Rechtsprechung
OVG Saarland, 20.12.2019 - 2 A 13/19 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berufung; Darlegungserfordernis; Einreisekontrollen; Grundsatzrüge; Gruppenverfolgung; HDP; Kurden; Rückführung; Türkei; Zulassung; Berufungszulassungsantrag: Kurde (Türkei)
- rechtsportal.de
Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft; Gefahr einer landesweiten Gruppenverfolgung wegen einer Zugehörigkeit zur Volksgruppe der Kurden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 23.11.2018 - 6 K 1272/17
- OVG Saarland, 20.12.2019 - 2 A 13/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- OVG Saarland, 02.05.2019 - 2 A 184/19
Asylverfahren Somalia - Subsidiärer Schutz und Rückkehr nach Mogadischu
Auszug aus OVG Saarland, 20.12.2019 - 2 A 13/19
Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist die Frage auszuformulieren und substantiiert auszuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird.(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.5.2019 - 2 A 184/19 -, Leitsatz Nr. 14 in der Übersicht "Spruchpraxis" auf der Homepage des Gerichts, Seite 17, m.z.w.N.). - OVG Sachsen, 28.05.2018 - 3 A 120/18
Asyl; Gruppenverfolgung; Türkei; Kurde; Darlegung; rechtliches Gehör; …
Auszug aus OVG Saarland, 20.12.2019 - 2 A 13/19
Das Darlegungserfordernis gemäß § 78 Abs. 4 Satz 4 Asyl verlangt jedoch, dass die tatsächliche Frage nicht nur aufgeworfen wird, sondern im Wege der inhaltlichen Auseinandersetzung mit den Ausführungen in dem angefochtenen Urteil und mit den wichtigsten Erkenntnismitteln herausgearbeitet wird, warum ein allgemeiner Klärungsbedarf bestehen soll.(Vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 28.5.2018 3 A 120/18.A -) Im vorliegenden Fall fehlt an einer substantiierten Darlegung, warum die Frage für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird. - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2019 - 13 A 4738/18
Gefahrerhöhendes Merkmal der Volkszugehörigkeit zu den Hazara im Falle der …
Auszug aus OVG Saarland, 20.12.2019 - 2 A 13/19
Vielmehr ist in diesem Fall im Einzelnen darzulegen, welche Anhaltspunkte für eine abweichende Tatsacheneinschätzung bestehen.(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 28.3.2019 - 2 A 150/18 -, vom 15.4.2019 - 2 A 80/18 -, und vom 17.4.2019 - 2 A 82/18 und 2 A 50/18 -) Zu einer ordnungsgemäßen Darlegung der Grundsatzrüge ist daher eine Benennung bestimmter Erkenntnisquellen notwendig, nach deren Inhalt zumindest eine Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Behauptungen in der Antragsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf.(Vgl. dazu etwa OVG Münster, Beschluss vom 18.2.2019 - 13 A 4738/18.A -, juris ) Daran mangelt es im vorliegenden Fall.
- VG Ansbach, 18.07.2018 - AN 1 K 15.30199
Widerruf der Anerkennung eines ehemaligen Mitglieds der HADEP in der Türkei
Auszug aus OVG Saarland, 20.12.2019 - 2 A 13/19
In dem weiter zitierten Urteil des VG Ansbach vom 18.7.2018 - AN 1 K 15.30199 - ist zwar ausgeführt, dass Personen, aus deren Papieren zu schließen ist, dass sie im Ausland um Asyl nachgesucht haben, besonders überprüft werden. - OVG Saarland, 28.03.2019 - 2 A 150/18
Grundsatzbedeutung in Asylverfahren
Auszug aus OVG Saarland, 20.12.2019 - 2 A 13/19
Vielmehr ist in diesem Fall im Einzelnen darzulegen, welche Anhaltspunkte für eine abweichende Tatsacheneinschätzung bestehen.(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 28.3.2019 - 2 A 150/18 -, vom 15.4.2019 - 2 A 80/18 -, und vom 17.4.2019 - 2 A 82/18 und 2 A 50/18 -) Zu einer ordnungsgemäßen Darlegung der Grundsatzrüge ist daher eine Benennung bestimmter Erkenntnisquellen notwendig, nach deren Inhalt zumindest eine Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Behauptungen in der Antragsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf.(Vgl. dazu etwa OVG Münster, Beschluss vom 18.2.2019 - 13 A 4738/18.A -, juris ) Daran mangelt es im vorliegenden Fall. - VG Freiburg, 13.06.2018 - A 6 K 4635/17
Türkei, Kurden, PKK, Folter, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Krieg, …
Auszug aus OVG Saarland, 20.12.2019 - 2 A 13/19
In dem Urteil des VG Freiburg vom 13.6.2018 - A 6 K 4635/17 - ist allgemein von "einem Spitzelwerk im Ausland" die Rede. - OVG Saarland, 20.05.2019 - 2 A 194/19
Grundsätzliche Bedeutung einer Asylrechtssache; Abschiebungshindernis für junge …
Auszug aus OVG Saarland, 20.12.2019 - 2 A 13/19
Die in dieser Vorschrift gegenüber dem Regelverfahren durch eine abschließende Aufzählung von Gründen für die Zulassung der Berufung in Asylsachen nach § 78 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 3 AsylG eingeschränkte Rechtsmittelzulässigkeit verdeutlicht, dass der Gesetzgeber den gerichtlichen Rechtsschutz in Asylverfahren in aller Regel auf eine Instanz beschränkt hat.(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.5.2019 - 2 A 194/19 -, Leitsatz Nr. 16 in der Übersicht "Spruchpraxis" auf der Homepage des Gerichts, Seite 19, ständige Rechtsprechung) Auch der Verfahrensgrundsatz des rechtlichen Gehörs garantiert keine im Ergebnis "richtige" Entscheidung. - OVG Saarland, 15.04.2019 - 2 A 80/18
Grundsatzbedeutung in Asylverfahren: Abschiebung in Drittstaat
Auszug aus OVG Saarland, 20.12.2019 - 2 A 13/19
Vielmehr ist in diesem Fall im Einzelnen darzulegen, welche Anhaltspunkte für eine abweichende Tatsacheneinschätzung bestehen.(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 28.3.2019 - 2 A 150/18 -, vom 15.4.2019 - 2 A 80/18 -, und vom 17.4.2019 - 2 A 82/18 und 2 A 50/18 -) Zu einer ordnungsgemäßen Darlegung der Grundsatzrüge ist daher eine Benennung bestimmter Erkenntnisquellen notwendig, nach deren Inhalt zumindest eine Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Behauptungen in der Antragsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf.(Vgl. dazu etwa OVG Münster, Beschluss vom 18.2.2019 - 13 A 4738/18.A -, juris ) Daran mangelt es im vorliegenden Fall.