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   OVG Saarland, 19.03.2015 - 2 C 382/13   

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OVG Saarland, 19.03.2015 - 2 C 382/13 (https://dejure.org/2015,6606)
OVG Saarland, Entscheidung vom 19.03.2015 - 2 C 382/13 (https://dejure.org/2015,6606)
OVG Saarland, Entscheidung vom 19. März 2015 - 2 C 382/13 (https://dejure.org/2015,6606)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufstellung des Bebauungsplans "Scheuerhof-Europäisches Zukunftsforum Jagd im internationalen Schießsport Leistungszentrum Saarschleife" hinsichtlich Umweltschutzes und Lärmimmissionen; Genehmigungsbedürftigkeit von Bebauungsplänen i.R.d. Rechtskontrolle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 2016, 465
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (60)

  • OVG Saarland, 24.06.2014 - 2 A 450/13

    Verlängerung immissionsschutzrechtlicher Betriebserlaubnis für Schießsportanlage

    Auszug aus OVG Saarland, 19.03.2015 - 2 C 382/13
    Unter dem 26.8.2010 wurde der Beigeladenen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die "Errichtung und den Betrieb des Internationalen Jagd- und Sport-Schießleistungszentrums Saarschleife (ISS) - Scheuerhof" erteilt.(vgl. den Genehmigungsbescheid des Landesamts für Umwelt- und Arbeitsschutz vom 26.8.2010 - Az.: 3.5/Bt/A-110099 -, Genehmigungsregister - Nr.: M - 36/2010) Die nach Zurückweisung ihrer Widersprüche(vgl. die Widerspruchsbescheide des Ministeriums für Umwelt jeweils vom 28.2.2011 - E/4-65.1.2-74/11-Ha - und - E/4-65.1.2-62/11-Ha - ) erhobene Klage des Antragstellers zu 2) wurde vom Verwaltungsgericht im August 2013 abgewiesen.(vgl. VG des Saarlandes, Urteil vom 14.8.2013 - 5 K 405/12 -) Sein dagegen gerichteter Berufungszulassungsantrag wurde im Juni 2014 zurückgewiesen.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.6.2014 - 2 A 450/13 -, SKZ 2014, 206, Leitsatz Nr. 39 und SKZ 2015, 13) Eine gesonderte Klage des Antragstellers zu 2) gegen die Verlängerung der Geltungsdauer der Genehmigung (§ 18 Abs. 3 BImSchG) bis zum 31.10.2014 (Baubeginn) blieb ebenfalls erfolglos.(vgl. VG des Saarlandes, Urteil vom 4.12.2013 - 5 K 1219/13 -, OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.6.2014 - 2 A 10/14 -).

    Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens (bisher 2 Bände), der Verfahren OVG 2 C 252/10 (2 Bände), VG 5 K 405/12 und OVG 2 A 450/13 (3 Bände), VG 5 K 1219/13 und OVG 2 A 10/14, sowie der zugehörigen Verwaltungsunterlagen Bezug genommen.

    Da die Antragsteller gegen die vom Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz auf Antrag der Beigeladenen unter dem 1.9.2014 erteilte erneute Verlängerung Rechtsbehelfe eingelegt haben und über diese - soweit ersichtlich - noch nicht entscheiden ist, kann ungeachtet der insoweit eingeschränkten Überprüfbarkeit solcher Verlängerungen nach § 18 Abs. 3 BImSchG aus Anlass der Rechtsbehelfe privater Dritter(vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.6.2014 - 2 A 450/13 -, SKZ 2014, 206, Leitsatz Nr. 39) nicht davon ausgegangen werden, dass die den Gegenstand der Verlängerung bildende Genehmigung gegenüber den Antragssteller unanfechtbar geworden ist.

    Ergänzend wird insoweit auf die Ausführungen des Senats in dem Beschluss vom Juni 2014 verwiesen.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.6.2014 - 2 A 450/13 -, SKZ 2015, 13, dort ab Seite 15).

  • OVG Saarland, 29.03.2012 - 2 C 252/10

    Befangenheit bei Beschlussfassung über Bauleitplan

    Auszug aus OVG Saarland, 19.03.2015 - 2 C 382/13
    Auf einen Normenkontrollantrag unter anderem der Antragsteller hatte der Senat bereits im März 2012 den im Mai 2009 vom Gemeinderat der Antragsgegnerin beschlossenen Bebauungsplan "Scheuerhof" wegen der Mitwirkung eines befangenen Ratsmitglieds bei der Beschlussfassung für unwirksam erklärt.(vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 29.3.2012 - 2 C 252/10 -, BRS 79 Nr. 56).

    Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens (bisher 2 Bände), der Verfahren OVG 2 C 252/10 (2 Bände), VG 5 K 405/12 und OVG 2 A 450/13 (3 Bände), VG 5 K 1219/13 und OVG 2 A 10/14, sowie der zugehörigen Verwaltungsunterlagen Bezug genommen.

    In seinem Urteil vom März 2012(vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 29.3.2012 - 2 C 252/10 -, BRS 79 Nr. 56) hat der Senat unter Verweis auf die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts insoweit geltenden großzügigen Maßstäbe(vgl. hierzu insbesondere BVerwG, Urteil vom 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, BRS 60 Nr. 46, , wonach sich eine prozessuale Handhabung des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO in diesem Punkt verbietet, die im Ergebnis dazu führt, dass eine "an sich gebotene Sachprüfung" als Frage der Zulässigkeit des Antrags behandelt wird) und die Einbeziehung seines Anwesens beziehungsweise dieses Bereichs der Ortslage von Nohn in die "Schallimmissionsprognose II (Februar 2009)" auch die Antragsbefugnis des Antragstellers zu 2) bejaht, obwohl dessen Wohnanwesen Z. 16a etwa 1, 7 km vom Plangebiet entfernt liegt.

    Ein die Unwirksamkeit des Bebauungsplans "Scheuerhof" bewirkender Rechtsverstoß ergibt sich, anders als bei dem ursprünglichen Satzungsbeschluss vom 26.5.2009, ferner nicht - mehr - aus den bei der Aufstellung von Bebauungsplänen als gemeindliche Satzungen (§ 10 Abs. 1 BauGB) ergänzend zu den einschlägigen Vorschriften des Baugesetzbuchs zu beachtenden Bestimmungen des saarländischen Kommunalrechts,(vgl. dazu allgemein BVerwG, Beschluss vom 15.4.1988 - 4 N 4.87 -, BRS 48 Nr. 21) hier insbesondere aus dem Mitwirkungsverbot für Ratsmitglieder wegen Befangenheit (§ 27 Abs. 6 Satz 1 KSVG).(vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 29.3.2012 - 2 C 252/10 -, BRS 79 Nr. 56) Für die eigene Einschätzung des inzwischen selbst dem Gemeinderat angehörenden Antragstellers zu 2) hinsichtlich seiner subjektiven Betroffenheit (§ 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO) ist in dem Zusammenhang allerdings sehr erhellend, dass dieser bei der Sitzung am 9.5.2012 ausdrücklich seine eigene Befangenheit verneint hat und ausweislich der Sitzungsniederschrift nur durch entsprechenden Beschluss des Plenums daran gehindert werden konnte, an der Abstimmung teilzunehmen.

  • BVerwG, 31.01.2002 - 4 A 15.01

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein;

    Auszug aus OVG Saarland, 19.03.2015 - 2 C 382/13
    Vielmehr obliegt es nach dem Art. 4 Abs. 1 Satz 4 VRL den Mitgliedstaaten, die Gebiete auszuwählen, die im Verhältnis zu anderen Landschaftsteilen am besten die Gewähr für die Realisierung der Schutzanliegen der Vogelschutzrichtlinie bieten, weil sie sich am ehesten zur Erhaltung der Vogelarten eignen; nur die Lebensräume, die unter Berücksichtigung der genannten Maßstäbe für sich betrachtet in signifikanter Weise zur Arterhaltung in dem betreffenden Mitgliedstaat - hier der Bundesrepublik Deutschland - beitragen, gehören daher zu den "geeignetsten Gebieten" im Sinne des Art. 4 VRL.(vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 31.1.2002 - 4 A 15.01 -, DVBl. 2002, 990, 992, A 20/Wankenitz) Schutzmaßnahmen sind danach zu ergreifen, soweit sie erforderlich sind, um das Überleben und die Vermehrung der in Anhang I aufgeführten Vogelarten und der in Art. 4 Abs. 2 VRL angesprochenen Zugvogelarten sicherzustellen.

    Der Bestand dieses gelisteten Vogels, der - wie gesagt - nicht zu den gefährdeten Vogelarten gehört, sondern danach lediglich in der sogenannten "Vorwarnliste" aufgeführt ist, wurde in Deutschland bezogen auf das Jahr 2002 auf 90.000 Brutpaare geschätzt.(vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 31.1.2002 - 4 A 15.01 -, DVBl. 2002, 990) Nach dem Fachgutachten der eco rat wird der in den 1970er und 1980er Jahren rückläufige, sich jedoch seither positiv entwickelnde Brutbestand beim Neuntöter im Saarland derzeit wieder auf 1.500 bis 2.500 Paare geschätzt, weswegen der Vogel inzwischen unabhängig von seiner gemeinschaftsrechtlichen Schutzbedürftigkeit nach Feststellung des Gutachters aus den beiden nationalen roten Listen "entlassen" worden ist.(vgl. dazu den Abschnitt 5.1.11 des Gutachtens speziell zu dieser Vogelart; siehe auch den Abschnitt 7 zu den für den Neuntöter vorgeschlagenen vorgezogenen Kompensationsmaßnahmen).

    Insoweit handelt es sich um ein für die Gebietsauswahl auch im Sinne der Vogelschutzrichtlinie geeignetes wissenschaftliches Erkenntnismittel.(vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 31.3.2003 - 1 M 7/03 -, SKZ 2003, 204, Leitsatz Nr. 56, unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 19.5.1998 - C 3/96 -, DVBl. 1998, 888; BVerwG, Urteil vom 31.1.2002 - 4 A 15.01 -, DVBl. 2002, 990, 993) Darüber hinaus hat das Saarland bei seinen Gebietsvorschlägen zur Umsetzung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie im Bereich Keuchingen nördlich der Ortslagen von Nohn und Dreisbach bereits im September 2001 eine 207 ha große Fläche unter der Bezeichnung " Bickenalbtal " ausdrücklich als Vogelschutzgebiet benannt.

  • BVerwG, 21.06.2006 - 9 A 28.05

    Straßenbauvorhaben, Planfeststellung, Nachanhörung, Bestimmtheit, faktisches

    Auszug aus OVG Saarland, 19.03.2015 - 2 C 382/13
    Mit Blick auf die höchstrichterliche Rechtsprechung, die aus "tierischer Sicht" weitaus gravierendere Fälle so "gelöst" hat, erscheint ein Verstoß - so er denn vorläge - zumindest auf dieser Ebene ausräumbar.(vgl. BVerwG, Urteil vom 21.7.2006 - 9 A 28.05 -, DVBl. 2006, 1309).

    Der aktuelle § 44 BNatschG entspricht weitgehend und insbesondere, was die Verbotstatbestände angeht, wörtlich der Vorläuferregelung in § 42 BNatSchG a.F., dessen Neufassung bereits im Jahre 2007 durch die Feststellung des Europäischen Gerichtshofs(vgl. EuGH, Urteil vom 10.1.2006 - C-98/03 -, NVwZ 2006, 319, entsprechend zu Art. 5, 9 VRL BVerwG, Urteil vom 21.7.2006 - 9 A 28.05 -, DVBl. 2006, 1309) hinsichtlich einer unzureichenden Umsetzung der Art. 12 und 16 der FFH-RL seitens der Bundesrepublik Deutschland motiviert war.(vgl. etwa Kratsch in Schumacher/Fischer-Hüftle, BNatSchG, 2. Auflage 2011, § 44 Rn 2 ff.).

    Das für faktische Vogelschutzgebiete geltende absolute Beeinträchtigungs- und Verschmutzungsverbot des Art. 4 Abs. 4 Satz 1 VRL,(vgl. etwa Schumacher/Schumacher in Schumacher/Fischer-Hüftle, BNatSchG, 2. Auflage 2011, § 34 Rn 24) das staatlichen Planungen strikte rechtliche Schranken setzt, die im Wege der fachplanerischen Abwägung nicht überwunden werden können,(vgl. BVerwG, Urteil vom 21.7.2006 - 9 A 28.05 -, DVBl. 2006, 1309, dort für die fernstraßenrechtliche Fachplanung) und den Mitgliedstaaten insbesondere verbietet, wirtschaftliche Erfordernisse als Gründe des Gemeinwohls zur Durchbrechung des Schutzregimes zugrunde zu legen,(vgl. dazu etwa EuGH, Urteil vom 2.8.1993 - Rs. C-355/90 -, NUR 1994, 521, Santona) und als zulässige Gründe für eine Schutzbeschränkung nur solche der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit und solche des Natur- und Umweltschutzes selbst anerkennt, 107 (vgl. EuGH, Urteil vom 28.2.1991 - Rs. C-57/89 -, NUR 1991, 249, Leybucht) ist auch in den Gebieten beachtlich, die aufgrund ihrer tatsächlichen Gegebenheiten nach den Kriterien der Vogelschutzrichtlinie förmlich hätten unter Schutz gestellt werden müssen, die aber - entgegen den Verpflichtungen des betroffenen Mitgliedstaats - nicht entsprechend ausgewiesen worden sind.(vgl. EuGH, Urteil vom 7.12.2002 - Rs. C-374/98 -, DVBl. 2001, 359).

  • BVerwG, 15.04.1988 - 4 N 4.87

    Gültiger Bebauungsplan nach rechtswidrigem Aufstellungsbeschluss

    Auszug aus OVG Saarland, 19.03.2015 - 2 C 382/13
    Soweit die Antragsteller Mängel des Aufstellungsbeschlusses hinsichtlich des Inhalts und der Veröffentlichung (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB) geltend machen, handelt es sich dabei nach § 214 Abs. 1 Nr. 2 BauGB - im Umkehrschluss - bundesrechtlich nicht um für die Wirksamkeit der später auf seiner Grundlage erlassenen Satzung über den Bebauungsplan (§ 10 Abs. 1 BauGB) beachtliche Fehler.(vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 15.4.1988 - 4 N 4.87 -, BVerwGE 79, 200, betreffend die Geltendmachung einer Mitwirkung wegen Befangenheit ausgeschlossener Gemeinderatsmitglieder, allgemein: Schrödter, BauGB, 7. Auflage 2006, § 2 RNr. 35, Stüer, Der Bebauungsplan, 4. Auflage 2009, RNr. 444) Nicht einmal das Fehlen eines Aufstellungsbeschlusses tangiert insoweit die Wirksamkeit des Bebauungsplans.

    Ein die Unwirksamkeit des Bebauungsplans "Scheuerhof" bewirkender Rechtsverstoß ergibt sich, anders als bei dem ursprünglichen Satzungsbeschluss vom 26.5.2009, ferner nicht - mehr - aus den bei der Aufstellung von Bebauungsplänen als gemeindliche Satzungen (§ 10 Abs. 1 BauGB) ergänzend zu den einschlägigen Vorschriften des Baugesetzbuchs zu beachtenden Bestimmungen des saarländischen Kommunalrechts,(vgl. dazu allgemein BVerwG, Beschluss vom 15.4.1988 - 4 N 4.87 -, BRS 48 Nr. 21) hier insbesondere aus dem Mitwirkungsverbot für Ratsmitglieder wegen Befangenheit (§ 27 Abs. 6 Satz 1 KSVG).(vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 29.3.2012 - 2 C 252/10 -, BRS 79 Nr. 56) Für die eigene Einschätzung des inzwischen selbst dem Gemeinderat angehörenden Antragstellers zu 2) hinsichtlich seiner subjektiven Betroffenheit (§ 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO) ist in dem Zusammenhang allerdings sehr erhellend, dass dieser bei der Sitzung am 9.5.2012 ausdrücklich seine eigene Befangenheit verneint hat und ausweislich der Sitzungsniederschrift nur durch entsprechenden Beschluss des Plenums daran gehindert werden konnte, an der Abstimmung teilzunehmen.

  • EuGH, 19.05.1998 - C-3/96

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus OVG Saarland, 19.03.2015 - 2 C 382/13
    Die Auswahlentscheidung des Mitgliedstaats für eine Gebietsausweisung hat sich nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ausschließlich an ornithologischen Erhaltungszielen zu orientieren.(vgl. EuGH, Urteile vom 11.7.1996 - Rs. C-44/95 -, DVBl. 1997, 38, und vom 19.5.1998 - Rs. C-3/96 -, DVBl. 1998, 888) Eine Abwägung mit anderen Belangen findet hingegen nicht statt, da es sich bei den Vorschriften um eine bereits vom Gemeinschaftsgesetzgeber getroffene Abwägungsentscheidung handelt, die einer weiteren Relativierung nicht mehr zugänglich ist.

    Insoweit handelt es sich um ein für die Gebietsauswahl auch im Sinne der Vogelschutzrichtlinie geeignetes wissenschaftliches Erkenntnismittel.(vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 31.3.2003 - 1 M 7/03 -, SKZ 2003, 204, Leitsatz Nr. 56, unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 19.5.1998 - C 3/96 -, DVBl. 1998, 888; BVerwG, Urteil vom 31.1.2002 - 4 A 15.01 -, DVBl. 2002, 990, 993) Darüber hinaus hat das Saarland bei seinen Gebietsvorschlägen zur Umsetzung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie im Bereich Keuchingen nördlich der Ortslagen von Nohn und Dreisbach bereits im September 2001 eine 207 ha große Fläche unter der Bezeichnung " Bickenalbtal " ausdrücklich als Vogelschutzgebiet benannt.

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus OVG Saarland, 19.03.2015 - 2 C 382/13
    Bleibt die Gemeinde bei dem regelmäßig für die Aufstellung von Bebauungsplänen im Baugesetzbuch vorgegebenen Verfahren, so ist allerdings in Fällen wie dem vorliegenden, in dem der Träger des Vorhabens und gleichzeitig Eigentümer der von der Planung betroffenen Fläche erkennbar wesentliche eigene Verfahrensbeiträge liefert und zusätzlich im Rahmen eines sonstigen öffentlich-rechtlichen Vertrages (§ 11 Abs. 4 BauGB) gegenüber der Gemeinde eine Verpflichtung zur Umsetzung der Planung übernimmt, in besonderem Maße die Frage aufzuwerfen, ob die Gemeinde die ihr nach § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB "eigenverantwortlich" übertragenen Entscheidungen, insbesondere mit Blick auf das Gebot gerechter beziehungsweise "fehlerfreier" Abwägung der beteiligten Belange selbständig getroffen hat und nicht aufgrund eingegangener "Vorabbindungen" gewissermaßen "kritiklos" den Willen des Vorhabenträgers übernommen und diesen zur Grundlage ihrer bauleitplanerischen Entscheidung gemacht hat, so dass in Wahrheit eine Abwägung im Sinne des § 1 Abs. 7 BauGB entweder überhaupt nicht oder aber in wesentlicher Hinsicht nur "verkürzt" stattgefunden hat.(vgl. hierzu und zu in Grenzen zulässigen Vorabbindungen etwa bereits BVerwG, Urteil vom 5.7.1974 - IV C 50.72 -, BRS 28 Nr. 4 ) Das ist allerdings eine generell bei allen Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans im Rahmen der materiellen Überprüfung aufzuwerfende Frage, die im Einzelfall in der einen oder anderen Richtung zu beantworten sein mag, es allerdings nicht rechtfertigt, die Gemeinde von vorneherein zwingend auf die Orientierung des Planungsverfahrens nach den erleichterten Voraussetzungen § 12 BauGB zu verweisen und den Erlass eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans in diesen Fällen gewissermaßen als Wirksamkeitsvoraussetzung anzusehen.

    Wie ausgeführt, stellt sich hierbei die Frage, ob die Antragsgegnerin im konkreten Fall die ihr durch den § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB "eigenverantwortlich" übertragene Entscheidung mit Blick auf das Abwägungsgebot zum einen überhaupt sowie zum anderen selbständig und nicht in einer Weise getroffen hat, dass sie die Vorstellungen der Beigeladenen als Investorin ohne weiteres beziehungsweise unter genereller Hinanstellung aller gegen die Realisierung des Vorhabens sprechenden Aspekte zur Grundlage ihrer bauleitplanerischen Entscheidung übernommen hat, so dass in Wahrheit eine Abwägung von betroffenen Belangen entweder überhaupt nicht oder aber in wesentlicher Hinsicht nur "verkürzt" stattgefunden hat.(vgl. hierzu und zu in Grenzen zulässigen Vorabbindungen etwa bereits BVerwG, Urteil vom 5.7.1974 - IV C 50.72 -, BRS 28 Nr. 4) Davon ist hier nicht auszugehen.

  • OVG Saarland, 11.11.2010 - 2 A 29/10

    Gemeindenachbarklage gegen Baugenehmigung für ein Einkaufszentrum

    Auszug aus OVG Saarland, 19.03.2015 - 2 C 382/13
    Die landesplanerischen Vorgaben im Teilabschnitt Siedlung des Landesentwicklungsplans (LEP Siedlung 2006) zur Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsunternehmen unterliegen mit Blick auf den Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG und die sich daraus ergebende konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes keinen kompetenzrechtlichen Bedenken (Anschluss an OVG des Saarlandes, Urteil vom 11.11.2010 - 2 A 29/10 -, SKZ 2011, 17).

    Soweit die Antragsteller in dem Zusammenhang im Anschluss an eine Entscheidung des OVG Münster vom September 2009(vgl. OVG Münster, Urteil vom 30.9.2009 - 10 A 1676/08 -, BRS 74 Nr. 5 = BauR 2010, 426; zur Zurückweisung der gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil erhobenen Beschwerde BVerwG, Beschluss vom 14.4.2010 - 4 B 78.09 -, DVBl 2010, 839) zu dem § 24 Landesentwicklungsprogramm Nordrhein-Westfalen (LEPro NW) geltend machen, die Vorgaben im LEP Siedlung 2006 enthielten bodenrechtliche Regelungen im Sinne des Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG und seien daher von der Landesregierung des Saarlandes "kompetenzwidrig" erlassen worden, ist der Senat dem für das saarländische Landesplanungsrecht nicht gefolgt.(vgl. hierzu OVG des Saarlandes, Urteil vom 11.11.2010 - 2 A 29/10 -, SKZ 2011, 17, mit ausführlicher Begründung) Insoweit ist im Übrigen nicht erkennbar, welchen rechtlichen Vorteil die Antragsteller für ihr Anliegen im vorliegenden Verfahren aus der partiellen Ungültigkeit des LEP Siedlung 2006 ableiten möchten.

  • OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 N 7/06

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan - Antragsbefugnis und Rechtsschutzinteresse -

    Auszug aus OVG Saarland, 19.03.2015 - 2 C 382/13
    Die Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren erfordert seit der zum 1.1.1997 in Kraft getretenen Prozessrechtsreform in Anlehnung an den Wortlaut des § 42 Abs. 2 VwGO die Geltendmachung einer eigenen Rechtsverletzung.(vgl. hierzu allgemein OVG des Saarlandes, Urteil vom 27.3.2001 - 2 N 9/99 -, SKZ 2001, 201, Leitsatz Nr. 53) Liegen - wie hier - die Grundstücke der Antragsteller eines Normenkontrollverfahrens nicht im Geltungsbereich des von ihnen angegriffenen Bebauungsplans, so kann das in § 1 Abs. 7 BauGB 2004 normierte Abwägungsgebot auch den Eigentümern von in der Nachbarschaft des Plangebiets gelegenen Grundstücken oder "Anwohnern" eigentumsrechtlichen Drittschutz gegenüber planbedingten Beeinträchtigungen vermitteln, die in adäquat kausalem Zusammenhang mit der Planung stehen und die mehr als nur geringfügig sind.(vgl. dazu grundlegend BVerwG, Urteil vom 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, BRS 60 Nr. 46, sowie Urteil vom 21.3.2002 - 4 CN 14.00 -, BRS 65 Nr. 17) Dazu gehört insbesondere ein abwägungsbeachtliches Interesse des Betroffenen, von nachteiligen Auswirkungen einer durch die planerische Entscheidung ermöglichten potentiell störträchtigen Nutzung verschont zu bleiben.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteile vom 14.4.2004 - 1 N 7/03 - und vom 22.11.2007 - 2 N 7/06 -, SKZ 2008, 34, dort zu der umgekehrten Konstellation des Normenkontrollantrags eines Emittenten außerhalb des Planbereichs) Die Voraussetzungen des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO lassen sich für den Antragsteller zu 1) als Eigentümer des Anwesens C. (Parzellen Nr. .../16 und Nr. 9/3 in Flur 8 der Gemarkung N.), das sich im unmittelbaren räumlichen Umfeld der - unstreitig - immissionsträchtigen Anlage befindet, unschwer bejahen.

    Die den Satzungsinhalt (§ 10 Abs. 1 BauGB) bestimmenden Teile "A" (Planzeichnung) und "B" (textliche Festsetzungen) des Bebauungsplans wurden am 10.5.2012 ordnungsgemäß, insbesondere (deutlich) vor der Schlussbekanntmachung im Juli 2012 vom Bürgermeister der Antragsgegnerin ausgefertigt.(vgl. hierzu OVG des Saarlandes, Urteil vom 22.11.2007 - 2 N 7/06 -, mit Anmerkung Bitz, SKZ 2008, 34, 38; zuletzt Urteil vom 17.3.2011 - 2 C 509/09 -, AS 40, 29 ff.).

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus OVG Saarland, 19.03.2015 - 2 C 382/13
    Die Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren erfordert seit der zum 1.1.1997 in Kraft getretenen Prozessrechtsreform in Anlehnung an den Wortlaut des § 42 Abs. 2 VwGO die Geltendmachung einer eigenen Rechtsverletzung.(vgl. hierzu allgemein OVG des Saarlandes, Urteil vom 27.3.2001 - 2 N 9/99 -, SKZ 2001, 201, Leitsatz Nr. 53) Liegen - wie hier - die Grundstücke der Antragsteller eines Normenkontrollverfahrens nicht im Geltungsbereich des von ihnen angegriffenen Bebauungsplans, so kann das in § 1 Abs. 7 BauGB 2004 normierte Abwägungsgebot auch den Eigentümern von in der Nachbarschaft des Plangebiets gelegenen Grundstücken oder "Anwohnern" eigentumsrechtlichen Drittschutz gegenüber planbedingten Beeinträchtigungen vermitteln, die in adäquat kausalem Zusammenhang mit der Planung stehen und die mehr als nur geringfügig sind.(vgl. dazu grundlegend BVerwG, Urteil vom 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, BRS 60 Nr. 46, sowie Urteil vom 21.3.2002 - 4 CN 14.00 -, BRS 65 Nr. 17) Dazu gehört insbesondere ein abwägungsbeachtliches Interesse des Betroffenen, von nachteiligen Auswirkungen einer durch die planerische Entscheidung ermöglichten potentiell störträchtigen Nutzung verschont zu bleiben.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteile vom 14.4.2004 - 1 N 7/03 - und vom 22.11.2007 - 2 N 7/06 -, SKZ 2008, 34, dort zu der umgekehrten Konstellation des Normenkontrollantrags eines Emittenten außerhalb des Planbereichs) Die Voraussetzungen des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO lassen sich für den Antragsteller zu 1) als Eigentümer des Anwesens C. (Parzellen Nr. .../16 und Nr. 9/3 in Flur 8 der Gemarkung N.), das sich im unmittelbaren räumlichen Umfeld der - unstreitig - immissionsträchtigen Anlage befindet, unschwer bejahen.

    In seinem Urteil vom März 2012(vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 29.3.2012 - 2 C 252/10 -, BRS 79 Nr. 56) hat der Senat unter Verweis auf die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts insoweit geltenden großzügigen Maßstäbe(vgl. hierzu insbesondere BVerwG, Urteil vom 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, BRS 60 Nr. 46, , wonach sich eine prozessuale Handhabung des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO in diesem Punkt verbietet, die im Ergebnis dazu führt, dass eine "an sich gebotene Sachprüfung" als Frage der Zulässigkeit des Antrags behandelt wird) und die Einbeziehung seines Anwesens beziehungsweise dieses Bereichs der Ortslage von Nohn in die "Schallimmissionsprognose II (Februar 2009)" auch die Antragsbefugnis des Antragstellers zu 2) bejaht, obwohl dessen Wohnanwesen Z. 16a etwa 1, 7 km vom Plangebiet entfernt liegt.

  • OVG Saarland, 24.06.2014 - 2 A 10/14

    Keine isolierte Anfechtung eines Verlängerungsbescheids nach § 18 Abs. 3 BImSchG

  • BVerwG, 28.05.2008 - 4 BN 48.07

    Entwicklungsgebot bei Bebauungsplänen; Genehmigungserfordernis bei im

  • BVerwG, 27.10.2010 - 4 CN 4.09

    Bebauungsplan; Auslegung; Einwendungen; Normenkontrollverfahren; Präklusion;

  • OVG Saarland, 21.08.1996 - 2 N 1/96

    Vorkaufsrechtssatzung; Normenkontrollantrag; Ortsrat; Gemeindebezirk

  • BVerwG, 13.03.2008 - 9 VR 10.07

    Eilanträge gegen die Neubautrasse der A 4 bei Jena erfolglos

  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2002 - 7a D 91/01

    Bebauungsplan zur Zuführung eines ehemaligen innerstädtischen großen

  • OVG Saarland, 28.01.1997 - 2 N 2/96

    Friedhofsparkplätze - § 47 VwGO, fehlendes Rechtsschutzbedürfnis des

  • OVG Saarland, 12.03.2009 - 2 C 312/08

    Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung im einfachen Bebauungsplan

  • BVerwG, 03.12.1998 - 4 CN 3.97

    Verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle; Bebauungsplan; Nichtigkeit; Wirksamkeit,

  • OVG Saarland, 26.02.2002 - 2 R 3/01

    (Nachträgliche) Baugenehmigung für die Änderung eines bisher als Lager

  • BVerwG, 25.10.1996 - 4 NB 28.96

    Bauplanungsrecht - Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche für unterschiedliche

  • OVG Niedersachsen, 25.10.2010 - 1 KN 343/07

    Baurecht: Normenkontrollantrag eines Nachbarn gegen einen vorhabenbezogenen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2009 - 10 A 1676/08

    Teilerfolg für Factory-Outlet-Center in Ochtrup

  • EuGH, 11.07.1996 - C-44/95

    Regina / Secretary of State for the Environment, ex parte Royal Society for the

  • BVerwG, 14.04.2010 - 4 B 78.09

    Factory-Outlet-Center; Hersteller-Direktverkaufszentrum; Genehmigung;

  • BVerwG, 21.02.1986 - 4 N 1.85

    Heilung des Fehlens der dem Bebauungsplan beizufügenden Begründung mangels

  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 C 11.96

    Neue Bundesstraße 15 Regensburg-Rosenheim erneut auf dem Prüfstand

  • BVerwG, 18.11.2010 - 4 CN 3.10

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Normenkontrollantrag; Einwendungen; Präklusion;

  • BVerwG, 08.03.2010 - 4 BN 42.09

    Ergänzendes Verfahren; erneute Auslegung; Bebauungsplanentwurf; flächenbezogener

  • OVG Saarland, 19.02.2009 - 2 A 254/08

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb im Gewerbegebiet

  • BVerwG, 04.01.1994 - 4 NB 30.93

    Bauplanungsrecht: Teilnichtigkeit eines Bebauungsplans bei Unbestimmtheiten im

  • OVG Saarland, 20.09.2007 - 2 N 9/06

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan

  • BVerwG, 18.07.2013 - 4 CN 3.12

    Bebauungsplan; öffentliche Auslegung; ortsübliche Bekanntmachung; Arten

  • EuGH, 07.12.2000 - C-374/98

    Kommission / Frankreich

  • BVerwG, 08.02.1999 - 4 BN 55.98

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren

  • OVG Saarland, 25.06.2009 - 2 C 478/07

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans - hier: Festsetzung privater Grünflächen

  • BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 40.96

    Behebung von Ausfertigungsmängeln eines Bebauungsplans ohne neue Abwägung

  • BVerwG, 30.12.2009 - 4 BN 13.09

    Grundsätzliche Bedeutung des Vorliegens eines Begründungsdefizits aufgrund einer

  • EuGH, 10.01.2006 - C-98/03

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • BVerwG, 28.04.1999 - 4 CN 5.99

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Bebauungsplan; teilweise

  • BVerwG, 25.11.1999 - 4 CN 12.98

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Prüfung von Anregungen; Satzungsbeschluß;

  • BVerwG, 11.09.2014 - 4 CN 1.14

    Anforderungen an den Hinweis auf die Arten verfügbarer Umweltinformationen;

  • BVerwG, 09.02.1989 - 4 NB 1.89

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren zur Vorbereitung eines Verfahrens

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

  • BVerwG, 04.10.2006 - 4 BN 27.06

    Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem

  • BVerwG, 04.10.2006 - 4 BN 26.06

    Eingriff in Natur und Landschaft; Ausgleich von Eingriffsmaßnahmen;

  • BVerwG, 07.09.1979 - 4 C 7.77

    Schlussbekanntmachung - Beweismittel - Öffentliche Urkunde - Verfahrensmängel -

  • BVerwG, 18.02.1994 - 4 C 4.92

    Landersplanung/Raumordnung: Angabe der Zweckbestimmung bei der Darstellung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2005 - 8 S 582/04

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis und Anforderungen an die öffentliche

  • OVG Saarland, 17.03.2011 - 2 C 509/09

    Ausweisung eines geschützten Landschaftsbestandteils

  • EuGH, 28.02.1991 - C-57/89

    Kommission / Deutschland

  • OVG Saarland, 04.05.2010 - 3 B 77/10

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Genehmigung von drei Windkraftanlagen wegen

  • EuGH, 02.08.1993 - C-355/90

    Kommission / Spanien

  • BVerwG, 31.01.1997 - 4 NB 27.96

    Bauplanungsrecht - Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der

  • OVG Saarland, 25.11.2010 - 2 C 379/09

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Innenentwicklung; Erforderlichkeit; Eignung

  • OVG Saarland, 20.10.2011 - 2 C 510/09

    Normenkontrollantrag eines Kiesabbau-Unternehmens gegen Bebauungsplan, der

  • BVerwG, 23.04.2002 - 4 CN 3.01

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Rechtsschutzinteresse; tatsächlicher Vorteil.

  • OVG Saarland, 27.03.2001 - 2 N 9/99

    Möglichkeit einer Rechtsverletzung im Normenkontrollverfahren; Gerichtliche

  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00

    Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz;

  • OVG Saarland, 24.06.2021 - 2 C 215/19

    Normenkontrollantrag, Ausweisung des Plangebiets als urbanes Gebiet nach § 6a

    [Vgl. Urteil des Senats vom 19.3.2015 - 2 C 382/13 - m.w.Nw.; juris] Das ist bei den Antragstellern zu 1. schon deshalb nicht anzunehmen, weil sie gegen die der Beigeladenen erteilten Baugenehmigung vom 13.9.2018 nach erfolglosem Widerspruchsverfahren [Vgl. Widerspruchsbescheid des Stadtrechtsausschusses der Antragsgegnerin vom 30.10.2019] Klage beim Verwaltungsgericht (Az.: 5 K 1401/20) erhoben haben.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts [Vgl. BVerwG, Beschluss vom 9.2.1989 - 4 NB 1.89 -, BRS 49 Nr. 37, anders bereits bei nur teilweiser Planverwirklichung einzelner Bauvorhaben Urteil vom 28.4.1999 - 4 CN 5.99 -, BRS 62 Nr. 47, und Beschluss vom 8.2.1999 - 4 BN 55.98 -, NVwZ 2000, 194, dazu auch OVG Lüneburg, Urteil vom 25.10.2010 - 1 KN 343/07 -, BauR 2011, 646 = BRS 76 Nr. 65, wo im Wesentlichen auf die Erteilung einer - für den Antragsteller unanfechtbaren - Baugenehmigung als "Verwirklichung" des Vorhabens abgestellt und die Prognose einer Rücknahme durch die Baugenehmigungsbehörde angestellt wird; Urteil des Senats vom 19.3.2015 - 2 C 382/13 - m.w.Nw.; juris] ist selbst bei Eintritt der Bestandskraft einer Genehmigung für durch den Bebauungsplan zugelassene Bauvorhaben das Rechtsschutzbedürfnis für den Normenkontrollantrag erst dann zu verneinen, wenn das bekämpfte Bauvorhaben zusätzlich auch ausgeführt ist, was vorliegend nicht der Fall ist.

    [Vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 3.12.1998 - 4 CN 3.97 -, BRS 60 Nr. 43, dort zur so genannten Funktionslosigkeit von Festsetzungen eines Bebauungsplans; grundlegend Urteile vom 7.9.1979 - 4 C 7.77 -, BRS 35 Nr. 15, und vom 17.4.2002 - 9 CN 1.01 -, BVerwGE 116, 188, 196 f., Beschlüsse vom 4.10.2006 - 4 BN 26.06 -, BauR 2007, 335, und 4 BN 27.06 -, wonach es sich um eine "Maxime richterlichen Handelns" handelt, die die Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes nicht in Frage stellt, OVG des Saarlandes, Urteile vom 14.4.2004 - 1 N 7/03 -, vom 26.2.2002 - 2 R 3/01 -, SKZ 2002, 297, Leitsatz Nr. 45, und vom 20.9.2007 - 2 N 9/06 -, SKZ 2008, 78 Leitsatz Nr. 28 und vom 19.3.2015 - 2 C 382/13 - juris].

    [Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 19.3.2015 - 2 C 382/13 -, juris].

  • OVG Saarland, 06.09.2018 - 2 C 623/16

    Normenkontrolle gegen Angebotsbebauungsplan - Gesundheitszentrum; Antragsbefugnis

    Ausgehend davon kann hier eine materiell-rechtliche Besserstellung der Antragsteller zu 2) im Falle des Erfolgs des Normenkontrollantrags jedenfalls nicht von vorneherein ausgeschlossen werden.(Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 19.3.2015 - 2 C 382/13 -, juris).

    Diese bis zur Gesetzesänderung als Aspekt unvollständiger Abwägung begriffenen Fehler unterliegen nach dem Gesetzeswortlaut seither einer gesonderten Beurteilung hinsichtlich ihrer Beachtlichkeit (§ 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB 2004) und können insbesondere nicht mehr als Mängel der Abwägung im herkömmlichen Verständnis geltend gemacht werden (§ 214 Abs. 3 Satz 2 1. Hs BauGB 2004).(Vgl. Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 19.3.2015 - 2 C 382/13 -, juris).

    Es genügt, wenn die Planung zur Verwirklichung einer hinreichend konkreten planerischen Konzeption dieser Gemeinde sinnvoll und vernünftigerweise geboten ist.(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteile vom 28.1.1997 - 2 N 2/96 -, SKZ 1997, 270, m.w.N., und vom 26.1.1999 - 2 N 6/97 -,vom 25.6.2009 - 2 C 478/07 -, BauR 2010, 576, vom 5.9.2013 - 2 C 190/12 - und vom 19.3.2015 - 2 C 382/13 -, juris) Dass eine Kommune bestimmte, von ihr städtebaulich als wünschenswert erachtete Bauvorhaben - hier das Gesundheitszentrum - zum Anlass nimmt, ein Planungsverfahren einzuleiten, ist weder ungewöhnlich noch rechtlich zu beanstanden.

    Die gerichtliche Kontrolle muss sich vielmehr auf die Frage beschränken, ob bei der Abwägung selbst und bei dem auf ihr basierenden Ergebnis vom kommunalen Entscheidungsträger, hier dem Stadtrat der Antragsgegnerin (§§ 10 BauGB, 35 Nr. 12 KSVG), die Grenzen planerischer Gestaltungsfreiheit beachtet wurden.(Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 19.3.2015 - 2 C 382/13 -, juris) Das ist hier der Fall.

  • OVG Saarland, 17.12.2020 - 2 C 309/19

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan; Errichtung von Mehrfamilienhäusern;

    [Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 19.3.2015 - 2 C 382/13 -, juris].
  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2020 - 3 S 1749/16

    Bebauungsplan; Steuerung und Begrenzung von Tierhaltungsanlagen zur Sicherung der

    Ein Bebauungsplan ist bundesrechtlich nicht deshalb nichtig, weil Gemeinderatsbeschlüsse, die im Verfahren zu seiner Aufstellung vor dem Satzungsbeschluss gefasst worden sind, infolge der Mitwirkung angeblich befangener Gemeinderäte - nach Landesrecht - rechtswidrig waren (BVerwG, Beschluss vom 15.04.1988 - 4 N 4/87 -, juris; vgl. auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 19.03.2015 - 2 C 382/13 -, juris Rn. 57).
  • OVG Saarland, 20.11.2017 - 2 A 614/16

    Bauaufsichtsrechtliche Nutzungsuntersagung wegen Nichteinhaltung der überbaubaren

    In dem Zusammenhang ist zunächst allgemein darauf hinzuweisen, dass der für Normenkontrollverfahren anerkannte Grundsatz, dass die Oberverwaltungsgerichte auch mit Blick auf die für das Verwaltungsstreitverfahren geltende Amtsermittlungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) nicht gehalten sind, "gleichsam ungefragt" in die Suche nach Fehlern eines Bebauungsplans einzutreten,(vgl. beispielsweise OVG des Saarlandes, Urteile vom 19.3.2015 - 2 C 382/13 -, SKZ 2015, 123, Leitsatz Nr. 21, BRS 83 Nr. 19, und vom 27.11.2008 - 2 C 120/07 -, juris Rn 43, SKZ 2009, 93 ff., AS 37, 44 bis 64, m.z.N. aus der Rechtsprechung des BVerwG, etwa Beschlüsse vom 4.10.2006 - 4 BN 26.06 -, BauR 2007, 335, und 4 BN 27.06 -, wonach es sich dabei um eine "Maxime richterlichen Handelns" handelt, die die Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes nicht in Frage stellt) auch für die sogenannte Inzidentkontrolle im Rahmen eines verwaltungsgerichtlichen Klageverfahrens gilt, und zwar unabhängig davon, ob sich die Beteiligten, was Ihnen gemäß § 67 Abs. 1 VwGO im erstinstanzlichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht freisteht, fachkundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bedienen oder nicht.
  • OVG Saarland, 10.01.2017 - 2 A 3/16

    Verpflichtung zur Durchführung einer UVP (Umweltrechtsbehelf) vor Benutzung eines

    Im Hinblick auf die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren (§ 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO) entwickelten, entsprechend für die Zulässigkeitsanforderung im Klageverfahren auch beim Ausschluss des Erfordernisses subjektiv-rechtlicher Betroffenheit (§ 42 Abs. 2 VwGO) hinsichtlich der zumindest "möglichen" Ergebnisrichtigkeit des Anliegens des Rechtsbehelfsführers beziehungsweise der Rechtbehelfsführerin anzuwendenden "großzügigen" Maßstäbe, wonach sich eine prozessuale Handhabung solcher Anliegen verbietet, die im Ergebnis dazu führt, dass eine "an sich gebotene Sachprüfung" als Frage der Zulässigkeit des Antrags behandelt wird,(vgl. hierzu insbesondere BVerwG, Urteil vom 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, BRS 60 Nr. 46, , ebenso dann auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 19.3.2015 - 2 C 382/13 -, BauR 2016, 465 ) geht der Senat - mit dem Verwaltungsgericht - für den vorliegenden Sachverhalt ohne vertiefte Beurteilung der Regelung über die zeitlichen Grenzen der Anwendbarkeit des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes insgesamt (§ 5 Abs. 1 UmwRG) an dieser Stelle von einer durch den als "anderweitige Bestimmung" im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO anzusehenden § 2 Abs. 1 UmwRG vermittelten Klagebefugnis des Klägers und damit von der Zulässigkeit seiner Klage aus.(vgl. dazu allgemein EuGH, Urteil vom 12.11.2011 - C 115/09 -, NVwZ 2011, 801 , das im Jahre 2013 zu einer Korrektur des Wortlauts des § 2 Abs. 1 Nr. 1 UmwRG durch den Bundesgesetzgeber geführt hat) Eine abschließende Prüfung erfordert insoweit inhaltlich eine Auseinandersetzung mit dem Vorliegen, der zeitlichen Einordnung und der konkret fallbezogenen Reichweite einer eisenbahnrechtlichen Planfeststellung für den Bereich des Betriebsgeländes der Beigeladenen unter Berücksichtigung der gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen und Vorgaben für die Zulässigkeit solcher Umweltrechtsbehelfe von Vereinigungen (§§ 2, 3 UmwRG).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.2015 - 3 S 2094/13

    Sondergebietsfestsetzung; Biogasanlage; Bewertung des Abwägungsmaterials;

    Hiervon ausgenommen sind nur Rügen in Bezug auf solche Belange, die in den ergänzenden Verfahren erstmals oder erneut abgewogen oder gar zum Anlass neuer Festsetzungen genommen worden sind (BVerwG, Urt. v. 11.5.1999 - 4 BN 15.99 - BauR 1999, 1136, juris Rn. 9; OVG Saarland, Urt. v. 19.3.2015 - 2 C 382/13 - juris Rn. 50; Urt. des Senats v. 29.7.2014 - 3 S 2278/12 - juris Rn. 45).

    Eine mittelbare Grundstückswertminderung auf Grund zulässiger Veränderung solcher Belastungen für das Grundstück aus der Umgebung stellt demgegenüber keine eigenständige Abwägungsposition dar (BVerwG, Beschl. v. 9.2.1995 - 4 NB 17.94 - BauR 1995, 499; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.3 2013 - 5 S 1126/11 - VBlBW 2013, 347 juris Rn. 43; OVG Saarland, Urt. v. 19.3.2015 - 2 C 382/13 - juris Rn. 151).

  • OVG Saarland, 10.12.2019 - 2 A 185/18

    Zulassung des bergrechtlichen Sonderbetriebsplans zum Anstieg des Grubenwassers

    Insoweit verbietet sich eine prozessuale Handhabung des § 42 Abs. 2 VwGO, die im Ergebnis dazu führt, dass eine an sich gebotene Sachprüfung als Frage der Zulässigkeit der Klage behandelt wird.(vgl. entsprechend zum gleichlautenden § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO OVG des Saarlandes, Urteil vom 19.3.2015 - 2 C 382/13 -, BauR 2016, 465 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, BRS 60 Nr. 46, ).
  • OVG Bremen, 16.06.2022 - 1 D 88/21

    Normenkontrollantrag gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 143 -

    Die Beauftragung und Bezahlung von Gutachtern durch die Beigeladene als Vorhabenträgerin stellt für sich genommen noch keinen Grund dar, an der Unparteilichkeit der Gutachter zu zweifeln (OVG Bremen, Urt. v. 20.07.2021 - 1 D 392/20, juris Rn. 100; HgbOVG, Beschl. v. 06.11.2019 - 2 Bs 218/19, juris Rn. 31; SaarlOVG, Urt. v. 19.03.2015 - 2 C 382/13, juris Rn. 83).
  • OVG Saarland, 05.09.2017 - 2 A 316/16

    Genehmigung von Windkraftanlagen; Artenschutz; Beweisverfahren

    Dieser Rechtsverstoß rechtfertigt, weil es sich dabei um zwingendes Recht handelt,(vgl. zur Bedeutung der Verbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG im Rahmen der Bauleitplanung OVG des Saarlandes, Urteil vom 19.3.2015 - 2 C 382/13 -, BauR 2016, 465) für sich genommen die Ablehnung des Genehmigungsantrags.
  • VG Freiburg, 05.02.2016 - 4 K 2679/15

    Aufhebungsanspruch Einzelner aufgrund Verletzung objektiv-rechtlicher

  • OVG Niedersachsen, 20.09.2021 - 1 LA 59/21

    Aufenthaltsraum; Aufenthaltsräume; Geschossfläche; Geschossflächenzahl;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.2017 - 2 K 51/15

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan zum Schutz zentraler

  • OVG Saarland, 22.05.2018 - 2 C 427/17

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan: fehlende Antragsbefugnis eines

  • OVG Saarland, 27.01.2022 - 2 C 289/20

    Normenkontrolle: Änderung eines Bebauungsplans

  • OVG Saarland, 01.10.2020 - 2 C 300/19

    Normenkontrolle: vorhabenbezogener Bebauungsplan (Lebensmittelmarkt und

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.09.2016 - 2 K 113/14

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan zum Schutz zentraler

  • OVG Hamburg, 06.11.2019 - 2 Bs 218/19

    Baurechtlicher Nachbarschutz bei Baugenehmigung auf Grundlage eines

  • OVG Saarland, 07.02.2019 - 2 C 629/17

    Normenkontrolle: großflächiges Einzelhandelsprojekt; interkommunales

  • VG Berlin, 24.01.2019 - 19 K 308.15

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes

  • OVG Saarland, 06.06.2017 - 2 C 119/16

    Antragsbefugnis für Normenkontrollantrag - Anwohner ausserhalb des

  • OVG Saarland, 24.06.2014 - 2 A 450/13
  • VG Schleswig, 21.07.2020 - 2 B 24/20

    Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch)- Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2019 - 10 D 45/17
  • VGH Bayern, 18.10.2016 - 9 N 15.2011

    Gesamtschuldner, Bebauungsplanverfahren, Antragsgegner, Gebot der

  • OVG Saarland, 15.12.2022 - 2 C 272/21

    Antragsbefugnis im bauleitplanerischen Normenkontrollverfahren

  • VG Saarlouis, 25.10.2017 - 5 K 1626/16

    Bauvorbescheid für bordellartigen Betrieb in Gemeinden mit bis zu 35.000

  • VG Saarlouis, 29.07.2020 - 5 K 1550/18

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und StädtebauförderungsrechtZur Bedeutung Historisch

  • OVG Saarland, 24.06.2014 - 2 A 10/14
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