVG Saarland, 17.05.2017 - 1 B 338/17
    Auch diese Problematik ist in der Rechtsprechung des Gerichts geklärt.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. -, juris Rdnrn. 65 ff.) Die Annahme, es müsse - etwa durch Beiziehung der Arbeitsverträge oder Aufforderung zu entsprechenden Darlegungen - geprüft werden, ob die Befristungsabreden arbeitsrechtlich wirksam seien, weil in Fällen einer Ungültigkeit der Befristungsabrede von einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis mit der Folge einer höheren Lehrverpflichtung auszugehen sei, entbehrt der Grundlage.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichts(OVG des Saarlandes, z.B. Beschlüsse vom 17.7.2006, a.a.O., Rdnrn. 88 ff., vom 1.7.2011 - 2 B 45/11 .NC u.a. -, juris Rdnrn. 101 ff., und vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. -, juris Rdnrn. 133 f.), die der erkennende Senat sich zu eigen macht, hat ausgehend von der auf die Prognose von Studienanfängerzahlen abstellenden Bestimmung des § 11 Abs. 2 KapVO bei der Ermittlung des Exports der Lehreinheit Vorklinische Medizin kein Schwundausgleich zu erfolgen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2009 - 5 NC 72.09

    FU/Tiermedizin; Sommersemester 2009; höhere Semester; Jahreszulassung;

    Auszug aus OVG Saarland, 17.05.2017 - 1 B 338/17
    Denn mit der Rechtsprechung anderer Obergerichte(z.B. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.2.2010 - 13 C 1/10 bis 13 C 9/11-; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.11.2009 - 5 NC 72.09 - OVGE Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.7.2009 - 2 N 599/08 - HessVGH , Beschluss vom 24.9.2009 - 10 B 1142/09.MM.W8 - jew. juris) sei davon auszugehen, dass bei Fehlen eines normativen Stellenplanes eine nachvollziehbare Stellenübersicht genügen könnte, in der die Stellen der der vorklinischen Lehreinheit zugeordneten Fachrichtungen aufgeführt sind.

    Von daher besteht keine Grundlage, allein das Fehlen eines normativen Stellenplanes zum Anlass für einen Kapazitätszuschlag zu nehmen, bzw. "gleichsam ins Blaue" Ermittlungen dahin anzustellen, ob neben den im Stellenplan aufgeführten weitere "verschwiegene" Stellen für zur Lehre verpflichtetes Personal existieren.(OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.11.2009, a.a.O., Rdnr. 19).

  • VGH Bayern, 21.10.2013 - 7 CE 13.10252

    LMU München; Zahnmedizin; Sommersemester 2013; Vergabe eines freien

    Auszug aus OVG Saarland, 17.05.2017 - 1 B 338/17
    Ein Studienplatz ist dementsprechend grundsätzlich auch dann kapazitätsdeckend vergeben (und nicht mehr "frei"), wenn sich ein Studienanfänger nach seiner Immatrikulation bereits im ersten Fachsemester beurlauben lässt.(BayVGH, Beschlüsse vom 21.5.2013 - 7 CE 13.10024 -, juris Rdnr. 12, und vom 21.10.2013- 7 CE 13.10252 -, juris Rdnr. 15) Die zitierte Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21.10.2013 hatte sich indes mit einer Sonderkonstellation zu befassen, die sich dadurch auszeichnete, dass Studierende bereits im Vorsemester (im ersten Fachsemester) immatrikuliert waren und sich beurlauben ließen, wobei diese Studierenden von der Universität (lediglich) aus verwaltungstechnischen Gründen (erneut) zum Bestand des (streitgegenständlichen) ersten Fachsemesters gerechnet wurden, mithin eine "Mehrfachzählung" von Studierenden als Studienanfänger im ersten Fachsemester erfolgt war.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat für diese Konstellation mit überzeugender Begründung entschieden, dass eine solche Mehrfachzählung mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der erschöpfenden Nutzung der vorhandenen Ausbildungskapazitäten nicht vereinbar sei, weil sie zur Folge hätte, dass diese Studierenden ohne sachlichen Grund wiederholt die für Studienanfänger vorgesehenen und neu zu vergebenden Studienplätze im ersten Fachsemester "blockieren" würden.(BayVGH, Beschluss vom 21.10.2013, a.a.O., Rdnr. 15) Die Entscheidung vom 21.10.2013 erlaubt daher keineswegs den Schluss, dass "somit alle im ersten Semester und im Folgesemester beurlaubten Studierenden aus der Anzahl der Studierenden herauszurechnen sind".

  • OVG Saarland, 02.08.2005 - 3 Y 12/05

    Streitwertfestsetzung im Hochschulzulassungsstreit bei Anträgen auf Zulassung

    Auszug aus OVG Saarland, 17.05.2017 - 1 B 338/17
    Die Streitwertfestsetzung ergibt sich aus den §§ 63 Abs. 2, 47 Abs. 1, 52 Abs. 1 und 53 Abs. 2 Nr. 1 GKG und berücksichtigt entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Senats, ob die Verpflichtung zur unmittelbaren Zulassung zum Studium(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.2.2012 - 2 E 16/12 - (5.000,-- Euro)) oder die Beteiligung an einem Losverfahren zur Verteilung weiterer Studienplätze(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.8.2005 -3 Y 12/05 -, juris (1.000,-- Euro)) beantragt war.
  • OVG Saarland, 01.08.2007 - 3 B 53/07

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. Fachsemester an der

    Auszug aus OVG Saarland, 17.05.2017 - 1 B 338/17
    Das Stellenprinzip des § 8 KapVO und die durch § 7 Abs. 3 Satz 2 KapVO für Berechnungszwecke vorgegebene Bildung der Lehreinheiten Vorklinische Medizin, Klinisch-Theoretische Medizin und Klinisch-Praktische Medizin machen zudem erforderlich, den gesamten Stellenbestand des wissenschaftlichen Lehrpersonals der Medizinischen Fakultät den drei medizinischen Lehreinheiten zuzuordnen.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. -, juris Rdnrn. 40 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 27.08.2008 - 3 Nc 141/07

    Zulassung zum Studium der Zahnmedizin an der Universität Hamburg zum

    Auszug aus OVG Saarland, 17.05.2017 - 1 B 338/17
    Diese Vorgehensweise ist in Bezug auf Studienplätze der Humanmedizin durchaus üblich(und wird verschiedentlich - ohne Erfolg - auch für die Vergabe von Studienplätzen der Zahnmedizin gefordert: OVG Hamburg, Beschluss vom 27.08.2008 - 3 Nc 141/07 -, juris Rdnr. 167) und aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden.
  • OVG Saarland, 25.07.2013 - 2 B 209/13

    Hochschulzulassung - Humanmedizin - Diskrepanz zwischen dem tatsächlichen und dem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2010 - 13 C 1/10

    Zulassung zum Studium der Medizin über die vorhandene Studienplatzkapazität

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2011 - 13 C 9/11

    Erforderlichkeit einer Verringerung des ambulanten Krankenversorgungsabzugs für

  • OVG Saarland, 01.07.2011 - 2 B 45/11

    Vorläufige Zulassung zum Medizinstudium (WS 2010/2011, 1. Fachsemester)

  • VGH Bayern, 21.05.2013 - 7 CE 13.10024

    Bachelorstudiengang Psychologie, Universität Regensburg, WS 2012/2013; abstraktes

  • VGH Hessen, 24.09.2009 - 10 B 1142/09

    Erlass einer einstweiligen Anordnung - Zulassung zum Studiengang Medizin -

  • OVG Saarland, 18.05.2020 - 1 B 41/20

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum Wintersemester 2019/2020 im 1.

    Insbesondere haben die Antragsteller mit Blick darauf, dass über das Bestehen eines Zulassungsanspruchs unter Zuerkennung von prozessualem Bestandsschutz nach der Sach- und Rechtslage des Bewerbungssemesters zu entscheiden ist(vgl. z.B. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.5.2017 - 1 B 338/17.NC u.a. -, juris Rdnr. 4 m.w.N.), ein rechtlich schützenswertes Interesse daran, dass über ihr Rechtsmittel entschieden wird, obwohl das Wintersemester 2019/2020, für das sie ihre vorläufige Zulassung zum Medizinstudium begehren, inzwischen abgeschlossen ist.

    Der an das Nichtvorhandensein eines normativen Stellenplans und die diesbezügliche Senatsrechtsprechung(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.5.2017 - 1 B 338/17.NC -, juris Rdnrn. 14 f.) anknüpfende Vortrag, die der Kapazitätsberechnung zugrunde gelegten Stellenpläne der drei der vorklinischen Lehreinheit zugeordneten Fachrichtungen und die den Berechnungsunterlagen als Anlage 2 beigefügte Stellenbesetzungsliste, in der die befristet beschäftigten Mitarbeiter namentlich unter Angabe des Umfangs ihrer Beschäftigung aufgelistet sind, seien nicht kongruent und damit nicht nachvollziehbar, führt nicht zur Notwendigkeit einer umfassenden Sachaufklärung.

    Ausgehend von der Senatsrechtsprechung(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 17.5.2017 - 1 B 338/17.NC u.a. -, juris Rdnrn. 17 ff., und vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NC -, juris Rdnrn. 47 ff. m.w.N.), die seitens der Antragsteller inhaltlich nicht angegriffen wird, rechtfertigt das Inkrafttreten der neugefassten LVVO 2018 für sich genommen keine Einzelfallprüfung, ob alle befristet Beschäftigten tatsächlich ihrer eigenen Weiterbildung nachgehen.

  • OVG Saarland, 24.07.2019 - 1 B 51/19

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum Wintersemester 2018/2019 an

    Insbesondere haben die Antragsteller mit Blick darauf, dass über das Bestehen eines Zulassungsanspruchs unter Zuerkennung von prozessualem Bestandsschutz nach der Sach- und Rechtslage des Bewerbungssemesters zu entscheiden ist(vgl. z. B. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.5.2017 - 1 B 338/17.NC - u.a., juris, Rdnr. 4 m.w.N.), ein rechtlich schützenswertes Interesse daran, dass über ihr Rechtsmittel entschieden wird, obwohl das Wintersemester 2018/2019, für das sie ihre vorläufige Zulassung zum Medizinstudium begehren, inzwischen abgeschlossen ist.

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts ist beim Dienstleistungsexport ein Schwund nicht zu berücksichtigen.(z.B. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 14.5.2004 - 2 X 18/04 u.a. -, amtl. Abdruck S. 15, und vom 17.5.2017 - 1 B 338/17.NC u.a. -, juris Rdnrn. 22 f.; ebenso z.B. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.6.2013, a.a.O., Rdnr. 40) Diese Rechtsprechung stellt auf die Studienanfängerzahlen des nachfragenden Studiengangs in den dem streitgegenständlichen Wintersemester jeweils vorausgegangenen beiden Semestern ab und stellt deren Mittelwert in die Berechnung des Dienstleistungsexports ein.

  • VG Aachen, 22.12.2022 - 10 L 780/22

    Humanmedizin; Zulassung; innerkapazitär; außerkapazitär; Modellstudiengang;

    OVG, Beschluss vom 17. Mai 2017 - 1 B 338/17.NC u. a. -, juris, Rn. 8; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 14. Oktober 2019 - 6 B 11209/19 -, juris, Rn. 19.

    OVG, Beschluss vom 17. Mai 2017 - 1 B 338/17.NC u. a. -, juris, Rn. 8; Nds. OVG, Beschluss vom 18. November 2014 - 2 NB 391/13 -, juris, Rn. 14.

  • BVerwG, 24.11.2021 - 6 C 18.19

    Anspruch auf Zulassung zum Studiengang Humanmedizin auf einen Teilstudienplatz

    Hierbei handelt es sich um eine modellhafte, typisierende Ausgestaltung der Berechnung des Dienstleistungsexports, die eine Berücksichtigung der Entwicklung der Studierendenzahlen und der tatsächlichen Inanspruchnahme der exportierten Dienstleistungen in den höheren Semestern nicht vorsieht (vgl. dazu, eine Schwundbereinigung ablehnend: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. März 2009 - OVG 5 NC 89.08 - juris Rn. 60; VGH München, Beschlüsse vom 11. März 2010 - 7 CE 10.10 075 - juris Rn. 28, vom 14. Mai 2013 - 7 CE 13.10 006 - juris Rn. 15 f., vom 10. November 2020 - 7 CE 20.10 074 - juris Rn. 14 und vom 1. Dezember 2020 - 7 CE 19.10 126 - juris Rn. 13 m.w.N.; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 22. August 2013 - 2 NB 394/12 - juris Rn. 62 ff., vom 25. Juni 2019 - 2 LC 164/16 - juris Rn. 43 und vom 30. Januar 2020 - 2 NB 485/19 - juris Rn. 33; OVG Magdeburg, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 3 M 144/19 - juris Rn. 10; VGH Mannheim, Beschluss vom 20. November 2013 - NC 9 S 174/13 - juris Rn. 47; OVG Saarlouis, Beschluss vom 17. Mai 2017 - 1 B 338/17.NC u.a. - juris Rn. 22 f.; OVG Bautzen, Beschluss vom 21. März 2017 - 2 A 308/16.NC - SächsVBl.
  • OVG Saarland, 17.11.2017 - 1 A 703/17

    Studienzulassung im Wege eines gerichtlichen Vergleichs - Stellenzuordnung -

    Studierende, die nach ihrer Immatrikulation beurlaubt werden, belegen nach wie vor Studienplätze und sind daher kapazitätsrechtlich zu berücksichtigen.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.5.2017 - 1 B 338/17.NC u.a. -, juris Rdnrn. 6 ff. m.w.N.).

    Die Festsetzung des Streitwertes beruht auf den §§ 63 Abs. 2, 47 Abs. 3 und Abs. 1, 52 Abs. 1 GKG und berücksichtigt entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Gerichts(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.5.2017 - 1 B 338/17.NC u.a. -, juris m.w.N.), dass die Klage darauf zielt, weitere Studienplätze nach Maßgabe eines vom Gericht anzuordnenden Verteilungsverfahrens zu vergeben.

  • VG Aachen, 07.06.2023 - 10 Nc 1/23

    NC, Humanmedizin, Sommersemester, Beurlaubte, höhere Fachsemester

    OVG, Beschluss vom 17. Mai 2017 - 1 B 338/17.NC u. a. -, juris, Rn. 8; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 14. Oktober 2019 - 6 B 11209/19 -, juris, Rn. 19.

    OVG, Beschluss vom 17. Mai 2017 - 1 B 338/17.NC u. a. -, juris, Rn. 8; Nds. OVG, Beschluss vom 18. November 2014 - 2 NB 391/13 -, juris, Rn. 14; VG Aachen, Beschluss vom 22. Dezember 2022 - 10 L 780/22 -, juris, Rn. 88 ff., 94.

  • BVerwG, 24.11.2021 - 6 C 19.19

    Anspruch auf Zulassung zum Studiengang Humanmedizin betreffend einen

    Hierbei handelt es sich um eine modellhafte, typisierende Ausgestaltung der Berechnung des Dienstleistungsexports, die eine Berücksichtigung der Entwicklung der Studierendenzahlen und der tatsächlichen Inanspruchnahme der exportierten Dienstleistungen in den höheren Semestern nicht vorsieht (vgl. dazu, eine Schwundbereinigung ablehnend: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. März 2009 - OVG 5 NC 89.08 - juris Rn. 60; VGH München, Beschlüsse vom 11. März 2010 - 7 CE 10.10 075 - juris Rn. 28, vom 14. Mai 2013 - 7 CE 13.10 006 - juris Rn. 15 f., vom 10. November 2020 - 7 CE 20.10 074 - juris Rn. 14 und vom 1. Dezember 2020 - 7 CE 19.10 126 - juris Rn. 13 m.w.N.; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 22. August 2013 - 2 NB 394/12 - juris Rn. 62 ff., vom 25. Juni 2019 - 2 LC 164/16 - juris Rn. 43 und vom 30. Januar 2020 - 2 NB 485/19 - juris Rn. 33; OVG Magdeburg, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 3 M 144/19 - juris Rn. 10; VGH Mannheim, Beschluss vom 20. November 2013 - NC 9 S 174/13 - juris Rn. 47; OVG Saarlouis, Beschluss vom 17. Mai 2017 - 1 B 338/17.NC u.a. - juris Rn. 22 f.; OVG Bautzen, Beschluss vom 21. März 2017 - 2 A 308/16.NC - SächsVBl.
  • OVG Saarland, 24.07.2019 - 1 B 102/19

    Zu den Anforderungen an eine Kapazitätsrüge im Studiengang Humanmedizin im

    Insbesondere hat der Antragsteller mit Blick darauf, dass über das Bestehen eines Zulassungsanspruchs unter Zuerkennung von prozessualem Bestandsschutz nach der Sach- und Rechtslage des Bewerbungssemesters zu entscheiden ist(vgl. z. B. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.5.2017 - 1 B 338/17.NC - u.a., juris, Rdnr. 4 m.w.N.), ein rechtlich schützenswertes Interesse daran, dass über sein Rechtsmittel entschieden wird, obwohl das Wintersemester 2018/2019, für das er seine vorläufige Zulassung zum Medizinstudium begehrt, inzwischen abgeschlossen ist.
  • OVG Saarland, 24.07.2019 - 1 B 61/19

    Kapazitätsberechnung im Studiengang Humanmedizin; hier: curricularer Eigenanteil

    Insbesondere haben die Antragsteller mit Blick darauf, dass über das Bestehen eines Zulassungsanspruchs unter Zuerkennung von prozessualem Bestandsschutz nach der Sach- und Rechtslage des Bewerbungssemesters zu entscheiden ist(vgl. z. B. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.5.2017 - 1 B 338/17.NC - u.a., juris, Rdnr. 4 m.w.N.), ein rechtlich schützenswertes Interesse daran, dass über ihr Rechtsmittel entschieden wird, obwohl das Wintersemester 2018/2019, für das sie ihre vorläufige Zulassung zum Medizinstudium begehren, inzwischen abgeschlossen ist.
  • OVG Saarland, 22.04.2020 - 1 B 20/20

    Hochschulzulassung: Ermittlung der Curricularanteile bei einem 15-wöchigen

    Insbesondere haben die Antragsteller mit Blick darauf, dass über das Bestehen eines Zulassungsanspruchs unter Zuerkennung von prozessualem Bestandsschutz nach der Sach- und Rechtslage des Bewerbungssemesters zu entscheiden ist(vgl. z.B. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.5.2017 - 1 B 338/17.NC u.a. -, juris Rdnr. 4 m.w.N.), ein rechtlich schützenswertes Interesse daran, dass über ihr Rechtsmittel entschieden wird, obwohl das Wintersemester 2019/2020, für das sie ihre vorläufige Zulassung zum Medizinstudium begehren, inzwischen abgeschlossen ist.
  • OVG Saarland, 18.05.2020 - 1 B 16/20

    Keine Anwendbarkeit der Ordnung über die Ermäßigung der Lehrverpflichtung für die

  • OVG Saarland, 20.12.2018 - 1 A 162/18

    Hochschulzulassung - Deputatsreduzierung wegen Aufgabenwahrnehmung bei der

  • OVG Saarland, 01.10.2019 - 1 B 246/19

    Rechtsgrundlage der Bestimmung des Umfangs der Lehrverpflichtung

  • OVG Saarland, 05.04.2018 - 1 B 35/18

    Studienplatzvergabe im Studienfach Humanmedizin zum Wintersemester 2017/2018 im

  • OVG Saarland, 01.10.2019 - 1 B 244/19

    Befristet; Curricularnormwert; Deputat; Dienstleistungsexport; Endfristung;

  • OVG Saarland, 05.04.2018 - 1 B 32/18

    Studienplatzvergabe Humanmedizin - Berücksichtigung von Team-Teaching

  • VG München, 15.03.2018 - M 3 E Z 17.10359

    Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studiengang

  • OVG Saarland, 01.10.2019 - 1 B 230/19

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • VG München, 19.04.2018 - M 3 E Z 17.10421

    Einwand des nicht konkret nachgewiesenen Curriculareigenanteils der Lehreinheit

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