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   OVG Saarland, 23.05.2019 - 2 C 44/18   

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OVG Saarland, 23.05.2019 - 2 C 44/18 (https://dejure.org/2019,14795)
OVG Saarland, Entscheidung vom 23.05.2019 - 2 C 44/18 (https://dejure.org/2019,14795)
OVG Saarland, Entscheidung vom 23. Mai 2019 - 2 C 44/18 (https://dejure.org/2019,14795)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    ABWÄGUNG; AMTSERMITTLUNG; AUFSTELLUNGSBESCHLUSS; BEBAUUNGSPLAN; BESTANDSBEBAUUNG; FEHLERSUCHE; GESTALTUNGSVORSCHRIFT; NEGATIVPLANUNG; NORMENK...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ABWÄGUNG; AMTSERMITTLUNG; AUFSTELLUNGSBESCHLUSS; BEBAUUNGSPLAN; BESTANDSBEBAUUNG; FEHLERSUCHE; GESTALTUNGSVORSCHRIFT; NEGATIVPLANUNG; NORMENKONTROLLE; PLANUNGSERLASS; PLANUNGSZIELE; SICHERUNG; VERÄNDERUNGSSPERRE; VERHINDERUNGSPLANUNG; VERLÄNGERUNG; Veränderungssperre ...

  • rechtsportal.de

    Gleichzeitiges Aufstellen eines Bebauungsplans und einer Veränderungssperre; Amtsermittlungsgrundsatz im Normenkontrollverfahren; Umfang der gerichtlichen Kontrolle bei der Überprüfung eines Bebauungsplans

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist eine Veränderungssperre "zur Sicherung der Planung" beschlossen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtmäßigkeit einer Veränderungssperre

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (26)

  • OVG Saarland, 04.04.2019 - 2 C 313/18

    Veränderungssperre (Verlängerung) zur Sicherung einer "Feinplanung" im Bereich

    Auszug aus OVG Saarland, 23.05.2019 - 2 C 44/18
    Dass die Aufstellung des Bebauungsplans und die Veränderungssperre, wie hier ausweislich des Sitzungsprotokolls, in dieser Reihenfolge in derselben Sitzung des Stadtrats beschlossen und beide Beschlüsse später gleichzeitig amtlich bekannt gemacht worden sind, unterliegt keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken (ebenso OVG des Saarlandes, Urteil vom 4.4.2019 - 2 C 313/18 -).

    Gegenstand des Normenkontrollbegehrens sind die Satzung über die Veränderungssperre für den zukünftigen Geltungsbereich des derzeit in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans "Quartier F... Straße" und die ebenfalls durch Satzung vom 11.4.2019 vom Stadtrat der Antragsgegnerin beschlossene (erste) Verlängerung ihrer Geltungsdauer.(vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Urteil vom 4.4.2019 - 2 C 313/18 -, bei juris ).

    Dabei gehört es nach ständiger Rechtsprechung ungeachtet der gesetzlichen Ausgestaltung des Normenkontrollverfahrens als umfassende Gültigkeitskontrolle der jeweils in Rede stehenden Normen und des im Verwaltungsprozessrecht geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 86 Abs. 1 VwGO) grundsätzlich nicht zu den Aufgaben der Oberverwaltungsgerichte, in diesen Verfahren "gleichsam ungefragt" in die Suche nach Fehlern eines Bebauungsplans einzutreten.(vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Urteile vom 4.4.2019 - 2 C 313/18 -, vom 7.2.2019 - 2 C 629/17 -, vom 6.9.2018 - 2 C 623/16 -, juris, dazu etwa BVerwG, Urteil vom 3.12.1998 - 4 CN 3.97 -, BRS 60 Nr. 43, dort zur so genannten Funktionslosigkeit von Festsetzungen eines Bebauungsplans; grundlegend Urteile vom 7.9.1979 - 4 C 7.77 -, BRS 35 Nr. 15, und vom 17.4.2002 - 9 CN 1.01 -, BVerwGE 116, 188, 196 f., Beschlüsse vom 4.10.2006 - 4 BN 26.06 -, BauR 2007, 335, und 4 BN 27.06 -, wonach es sich lediglich um eine "Maxime richterlichen Handelns" handelt, die die Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes nicht in Frage stellt, OVG des Saarlandes, Urteile vom 14.4.2004 - 1 N 7/03 - und vom 26.2.2002 - 2 R 3/01 -, SKZ 2002, 297, Leitsatz Nr. 45, und vom 20.9.2007 - 2 N 9/06 -, SKZ 2008, 78 Leitsatz Nr. 28).

    Das Konkretisierungserfordernis darf insoweit nicht überspannt werden, da ansonsten die praktische Tauglichkeit des Instruments verloren ginge und es gerade Ziel einer solchen Planung ist, einen Bebauungsplan unter Beachtung des Abwägungsgebots inhaltlich erst zu erarbeiten.(vgl. BVerwG, Urteil vom 19.2.2004 - 4 CN 16.03 -, BRS 67 Nr. 11; OVG des Saarlandes, Urteil vom 4.4.2019 - 2 C 313/18 -, juris).

  • BVerwG, 30.09.1992 - 4 NB 35.92

    Bauplanungsrecht: Abwägungsgebot beu Erlaß einer Veränderungssperre

    Auszug aus OVG Saarland, 23.05.2019 - 2 C 44/18
    Das befristete Verbot, in dieser Zeit Bauvorhaben im Sinne des § 29 BauGB durchzuführen, ist Ausdruck zulässiger Inhalts- und Schrankenbestimmung des Grundeigentums.(so etwa BVerwG, Beschluss vom 30.9.1992 - 4 NB 35.92 -, BRS 54 Nr. 72) Diese begrenzte Bausperre müssen die Eigentümer und Eigentümerinnen oder sonst Bauberechtigte für die Geltungsdauer dieser Satzung daher grundsätzlich hinnehmen.(vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.11.2003 - 4 BN 60.03 -, BauR 2004, 634, speziell für im Flächennutzungsplan als Flächen für Windenergieanlagen dargestellte Gebiete).

    Dessen Voraussetzungen sind hier, wie ausgeführt, nicht erfüllt.(vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 30.9.1992 - 4 NB 35.92 -, BRS 54 Nr. 72, insbesondere zur Bedeutung des § 14 Abs. 2 BauGB mit Blick auf den Art. 14 GG) Mit Blick auf den auch den Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) ansprechenden Sachvortrag der Antragsteller sei hier - nur ergänzend - erwähnt, dass dieses Grundrecht im Rahmen behördlicher Genehmigungsverfahren allein einen ansonsten nach der Gesetzeslage nicht bestehenden Genehmigungsanspruch für ein Bauvorhaben nicht zu begründen vermag.

  • OVG Saarland, 31.03.2003 - 1 N 1/03

    Nichtigkeit der Satzung über eine Veränderungssperre für den künftigen

    Auszug aus OVG Saarland, 23.05.2019 - 2 C 44/18
    Nach § 14 Abs. 1 BauGB sicherungsfähige Planvorstellungen können sich nicht nur aus den Niederschriften über Gemeinderatssitzungen, sondern auch aus allen anderen Unterlagen und Umständen ergeben.(vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.11.2016 - 2 B 183/16 -, BRS 84 Nr. 56 ("Fröhner Wald")) Hierzu gehören die anderen Akten beziehungsweise Verwaltungsvorgängen zu entnehmenden Umstände oder unter Umständen auch die bekannte Vorgeschichte des Erlasses der Satzung, wobei eine Veränderungssperre keine so weit fortgeschrittene Konkretisierung der Bauleitplanung voraussetzt, dass eine (Um)Planung eines Bauvorhabens mit Blick auf die Erlangung einer Ausnahmegenehmigung nach § 14 Abs. 2 BauGB "treffsicher" möglich wäre.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.7.2013 - 2 B 57/13 -, SKZ 2014, 31, Leitsatz Nr. 16) Die Annahme eines Sicherungsbedürfnisses im Sinne des § 14 Abs. 1 BauGB für eine eingeleitete städtebauliche Planung setzt auch nicht voraus, dass bereits im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Veränderungssperre die Rechtmäßigkeit des künftigen Bebauungsplans feststeht.(vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 29.1.2013 - 2 B 340/12, 2 B 341/12 -, SKZ 2013, 166, Leitsatz Nr. 19) Vielmehr ist eine solche Satzung zunächst nur dann als ungültig zu bewerten, wenn bereits bei ihrem Erlass offenkundig ist, dass die Planungsziele der Gemeinde, die gesichert werden sollen, mittels einer rechtmäßigen Bauleitplanung von vorneherein nicht erreichbar sind,(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.10.2012 - 2 B 217/12 -, juris, und Urteil vom 31.3.2003 - 1 N 1/03 -, SKZ 2003, 152) dem Planungsvorhaben also letztlich wegen eines zwingenden Realisierungshindernisses die Erforderlichkeit fehlt (§ 1 Abs. 3 BauGB).

    Die Annahme eines Sicherungsbedürfnisses setzt ferner nicht voraus, dass bereits im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses über die Veränderungssperre die Rechtmäßigkeit des künftigen Bebauungsplans feststeht.(vgl. zu diesen Grundsätzen allgemein beispielsweise OVG des Saarlandes, Urteile vom 31.3.2003 - 1 N 1/03 -, BRS 66 Nr. 120) Ob die Planungen nach der durch § 1 Abs. 7 BauGB geforderten umfassenden "gerechten" Abwägung auch mit Belangen der Eigentümer hier zu einem rechtmäßigen, einer Gültigkeitskontrolle standhaltenden Ergebnis in Form des angestrebten qualifizierten Bauleitplans (§ 30 Abs. 1 BauGB) führen werden, kann derzeit naturgemäß noch nicht abschließend beurteilt werden, da eine solche Abwägung durch den zuständigen Stadtrat der Antragsgegnerin noch nicht erfolgt ist.

  • OVG Saarland, 17.11.2016 - 2 B 283/16

    Außervollzugsetzung einer Veränderungssperre

    Auszug aus OVG Saarland, 23.05.2019 - 2 C 44/18
    Eine bloße Verhinderungsabsicht oder die Aussage, dass ein bestimmtes Bauvorhaben "unerwünscht" ist, reichen mit Blick auf die - wie im vorliegenden Fall - unter Umständen ganz gravierenden wirtschaftlichen Auswirkungen für die betroffenen Eigentümer nicht aus.(vgl. hierzu beispielsweise OVG des Saarlandes, Urteil vom 31.3.2003 - 1 N 1/04 -, BRS 67 Nr. 122, Beschlüsse vom 17.11.2016 - 2 B 283/16 -, SKZ 2017, 70, Leitsatz Nr. 33,) Vor dem Hintergrund stellt die in der Rechtsprechung als unzulässig erachtete "Verhinderungsplanung" letztlich die Kehrseite des Erfordernisses der Feststellung eines (wirklichen) positiven Planungskonzepts dar.
  • BVerwG, 08.01.1993 - 4 B 258.92

    Verlängerung einer baurechtichen Veränderungssperre

    Auszug aus OVG Saarland, 23.05.2019 - 2 C 44/18
    Aus welchen Gründen es zu einer Verzögerung im Verfahren der Bauleitplanung kommt, ist für die Zulässigkeit dieser Verlängerung der Veränderungssperre grundsätzlich unerheblich.(vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 8.1.1993 - 4 B 258.92 -, BRS 55 Nr. 96, wonach es die offensichtliche Absicht des Gesetzgebers ist, die Gemeinde innerhalb von drei Jahren, für welche eine Veränderungssperre und eine erste Verlängerung beschlossen werden kann, nicht unter den Zwang zu stellen, ihre Arbeitsweise nach Zeit und Intensität näher rechtfertigen zu müssen) Das enthob die Antragsgegnerin allerdings nicht der Verpflichtung, zu prüfen, ob die Voraussetzungen der Veränderungssperre im April 2019 fortbestanden, insbesondere ob diese für eine sachgerechte Planung weiterhin erforderlich war.(vgl. etwa Rieger in Schrödter, BauGB, 9. Auflage 2019, § 17 Rn 9 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des BGH) Das ist nach den Abläufen geschehen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.08.1993 - 1 A 11772/92

    Gemeinde; Bauvorhaben; Gestaltungsregelung; Abwehrrechte;

    Auszug aus OVG Saarland, 23.05.2019 - 2 C 44/18
    Ob - wie die Antragsteller geltend machen - im Verhältnis zwischen Standortgemeinde und Bauwilligen die im öffentlichen Baunachbarrecht entwickelten Grundsätze der "Verwirkung" von "Abwehrrechten" Beachtung finden können, erscheint wegen der Gesetzesbindung der öffentlichen Verwaltung schon im Ansatz sehr zweifelhaft,(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.6.2014 - 2 B 209/14 -, BauR 2014, 1823, wonach beispielsweise bauaufsichtliche Eingriffsbefugnisse grundsätzlich keiner Verwirkung unterliegen, st. RSpr) mag für ein Einzelgenehmigungsverfahren möglicherweise in sehr begrenzten Fällen in Betracht gezogen werden.(vgl. dazu OVG Koblenz, Urteil vom 5.8.1993 - 1 A 11772/92 -, BRS 55 Nr. 130, wo die Gemeinde sich gegen eine Baugenehmigung wandte, mit der nach umfangreichem Schriftverkehr eine "ziegelrote Dacheindeckung" bei einem Wohngebäude genehmigt worden war) Ein Ausschluss der Befugnis einer Gemeinde, von ihrem Recht auf bauleitplanerische Steuerung im Wege des Erlasses verbindlicher Bauleitpläne (§§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 2 BauGB) und - dementsprechend auch - zu einem Rückgriff auf das Sicherungsinstrumentarium der §§ 14 ff. BauGB über das Rechtsinstitut der Verwirkung kommt jedenfalls nicht in Betracht.
  • OVG Saarland, 18.06.2014 - 2 B 209/14

    Nutzungsuntersagung für ein formell illegales Bordell - Aussetzungsantrag

    Auszug aus OVG Saarland, 23.05.2019 - 2 C 44/18
    Ob - wie die Antragsteller geltend machen - im Verhältnis zwischen Standortgemeinde und Bauwilligen die im öffentlichen Baunachbarrecht entwickelten Grundsätze der "Verwirkung" von "Abwehrrechten" Beachtung finden können, erscheint wegen der Gesetzesbindung der öffentlichen Verwaltung schon im Ansatz sehr zweifelhaft,(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.6.2014 - 2 B 209/14 -, BauR 2014, 1823, wonach beispielsweise bauaufsichtliche Eingriffsbefugnisse grundsätzlich keiner Verwirkung unterliegen, st. RSpr) mag für ein Einzelgenehmigungsverfahren möglicherweise in sehr begrenzten Fällen in Betracht gezogen werden.(vgl. dazu OVG Koblenz, Urteil vom 5.8.1993 - 1 A 11772/92 -, BRS 55 Nr. 130, wo die Gemeinde sich gegen eine Baugenehmigung wandte, mit der nach umfangreichem Schriftverkehr eine "ziegelrote Dacheindeckung" bei einem Wohngebäude genehmigt worden war) Ein Ausschluss der Befugnis einer Gemeinde, von ihrem Recht auf bauleitplanerische Steuerung im Wege des Erlasses verbindlicher Bauleitpläne (§§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 2 BauGB) und - dementsprechend auch - zu einem Rückgriff auf das Sicherungsinstrumentarium der §§ 14 ff. BauGB über das Rechtsinstitut der Verwirkung kommt jedenfalls nicht in Betracht.
  • OVG Saarland, 14.04.2004 - 1 N 1/04

    Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers für die Durchführung eines

    Auszug aus OVG Saarland, 23.05.2019 - 2 C 44/18
    Eine bloße Verhinderungsabsicht oder die Aussage, dass ein bestimmtes Bauvorhaben "unerwünscht" ist, reichen mit Blick auf die - wie im vorliegenden Fall - unter Umständen ganz gravierenden wirtschaftlichen Auswirkungen für die betroffenen Eigentümer nicht aus.(vgl. hierzu beispielsweise OVG des Saarlandes, Urteil vom 31.3.2003 - 1 N 1/04 -, BRS 67 Nr. 122, Beschlüsse vom 17.11.2016 - 2 B 283/16 -, SKZ 2017, 70, Leitsatz Nr. 33,) Vor dem Hintergrund stellt die in der Rechtsprechung als unzulässig erachtete "Verhinderungsplanung" letztlich die Kehrseite des Erfordernisses der Feststellung eines (wirklichen) positiven Planungskonzepts dar.
  • OVG Saarland, 09.04.2008 - 2 C 309/07

    Erlass einer Veränderungssperre

    Auszug aus OVG Saarland, 23.05.2019 - 2 C 44/18
    Dass die Aufstellung des Bebauungsplans und die Veränderungssperre, wie hier ausweislich des Sitzungsprotokolls am 29.6.2017, in dieser Reihenfolge in derselben Sitzung des Stadtrats beschlossen und beide Beschlüsse später am 12.7.2017 gleichzeitig amtlich bekannt gemacht worden sind, unterliegt keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 9.4.2008 - 2 C 309/07 -, AS 36, 242, dazu BVerwG, Beschluss vom 22.7.2008 - 4 BN 18.08 -, juris ).
  • OVG Saarland, 02.02.2004 - 1 W 1/04

    Planungsrechtliche Zulässigkeit der Umwandlung eines Ladenlokals in eine

    Auszug aus OVG Saarland, 23.05.2019 - 2 C 44/18
    Eine Veränderungssperre ist im Sinne des § 14 Abs. 1 BauGB, worauf die Antragstellerin zu Recht hinwiest, allerdings nur dann "zur Sicherung der Planung" beschlossen, wenn sich die Planung auf mit einer Bauleitplanung im Ergebnis umsetzbare, nicht von vorneherein nicht erreichbare Planungsziele richtet(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.2.2004 - 1 W 1/04 -, BRS 67 Nr. 126) und wenn im maßgeblichen Zeitpunkt ihres Erlasses hinreichend konkrete Vorstellungen der Gemeinde vorliegen, worin diese Ziele bestehen.
  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

  • VG Göttingen, 06.02.2012 - 2 B 341/12

    Dublin-II-Verordnung; unbegleiteter Minderjähriger

  • OVG Saarland, 20.09.2007 - 2 N 9/06

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan

  • BVerwG, 25.11.2003 - 4 BN 60.03

    Windenergieanlagen; Außenbereich; Flächennutzungsplan; Vorranggebiet;

  • OVG Saarland, 26.02.2002 - 2 R 3/01

    (Nachträgliche) Baugenehmigung für die Änderung eines bisher als Lager

  • OVG Saarland, 25.10.2012 - 2 B 217/12

    Normenkontrolle von Bauleitplänen; Außervollzugsetzung einer Veränderungssperre;

  • OVG Saarland, 06.09.2018 - 2 C 623/16

    Normenkontrolle gegen Angebotsbebauungsplan - Gesundheitszentrum; Antragsbefugnis

  • BVerwG, 25.07.2014 - 2 B 57.13

    Anspruch eines in den Ruhestand versetzten Beamten auf finanzielle Abgeltung von

  • BVerwG, 04.10.2006 - 4 BN 27.06

    Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem

  • BVerwG, 07.09.1979 - 4 C 7.77

    Schlussbekanntmachung - Beweismittel - Öffentliche Urkunde - Verfahrensmängel -

  • BVerwG, 04.10.2006 - 4 BN 26.06

    Eingriff in Natur und Landschaft; Ausgleich von Eingriffsmaßnahmen;

  • BVerwG, 03.12.1998 - 4 CN 3.97

    Verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle; Bebauungsplan; Nichtigkeit; Wirksamkeit,

  • OVG Sachsen, 29.01.2013 - 2 B 340/12

    Integrative Beschulung, Förderschule, Benachteiligungsverbot, Begründung

  • BVerwG, 22.07.2008 - 4 BN 18.08

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen aktenwidriger

  • OVG Saarland, 07.02.2019 - 2 C 629/17

    Normenkontrolle: großflächiges Einzelhandelsprojekt; interkommunales

  • OVG Saarland, 27.01.2022 - 2 C 113/21

    Veränderungssperre für Aufstellung eines Spartenplans (§ 9 Abs. 2a BauGB)

    [vgl. dazu OVG des Saarlandes, Urteile vom 4.4.2019 - 2 C 313/18 -, BauR 2020, 772, und vom 23.5.2019 - 2 C 44/18 -, BauR 2020, 608, jeweils m.w.N.].

    Aus den in dem Zusammenhang einer Gesamtbewertung unterliegenden Verwaltungsvorgängen [vgl. dazu OVG des Saarlandes, Urteil vom 23.5.2019 - 2 C 44/18 -, BauR 2020, 608] ist unschwer erkennbar, welche Ziele die Antragsgegnerin mit dem im Mai 2020 eingeleiteten Planaufstellungsverfahren verfolgt.

    33 [vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 29.1.2013 - 2 B 340/12, 2 B 341/12 -, SKZ 2013, 166, Leitsatz Nr. 19, Urteil vom 23.5.2019 - 2 C 44/18 -, BauR 2020, 608] Vielmehr ist eine solche Satzung nur als ungültig zu bewerten, wenn bereits bei ihrem Erlass offenkundig ist, dass die Planungsziele der Gemeinde, die gesichert werden sollen, mittels einer rechtmäßigen Bauleitplanung von vorneherein nicht erreichbar sind, [vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.10.2012 - 2 B 217/12 -, juris, und Urteil vom 31.3.2003 - 1 N 1/03 -, SKZ 2003, 152] dem Planungsvorhaben also letztlich wegen eines zwingenden Realisierungshindernisses die Erforderlichkeit fehlt (§ 1 Abs. 3 BauGB).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.03.2021 - 10 S 49.20

    Anforderungen an den Stand der Planung für den Erlass einer Veränderungssperre

    Die Anforderungen, die an das "Mindestmaß" planerischer Vorstellungen zu stellen sind, hängen im Wesentlichen von den Umständen des Einzelfalls ab (Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 23. Mai 2019 - 2 C 44/18 -, juris Rn. 25).

    Hierzu gehören die anderen Akten beziehungsweise Verwaltungsvorgängen zu entnehmenden Umstände (vgl. Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 23. Mai 2019 - 2 C 44/18 -, juris Rn. 26).

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