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   OVG Saarland, 23.12.1993 - 1 W 104/93   

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OVG Saarland, 23.12.1993 - 1 W 104/93 (https://dejure.org/1993,4421)
OVG Saarland, Entscheidung vom 23.12.1993 - 1 W 104/93 (https://dejure.org/1993,4421)
OVG Saarland, Entscheidung vom 23. Dezember 1993 - 1 W 104/93 (https://dejure.org/1993,4421)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswidrige Umsetzung eines Abteilungsleiters in einem Landesministerium; Zuweisung eines anderen Dienstpostens ohne Änderung des statusrechtlichen und abstrakt-funktionellen Amtes; Vorwegnahme der Hauptsache bei Rückumsetzung eines Beamten; Ermessensmißbrauch bei der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2010 - 4 S 98.09

    Höchstaltersgrenze von 42 Jahren für die Verwendung als Einsatzbeamter des

    Ein Anspruch auf Rückgängigmachung der Umsetzung eines Beamten in vollem Umfang, mithin darauf, dass dem Beamten sein früherer Dienstposten wieder übertragen wird (Rückumsetzung), setzt voraus, dass die Umsetzung rechtswidrig ist und der entsprechende Mangel gerade die Entbindung des Beamten von seinem bisherigen Dienstposten (so genannte Wegsetzung) betrifft (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. November 1987 - 2 C 53.86 -, juris Rn. 37, und vom 13. November 1986, a.a.O. Rn. 13 f., sowie OVG Saarland, Beschlüsse vom 2. Juni 2004 - 1 W 13/04 -, juris Rn. 5, und vom 23. Dezember 1993 - 1 W 104/93 -, juris Rn. 8).

    Im Übrigen würde ein diesbezüglicher Rechtsmangel wohl auch nicht die Wegsetzung des Antragstellers von seinem früheren Dienstposten, sondern allein die so genannte Hinsetzung auf den neuen Dienstposten betreffen (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 23. Dezember 1993, a.a.O. Rn. 10).

  • OVG Saarland, 05.09.2019 - 1 B 25/19

    Umsetzung eines Beamten nach dessen psychischer Erkrankung mit der Folge eines

    Maßgeblich für die vom Senat im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gemäß § 123 Abs. 1 VwGO nach Maßgabe des § 114 VwGO vorzunehmende Beurteilung der Rechtmäßigkeit der vom Dienstherrn getroffenen Ermessensentscheidung sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.6.2004 - 1 W 13/04 -, juris, Rdnr. 5; Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 146 Rdnr. 43 m.w.N.) Erweist sich danach die Umsetzung als rechtswidrig, folgt hieraus ein Anspruch des betroffenen Beamten auf Rückumsetzung.(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.6.2004 (a.a.O.) und vom 23.12.1993 - 1 W 104/93 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.08.2011 - 4 B 20.10

    Polizeivollzugsdienst; Einsatz im Spezialeinsatzkommando; SEK; Altersgrenze;

    Ein Anspruch auf Rückgängigmachung der Umsetzung eines Beamten in vollem Umfang (Rückumsetzung) setzt voraus, dass die Umsetzung rechtswidrig war und der entsprechende Mangel gerade die Entbindung des Beamten von seinem bisherigen Dienstposten (so genannte Wegsetzung) betrifft (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. November 1987 - 2 C 53.86 -, juris Rn. 37, und vom 13. November 1986, a.a.O. Rn. 13 f., sowie OVG Saarland, Beschlüsse vom 2. Juni 2004 - 1 W 13/04 -, juris Rn. 5, und vom 23. Dezember 1993 - 1 W 104/93 -, juris Rn. 8).
  • VG Wiesbaden, 05.02.2019 - 3 L 2365/18

    Eilantrag des stellvertretenden Amtsleiters des Revisionsamts gegen seine

    Eine Vorwegnahme der grundsätzlich dem Hauptsacheverfahren vorbehaltenen Entscheidung ist nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn dem Antragsteller ohne Erlass der einstweiligen Anordnung schlechthin unzumutbare Nachteile drohen, die sich auch bei einem späteren Erfolg im Hauptsacheverfahren nicht mehr ausgleichen ließen und der Antragsteller im Hauptsacheverfahren offensichtlich oder doch zumindest mit ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit obsiegen würde (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25.06.2001 - 1 B 789/01 - juris Rn. 5; OVG Saarland, Beschluss vom 23.12.1993 - 1 W 104/93 - juris Rn. 7).

    Auch eine auf dem bisherigen Dienstposten sicher geglaubte Beförderungsmöglichkeit rechtfertigt nicht die vorläufige Sicherung des Status im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (Sächs. OVG, Beschluss vom 18.02.2014 - 2 BS 382/03 - juris Rn. 5; BVerwG, Urteil vom 29.05.1973 - II C 5.73 - juris Orientierungssatz 4; Urteil vom 22.05.1980 - 2 C 30/78 - juris Rn. 24; OVG Saarland, Beschluss vom 23.12.1993 - 1 W 104/93 - juris Rn. 11).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2006 - 4 S 634/06

    Ansprüche eines Beamten bei Zuteilung der Dienstzimmer

    Nur wenn derzeit kein geeignetes anderes Dienstzimmer in Betracht kommt, wird der Dienstherr unmittelbar zur Zuweisung des früheren Dienstzimmers verurteilt werden können (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 02.02.1993 - 4 S 2467/91 -, DÖD 1994, 263; BVerwG, Beschluss vom 10.11.1998 - 2 B 91.98 -, Buchholz 237.9 § 33 SaarLBG Nr. 1; OVG Saarland, Beschluss vom 23.12.1993, ZBR 1995, 47, sowie Plog/Wiedow/Lemhöfer/Bayer, BBG, § 26 RdNr. 48a, jeweils zur Umsetzung).
  • OVG Saarland, 18.01.2006 - 1 W 18/05

    Keine Zustimmung des Personalrats bei Organisationsmaßnahme

    Erforderlich wäre, dass die vorläufige Zuweisung des Antragstellers vom 28.8.2005 zum Geschäftsbereich 1 "H." und dessen Beauftragung mit der Wahrnehmung der Geschäfte der Revierleitung des Revieres W. offensichtlich oder doch zumindest mit ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit rechtswidrig sind und dass dem Antragsteller nicht zugemutet werden kann, bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache den neuen Dienstposten wahrzunehmen so Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz in Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl. 1998, Rdnr. 1168; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 6. Aufl. 2005 Rdnr. 151 m.w.N.; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 20.6.1985 - 3 W 1284/85 -, ZBR 1985, 315 ff., vom 23.12.1993 - 1 W 104/93 -, ZBR 1995, 47 f., und vom 17.5.2004 - 1 W 15/04 -, SKZ 2005, 67 Leitsatz 9, und vom 2.6.2004- 1 W 13/04-, JÖD 2004, 178 = PersV 2005, 28.
  • OVG Saarland, 02.06.2004 - 1 W 13/04

    Beamter; Umsetzung; Dienstortwechsel; Personalrat; Rückumsetzung

    Bei der hier - wie aufgezeigt - angesichts gesicherter gerichtlicher Klärung der personalvertretungsrechtlichen Situation gegebenen zweifelsfreien Rechtswidrigkeit des vom Antragsgegner praktizierten Verfahrens gebietet gerade das Unterlaufen des Beteiligungsrechts des Personalrats die Bejahung der Dringlichkeit der vom Antragsteller begehrten Maßnahme in diesem Sinn bereits OVG Saarlouis, Beschluss vom 20.6.1985 - 3 W 1284/85 -, ZBR 1985, 315 (317 f.); vgl. zu einem vergleichbaren Sonderfall Beschluss des Senats vom 23.12.1993 - 1 W 104/93 -, ZBR 1995, 47.
  • OVG Sachsen, 27.06.2001 - 2 BS 347/00

    Erlass einer einstweiligen Anordnung ; Anspruch auf Rückgängigmachung der

    Führt eine Umsetzung zu einer Verletzung des Rechts auf statusgemäße Beschäftigung, schuldet der Dienstherr Folgenbeseitigung durch Vornahme des actus contrarius (vgl. entsprechend zum grundrechtlichen Abwehranspruch SächsOVG, Beschl. v. 2.5.2001, aaO), indem er - jedenfalls zunächst - die Umsetzung rückgängig macht (im Ergebnis ebenso für andere Fallgestaltungen BVerwG, Urt. v. 13.11.1986, BVerwGE 75, 138 [140 f.]; OVG Saarland, Beschl. v. 23.12.1993, ZBR 1995, 47).
  • VG Würzburg, 04.01.2008 - W 1 E 07.1579
    Ein Anordnungsgrund ist danach nur glaubhaft gemacht, wenn der Antragsgegner offensichtlich rechtswidrig handelt oder es dem Beamten aus sonstigen Gründen schlechthin unzumutbar ist, die Folgen der Maßnahme vorübergehend hinzunehmen (Schnellenbach, a.a.O.; OVG des Saarlands, v. 23.12.1993 Az. 1 W 104/93 - juris).
  • OVG Saarland, 03.12.1999 - 1 W 7/99

    Persönliche Eignung für Amt des Abteilungsleiters; Beamtenrechtliche Umsetzung ;

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  • VG München, 30.05.2008 - M 21 E 08.2514

    Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme, mit der eine Zuweisung zu einem

  • VG München, 11.06.2008 - M 21 S 08.2577

    Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme, mit der eine Zuweisung zu einem

  • VG Gelsenkirchen, 18.07.2006 - 1 L 277/06

    Umsetzung, Rückumsetzung, Berufskolleg, Abteilungsleiter, Koordinator,

  • VG Lüneburg, 20.01.2003 - 1 B 86/02

    Amtsangemessene Beschäftigung; Anhörung; Anordnungsgrund; Disziplinarverfahren;

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