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   OVG Saarland, 23.09.2010 - 2 A 196/10   

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OVG Saarland, 23.09.2010 - 2 A 196/10 (https://dejure.org/2010,13028)
OVG Saarland, Entscheidung vom 23.09.2010 - 2 A 196/10 (https://dejure.org/2010,13028)
OVG Saarland, Entscheidung vom 23. September 2010 - 2 A 196/10 (https://dejure.org/2010,13028)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 302
  • BauR 2011, 663
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Saarland, 30.08.1994 - 2 R 8/94

    Nachbarschutz; Wohngebiet; Garagenanlage; Stellplätze

    Auszug aus OVG Saarland, 23.09.2010 - 2 A 196/10
    (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.1.1998 - 2 V 13/97 -, SKZ 1998, 248, Leitsatz Nr. 1 (Bauordnungsrecht), Urteile vom 27.9.1988 - 2 R 136/86 - und vom 30.8.1994 - 2 R 8/94 -, BRS 56 Nr. 121, jeweils zu selbständigen, unabhängig von der Hauptnutzung in einem Wohngebiet erstellten Garagenanlagen) Vor dem Hintergrund spricht nichts durchgreifend dagegen, dass die genehmigten vier Einstellplätze in der Carportanlage des Beigeladenen ungeachtet der Einschränkung in § 12 Abs. 2 BauNVO 1990 nach diesen Maßstäben zulässig sind, sich mithin ein nachbarlicher Abwehranspruch unter diesem Aspekt nicht begründen lässt.

    Soweit der Kläger ohne nähere Darlegungen behauptet, das Grundstück des Beigeladenen liege außerhalb einer "zumutbaren Entfernung" für einen theoretischen Stellplatznachweis im Sinne des § 47 Abs. 2 LBO 2004, (vgl. dazu OVG des Saarlandes, Urteil vom 30.8.1994 - 2 R 8/94 -, BRS 56 Nr. 121, wonach dies ein maßgebliches Kriterium für die Eingrenzung des Gebiets darstellt und eine zumutbare Entfernung im allgemeinen bis etwa 300 m bejaht werden kann) bleibt festzuhalten, dass die Einstellplätze nach der Genehmigung nicht dem Wohnanwesen des Beigeladenen zugeordnet sind und der konkreten Nutzung von Garagen und Stellplätzen in dem Zusammenhang allenfalls indizielle Bedeutung zukommt.

  • VG Saarlouis, 12.05.2010 - 5 K 1876/09

    Nachbaranfechtung einer im vereinfachen Verfahren erteilten Baugenehmigung für 4

    Auszug aus OVG Saarland, 23.09.2010 - 2 A 196/10
    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 12. Mai 2010 - 5 K 1876/09 - wird zurückgewiesen.

    Dem Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung (§§ 124a Abs. 4, 124 Abs. 1 VwGO) gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 12.5.2010 - 5 K 1876/09 -, mit dem sein Antrag auf Aufhebung der dem Beigeladenen erteilten Baugenehmigung für den "Neubau einer Carportanlage mit 4 Einstellplätzen" abgewiesen wurde, kann nicht entsprochen werden.

  • KG, 23.09.2003 - 1 W 34/03

    Eintragung in Personenstandsbuch: Schreibweise eines fremdsprachigen Buchstabens,

    Auszug aus OVG Saarland, 23.09.2010 - 2 A 196/10
    (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.10.2003 - 1 W 34/03 und 1 W 35/03 -, SKZ 2004, 85, Leitsatz Nr. 40, BVerwG, Beschluss vom 11.1.1999 - 4 B 128.98 -, BRS 62 Nr. 102, allgemein Bitz/Schwarz/Seiler-Dürr/Dürr, Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kp XI Rn 187 bis 189) Ob umgekehrt aus jeder Verletzung der "mathematisch-exakte" Anforderungen stellenden Abstandsflächenvorschriften gewissermaßen "automatisch" auf eine bundesrechtliche "Rücksichtslosigkeit" geschlossen werden kann, erscheint angesichts des an den faktischen Auswirkungen und an dem Gedanken konkreter Unzumutbarkeit orientierten nachbarlichen Interessenausgleichs unter Rücksichtnahmegesichtspunkten zumindest fraglich, mag hier aber dahinstehen.
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus OVG Saarland, 23.09.2010 - 2 A 196/10
    (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.10.2003 - 1 W 34/03 und 1 W 35/03 -, SKZ 2004, 85, Leitsatz Nr. 40, BVerwG, Beschluss vom 11.1.1999 - 4 B 128.98 -, BRS 62 Nr. 102, allgemein Bitz/Schwarz/Seiler-Dürr/Dürr, Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kp XI Rn 187 bis 189) Ob umgekehrt aus jeder Verletzung der "mathematisch-exakte" Anforderungen stellenden Abstandsflächenvorschriften gewissermaßen "automatisch" auf eine bundesrechtliche "Rücksichtslosigkeit" geschlossen werden kann, erscheint angesichts des an den faktischen Auswirkungen und an dem Gedanken konkreter Unzumutbarkeit orientierten nachbarlichen Interessenausgleichs unter Rücksichtnahmegesichtspunkten zumindest fraglich, mag hier aber dahinstehen.
  • OVG Saarland, 04.12.2008 - 2 A 228/08
    Auszug aus OVG Saarland, 23.09.2010 - 2 A 196/10
    (vgl. dazu zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.12.2008 - 2 A 228/08 -, SKZ 2009, 123 Leitsatz Nr. 33 = LKRZ 2009, 142, betr. eine Brennholzproduktion in der Nachbarschaft von Wohnbebauung) Hier wurden vier Carports zum Abstellen privater Fahrzeuge genehmigt, nicht hingegen ein nach Behauptungen des Klägers tatsächlich eingerichteter Werkstattbetrieb.
  • OVG Saarland, 08.01.2010 - 2 A 447/09

    (Maßstab der Ergebnisunrichtigkeit bei VwGO § 124 Abs 2 Nr 1; keine

    Auszug aus OVG Saarland, 23.09.2010 - 2 A 196/10
    (vgl. zu dem insoweit anzulegenden Maßstab der Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen erstinstanzlichen Entscheidung zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.1.2010 - 2 A 447/09 -, m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 30.01.1997 - Bf V 13/97
    Auszug aus OVG Saarland, 23.09.2010 - 2 A 196/10
    (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.1.1998 - 2 V 13/97 -, SKZ 1998, 248, Leitsatz Nr. 1 (Bauordnungsrecht), Urteile vom 27.9.1988 - 2 R 136/86 - und vom 30.8.1994 - 2 R 8/94 -, BRS 56 Nr. 121, jeweils zu selbständigen, unabhängig von der Hauptnutzung in einem Wohngebiet erstellten Garagenanlagen) Vor dem Hintergrund spricht nichts durchgreifend dagegen, dass die genehmigten vier Einstellplätze in der Carportanlage des Beigeladenen ungeachtet der Einschränkung in § 12 Abs. 2 BauNVO 1990 nach diesen Maßstäben zulässig sind, sich mithin ein nachbarlicher Abwehranspruch unter diesem Aspekt nicht begründen lässt.
  • OLG Bremen, 17.07.2009 - Ws 66/09
    Auszug aus OVG Saarland, 23.09.2010 - 2 A 196/10
    (vgl. den auf die mündliche Verhandlung am 24.9.2009 ergangenen Widerspruchsbescheid (Ws 66/09)) In der Begründung heißt es, die Carportanlage entspreche den Abstandsflächenbestimmungen.
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus OVG Saarland, 23.09.2010 - 2 A 196/10
    (vgl. dazu grundlegend BVerwG, Urteil vom 16.9.1993 - 4 C 28.91 -, BRS 55 Nr. 110, hierzu ausführlich Bitz/Schwarz/Seiler-Dürr/Dürr, Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005 Kp XI Rn 135 ff.) Der "Bedarf" ist dabei allerdings im Sinne der früheren Rechtsprechung zur ehemaligen Reichsgaragenordnung (RGaO) gebiets-, daher entgegen der Auffassung des Klägers nicht grundstücksbezogen zu verstehen, und insoweit auch nicht durch die Anzahl notwendiger Stellplätze nach § 47 Abs. 1 LBO 2004 beschränkt.
  • OVG Saarland, 03.11.2023 - 2 B 127/23

    Nachbarschutz gegen Fahrzeughalle

    Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.9.2010 - 2 A 196/10 -, juris < schließen.

    Ausgehend von der Rechtsprechung des Senats, wonach eine Garage oder ein Carport bei einem noch überschaubaren Umfang von vier Stellplätzen in einem Wohngebiet regelmäßig ohne weiteres zulässig sein kann, Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.1.2019 - 2 B 344/18 - und vom 23.9.2010 - 2 A 196/10 -, jeweils bei juris < schließen spricht hier nichts für eine den Bedarf überschreitende und damit den Gebietserhaltungsanspruch der Antragstellerin auslösende Anlage.

    Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.9.2010 - 2 A 196/10 -, juris < schließen Soweit die Antragstellerin im Beschwerdeverfahren erneut eine "erdrückende Wirkung" zu Lasten ihres Grundstücks geltend macht, hat das Verwaltungsgericht zutreffend darauf hingewiesen, dass im Falle der Einhaltung der zur Sicherstellung einer ausreichenden Besonnung, Belichtung und Belüftung von Nachbargrundstücken sowie zur "Wahrung des Nachbarfriedens" erlassenen landesrechtlichen Bestimmungen über die Abstandsflächen (§§ 7, 8 LBO) für die Annahme einer Rücksichtslosigkeit gegenüber dem Nachbarn zumindest im Hinblick auf diese Regelungsziele regelmäßig kein Raum ist.

    Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.9.2010 - 2 A 196/10 -, juris < schließen Dass die erforderlichen Grenzabstände im Verhältnis zum Grundstück der Antragstellerin eingehalten sind, hat das Verwaltungsgericht im Einzelnen in seinem Beschluss dargelegt.

  • VG Saarlouis, 15.11.2018 - 5 L 1182/18

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Erteilung eines Bauscheins für den Neubau

    Diese Begrenzung ist zudem grundsätzlich nachbarschützend.(vgl. nur OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.09.2010 - 2 A 196/10 -, juris, Rn. 16, m.w.N.).

    Die Zahl der notwendigen Stellplätze im Sinne des § 47 Abs. 1 LBO bezeichnet nur einen Mindestbedarf; sie beinhaltet indessen keine Festlegung von Obergrenzen dessen, was vom Nachbarn unter Zumutbarkeitsgesichtspunkten hinzunehmen ist.(vgl. Urteil der Kammer vom 12.05.2010 - 5 K 1876/09 -, juris, Rn. 43, m.w.N.) Insbesondere könnte es den Beigeladenen von Rechts wegen grundsätzlich nicht versagt werden, gegebenenfalls auch über beispielsweise fünf eigene private Fahrzeuge zu verfügen, so sie damit verbundenen Aufwendungen erbringen wollen und können; denn die subjektive Motivation eines Halters für den Besitz von Kraftfahrzeugen kann nicht ausschlaggebend für die Rechtmäßigkeit der Genehmigung von Einstellplätzen sein.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.09.2010 - 2 A 196/10 -, juris, Rn. 20; vgl. auch Urteil der Kammer vom 12.05.2010 - 5 K 1876/09 -, juris, Rn. 41, m.w.N., wonach allerdings eine Massierung von fallbezogen 15 Stellplätzen in einer rückwärtigen Ruhezone eines Wohngrundstücks voraussichtlich bauordnungsrechtswidrig wäre) Im Übrigen hat der Antragsteller seine Behauptung, auch in der Umgebungsbebauung sei der Stellplatzbedarf gedeckt, nicht glaubhaft gemacht; angesichts der inzwischen gegebenen faktischen Parksituation auch in manchen Wohngebieten liegt die Richtigkeit dieser Behauptung indes keineswegs auf der Hand.

    Im Rahmen des anhängigen Widerspruchsverfahrens bzw. eines etwaigen sich anschließenden Klageverfahrens entscheidend werden insoweit die objektiven Gegebenheiten des Vorhabens und des Baugebiets sein.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.09.2010 - 2 A 196/10 -, juris, Rn. 16, m.w.N.; Beschluss der Kammer vom 14.02.2012 - 5 L 1919/11 -, juris, Rn. 52, m.w.N.).

    Nicht zuletzt würde nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes(vgl. Beschluss vom 23.09.2010 - 2 A 196/10 -, juris, Rn. 20) eine die private Nutzung der Abstellmöglichkeiten überschreitende regelmäßige Benutzung einer Anlage zu Reparaturen oder gar als gewerbliche Werkstatt den durch die Genehmigungsentscheidung eröffneten Rahmen sprengen und könnte daher gegebenenfalls Gegenstand bauaufsichtsbehördlicher Anordnungen sein.

  • VG Saarlouis, 08.10.2014 - 5 K 808/13

    Nachbarabwehranspruch gegen die Nutzung einer alten Feldscheune und einer

    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung wurde vom Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit Beschluss vom 23.09.2010 - 2 A 196/10 - zurückgewiesen.

    Diese Klage wurde mit Urteil vom 25.09.2013 - 5 K 716/12 - unter Bezugnahme auf die Gründe im Urteil vom 12.05.2010 - 5 K 1876/09 - und den Beschluss des OVG vom 23.09.2010 - 2 A 196/10 - zurückgewiesen.

    Wegen des Sachverhalts im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakten 5 K 1876/09 (VG), 2 A 196/10 (OVG), 5 K 716/12, 5 K 773/13 (VG) und 2 A 457/13 (OVG) einschließlich der beigezogenen Verwaltungsakten verwiesen, der Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.

  • OVG Saarland, 08.12.2010 - 2 B 308/10

    Bauordnungsrecht: Nachbarschutz gegen Grenzanbau

    (vgl. zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.9.2010 - 2 A 196/10 -) Von daher geht der neuerliche Hinweis der Antragstellerin im Beschwerdeverfahren weitgehend fehl, dass nach der erteilten Baugenehmigung in keiner Weise ersichtlich sei, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften des Brand- und des Lärmschutzes geprüft oder dass entsprechende Auflagen gemacht worden seien.
  • OVG Saarland, 10.05.2012 - 2 B 48/12

    Nachbarschutz im Genehmigungsfreistellungsfall

    Ob umgekehrt, bezogen auf die hier in Rede stehende mögliche Unterschreitung der Mindestgrenzabstände, aus jeder Verletzung der "mathematisch-exakte" Anforderungen stellenden Abstandsflächenvorschriften gewissermaßen "automatisch" auf eine bundesrechtliche "Rücksichtslosigkeit" geschlossen werden kann, erscheint angesichts des an den faktischen Auswirkungen und an dem Gedanken konkreter tatsächlicher Unzumutbarkeit orientierten nachbarlichen Interessenausgleichs unter Rücksichtnahmegesichtspunkten fraglich, ist aber bisher in der Rechtsprechung des Senats nicht abschließend geklärt.(vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.9.2010 - 2 A 196/10 -, SKZ 2010, 332 ff.) Für den konkreten Fall wäre das im Hauptsacheverfahren gegebenenfalls einer eingehenden Beurteilung zuzuführen.
  • VG Saarlouis, 04.11.2021 - 5 L 1076/21

    Erfolgloser Eilrechtsschutzantrag gegen eine Teilbaugenehmigung für den Aushub

    [Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.09.2010 - 2 A 196/10 -, juris.].

    [Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.09.2010 - 2 A 196/10 -, juris.].

  • OVG Saarland, 10.05.2012 - 2 B 49/12

    Nachbarschutz im Genehmigungsfreistellungsfall

    Ob umgekehrt, bezogen auf die hier in Rede stehende mögliche Unterschreitung der Mindestgrenzabstände, aus jeder Verletzung der "mathematisch-exakte" Anforderungen stellenden Abstandsflächenvorschriften gewissermaßen "automatisch" auf eine bundesrechtliche "Rücksichtslosigkeit" geschlossen werden kann, erscheint angesichts des an den faktischen Auswirkungen und an dem Gedanken konkreter tatsächlicher Unzumutbarkeit orientierten nachbarlichen Interessenausgleichs unter Rücksichtnahmegesichtspunkten fraglich, ist aber bisher in der Rechtsprechung des Senats nicht abschließend geklärt.(vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.9.2010 - 2 A 196/10 -, SKZ 2010, 332 ff.) Für den konkreten Fall wäre das im Hauptsacheverfahren gegebenenfalls einer eingehenden Beurteilung zuzuführen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.09.2014 - 1 MB 32/14

    Nachbarrecht auf exakte Einmessung einer baulichen Anlage; Schutz der Wohnnutzung

    Eines solche könnte - wenn sie vorläge - nicht zur Rechtswidrigkeit der Genehmigung führen, sondern kann allenfalls Grundlage für ein bauaufsichtsbehördliches Einschreiten sein, sofern die Abweichung ihrerseits nachbarschützender Vorschriften verletzt (vgl. OVG Saarlouis, Beschl. v. 23.09.2010, 2 A 196/10, BauR 2011, 663 [bei Juris Rn. 12]).
  • VG Saarlouis, 21.06.2022 - 5 L 544/22

    Nachbarschutz gegen Wohnbauvorhaben

    [Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.09.2010 - 2 A 196/10 -, juris.].
  • VG Saarlouis, 28.10.2021 - 5 L 1081/21

    Erfolgloser Eilrechtsschutzantrag gegen eine Teilbaugenehmigung bezüglich des

    [Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.09.2010 - 2 A 196/10 -, juris.].
  • VG Saarlouis, 29.09.2020 - 5 L 898/20

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Baugenehmigung

  • VG Saarlouis, 25.06.2019 - 5 L 799/19

    Im vereinfachten Verfahren erteilte Baugenehmigung für einen Carport, der

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