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   OVG Saarland, 20.11.2015 - 1 A 405/14   

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OVG Saarland, 20.11.2015 - 1 A 405/14 (https://dejure.org/2015,38363)
OVG Saarland, Entscheidung vom 20.11.2015 - 1 A 405/14 (https://dejure.org/2015,38363)
OVG Saarland, Entscheidung vom 20. November 2015 - 1 A 405/14 (https://dejure.org/2015,38363)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 284 AO 1977, § 18 Abs 1 S 2 Nr 3 ArchG SL, § 4 Abs 2 Nr 1 ArchG SL, § 5 Abs 2 Nr 1 ArchG SL, § 903 ZPO vom 31.12.2012
    Löschung aus der Architektenliste; maßgeblicher Zeitpunkt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Löschung der Eintragung eines Architekten in die Architektenliste hinsichtlich Zuverlässigkeit wegen eidesstattlicher Versicherung über seine Vermögensverhältnisse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Löschung der Eintragung eines Architekten in die Architektenliste hinsichtlich Zuverlässigkeit wegen eidesstattlicher Versicherung über seine Vermögensverhältnisse

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vermögensverfall führt zur Löschung aus der Architektenliste!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vermögensverfall durch Steuerschulden führt zur Löschung aus der Architektenliste! (IBR 2016, 160)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2016, 722
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Saarland, 28.11.2007 - 1 A 177/07

    Löschung der Eintragung in der Architektenliste wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus OVG Saarland, 20.11.2015 - 1 A 405/14
    Nach dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung vor dem Senat und den in den Gerichts- und den Verwaltungsakten dokumentierten Abläufen war im maßgeblichen Zeitpunkt(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.11.1993 - 8 R 19/92 -, amtl. Abdruck S. 6 f., vom 12.1.1994 - 8 R 20/92 -, amtl. Abdruck S. 6 f., vom 26.11.1999 - 1 Q 54/99 -, amtl. Abdruck S. 5, und vom 28.11.2007 - 1 A 177/07 -, juris Rdnrn. 14 ff., 19) der am 22.4.2013 getroffenen Entscheidung des Eintragungsausschusses die erste Tatbestandsvariante des § 4 Abs. 2 Nr. 1 SAIG - Eintragung im Schuldnerverzeichnis - erfüllt.

    Aus diesem Grund entspricht es Sinn und Zweck der Löschungsvorschrift, das eingeräumte Ermessen dahingehend auszuüben, die Eintragung zu löschen, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eingetragenen desolat sind.(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 28.11.2007 - 1 A 177/07 -, juris Rdnr. 21, und vom 26.11.1999, a.a.O., S. 3).

    Hinsichtlich der Schwere des hierdurch bedingten Eingriffs in die Berufsfreiheit ist zu sehen, dass die die Löschung der Berufsbezeichnung "Architekt" in das pflichtgemäße Ermessen des Eintragungsausschusses stellende Gesetzesvorschrift dem Schutz dieser Berufsbezeichnung, die eine Art von Qualitätskennzeichen beinhaltet, dient.(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.11.1999, a.a.O., S. 3 f. m.w.N., und vom 28.11.2007, a.a.O., Rdnrn. 34 f. m.w.N.) Eine auf sie gestützte Löschung stellt sich - lediglich - als Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung dar.

    Wie eingangs festgestellt, kommt es nach dem bisherigen Stand der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Urteil vom 17.8.2005 - 6 C 15/04 -, juris Rdnrn. 20 ff., und Beschlüsse vom 30.9.2005 - 6 B 51/05 -, juris Rdnr. 5 sowie vom 5.12.2008 - 6 B 76/08 -, juris Rdnr. 9) und der Rechtsprechung der Instanzgerichte(VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.5.2006 - 9 S 2538/05 -, juris Rdnr. 7; OVG des Saarlandes, Urteil vom 28.11.2007, a.a.O., Rdnrn. 26 ff.; HessVGH, Beschluss vom 11.1.2010 - 7 A 568/09.Z -, juris Rdnrn. 7 ff.; BayVGH, Beschluss vom 8.11.2013 - 22 ZB 13.657 -, juris Rdnrn. 20 f.) für die verwaltungsgerichtliche Beurteilung - ungeachtet der vom Bundesgerichtshof(BGH, Beschlüsse vom 25.3.1991 - AnwZ (B) 80/90 - und vom 12.3.2001 - AnwZ (B) 27/00 -, jew. juris) und dem Bundesfinanzhof(BFH, Beschluss vom 18.3.2014 - VII R 14/13 -, juris) bereits seit längerem als mögliche Ausnahme anerkannten Fallgestaltungen, in denen die Einschreitensvoraussetzungen im Lauf des gerichtlichen Verfahrens nachträglich zweifelsfrei entfallen sind - auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung des Eintragungsausschusses an.

  • BVerwG, 30.09.2005 - 6 B 51.05

    Streichung aus der Architektenliste

    Auszug aus OVG Saarland, 20.11.2015 - 1 A 405/14
    Wie eingangs festgestellt, kommt es nach dem bisherigen Stand der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Urteil vom 17.8.2005 - 6 C 15/04 -, juris Rdnrn. 20 ff., und Beschlüsse vom 30.9.2005 - 6 B 51/05 -, juris Rdnr. 5 sowie vom 5.12.2008 - 6 B 76/08 -, juris Rdnr. 9) und der Rechtsprechung der Instanzgerichte(VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.5.2006 - 9 S 2538/05 -, juris Rdnr. 7; OVG des Saarlandes, Urteil vom 28.11.2007, a.a.O., Rdnrn. 26 ff.; HessVGH, Beschluss vom 11.1.2010 - 7 A 568/09.Z -, juris Rdnrn. 7 ff.; BayVGH, Beschluss vom 8.11.2013 - 22 ZB 13.657 -, juris Rdnrn. 20 f.) für die verwaltungsgerichtliche Beurteilung - ungeachtet der vom Bundesgerichtshof(BGH, Beschlüsse vom 25.3.1991 - AnwZ (B) 80/90 - und vom 12.3.2001 - AnwZ (B) 27/00 -, jew. juris) und dem Bundesfinanzhof(BFH, Beschluss vom 18.3.2014 - VII R 14/13 -, juris) bereits seit längerem als mögliche Ausnahme anerkannten Fallgestaltungen, in denen die Einschreitensvoraussetzungen im Lauf des gerichtlichen Verfahrens nachträglich zweifelsfrei entfallen sind - auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung des Eintragungsausschusses an.

    Denn im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Senat steht keineswegs zweifelsfrei(für solche Konstellationen offengelassen: BVerwG, Urteil vom 17.8.2005, a.a.O., Rdnr. 22, und Beschlüsse vom 30.9.2005, a.a.O., Rdnr. 5, sowie vom 5.12.2008, a.a.O., Rdnr. 9) fest, dass die Einschreitensvoraussetzungen inzwischen entfallen sind.

  • BVerwG, 05.12.2008 - 6 B 76.08

    Revisbilität von Landerecht im Hinblick auf eine bundeseinheitliche Auslegung des

    Auszug aus OVG Saarland, 20.11.2015 - 1 A 405/14
    Wie eingangs festgestellt, kommt es nach dem bisherigen Stand der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Urteil vom 17.8.2005 - 6 C 15/04 -, juris Rdnrn. 20 ff., und Beschlüsse vom 30.9.2005 - 6 B 51/05 -, juris Rdnr. 5 sowie vom 5.12.2008 - 6 B 76/08 -, juris Rdnr. 9) und der Rechtsprechung der Instanzgerichte(VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.5.2006 - 9 S 2538/05 -, juris Rdnr. 7; OVG des Saarlandes, Urteil vom 28.11.2007, a.a.O., Rdnrn. 26 ff.; HessVGH, Beschluss vom 11.1.2010 - 7 A 568/09.Z -, juris Rdnrn. 7 ff.; BayVGH, Beschluss vom 8.11.2013 - 22 ZB 13.657 -, juris Rdnrn. 20 f.) für die verwaltungsgerichtliche Beurteilung - ungeachtet der vom Bundesgerichtshof(BGH, Beschlüsse vom 25.3.1991 - AnwZ (B) 80/90 - und vom 12.3.2001 - AnwZ (B) 27/00 -, jew. juris) und dem Bundesfinanzhof(BFH, Beschluss vom 18.3.2014 - VII R 14/13 -, juris) bereits seit längerem als mögliche Ausnahme anerkannten Fallgestaltungen, in denen die Einschreitensvoraussetzungen im Lauf des gerichtlichen Verfahrens nachträglich zweifelsfrei entfallen sind - auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung des Eintragungsausschusses an.

    Denn im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Senat steht keineswegs zweifelsfrei(für solche Konstellationen offengelassen: BVerwG, Urteil vom 17.8.2005, a.a.O., Rdnr. 22, und Beschlüsse vom 30.9.2005, a.a.O., Rdnr. 5, sowie vom 5.12.2008, a.a.O., Rdnr. 9) fest, dass die Einschreitensvoraussetzungen inzwischen entfallen sind.

  • OVG Saarland, 08.09.1994 - 1 R 30/94

    Konkurs der Architekten-GmbH und Eintrag in der Architektenliste

    Auszug aus OVG Saarland, 20.11.2015 - 1 A 405/14
    Diese Gesetzesänderung dürfte sich aus der Rechtsprechung des Senats(OVG des Saarlandes, Urteil vom 8.9.1994 - 1 R 30/94 -, juris Rdnrn. 29 f.) erklären, der es unter der Geltung des Saarländischen Architektengesetzes mit Blick auf Art. 12 GG abgelehnt hatte, den Versagungsgrund des § 5 Abs. 2 Nr. 2 SAG erweiternd dahin auszulegen, dass der Erlass eines Haftbefehls nach § 901 ZPO - ebenfalls in der bis zum 31.12.2012 geltenden Fassung - zur Erzwingung der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung deren Abgabe gleichzustellen sei.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2006 - 9 S 2538/05

    Löschung eines freien Architekten aus der Architektenliste wegen Vermögenverfalls

    Auszug aus OVG Saarland, 20.11.2015 - 1 A 405/14
    Wie eingangs festgestellt, kommt es nach dem bisherigen Stand der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Urteil vom 17.8.2005 - 6 C 15/04 -, juris Rdnrn. 20 ff., und Beschlüsse vom 30.9.2005 - 6 B 51/05 -, juris Rdnr. 5 sowie vom 5.12.2008 - 6 B 76/08 -, juris Rdnr. 9) und der Rechtsprechung der Instanzgerichte(VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.5.2006 - 9 S 2538/05 -, juris Rdnr. 7; OVG des Saarlandes, Urteil vom 28.11.2007, a.a.O., Rdnrn. 26 ff.; HessVGH, Beschluss vom 11.1.2010 - 7 A 568/09.Z -, juris Rdnrn. 7 ff.; BayVGH, Beschluss vom 8.11.2013 - 22 ZB 13.657 -, juris Rdnrn. 20 f.) für die verwaltungsgerichtliche Beurteilung - ungeachtet der vom Bundesgerichtshof(BGH, Beschlüsse vom 25.3.1991 - AnwZ (B) 80/90 - und vom 12.3.2001 - AnwZ (B) 27/00 -, jew. juris) und dem Bundesfinanzhof(BFH, Beschluss vom 18.3.2014 - VII R 14/13 -, juris) bereits seit längerem als mögliche Ausnahme anerkannten Fallgestaltungen, in denen die Einschreitensvoraussetzungen im Lauf des gerichtlichen Verfahrens nachträglich zweifelsfrei entfallen sind - auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung des Eintragungsausschusses an.
  • BGH, 12.03.2001 - AnwZ (B) 27/00

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus OVG Saarland, 20.11.2015 - 1 A 405/14
    Wie eingangs festgestellt, kommt es nach dem bisherigen Stand der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Urteil vom 17.8.2005 - 6 C 15/04 -, juris Rdnrn. 20 ff., und Beschlüsse vom 30.9.2005 - 6 B 51/05 -, juris Rdnr. 5 sowie vom 5.12.2008 - 6 B 76/08 -, juris Rdnr. 9) und der Rechtsprechung der Instanzgerichte(VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.5.2006 - 9 S 2538/05 -, juris Rdnr. 7; OVG des Saarlandes, Urteil vom 28.11.2007, a.a.O., Rdnrn. 26 ff.; HessVGH, Beschluss vom 11.1.2010 - 7 A 568/09.Z -, juris Rdnrn. 7 ff.; BayVGH, Beschluss vom 8.11.2013 - 22 ZB 13.657 -, juris Rdnrn. 20 f.) für die verwaltungsgerichtliche Beurteilung - ungeachtet der vom Bundesgerichtshof(BGH, Beschlüsse vom 25.3.1991 - AnwZ (B) 80/90 - und vom 12.3.2001 - AnwZ (B) 27/00 -, jew. juris) und dem Bundesfinanzhof(BFH, Beschluss vom 18.3.2014 - VII R 14/13 -, juris) bereits seit längerem als mögliche Ausnahme anerkannten Fallgestaltungen, in denen die Einschreitensvoraussetzungen im Lauf des gerichtlichen Verfahrens nachträglich zweifelsfrei entfallen sind - auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung des Eintragungsausschusses an.
  • OLG Stuttgart, 01.03.2001 - 8 W 352/00

    Eidesstattliche Versicherung - Wiederholung - selbständig Tätige - Auflösung

    Auszug aus OVG Saarland, 20.11.2015 - 1 A 405/14
    In der zivilgerichtlichen Rechtsprechung zu dieser Vorschrift war anerkannt, dass Selbstständige zwar nicht generell kraft der von ihnen ausgeübten Tätigkeit vom Schutzbereich der vorgenannten Vorschrift ausgenommen waren, sondern der Ausnahmetatbestand "Erwerb neuen Vermögens" die unter Berücksichtigung der maßgeblichen Umstände des Einzelfalls glaubhaft gemachte Wahrscheinlichkeit voraussetzte, dass der Schuldner vor Ablauf der Dreijahresfrist pfändbares Vermögen erworben hat.(OLG Stuttgart, Beschluss vom 1.3.2001 - 8 W 352/00 -, juris) Eine solche Konstellation wurde unter anderem dann angenommen, wenn der Schuldner in der vorangegangenen eidesstattlichen Versicherung hohe Auftragsund Forderungsbestände angegeben hatte, da unter solchen Umständen - damals mehr als sieben Monate nach der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung - nach der Lebenserfahrung damit zu rechnen sei, dass er inzwischen weiteres pfändbares Vermögen erworben habe.(LG Köln, Beschluss vom 27.9.2005 - 10 T 189/05 -, juris (nur Orientierungssatz) und DGVZ 2005, 182) Vergleichbar lag der Fall des Klägers, der als selbstständiger Architekt in seiner vor dem Finanzamt am 1.9.2010 abgegebenen eidesstattlichen Versicherung Forderungen aus Planungsaufträgen in Höhe von 446.000 EUR brutto bzw. 82.000 EUR brutto und eine Forderung aus einem Bauleistungsauftrag in Höhe von 6000 EUR als Außenstände angegeben hatte.
  • LG Köln, 27.09.2005 - 10 T 189/05
    Auszug aus OVG Saarland, 20.11.2015 - 1 A 405/14
    In der zivilgerichtlichen Rechtsprechung zu dieser Vorschrift war anerkannt, dass Selbstständige zwar nicht generell kraft der von ihnen ausgeübten Tätigkeit vom Schutzbereich der vorgenannten Vorschrift ausgenommen waren, sondern der Ausnahmetatbestand "Erwerb neuen Vermögens" die unter Berücksichtigung der maßgeblichen Umstände des Einzelfalls glaubhaft gemachte Wahrscheinlichkeit voraussetzte, dass der Schuldner vor Ablauf der Dreijahresfrist pfändbares Vermögen erworben hat.(OLG Stuttgart, Beschluss vom 1.3.2001 - 8 W 352/00 -, juris) Eine solche Konstellation wurde unter anderem dann angenommen, wenn der Schuldner in der vorangegangenen eidesstattlichen Versicherung hohe Auftragsund Forderungsbestände angegeben hatte, da unter solchen Umständen - damals mehr als sieben Monate nach der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung - nach der Lebenserfahrung damit zu rechnen sei, dass er inzwischen weiteres pfändbares Vermögen erworben habe.(LG Köln, Beschluss vom 27.9.2005 - 10 T 189/05 -, juris (nur Orientierungssatz) und DGVZ 2005, 182) Vergleichbar lag der Fall des Klägers, der als selbstständiger Architekt in seiner vor dem Finanzamt am 1.9.2010 abgegebenen eidesstattlichen Versicherung Forderungen aus Planungsaufträgen in Höhe von 446.000 EUR brutto bzw. 82.000 EUR brutto und eine Forderung aus einem Bauleistungsauftrag in Höhe von 6000 EUR als Außenstände angegeben hatte.
  • BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 80/90

    Ermittlung des Vermögensverfalls

    Auszug aus OVG Saarland, 20.11.2015 - 1 A 405/14
    Wie eingangs festgestellt, kommt es nach dem bisherigen Stand der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Urteil vom 17.8.2005 - 6 C 15/04 -, juris Rdnrn. 20 ff., und Beschlüsse vom 30.9.2005 - 6 B 51/05 -, juris Rdnr. 5 sowie vom 5.12.2008 - 6 B 76/08 -, juris Rdnr. 9) und der Rechtsprechung der Instanzgerichte(VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.5.2006 - 9 S 2538/05 -, juris Rdnr. 7; OVG des Saarlandes, Urteil vom 28.11.2007, a.a.O., Rdnrn. 26 ff.; HessVGH, Beschluss vom 11.1.2010 - 7 A 568/09.Z -, juris Rdnrn. 7 ff.; BayVGH, Beschluss vom 8.11.2013 - 22 ZB 13.657 -, juris Rdnrn. 20 f.) für die verwaltungsgerichtliche Beurteilung - ungeachtet der vom Bundesgerichtshof(BGH, Beschlüsse vom 25.3.1991 - AnwZ (B) 80/90 - und vom 12.3.2001 - AnwZ (B) 27/00 -, jew. juris) und dem Bundesfinanzhof(BFH, Beschluss vom 18.3.2014 - VII R 14/13 -, juris) bereits seit längerem als mögliche Ausnahme anerkannten Fallgestaltungen, in denen die Einschreitensvoraussetzungen im Lauf des gerichtlichen Verfahrens nachträglich zweifelsfrei entfallen sind - auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung des Eintragungsausschusses an.
  • BVerwG, 30.03.1992 - 1 B 42.92

    Steuerrückstand - Gwerberechtliche Zuverlässigkeit

    Auszug aus OVG Saarland, 20.11.2015 - 1 A 405/14
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist seit langem geklärt(vgl. u.a. BVerwG, Beschlüsse vom 30.3.1992 - 1 B 42/92 -, vom 12.1.1996 - 1 B 177/95 - und vom 30.9.1998 - 1 B 100/98 -, jew. juris), dass für die Beurteilung der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit wegen Steuerschulden und Nichterfüllung der steuerlichen Erklärungspflichten nicht erforderlich ist, die Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung zu prüfen.
  • BVerwG, 17.03.2008 - 6 B 8.08

    Löschung aus Architektenliste wegen Insolvenz: Kein Verstoß gegen Bundesrecht!

  • BVerwG, 12.01.1996 - 1 B 177.95

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen aus Steuerrückständen hergeleiteter

  • BVerwG, 24.09.1982 - 5 B 74.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 30.09.1998 - 1 B 100.98

    Gewerberecht - Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit bei Nichtzahlung von Steuern

  • VGH Hessen, 11.01.2010 - 7 A 568/09

    Löschung aus der Architektenliste

  • VGH Bayern, 08.11.2013 - 22 ZB 13.657

    Widerruf der Eintragung in die Listen der bauvorlageberechtigten Ingenieure und

  • BFH, 18.03.2014 - VII R 14/13

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater nach Erlass eines Haftbefehls gemäß §

  • OVG Saarland, 05.10.2016 - 1 A 188/15

    Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Widerspruchsverfahren; Ankündigung der

    BVerwG, Urteil vom 15.4.2015 - 8 C 6.14 -, BVerwGE 152, 39, zitiert nach juris, juris-Leitsatz 2, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 2.2.1982 - 1 C 146.80 -, BVerwGE 65, 1 ; Urteil vom 14.7.2003 - 6 C 10.03 -, Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 70, zitiert nach juris; Beschluss vom 14.5.1997 - 1 B 93.97 -, NVwZ-RR 1997, 621, zitiert nach juris; Beschluss vom 9.4.1997 - 1 B 81.97 -, Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 67, zitiert nach juris; Beschluss vom 26.2.1997 - 1 B 34.97 -, GewArch 1997, 242-244, zitiert nach juris, u.v.m.; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.6.2010 - 3 A 384/09 -, juris, sowie Beschluss vom 11.4.1990 - 1 R 52/89 -, juris; Beschluss des Senats vom 3.7.2014 - 1 A 9/14 - s.a. Urteil des Senats vom 20.11.2015 - 1 A 405/14 -, juris, Rdnr. 53 bzgl. der Löschung aus der Architektenliste.
  • OVG Saarland, 11.11.2019 - 1 A 338/18

    Löschung aus der Architektenliste; Berufspflichten eines Architekten;

    Es hat vielmehr - und dies widerlegt den Vorwurf einer abstrakten und pauschalen Unterstellung bzw. einer nicht einzelfallbezogen begründeten Prognose der Unzuverlässigkeit - unter Wiedergabe einzelner in § 3 SAIG aufgeführter Berufspflichten eines Architekten und unter Inbezugnahme der Senatsrechtsprechung(OVG des Saarlandes, Urteil vom 20.11.2015 - 1 A 405/14 -, juris Rdnr. 50 m.w.N.) zu den Berufspflichten eines Architekten dargelegt, dass die begangene Straftat insoweit einen Bezug zu diesem Beruf aufweise, als dass einem Architekten u.a. obliegt, die Vermögensinteressen des Bauherrn zu beachten, und er verpflichtet ist, unabhängig von eigenen finanziellen Interessen und übertriebener Gewinnorientierung zu handeln.

    Der letztgenannte Einwand setzt sich insbesondere nicht mit der vom Verwaltungsgericht zitierten ständigen Rechtsprechung des Senats auseinander, wonach den im Saarländischen Architekten- und Ingenieurkammergesetz fixierten Berufsaufgaben eines Architekten innewohnt, dass dieser auch die Vermögensinteressen des Bauherrn zu beachten und unabhängig von eigenen finanziellen Interessen und übertriebener Gewinnorientierung zu handeln hat.(OVG des Saarlandes, Urteil vom 20.11.2015, a.a.O.).

  • VG Saarlouis, 31.10.2018 - 1 K 2318/17

    Löschung aus der Architektenliste wegen Umsatzsteuerhinterziehung

    OVG Saarland, Urteil vom 20.11.2015 -1 A 405/14 -,.

    OVG des Saarlandes, Urteil vom 20.11.2015 - 1 A 405/14 -, juris.

  • VG Ansbach, 02.03.2020 - AN 4 K 17.00607

    Widerruf der Eintragung in die Architektenliste

    Damit rechtfertigt er in seiner Person die Besorgnis, dass sich seine ungeordneten Vermögensverhältnisse u.a. zu Lasten der Einhaltung der Regeln der Baukunst und der sonstigen baupolizeilichen Vorschriften auswirken können und dass er sich bei seinen Handlungen von eigenen finanziellen Interessen und übertriebener Gewinnorientierung leiten lässt (vgl. OVG Saarl, U.v. 20.11.2015 - 1 A 405/14 - juris Rn. 50; SächsOVG, U.v. 18.9.2012 - 4 A 855/11 - juris Rn. 39; NdsOVG, B.v. 29.07.2011 - 8 ME 36/11 - juris Rn. 27; OVG NW, B.v. 4.5.2011 - 4 A 697/10 - juris Rn. 10; OVG LSA, B.v. 18.3.2011 - 1 L 17/11 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 16.6.2010 - 22 ZB 10.1207 - juris Rn. 2; VGH BW, B.v. 17.5.2006 - 9 S 2538/05 - juris Rn. 6; HessVGH, B.v. 15.6.2004 - 11 TP 1440/04 - juris Rn. 2).
  • VG Ansbach, 02.03.2020 - AN 4 K 17.607

    Vermögensverfall indiziert Unzuverlässigkeit: Löschung aus der Architektenliste!

    Damit rechtfertigt er in seiner Person die Besorgnis, dass sich seine ungeordneten Vermögensverhältnisse u.a. zu Lasten der Einhaltung der Regeln der Baukunst und der sonstigen baupolizeilichen Vorschriften auswirken können und dass er sich bei seinen Handlungen von eigenen finanziellen Interessen und übertriebener Gewinnorientierung leiten lässt (vgl. OVG Saarl, Urteil vom 20.11.2015 - 1 A 405/14 - SächsOVG, Urteil vom 18.9.2012 - 4 A 855/11 - NdsOVG, Beschluss vom 29.07.2011 - 8 ME 36/11 - OVG NW, Beschluss vom 4.5.2011 - 4 A 697/10 - OVG LSA, Beschluss vom 18.3.2011 - 1 L 17/11 - BayVGH, Beschluss vom 16.6.2010 - 22 ZB 10.1207 - VGH BW, Beschluss vom 17.5.2006 - 9 S 2538/05 - HessVGH, Beschluss vom 15.6.2004 - 11 TP 1440/04 -).
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