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   OVG Saarland, 21.11.2003 - 3 R 7/02   

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https://dejure.org/2003,4718
OVG Saarland, 21.11.2003 - 3 R 7/02 (https://dejure.org/2003,4718)
OVG Saarland, Entscheidung vom 21.11.2003 - 3 R 7/02 (https://dejure.org/2003,4718)
OVG Saarland, Entscheidung vom 21. November 2003 - 3 R 7/02 (https://dejure.org/2003,4718)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Erteilung einer Spielbankkonzession nach saarländischem Landesrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsrechtliche Vereinbarkeit der Kontingentierung auf zwei Spielbanken im Saarland mit Zweigspielstellen; Ausschließliche Zulassung von Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Saarlandes; Konzessionierung aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, und ...

  • Judicialis

    SpielbG-Saar § 1 Abs. 1; ; SpielbG-Saar § 1 Abs. 3

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    BVerwG bestätigt Saarländisches Spielbank-Monopol

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Saarländisches Spielbank-Monopol bestätigt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 740
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 18.03.1970 - 2 BvO 1/65

    Spielbank

    Auszug aus OVG Saarland, 21.11.2003 - 3 R 7/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundlegend siehe Beschluss vom 18.3.1970 - 2 BvO 1/65 -, BVerfGE 28, 119 gehört das gemäß § 33 h Nr. 1 GewO ausdrücklich aus dem Gewerberecht ausgeklammerte Spielbankenrecht zum Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, für das die Länder mangels einer Zuweisung an den Bundesgesetzgeber gemäß Art. 70 Abs. 1 GG die ausschließliche Gesetzeskompetenz haben kritisch hierzu Pieroth/Störmer, a.a.O., S. 179, die das Spielbankenrecht der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes gemäß der Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 i.V.m. Art. 72 GG zuordnen und im Ergebnis aber darauf verweisen, dass der Bundesgesetzgeber von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen Gebrauch gemacht hat.

    Nach dem Gesagten können schließlich auch Verstöße gegen Art. 3 GG und Art. 14 GG, der nicht die mit der Zulassung verbundene Erwartung erst künftiger Verdienstmöglichkeiten oder bloße Interessen und Chancen schützt, hierzu bereits BVerfG, Beschluss vom 18.3.1970, a.a.O. für Spielbanken; BVerwG, Urteil vom 23.8.1994, a.a.O. nicht angenommen werden.

  • VG Leipzig, 06.02.2003 - 5 K 658/01

    Gewerberecht: Verfassungsmäigkeit des § 1 Abs. 2 S. 1 SpielbG Sachsen

    Auszug aus OVG Saarland, 21.11.2003 - 3 R 7/02
    Derartiges habe noch jüngst das Verwaltungsgericht Leipzig mit Urteil vom 06.02.2003 - 5 K 658/01 - bestätigt.

    Ausgehend von der ein grundsätzliches Verbot statuierenden Norm des § 284 Abs. 1 StGB stellt sich eine gesetzliche Regelung, die in Ausfüllung der gleichwohl durch § 284 Abs. 1 StGB eröffneten Möglichkeit - nicht Pflicht - den Spielbankbetrieb überhaupt zuzulassen, als mit geringerer Eingriffsqualität verbunden dar als Vorschriften, die die Berufswahl bei herkömmlichen, also nicht grundsätzlich untersagten Berufen regeln hierzu auch VGH München, Beschluss vom 22.10.2002 - 22 2 B 02.2126 - GewArch 2003, 115, VG Leipzig, Urteil vom 6.2.2003 - 5 K 658/01 -.

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86

    Verfassungswidrige Auslegung von § 36 Abs. 1 GewO i.S. einer konkreten

    Auszug aus OVG Saarland, 21.11.2003 - 3 R 7/02
    Einschränkungen der Berufsfreiheit bedürfen einer gesetzlichen Grundlage, die Umfang und Grenzen des Eingriffs deutlich erkennen lässt, mithin hinreichend bestimmt ist, hierzu BVerfG, Beschlüsse vom 25.3.1992 - 1 BvR 298/86 -, BVerfGE 86, 28 und vom 4.11.1992 - 1 BvR 79/85 - u.a., BVerfGE 87, 287.
  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

    Auszug aus OVG Saarland, 21.11.2003 - 3 R 7/02
    Einschränkungen der Berufsfreiheit bedürfen einer gesetzlichen Grundlage, die Umfang und Grenzen des Eingriffs deutlich erkennen lässt, mithin hinreichend bestimmt ist, hierzu BVerfG, Beschlüsse vom 25.3.1992 - 1 BvR 298/86 -, BVerfGE 86, 28 und vom 4.11.1992 - 1 BvR 79/85 - u.a., BVerfGE 87, 287.
  • VGH Bayern, 22.10.2002 - 22 ZB 02.2126

    Eingriffe in die Berufswahlfreiheit unterliegen bei rechtlich "unerwünschten"

    Auszug aus OVG Saarland, 21.11.2003 - 3 R 7/02
    Ausgehend von der ein grundsätzliches Verbot statuierenden Norm des § 284 Abs. 1 StGB stellt sich eine gesetzliche Regelung, die in Ausfüllung der gleichwohl durch § 284 Abs. 1 StGB eröffneten Möglichkeit - nicht Pflicht - den Spielbankbetrieb überhaupt zuzulassen, als mit geringerer Eingriffsqualität verbunden dar als Vorschriften, die die Berufswahl bei herkömmlichen, also nicht grundsätzlich untersagten Berufen regeln hierzu auch VGH München, Beschluss vom 22.10.2002 - 22 2 B 02.2126 - GewArch 2003, 115, VG Leipzig, Urteil vom 6.2.2003 - 5 K 658/01 -.
  • VGH Bayern, 02.06.1995 - 22 B 94.3315
    Auszug aus OVG Saarland, 21.11.2003 - 3 R 7/02
    Dem Spielbankenrecht liegt danach im Interesse des Gemeinwohlbelangs der Gefahrenabwehr der Gedanke einer Konzentration des Glücksspiels in bestimmten zahlenmäßig begrenzten und staatlicherseits überwachbaren Einrichtungen zugrunde, die schon von ihrem Erscheinungsbild her sich von herkömmlichen, gewerberechtlich nach den §§ 33 c ff GewO zulässigen Betrieben - Spielhallen - abheben und so durch augenfällige Abgrenzung des Glückspiels mit hohem Risiko von dem - im allgemeinen - risikoärmeren Unterhaltungsspiel dessen Gefährlichkeit verdeutlichen hierzu auch BayVGH, Urteil vom 2.6.1995 - 22 B 94.3315 -, DÖV 1995, 1005.
  • EuGH, 21.10.1999 - C-67/98

    Zenatti

    Auszug aus OVG Saarland, 21.11.2003 - 3 R 7/02
    Genügt danach § 1 Abs. 3 Satz 1 SpielbG dem Gebot der Erforderlichkeit im Hinblick auf das mit der Regelung verfolgte Ziel der Gefahrenabwehr, so kann dahinstehen, ob dies auch für das weitere Regelungsziel der weitestgehenden Abschöpfung der Erträge gilt hierzu BVerfG, Beschluss vom 19.7.2000, a.a.O.; siehe in diesem Zusammenhang auch EuGH, Urteil vom 21.10.1999 - Rs.C-67/98 -, GewArch 2000, 19 und vom 24.3.1994 - Rs.275/92 -, NJW 1994, 2013 zur Frage der Berücksichtigung fiskalischer Aspekte im Rahmen von Zulassungsbeschränkungen.
  • BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 45.02

    Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge;

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
  • EuGH, 24.03.1994 - C-275/92

    H.M. Customs und Excise / Schindler

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 84/65

    Arbeitsvermittlungsmonopol

  • BVerfG, 18.06.1980 - 1 BvR 697/77

    Buchführungsprivileg - Steuerberatender Beruf - Verfassungswidrigkeit des

  • BVerwG, 04.11.1965 - I C 6.63

    Beruf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.1992 - 4 A 569/90

    GmbH; Erlaubnis ; Betrieb eines Wettbüros; Natürliche Person

  • VGH Bayern, 11.12.1990 - 21 B 90.00884
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