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   OVG Saarland, 21.04.2010 - 3 B 123/10   

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https://dejure.org/2010,6019
OVG Saarland, 21.04.2010 - 3 B 123/10 (https://dejure.org/2010,6019)
OVG Saarland, Entscheidung vom 21.04.2010 - 3 B 123/10 (https://dejure.org/2010,6019)
OVG Saarland, Entscheidung vom 21. April 2010 - 3 B 123/10 (https://dejure.org/2010,6019)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit des Grundsatzes der Öffentlichkeit mit der Behandlung eines Tagesordnungspunktes in nicht öffentlicher Sitzung des zuständigen Gemeindeparlaments hinsichtlich der Frage des Verzichts auf ein Rechtsmittel gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 20; VwGO § 123 Abs. 1; SL KSVG § 40
    Vereinbarkeit des Grundsatzes der Öffentlichkeit mit der Behandlung eines Tagesordnungspunktes in nicht öffentlicher Sitzung des zuständigen Gemeindeparlaments hinsichtlich der Frage des Verzichts auf ein Rechtsmittel gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 621 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Saarlouis, 14.04.2010 - 5 K 895/09

    Wasserrechtliche Planfeststellung; Einvernehmen der Gemeinde

    Auszug aus OVG Saarland, 21.04.2010 - 3 B 123/10
    Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts steht der Antragstellerin ein Anordnungsanspruch i.S.d. § 123 Abs. 1 VwGO, der darauf gerichtet ist, den Tagesordnungspunkt: "Verzicht auf Rechtsmittel gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes (AZ: 5 K 895/09) vom 14.4.2010, Genehmigung für T" in öffentlicher Sitzung zu behandeln, nicht zu.

    Denn im Rahmen der allein möglichen und gebotenen summarischen Überprüfung sind keine maßgeblichen Anhaltspunkte dafür erkennbar, dass der Antragsgegner die Vorgaben des Öffentlichkeitsgrundsatzes nach § 40 KSVG bzw. § 13 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der missachtet hat, indem er auf den Antrag der Antragstellerin, den Stadtrat zu einer (öffentlichen) Sondersitzung zu dem Tagesordnungspunkt: "Verzicht auf Rechtsmittel gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes (AZ: 5 K 895/09) vom 14.4.2010, Genehmigung für T" einzuberufen, für den 22.4.2010 zu einer nicht öffentlichen Sitzung mit dem einzigen nicht öffentlichen Tagesordnungspunkt nach Maßgabe des genannten Antrags eingeladen hat.

    Denn der von der Antragstellerin beantragte Tagesordnungspunkt: "Verzicht auf Rechtsmittel gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes (AZ: 5 K 895/09) vom 14.4.2010, Genehmigung für T" betrifft ein laufendes und - entgegen der Auffassung der Antragstellerin - durch das Urteil des Verwaltungsgerichts auch noch nicht abgeschlossenes Gerichtsverfahren und dessen Einzelheiten der Durchführung, bei dem prozesstaktische Erwägungen von Bedeutung sein können.

    Die - prozesstaktische - Frage, ob auf Rechtsmittel gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes (AZ: 5 K 895/09) vom 14.4.2010, "Genehmigung für T" verzichtet werden soll, ist von der Antragstellerin gerade zum Gegenstand ihres Antrages auf Einberufung der Sitzung des Stadtrates gemacht worden.

    Ein Anspruch der Antragstellerin, den hier in Rede stehenden Tagesordnungspunkt "Verzicht auf Rechtsmittel gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes (AZ: 5 K 895/09) vom 14.4.2010, Genehmigung für T" in öffentlicher Sitzung zu behandeln, ist daher - in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung des Senats - zu verneinen.

  • VG Saarlouis, 20.04.2010 - 11 L 353/10

    Fragen der Sitzungsöffentlichkeit unterliegen der Prüfungskompetenz des

    Auszug aus OVG Saarland, 21.04.2010 - 3 B 123/10
    Auf die Beschwerde des Antragsgegners vom 20. April 2010 wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 20. April 2010 (11 L 353/10) aufgehoben und der Antrag der Antragstellerin zurückgewiesen.

    Die Beschwerde des Antragsgegners vom 20.4.2010 gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 20.4.2010 - 11 L 353/10 - ist zulässig und hat auch in der Sache Erfolg.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2001 - 15 A 3021/97

    Recht auf Wahrung der Sitzungsöffentlichkeit

    Auszug aus OVG Saarland, 21.04.2010 - 3 B 123/10
    offengelassen etwa im Urteil des OVG des Saarlandes vom 22.4.1993 - 1 R 35/91 -, bejaht in den Entscheidungen des VGH Kassel vom 6.11.2008 - 8 A 674/08 - und des OVG Münster vom 24.4.2001 - 15 A 3021/97 - verneinend etwa VGH Mannheim vom 24.2.1992 - 1 S 2242/91 -, jeweils zitiert nach juris sowie in dem zwischen den Beteiligten ergangenen Beschluss des Senats vom 4.2.2010 - 3 B 27/10 - .

    Beschluss des Senats vom 4.2.2010 - 3 B 27/10 - ebenso: OVG Münster, Urteil vom 24.4.2001 - 15 A 3021/97 -, zitiert nach juris.

  • OVG Sachsen, 07.06.2010 - 3 B 27/10

    Doppelte Rechtshängigkeit bei einstweiligem Rechtsschutzbegehren

    Auszug aus OVG Saarland, 21.04.2010 - 3 B 123/10
    offengelassen etwa im Urteil des OVG des Saarlandes vom 22.4.1993 - 1 R 35/91 -, bejaht in den Entscheidungen des VGH Kassel vom 6.11.2008 - 8 A 674/08 - und des OVG Münster vom 24.4.2001 - 15 A 3021/97 - verneinend etwa VGH Mannheim vom 24.2.1992 - 1 S 2242/91 -, jeweils zitiert nach juris sowie in dem zwischen den Beteiligten ergangenen Beschluss des Senats vom 4.2.2010 - 3 B 27/10 - .

    Beschluss des Senats vom 4.2.2010 - 3 B 27/10 - ebenso: OVG Münster, Urteil vom 24.4.2001 - 15 A 3021/97 -, zitiert nach juris.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1992 - 1 S 2242/91

    Ratsmitglied bei Streit um Sitzungsöffentlichkeit nicht klagebefugt

    Auszug aus OVG Saarland, 21.04.2010 - 3 B 123/10
    offengelassen etwa im Urteil des OVG des Saarlandes vom 22.4.1993 - 1 R 35/91 -, bejaht in den Entscheidungen des VGH Kassel vom 6.11.2008 - 8 A 674/08 - und des OVG Münster vom 24.4.2001 - 15 A 3021/97 - verneinend etwa VGH Mannheim vom 24.2.1992 - 1 S 2242/91 -, jeweils zitiert nach juris sowie in dem zwischen den Beteiligten ergangenen Beschluss des Senats vom 4.2.2010 - 3 B 27/10 - .
  • VGH Hessen, 06.11.2008 - 8 A 674/08

    Ausschluss der Öffentlichkeit von einer Gemeinderatssitzung;

    Auszug aus OVG Saarland, 21.04.2010 - 3 B 123/10
    offengelassen etwa im Urteil des OVG des Saarlandes vom 22.4.1993 - 1 R 35/91 -, bejaht in den Entscheidungen des VGH Kassel vom 6.11.2008 - 8 A 674/08 - und des OVG Münster vom 24.4.2001 - 15 A 3021/97 - verneinend etwa VGH Mannheim vom 24.2.1992 - 1 S 2242/91 -, jeweils zitiert nach juris sowie in dem zwischen den Beteiligten ergangenen Beschluss des Senats vom 4.2.2010 - 3 B 27/10 - .
  • OVG Saarland, 22.04.1993 - 1 R 35/91

    Beginn von Ratssitzungen und Öffentlichkeitsprinzip

    Auszug aus OVG Saarland, 21.04.2010 - 3 B 123/10
    offengelassen etwa im Urteil des OVG des Saarlandes vom 22.4.1993 - 1 R 35/91 -, bejaht in den Entscheidungen des VGH Kassel vom 6.11.2008 - 8 A 674/08 - und des OVG Münster vom 24.4.2001 - 15 A 3021/97 - verneinend etwa VGH Mannheim vom 24.2.1992 - 1 S 2242/91 -, jeweils zitiert nach juris sowie in dem zwischen den Beteiligten ergangenen Beschluss des Senats vom 4.2.2010 - 3 B 27/10 - .
  • OVG Saarland, 14.06.2010 - 3 B 132/10

    Vertretungszwang im Verfahren der Anhörungsrüge

    Die Anhörungsrüge der Antragstellerin gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 21. April 2010 - 3 B 123/10 - wird als unzulässig verworfen.

    Die gemäß § 152 a VwGO erhobene Anhörungsrüge der Antragstellerin gegen den ihr nach eigenen Angaben am 24.4.2010 zugestellten Beschluss des Senats vom 21.4.2010 - 3 B 123/10 - ist unzulässig.

    Eine Verletzung des Anspruchs der Antragstellerin auf Gewährung rechtlichen Gehörs wegen mangelnder Beachtung ihres Vortrages in dem Ausgangsverfahren 3 B 123/10 kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil auch in diesem Verfahren Vortrag von Seiten eines postulationsfähigen Bevollmächtigten der Antragstellerin nicht erfolgt ist, obgleich die Antragstellerin auch in diesem Ausgangsverfahren bereits mit der Eingangsverfügung auf das Bestehen des Vertretungszwangs nach § 67 Abs. 1 VwGO hingewiesen worden war.

  • VGH Hessen, 29.08.2011 - 3 C 124/10

    Verhinderungsplanung mittels Veränderungssperre

    Am 18. Januar 2010 hat die Antragstellerin erfolglos einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (Senatsbeschluss vom 25. Mai 2010 - 3 B 123/10.N -) und einen Normenkontrollantrag gestellt.

    Der Senat hält insoweit an seinen Ausführungen im Eilverfahren (Beschluss vom 25. Mai 2010 - 3 B 123/10.N -) fest, dass die beabsichtigte Planung der Antragsgegnerin als hinreichend konkret im Sinne der vom Senat geteilten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 10.09.1976 - IV 39.74 - BVerwGE 51, 121) anzusehen ist.

  • VG Bremen, 21.03.2018 - 1 K 3698/16

    Nicht-Öffentlichkeit einer Beiratssitzung des Waller Stadtteilbeirates -

    Die mit dem Ausschluss der Öffentlichkeit verbundene Einschränkung des Mandatsausübungsrechts muss das Beiratsmitglied demgemäß nur dann in Kauf nehmen, wenn die gesetzlichen oder geschäftsordnungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür auch gegeben sind (so auch OVG NW, Urt. v. 24.04.2001, - 15 A 3021/97; HessVGH, Urt. v. 6.11.2008 - 8 A 674/08; in diese Richtung auch OVG Saarland, Beschl. v. 21.04.2010 - 3 B 123/10).
  • VG Magdeburg, 09.07.2012 - 9 B 137/12

    Behandlung eines Tagesordnungspunktes im öffentlichen Teil einer Stadtratssitzung

    Dabei kann dahinstehen, ob ihr überhaupt ein - in der Rechtsprechung kontrovers diskutiertes (vgl. dazu: OVG NRW, Urt. v. 24.04.2001, 15 A 3021/97; Hess. VGH, Urt. v. 16.11.2008, 8 A 674/08; OVG Saarland, Beschl. v. 21.04.2010, 3 B 123/10; VG Saarland, 11 L 353/10; alle juris) - "wehrfähiges" Recht auf Herstellung der Öffentlichkeit zusteht.
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