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   OVG Saarland, 20.02.1989 - 1 R 105/87   

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https://dejure.org/1989,3447
OVG Saarland, 20.02.1989 - 1 R 105/87 (https://dejure.org/1989,3447)
OVG Saarland, Entscheidung vom 20.02.1989 - 1 R 105/87 (https://dejure.org/1989,3447)
OVG Saarland, Entscheidung vom 20. Februar 1989 - 1 R 105/87 (https://dejure.org/1989,3447)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsnatur und funktionelle Bestimmung des Stadtrechtsausschusses der Landeshauptstadt Saarbrücken nach saarländischem Recht; Zulässigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Klage einer Stadt gegen den in ihr gebildeten Stadtrechtsausschuss; Anfechtung einer Entscheidung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 852 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 174
  • DÖV 1990, 155
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Saarland, 08.05.2020 - 2 A 91/20

    Erstattung von eigenen Kosten eines Widerspruchsverfahrens von Rechtsanwälten;

    Unter Zugrundelegung des vom Verwaltungsgericht als einschlägig erachteten "Behördenprinzips" nach § 19 Abs. 2 AGVwGO betrifft dieser Verpflichtungsausspruch - gleichgültig ob er auf den Ausschuss oder, was richtig ist, das Jugendamt als abhelfende "Ausgangsbehörde" zielt - Behörden desselben Rechtsträgers, die untereinander ungeachtet der fehlenden Weisungsbefugnis des Regionalverbandsdirektors gegenüber dem Ausschuss beide nur unselbständige, gegeneinander nicht mit eigenen Außenrechtspositionen versehene Untergliederungen desselben Rechtsträgers darstellen.(vgl. etwa zur Unzulässigkeit - erst Recht - der Klage der Landeshauptstadt Saarbrücken gegen eine Entscheidung des bei ihr angesiedelten Stadtrechtsausschusses OVG des Saarlandes, Urteil vom 20.2.1989 - 1 R 105/87 -, NVwZ 1990, 174) Der Verpflichtungsausspruch des Verwaltungsgerichts zwingt daher nicht entgegen dem § 72 VwGO zu einer Entscheidung durch den Rechtsausschuss des Beklagten.
  • OVG Saarland, 20.02.1989 - 1 R 102/87

    Rechtmäßigkeit eines Straßenreinigungsgebührenbescheids;

    Der Vertreter der Landeshauptstadt S hat sodann im Rahmen des Verfahrens 1 R 105/87 die Meinung vertreten, die Änderungssatzung vom 15.12.1982, durch die die G straße -- wenngleich erst mit Wirkung ab 1.1.1983 -- wieder in die Reinigungsklasse V eingestuft wurde, lasse nur den Schluß zu, daß sich im Stadtrat nachträglich die Erkenntnis durchgesetzt habe, die Zuordnung zur Reinigungsklasse S sei verfehlt gewesen; jedenfalls habe sich die seit dem 1.1.1983 praktizierte Reinigung fünfmal wöchentlich als ausreichend erwiesen.

    Diesem Standpunkt steht entgegen der Meinung des Beklagten das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.6.1974 (BVerwGE 45, 207; zum Verständnis dieser Entscheidung vgl. auch das Urteil des Senats vom heutigen Tag -- 1 R 105/87 --, mit dem die Klage der Landeshauptstadt S gegen den auch hier angefochtenen Widerspruchsbescheid als unzulässig abgewiesen worden ist) nicht entgeht.

  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2004 - 4 S 675/02

    Rechte der Frauenvertreterin nach dem FrFöG BW gegenüber dem Dienststellenleiter

    Ausnahmsweise ist jedoch dann von der Übertragung einklagbarer Wahrnehmungsbefugnisse auszugehen, wenn dies entweder vom Gesetzgeber ausdrücklich normiert worden ist oder wenn im Wege der Auslegung der jeweils einschlägigen Bestimmungen ermittelt werden kann, dass einem Funktionsträger als "Kontrastorgan" zum Zwecke einer sachgerechten Ausbalancierung innerkörperschaftlicher Interessengegensätze die eigenständige Bewältigung bestimmter Aufgabenbereiche zugewiesen wird und er insofern mit einer wehrfähigen Rechtsposition von der Rechtsordnung ausgestattet worden ist (vgl. Wahl/Schütz, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 42 Abs. 2 Rdnr. 95 f.; Eyermann/Rennert, VwGO, 11. Aufl., § 40 Rdnr. 15; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.02.1997 - 10 S 59/97 -, DÖV 1997, 693 f.; Beschluss vom 27.10.1977 - IX 2682/77 -, DVBl. 1978, 274 f.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.11.1999, NVwZ-RR 2000, 375 f.; Beschluss vom 01.12.1994, NVwZ-RR 1995, 411 ff.; OVG Berlin, Urteil vom 31.08.1999, LKV 2000, 453 ff.; OVG Saarland, Urteil vom 20.02.1989, NVwZ 1990, 174 f.; Martensen, JuS 1995, S. 989; Herbert, DÖV 1994, 108 ff.; Schoch, JuS 1987, S. 786).
  • OVG Saarland, 28.05.2001 - 1 N 1/98

    Normenkontrollantrag gerichtet auf die Nichtigerklärung einer

    BVerwGE 45, 207; zustimmend Urteil des Senats vom 20.2.1989 - 1 R 105/87 -, SKZ 1989, 282 = NVwZ 1990, 174,.
  • VG Aachen, 15.06.2005 - 3 K 2042/03

    Erteilung einer Abbruchgenehmigung für einen Fachwerkhof; Eintragung einer

    Eine innerparteiliche Lösung des Konflikts außerhalb des Prozesses ist daher nicht möglich, vgl. zum In-Sich-Prozess weiterhin: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteile vom 6. November 1991 - 8 C 10.90 -, Die öffentliche Verwaltung (DÖV) 1992, 265 und vom 16. März 1977 - VIII C 72.75 -, DVBl. 1977, 497 sowie vom 21. Juni 1974 - IV C 17.72 -, Entscheidungssammlung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE) 45, 207 = DÖV 1974, 817; OVG Saarlouis, Urteil vom 20. Februar 1989 - 1 R 105/87 -, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 1990, 174.
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