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   OVG Saarland, 17.12.2020 - 2 C 309/19   

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OVG Saarland, 17.12.2020 - 2 C 309/19 (https://dejure.org/2020,44584)
OVG Saarland, Entscheidung vom 17.12.2020 - 2 C 309/19 (https://dejure.org/2020,44584)
OVG Saarland, Entscheidung vom 17. Dezember 2020 - 2 C 309/19 (https://dejure.org/2020,44584)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (39)

  • OVG Hamburg, 10.12.2019 - 2 E 24/18

    Bindungswirkung der Obergrenzen in BauNVO § 17 Abs 1 für die Bauleitplanung der

    Auszug aus OVG Saarland, 17.12.2020 - 2 C 309/19
    [Fickert/Fieseler, Baunutzungsverordnung, Kommentar, 13. Aufl., 2019, § 17 Rdnr. 9; BVerwG, Urteil vom 6.6.2002 - 4 CN 4/01 - Hamburgisches OVG, Urteil vom 10.12.2019 - 2 E 24/18.N - juris] Die mögliche Überschreitung der Obergrenzen nach § 17 Abs. 2 BauNVO ist an das Vorliegen bzw. die Erfüllung der in der Vorschrift genannten Voraussetzungen gebunden, die insgesamt, also kumulativ vorliegen bzw. erfüllt sein müssen. Der Absatz 2 enthält drei Voraussetzungen und zwar 1. das Vorliegen von städtebaulichen Gründen, 2. die Wahrung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und 3. die Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt. Die Überschreitungen der Obergrenzen müssen entweder (bereits) durch Umstände ausgeglichen sein oder durch (noch zu treffende) Maßnahmen ausgeglichen werden, die die Erfüllung der genannten Anforderungen sicherstellen.

    [Vgl. Hamburgisches OVG, Urteil vom 10.12.2019 - 2 E 24/18.N - zur Entwicklung des Begriffes der städtebaulichen Gründung im Verlauf der Änderungen der BauNVO] Die Regelung des § 17 Abs. 2 BauNVO stellt demnach immer noch eine Ausnahmevorschrift dar, die aber nicht mehr restriktiv zu verstehen ist.

    [Hamburgisches OVG, Urteil vom 10.12.2019 - 2 E 24/18.N -, juris] Eine Überschreitung der Obergrenzen ist grundsätzlich nur aus solchen städtebaulichen Gründen gestattet, die sich einer Erforderlichkeit für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung zuordnen lassen und die sich aus der von der Gemeinde verfolgten städtebaulichen Konzeption ergeben.

    [vgl. Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 10.12.2019 - 2 E 24/18.N -, juris] Denn die verschiedenen Maßfaktoren haben auf die genannten Belange unterschiedliche Auswirkungen.

  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit;

    Auszug aus OVG Saarland, 17.12.2020 - 2 C 309/19
    Belange, die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Plan nicht erkennbar waren, sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts [BVerwG, Urteil vom 9.4.2008 - 4 CN 1/07 -, BVerwGE 131, 100-110 mit weiteren Nachweisen; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 18.1.2017 - 15 N 14.2033 - zitiert nach juris] nicht abwägungsbeachtlich; was die planende Stelle nicht "sieht" und nach den gegebenen Umständen nicht zu "sehen" braucht, kann und muss sie bei der Abwägung nicht berücksichtigen.

    [BVerwG, Urteil vom 9.4.2008 - 4 CN 1/07 -, aaO.; Kukk, in Schrödter (Hrsg.), BauGB, 9. Aufl., 2019, § 214 Rdnr.16] Das fachliche Bewerten des Abwägungsmaterials stellt zugleich die "materielle" Abwägung selbst dar.

  • BGH, 04.12.2008 - V ZB 74/08

    Grundbucheintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    Auszug aus OVG Saarland, 17.12.2020 - 2 C 309/19
    Die bisherige Praxis, nicht die Gesellschaft, sondern die Gesellschafter mit dem Zusatz "als Gesellschafter bürgerlichen Rechts" einzutragen, ist mit der neuen Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 4.12.2008 - V ZB 74/08-, BGHZ 179, 102) überholt.(Rn.21).

    Zu Recht verweist die Antragstellerin in diesem Zusammenhang darauf, dass der Bundesgerichtshof (erst) mit seiner Entscheidung vom 4.12.2008 [Beschluss vom 4.12.2008 - V ZB 74/08-, BGHZ 179, 102; zitiert nach juris] geklärt hat, dass eine GbR als Berechtigte selbst unter ihrem Namen im Grundbuch einzutragen ist.

  • OVG Saarland, 09.12.2020 - 2 A 8/20

    Zulassung der Berufung: Anordnungen der Heimaufsicht

    Auszug aus OVG Saarland, 17.12.2020 - 2 C 309/19
    Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens (3 Hefter) und des Verfahrens 2 A 8/20 sowie der zugehörigen Verwaltungsunterlagen (2 Ordner Planaufstellungsunterlagen) Bezug genommen, der Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.

    Wie dem Senat aus dem zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachten Verfahren - 2 A 8/20 - [vgl. Beschluss des Senats vom 9.12.2020] bekannt ist, werden in dem Gebäude auf sieben Stockwerken sieben Wohnbereiche mit insgesamt 163 Pflegeheimplätzen (71 Doppelzimmer und 21 Einzelzimmer) zur vollstationären Versorgung nach dem SGB XI vorgehalten.

  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 C 26.93

    Schallschutz - Schallschutzwand - Aktiver Schallschutz - Passiver Schallschutz -

    Auszug aus OVG Saarland, 17.12.2020 - 2 C 309/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 9.2.1995 - BVerwG 4 C 26.93 - BVerwGE 97, 367 ) sind Rechtsvorschriften, welche für den Fall einer Verschattung die Grenze des Zumutbaren konkretisieren, nicht ersichtlich.

    Mangels anderer Maßstäbe beurteile sich die Zumutbarkeit der Verschattung nach den Umständen des Einzelfalls [BVerwG, Urteile vom 20.10.1989, a.a.O. und vom 9.2.1995 - BVerwG 4 C 26.93 - BVerwGE 97, 367 ].

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus OVG Saarland, 17.12.2020 - 2 C 309/19
    Die gerichtliche Kontrolle dieser von der Gemeinde vorzunehmenden Abwägung hat sich nach ständiger Rechtsprechung [grundlegend: BVerwG Urteil vom 15.7.1974 - 4 C 50.72 -, BVerwGE 45, 309; des Weiteren VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.5.2010 - 3 S 2099/08 -, juris] darauf zu beschränken, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat (kein Abwägungsausfall), ob in sie an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge eingestellt werden musste (kein Abwägungsdefizit), ob die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange richtig erkannt worden ist (keine Abwägungsfehleinschätzung) und ob der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belangen in einer Weise vorgenommen worden ist, die zu ihrem objektiven Gewicht in einem angemessenen Verhältnis steht (keine Abwägungsdisproportionalität).

    Hat die Gemeinde diese Anforderungen an ihre Planungstätigkeit beachtet, wird das Abwägungsgebot nicht dadurch verletzt, dass sie bei der Abwägung der verschiedenen Belange dem einen den Vorzug einräumt und sich damit notwendigerweise für die Zurückstellung eines anderen entscheidet [st. Rspr. vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 12.12.1969 - 4 C 155.66 -, BVerwGE 34, 301 und vom 15.7.1974, a.a.O.)].

  • BVerwG, 26.01.1994 - 4 NB 42.93

    Überprüfung einer Vorschrift in einem Normenkontrollverfahren - Aufstellung eines

    Auszug aus OVG Saarland, 17.12.2020 - 2 C 309/19
    unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 26.1.1994 - 4 NB 42/93 - Buchholz 406.12 § 17 BauNVO Nr. 5; zitiert nach juris].
  • BVerwG, 09.10.2003 - 4 BN 47.03

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen für das Vorliegen

    Auszug aus OVG Saarland, 17.12.2020 - 2 C 309/19
    [BVerwG, Beschluss vom 9.10.2003 - 4 BN 47.03 - juris; Kukk, BauGB, Kommentar, a.a.O. § 214 Rdnr. 18] Im vorliegenden Fall hat der Stadtrat der Antragsgegnerin die Einwendungen der Antragstellerin im Hinblick auf die Verschattungsproblematik aufgrund der Verschattungsstudie vom 11.4.2019 der K. mit der Begründung zurückgewiesen, die Mindestanforderungen für die Besonnung nach der EU-Norm würden durch die Planung im WA1 nicht gefährdet (vgl. u. a. auf S. 15 unten im Abwägungsspiegel).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.08.2017 - 8 C 11787/16

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan "Europäischer Kulturpark" in Kandel

    Auszug aus OVG Saarland, 17.12.2020 - 2 C 309/19
    [vgl. Beschluss des Senats, a.a.O., unter Hinweis auf OVG Koblenz, Urteil vom 30.8.2017 - 8 C 11787/16 - zitiert nach juris] Ob eine Konfliktbewältigung durch späteres Verwaltungshandeln gesichert oder wenigstens wahrscheinlich ist, hat der Plangeber, da es sich um den Eintritt zukünftiger Ereignisse handelt, prognostisch zu beurteilen.
  • VGH Bayern, 18.01.2017 - 15 N 14.2033

    Fortwirken von Mängeln des ursprünglichen Bebauungsplans auf eine Ergänzungs-

    Auszug aus OVG Saarland, 17.12.2020 - 2 C 309/19
    Belange, die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Plan nicht erkennbar waren, sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts [BVerwG, Urteil vom 9.4.2008 - 4 CN 1/07 -, BVerwGE 131, 100-110 mit weiteren Nachweisen; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 18.1.2017 - 15 N 14.2033 - zitiert nach juris] nicht abwägungsbeachtlich; was die planende Stelle nicht "sieht" und nach den gegebenen Umständen nicht zu "sehen" braucht, kann und muss sie bei der Abwägung nicht berücksichtigen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2015 - 7 A 2621/13

    Erteilung eines Vorbescheids zur Erweiterung der Verkaufsfläche einer

  • BVerwG, 31.08.2000 - 4 CN 6.99

    Eingriff, naturschutzrechtlicher; Innenbereich; Landesrecht; Maß der baulichen

  • BVerwG, 25.11.1999 - 4 CN 17.98

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Feststellung der Nichtigkeit;

  • OVG Saarland, 19.03.2015 - 2 C 382/13

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan - Schießsportzentrum

  • BVerwG, 21.12.2010 - 4 BN 44.10

    Antragsbefugnis beim Normenkontrollverfahren

  • OVG Saarland, 06.09.2018 - 2 C 623/16

    Normenkontrolle gegen Angebotsbebauungsplan - Gesundheitszentrum; Antragsbefugnis

  • BVerwG, 23.02.2005 - 4 A 4.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; LKW-Anteil; Partikel; PM10; Jahresmittelwert;

  • VGH Bayern, 31.01.2013 - 1 N 11.2087

    Bebauungsplan mit Sonder- und Mischgebietsausweisungen an zentraler Stelle einer

  • BVerwG, 05.05.2015 - 4 CN 4.14

    Bebauungsplanung; Erforderlichkeit; Abwägung; Konflikttransfer; Umlegung;

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.08.2020 - 1 KN 10/17

    Anforderungen an einen Bebauungsplan der Innenentwicklung

  • BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 3.02

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Durchführungsvertrag; Vorhaben; Wohngebiet;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2019 - 8 C 11387/18

    Überplanung einer sog. Außenbereichsinsel im beschleunigten Verfahren;

  • BVerwG, 15.04.2010 - 4 BN 41.09

    Antragsbefugnis einer BGB-Gesellschaft im Normenkontrollverfahren

  • BVerwG, 06.06.2002 - 4 CN 4.01

    Vorhaben- und Erschließungsplan; Bindung an Baunutzungsverordnung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2006 - 7 B 1223/06

    Aufhebung eines auf Grundlage eines offenkundig unwirksamen Bebauungsplanes

  • BVerwG, 31.07.2018 - 4 BN 41.17

    Klärungsbedürftigkeit der Erforderlichkeit einer erneuten öffentlichen Auslegung

  • BVerwG, 23.04.2002 - 4 CN 3.01

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Rechtsschutzinteresse; tatsächlicher Vorteil.

  • OVG Saarland, 01.10.2020 - 2 C 300/19

    Normenkontrolle: vorhabenbezogener Bebauungsplan (Lebensmittelmarkt und

  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2010 - 3 S 2099/08

    Festsetzungen zum Schallschutz im Bebauungsplan; Maßnahmen der Baurechtsbehörde

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2020 - 10 D 59/18
  • OVG Saarland, 27.03.2001 - 2 N 9/99

    Möglichkeit einer Rechtsverletzung im Normenkontrollverfahren; Gerichtliche

  • BVerwG, 14.04.2010 - 4 B 78.09

    Factory-Outlet-Center; Hersteller-Direktverkaufszentrum; Genehmigung;

  • BVerwG, 18.04.2016 - 4 BN 9.16

    Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB; Pflicht zur

  • BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 20.02

    Ziele der Raumordnung; Grundsätze der Raumordnung; Regel-Ausnahme-Planaussagen;

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • OVG Saarland, 25.11.2010 - 2 C 379/09

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Innenentwicklung; Erforderlichkeit; Eignung

  • OVG Saarland, 20.10.2011 - 2 C 510/09

    Normenkontrollantrag eines Kiesabbau-Unternehmens gegen Bebauungsplan, der

  • BVerwG, 25.09.2013 - 4 BN 15.13

    Antragsbefugnis zur Normenkontrolle für dinglich Berechtigte

  • BVerwG, 08.03.2010 - 4 BN 42.09

    Ergänzendes Verfahren; erneute Auslegung; Bebauungsplanentwurf; flächenbezogener

  • OVG Saarland, 24.06.2021 - 2 C 215/19

    Normenkontrollantrag, Ausweisung des Plangebiets als urbanes Gebiet nach § 6a

    [Vgl. hierzu allgemein OVG des Saarlandes, Urteil vom 27.3.2001 - 2 N 9/99 -, SKZ 2001, 201, LS Nr. 53; zuletzt Urteile des Senats vom 1.10.2020 - 2 C 300/19 - und vom 17.12.2020 - 2 C 309/19 -, juris] Liegen die Grundstücke eines Antragstellers im Normenkontrollverfahren - wie hier - nicht im Geltungsbereich des angegriffenen Bebauungsplans, so vermittelt das in § 1 Abs. 7 BauGB normierte Abwägungsgebot auch den Eigentümern von in der Nachbarschaft des Plangebietes gelegenen Grundstücken oder "Anwohnern" Drittschutz gegenüber planbedingten Beeinträchtigungen, die in adäquat kausalem Zusammenhang mit der Planung stehen und die mehr als nur geringfügig sind.

    Die mit dem Satzungsbeschluss des Stadtrats der Antragsgegnerin am 8.12.2020 getroffene Abwägungsentscheidung für den Bebauungsplan Nr. 133.19.01 "G..., R..., N..., B... - 1. Änderung -" entspricht - auch über den inzwischen dem Verfahrensrecht zugeordneten Bereich (§ 2 Abs. 3 BauGB) hinaus - den von der Rechtsprechung [Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22.4.2021 - 4 BN 59.20 -, vom 30.6.2014 - 4 BN 38.13 - und vom 20.6.2018 - 4 BN 71.17 - Urteile des Senats vom 6.9.2018 - 2 C 623/16 - und vom 17.12.2020 - 2 C 309/19 - juris] unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten (Art. 20 Abs. 3 GG) entwickelten Anforderungen an eine "gerechte Abwägung" (§ 1 Abs. 7 BauGB).

    [vgl. hierzu Urteil des Senats vom 17.12.2020 - 2 C 309/19 - m.w.N. zur Rechtsprechung; juris] Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts [Urteil vom 23.2.2005 - 4 A 4/04; -juris] sind Rechtsvorschriften, welche für den Fall einer Verschattung die Grenze des Zumutbaren konkretisieren, nicht ersichtlich.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.2022 - 8 C 10074/22

    Rechtsschutzbedürfnis für Normenkontrolle eines Bebauungsplans bei bereits

    Diese Grenze wird allerdings mit der hier erfolgten Festsetzung einer GRZ von 0, 45 für die allgemeinen Wohngebiete überschritten; die Obergrenzen sind auch für den Plangeber strikt bindend und bilden nicht etwa nur einen Orientierungsrahmen (vgl. hierzu HambOVG, Urteil vom 10. Dezember 2019 - 2 E 24/18 -, beck-online; SaarlOVG, Urteil vom 17. Dezember 2020 - 2 C 309/19 -, juris Rn. 38 ff.; Petz, in: König/Roeser/Stock, BauNVO, 5. Aufl. 2022, § 17 Rn. 5 zur alten Rechtslage).

    76 Die hier einschlägige o.g. Regelung des § 17 Abs. 2 BauNVO stellt indes immer noch eine - wenn auch weniger restriktiv zu verstehende - Ausnahmevorschrift dar (vgl. SaarlOVG, Urteil vom 17. Dezember 2020 - 2 C 309/19 -, juris Rn. 39).

    Ob die Voraussetzungen für eine Überschreitung der Obergrenzen vorliegen, beurteilt sich dabei maßgeblich nach der Begründung des Bebauungsplans, in welcher diese schlüssig darzulegen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 1994 - 4 NB 42.93 -, juris Rn. 4 zu § 17 BauNVO 1990; SaarlOVG, Urteil vom 17. Dezember 2020 - 2 C 309/19 -, juris Rn. 39).

  • VGH Hessen, 17.01.2024 - 5 B 998/23

    Zur Auslegung des § 6 Abs. 11 Nr. 2 HBO

    Mangels anderer Maßstäbe beurteilt sich die Zumutbarkeit der Verschattung deswegen nach den Umständen des Einzelfalls (BVerwG, a.a.O.; OVG Saarland, Urteil vom 17. Dezember 2020 - 2 C 309/19 -, juris Rdnr. 32).
  • VGH Bayern, 31.03.2021 - 15 N 20.411

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan für Mischgebiet - Verschattung und Besonnung

    Eine solche Studie kann möglicherweise dann erforderlich sein, wenn ein bestehender Bebauungsplan geändert werden soll, dessen Festsetzungen subjektive Rechte begründen (vgl. für einen solchen Fall OVG Saarl, U.v. 17.12.2020 - 2 C 309/19 - juris).
  • OVG Saarland, 01.06.2023 - 2 C 121/22

    Normenkontrolle; vorhabenbezogener Bebauungsplan; Forstbetrieb; Erforderlichkeit

    Die mit dem Satzungsbeschluss des Gemeinderats der Antragsgegnerin am 9.12.2021 getroffene Abwägungsentscheidung für den Bebauungsplan "Forstbetrieb ..." mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans entspricht den von der Rechtsprechung [Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22.4.2021 - 4 BN 59.20 -, vom 30.6.2014 - 4 BN 38.13 - und vom 20.6.2018 - 4 BN 71.17 - Urteile des Senats vom 6.9.2018 - 2 C 623/16 -, vom 17.12.2020 - 2 C 309/19 - und vom 24.6.2021 - 2 C 215/19 - zitiert nach juris] unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten (Art. 20 Abs. 3 GG) entwickelten Anforderungen an eine "gerechte Abwägung" (§ 1 Abs. 7 BauGB).
  • VGH Hessen, 03.01.2023 - 3 B 518/22

    Nachbarwiderspruch gegen Bauvorhaben; treuwidrige Berufung auf die Überdeckung

    Mangels anderer Maßstäbe beurteilt sich die Zumutbarkeit der Verschattung deswegen nach den Umständen des Einzelfalls (BVerwG, a.a.O.; OVG Saarland, Urteil vom 17.12.2020 - 2 C 309/19 -, juris Rdnr. 32).
  • OVG Saarland, 30.11.2021 - 2 C 355/20

    Normenkontrolle: Schutzwürdigkeit einer ehemaligen Eisenbahnerwerkssiedlung

    [Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 17.12.2020 - 2 C 309/19 -, juris] Im vorliegenden Fall bestehen keine Zweifel daran, dass eine Bewältigung des Lärmkonflikts auf der Grundlage der Festsetzungen im Bebauungsplan zu den zulässigen Emissionskontingenten im Baugenehmigungsverfahren möglich ist.
  • VG Magdeburg, 14.05.2021 - 4 B 67/21

    Einstweiliger Rechtsschutz auf Einstellung der Bauarbeiten gegen öffentlichen

    Die Zumutbarkeit der Verschattung beurteilt sich aber letztlich nach den Umständen des Einzelfalls (OVG des Saarlandes, Urteil vom 17.12.2020 - 2 C 309/19 -, juris Rn. 32).
  • VGH Bayern, 09.08.2022 - 15 CS 22.1364

    Erfolgloser Abänderungsantrag gegen vorläufige Einstellung von Bauarbeiten -

    Vielmehr beantwortet sich diese Frage nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls im Rahmen einer wertenden Gesamtbetrachtung (VGH BW, U.v. 28.20.2020 - 3 S 1117/20 - juris Rn. 38 f.; U.v. 10.6.2021 - 8 S 949/19 - BauR 2021.1767 = juris Rn. 84 f.; vgl. auch: BayVGH, U.v. 31.1.2013 - 1 N 11.2087 u.a. - juris Rn. 41 ff.; OVG Saarl., U.v. 17.12.2020 - 2 C 309/19 - juris Rn. 21, 31 ff.; NdsOVG, U.v. 26.7.2017 - 1 KN 171/16 - ZfBR 2017, 803 = juris Rn. 37 f., 74 ff.; OVG NW, U.v. 6.7.2012 - 2 D 27/11.NE - ZfBR 2012, 684 = juris Rn. 35, 59 ff.).
  • OVG Saarland, 16.09.2021 - 2 F 213/21

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Normenkontrolle; Bebauungsplan;

    In dem Normenkontrollverfahren (2 C 309/19) hatte sich die Antragstellerin gegen den Bebauungsplan "Theodor-Heuss-Straße/Wohnen am Winterberg" der Antragsgegnerin gewandt, mit dem die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung von Mehrfamilien-Wohngebäuden in Form von sog. 3-Punkt-Häusern mit insgesamt 90 Wohnungen und einem Parkgeschoss durch die Festsetzung von zwei allgemeinen Wohngebieten ermöglicht werden sollten.
  • VG München, 30.09.2021 - M 9 SN 21.4956

    Gebot der Rücksichtnahme hinsichtlich Besonnung und Belüftung

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