Rechtsprechung
   OVG Saarland, 24.07.2014 - 1 B 117/14.NC, 1 B 117/14.NC   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,18701
OVG Saarland, 24.07.2014 - 1 B 117/14.NC, 1 B 117/14.NC (https://dejure.org/2014,18701)
OVG Saarland, Entscheidung vom 24.07.2014 - 1 B 117/14.NC, 1 B 117/14.NC (https://dejure.org/2014,18701)
OVG Saarland, Entscheidung vom 24. Juli 2014 - 1 B 117/14.NC, 1 B 117/14.NC (https://dejure.org/2014,18701)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,18701) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Heranziehung von Honorarprofessoren und Privatdozenten zur Pflichtlehre in der Vorklinischen Lehreinheit i.R.d. vorläufigen Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung zur Heranziehung von Honorarprofessoren und Privatdozenten zur Pflichtlehre in der Vorklinischen Lehreinheit i.R.d. vorläufigen Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (33)

  • OVG Saarland, 25.07.2013 - 2 B 143/13

    Einstweiliger Rechtsschutz - vorläufige Zulassung zum ersten Fachsemester des

    Auszug aus OVG Saarland, 24.07.2014 - 1 B 117/14
    Der vormals für Hochschulzulassungsrecht zuständige 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat in seinem Beschluss vom 25.7.2013 - 2 B 143/13.NC u.a. - betreffend die inhaltsgleichen Einwendungen der Prozessbevollmächtigten der Antragsteller der vorliegenden Beschwerdeverfahren in Rechtsmittelverfahren betreffend die vorläufige Zulassung im Medizinstudium im Wintersemester 2012/2013 unter weitgehender Bezugnahme auf seinen Beschluss vom 17.6.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - im Einklang mit der - soweit ersichtlich - einhelligen Auffassung der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung ausgeführt, dass aus der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 vom 20.8.2007 (veröffentlich im Bundesanzeiger Nr. 171 vom 12.9.2007, S. 7480) keine Verpflichtung dahingehend abgeleitet werden kann, zusätzliche Anfängerstudienplätze in den medizinischen Studiengängen einzurichten und dass sich hieran durch die zweite Programmphase des Hochschulpaktes 2020 vom 4.6.2009 (Hochschulpakt 2020 II) nichts geändert hat.

    Sie sind den Prozessbevollmächtigten der Antragsteller, die Rechtsmittelführer in den mit Beschluss vom 25.7.2013 beschiedenen Verfahren 2 B 143/13.NC u.a. vertreten haben, bekannt; diese Kenntnis müssen sich die beschwerdeführenden Antragsteller der vorliegenden Rechtsmittelverfahren zurechnen lassen.

    Insoweit hat der 2. Senat in seinem den Prozessbevollmächtigten der Antragsteller bekannten und damit auch den Antragstellern als bekannt zuzurechnenden Beschluss vom 25.7.2013 - 2 B 143/13.NC u.a. - ausgeführt:.

    Der 2. Senat hat in seinem den Prozessbevollmächtigten der Antragsteller bekannten und daher auch ihnen als bekannt zuzurechnenden Beschluss vom 25.7.2013 - 2 B 143/13.NC - betreffend inhaltsgleiche Einwendungen von Rechtsmittelführern, die zum Medizinstudium nach den Rechtsverhältnissen des Wintersemesters 2012/2013 zugelassen werden wollten, ausgeführt:.

    Der vormals für Hochschulzulassungsrecht zuständige 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat zu den inhaltsgleichen Rügen von Rechtsmittelführern, die in den Eilrechtschutzverfahren betreffend das Wintersemester 2012/2013 von den Prozessbevollmächtigten der Antragsteller vertreten waren in seinem Beschluss vom 25.7.2013 - 2 B 143/13.NC u.a. - ausgeführt:.

    Der vormals für Hochschulzulassungsrecht zuständige 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat zu der Frage des zutreffenden Ansatzes der Lehrverpflichtung der befristet beschäftigten wissenschaftlichen Mitarbeiter auf die im wesentlichen inhaltsgleichen Einwendungen der Prozessbevollmächtigten der Antragsteller der vorliegenden Beschwerdeverfahren in den Rechtsmittelverfahren betreffend das Wintersemester 2012/2013 in seinem Beschluss vom 25.7.2013 - 2 B 143/13.NC u.a. -, deren Kenntnis den Antragstellern zuzurechnen ist, unter Aufrechterhaltung und Fortschreibung der bisherigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts zu dieser Frage.

    Mit der Frage der Berechtigung der auch in den vorliegenden Beschwerdeverfahren wieder umstrittenen Deputatsminderungen hat sich der vormals für Hochschulzulassungsrecht zuständige 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes in seinen Entscheidungen vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. -, vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - sowie - aus Anlass von im Wesentlichen inhaltsgleichen Rügen der Prozessbevollmächtigten der Beschwerdeführer der vorliegenden Verfahren im vergangenen Jahr im Beschluss vom 25.7.2013 - 2 B 143/13.NC u.a. - unter auszugsweiser Wiedergabe der diesbezüglichen Ausführungen in den beiden zuerst genannten Beschlüssen ausführlich befasst und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Berücksichtigung dieser Deputatsreduzierungen nicht an Rechtsfehlern zum Nachteil der Studienbewerber leidet.

    Hinsichtlich des Umfanges der Professor Dr. L. bewilligten Deputatsreduzierung hat der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes in seinem, im Beschluss vom 25.7.2013 - 2 B 143/13.NC u.a. - bereits auszugsweise wiedergegebenen Beschluss vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. - ausgeführt:.

    Soweit die Professor Dr. B. und Professor Dr. R. für Sprecherfunktionen zugebilligten Deputatsermäßigungen beanstandet werden, ist auf die im Beschluss vom 25.7.2013 - 2 B 143/13.NC u.a. - auszugsweise wiedergegebene Würdigung des Beschlusses vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - zu verweisen, in der dargelegt ist, dass sich die Sprecherfunktion nicht im engen Verständnis des Wortes auf Kommunikationsaufgaben nach außen beschränkt.

    Zu den Einwänden gegen die Deputatsreduzierung bei Professor Dr. Z. ist ebenfalls auf die im Beschluss vom 25.7.2013 - 2 B 143/13.NC u.a. - auszugsweise wiedergegebene diesbezügliche Darlegung im Beschluss vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - und den dort dargelegten Umfang der zeitlichen Inanspruchnahme von Professor Dr. Z. durch die von ihm wahrgenommenen zwei Funktionen - und zwar diejenige eines DFG-Fachgutachters und diejenige eines Sprechers einer DFG-Forschergruppe - hingewiesen, wobei letztere Funktion, in der sich Professor Dr. Z. möglicherweise mit einem anderen Wissenschaftler abwechselt, den bei weitem geringeren Teil der Belastung ausmacht.

  • OVG Saarland, 16.07.2012 - 2 B 56/12

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität des

    Auszug aus OVG Saarland, 24.07.2014 - 1 B 117/14
    Der vormals für Hochschulzulassungsrecht zuständige 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat in seinem Beschluss vom 25.7.2013 - 2 B 143/13.NC u.a. - betreffend die inhaltsgleichen Einwendungen der Prozessbevollmächtigten der Antragsteller der vorliegenden Beschwerdeverfahren in Rechtsmittelverfahren betreffend die vorläufige Zulassung im Medizinstudium im Wintersemester 2012/2013 unter weitgehender Bezugnahme auf seinen Beschluss vom 17.6.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - im Einklang mit der - soweit ersichtlich - einhelligen Auffassung der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung ausgeführt, dass aus der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 vom 20.8.2007 (veröffentlich im Bundesanzeiger Nr. 171 vom 12.9.2007, S. 7480) keine Verpflichtung dahingehend abgeleitet werden kann, zusätzliche Anfängerstudienplätze in den medizinischen Studiengängen einzurichten und dass sich hieran durch die zweite Programmphase des Hochschulpaktes 2020 vom 4.6.2009 (Hochschulpakt 2020 II) nichts geändert hat.

    z.B. Beschlüsse vom 25.7.2013 - 2 B 48/13.NC u.a. -, vom 17.10.2012 - 2 B 279/12.NC u.a. -, vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. -.

    In diesem Zusammenhang hat der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes in seinem Beschluss vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - näher ausgeführt:.

    Mit der Frage der Berechtigung der auch in den vorliegenden Beschwerdeverfahren wieder umstrittenen Deputatsminderungen hat sich der vormals für Hochschulzulassungsrecht zuständige 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes in seinen Entscheidungen vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. -, vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - sowie - aus Anlass von im Wesentlichen inhaltsgleichen Rügen der Prozessbevollmächtigten der Beschwerdeführer der vorliegenden Verfahren im vergangenen Jahr im Beschluss vom 25.7.2013 - 2 B 143/13.NC u.a. - unter auszugsweiser Wiedergabe der diesbezüglichen Ausführungen in den beiden zuerst genannten Beschlüssen ausführlich befasst und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Berücksichtigung dieser Deputatsreduzierungen nicht an Rechtsfehlern zum Nachteil der Studienbewerber leidet.

    Soweit die Professor Dr. B. und Professor Dr. R. für Sprecherfunktionen zugebilligten Deputatsermäßigungen beanstandet werden, ist auf die im Beschluss vom 25.7.2013 - 2 B 143/13.NC u.a. - auszugsweise wiedergegebene Würdigung des Beschlusses vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - zu verweisen, in der dargelegt ist, dass sich die Sprecherfunktion nicht im engen Verständnis des Wortes auf Kommunikationsaufgaben nach außen beschränkt.

    Zu den Einwänden gegen die Deputatsreduzierung bei Professor Dr. Z. ist ebenfalls auf die im Beschluss vom 25.7.2013 - 2 B 143/13.NC u.a. - auszugsweise wiedergegebene diesbezügliche Darlegung im Beschluss vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - und den dort dargelegten Umfang der zeitlichen Inanspruchnahme von Professor Dr. Z. durch die von ihm wahrgenommenen zwei Funktionen - und zwar diejenige eines DFG-Fachgutachters und diejenige eines Sprechers einer DFG-Forschergruppe - hingewiesen, wobei letztere Funktion, in der sich Professor Dr. Z. möglicherweise mit einem anderen Wissenschaftler abwechselt, den bei weitem geringeren Teil der Belastung ausmacht.

    In diesem Zusammenhang ist zur Vermeidung von Missverständnissen anzumerken, dass der 2. Senat im Beschluss vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - die Umrechnung des Zeitstunden-Aufwandes in Semesterwochenstunden nicht übernommen hat.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2009 - 5 NC 72.09

    FU/Tiermedizin; Sommersemester 2009; höhere Semester; Jahreszulassung;

    Auszug aus OVG Saarland, 24.07.2014 - 1 B 117/14
    zum Beispiel OVG Münster, Beschluss vom 25.2.2010 - 13 C 1/10 bis 13 C 9/10 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.11.2009 - 5 NC 72.09 - zitiert nach Juris; OVG Magdeburg, Beschluss vom 16.7.2009 - 2 N 599/08 - zitiert nach Juris; VGH Kassel, Beschluss vom 24.9.2009 - 10 B 1142/09.MM.W8 -, zitiert nach Juris, Rdnr. 24,.

    in diesem Zusammenhang auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.11.2009 - 5 NC 72.09 - zitiert nach Juris, Rdnr. 19.".

    auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.11.2009 - 5 NC 72.09 - zitiert nach Juris Rdnr. 10; OVG Münster, Beschluss vom 25.5.2011 - 13 C 33/11 u.a. -.

  • BVerwG, 23.07.1987 - 7 C 10.86

    Hochschulzulassungsrecht - Kapazitätserschöpfungsgebot - Wissenschaftliche

    Auszug aus OVG Saarland, 24.07.2014 - 1 B 117/14
    hierzu auch BVerwG, Urteil vom 23.7.1987 - 7 C 10/86 -, NVwZ 1989, 360.

    BVerwG, Urteil vom 23.7.1987 - 7 C 10/86 - NVwZ 1989, 360.

    BVerwG, Urteil vom 23.7.1987 - 7 C 10.86 u.a. -,.

  • OVG Saarland, 01.07.2011 - 2 B 45/11

    Vorläufige Zulassung zum Medizinstudium (WS 2010/2011, 1. Fachsemester)

    Auszug aus OVG Saarland, 24.07.2014 - 1 B 117/14
    Der 2. Senat hat in seinem damaligen Beschluss vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. - hierzu ausgeführt:.

    Mit der Frage der Berechtigung der auch in den vorliegenden Beschwerdeverfahren wieder umstrittenen Deputatsminderungen hat sich der vormals für Hochschulzulassungsrecht zuständige 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes in seinen Entscheidungen vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. -, vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - sowie - aus Anlass von im Wesentlichen inhaltsgleichen Rügen der Prozessbevollmächtigten der Beschwerdeführer der vorliegenden Verfahren im vergangenen Jahr im Beschluss vom 25.7.2013 - 2 B 143/13.NC u.a. - unter auszugsweiser Wiedergabe der diesbezüglichen Ausführungen in den beiden zuerst genannten Beschlüssen ausführlich befasst und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Berücksichtigung dieser Deputatsreduzierungen nicht an Rechtsfehlern zum Nachteil der Studienbewerber leidet.

    Hinsichtlich des Umfanges der Professor Dr. L. bewilligten Deputatsreduzierung hat der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes in seinem, im Beschluss vom 25.7.2013 - 2 B 143/13.NC u.a. - bereits auszugsweise wiedergegebenen Beschluss vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. - ausgeführt:.

  • OVG Saarland, 28.06.2010 - 2 B 36/10

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. Fachsemester (WS

    Auszug aus OVG Saarland, 24.07.2014 - 1 B 117/14
    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. - m.w.N.

    Beschlüsse vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. -, vom 1.8.2007 - 3 B 145/07.NC u.a. - und vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. -.

    Der vormals für Hochschulzulassungsrecht zuständige 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes hat in seinem Beschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. - die Berücksichtigung von im Bereich der Pflichtlehre erbrachter Titellehre abgelehnt, in seinem Beschluss vom 12.8.2013 - 2 B 285/13.NC u.a. - hingegen offen gelassen.

  • VGH Bayern, 10.01.2012 - 7 ZB 11.783

    Universität Würzburg; Humanmedizin; Sommersemester 2008; Einsatz klinischen

    Auszug aus OVG Saarland, 24.07.2014 - 1 B 117/14
    hierzu OVG Münster, Beschluss vom 13.2.2007 - 13 C 1/07 - Juris Rdnrn. 3-6; OVG Lüneburg, Beschluss vom 3.9.2010 - 2 NB 294/09 - zitiert nach Juris, Rdnrn. 44 bis 46; VGH Kassel, Beschluss vom 26.6.2007 - 8 MM 2697/06 - Juris Rdnr. 6; VGH München, Beschluss vom 10.1.2012 - 7 ZB 11.783 -, zitiert nach Juris Rdrn.

    hierzu VGH München, Beschluss vom 10.1.2012 - 7 ZB 11.783 - zitiert nach Juris, Rdnr. 14; OVG Münster, Beschluss vom 21.6.2012 - 13 C 21-26/12 -.

  • OVG Saarland, 12.08.2013 - 2 B 285/13

    Einstweilige Anordnung - außerkapazitäre Zulassung zum Studium der Zahnmedizin an

    Auszug aus OVG Saarland, 24.07.2014 - 1 B 117/14
    Der vormals für Hochschulzulassungsrecht zuständige 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes hat in seinem Beschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. - die Berücksichtigung von im Bereich der Pflichtlehre erbrachter Titellehre abgelehnt, in seinem Beschluss vom 12.8.2013 - 2 B 285/13.NC u.a. - hingegen offen gelassen.

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.8.2013 - 2 B 285/13.NC u.a. -, OVG Bautzen, Beschluss vom 25.3.2013 - NC 2 B 3/12 - zitiert nach juris, Rdnr. 30 m.w.N.; OVG Münster, Beschluss vom 28.5.2013 - 13 C 36/13 -.

  • OVG Saarland, 25.07.2013 - 2 B 48/13

    Zulassung zum Studium der Medizin im Wintersemester 2012/2013 an der Universität

    Auszug aus OVG Saarland, 24.07.2014 - 1 B 117/14
    z.B. Beschlüsse vom 25.7.2013 - 2 B 48/13.NC u.a. -, vom 17.10.2012 - 2 B 279/12.NC u.a. -, vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. -.

    im übrigen auch Beschluss des 2. Senats des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 25.7.2013 - 2 B 48/13.NC u.a. -, zitiert nach juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2013 - 13 C 14/13

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Ablehnung einer vorläufigen

    Auszug aus OVG Saarland, 24.07.2014 - 1 B 117/14
    in diesem Zusammenhang OVG Münster, Beschluss vom 14.6.2013 - 13 C 14/13 -.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.04.2006 - 6 D 10151/06

    Zulassung zum Studiengang Humanmedizin; Kapazitätserschöpfung und -ermittlung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2010 - 13 C 11/10

    Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium der Medizin im ersten Fachsemester

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2007 - 13 C 1/07
  • OVG Niedersachsen, 28.04.2010 - 2 NB 159/09

    Geltendmachung eines Anspruchs auf vorläufige Zulassung auf einen

  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.1983 - NC 9 S 952/81

    Zulassungsbegrenzung; Kapazitätsausschöpfung; Orientierungsmaßstab des

  • OVG Saarland, 11.11.1991 - 8 W 80/91

    Zulassung zum Biochemiepraktikum

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2009 - 13 C 271/09

    Berücksichtigung der Lehrleistungen von Privatdozenten, Honorardozenten und

  • OVG Saarland, 17.10.2012 - 2 B 279/12

    Studienzulassung Humanmedizin; Zuordnung der Fachrichtung Biophysik

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2010 - 13 C 1/10

    Zulassung zum Studium der Medizin über die vorhandene Studienplatzkapazität

  • OVG Sachsen, 25.03.2013 - NC 2 B 3/12

    Dienstleistungsexport Zahmedizin, Wahlfach, Schwundberechnung, Überbuchung,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2013 - 13 C 36/13

    Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin außerhalb der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2011 - 13 C 33/11

    Die personelle Aufnahmekapazität einer Lehreinheit wird weniger durch die

  • OVG Niedersachsen, 27.02.2009 - 2 NB 154/08

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wintersemester 2007/2008 an

  • VGH Hessen, 04.05.1995 - 7 Hk 24087/94

    Kapazitätsberechnung: Anrechnung der Lehrleistungen von Honorarprofessoren

  • OVG Saarland, 17.07.2006 - 3 X 3/06

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wintersemester 2005/2006 im

  • OVG Hamburg, 19.10.2009 - 3 Nc 82/08

    Zulassung zum Studium der Medizin an der Universität Hamburg zum Wintersemester

  • VG Göttingen, 04.11.2011 - 8 C 708/11

    Einstweiliger Rechtsschutz im Hochschulzulassungsverfahren

  • VG Berlin, 23.08.2010 - 30 L 65.10

    Zulassung zum Hochschulstudium; Ermittlung der Ausbildungskapazität

  • OVG Saarland, 01.08.2007 - 3 B 53/07

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. Fachsemester an der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2012 - 13 C 21/12

    Berücksichtigung der Lehre von Drittmittelbediensteten bei der

  • VGH Hessen, 26.06.2007 - 8 MM 2697/06

    Dienstleistungen einer Lehreinheit im Sinne von § 11 Abs 1 KapVO (juris: KapVO HE

  • VGH Hessen, 24.09.2009 - 10 B 1142/09

    Erlass einer einstweiligen Anordnung - Zulassung zum Studiengang Medizin -

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2004 - 8 S 1870/04

    Keine Beschränkung der Sachprüfung des Beschwerdegerichts nach § 146 Abs 4 S 6

  • OVG Saarland, 17.11.2017 - 1 A 703/17

    Studienzulassung im Wege eines gerichtlichen Vergleichs - Stellenzuordnung -

    Die aufgezeigte Sichtweise des 2. Senats, die der Senat sich bereits in seinem Beschluss vom 24.7.2014(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.7.2014 - 1 B 117/14.NC u.a. -, juris Rdnrn. 34 ff.) zu eigen gemacht hat, überzeugt auch im Rahmen der vorliegend anlässlich eines Hauptsacheverfahrens vorzunehmenden Kontrolle uneingeschränkt, zumal festzustellen ist, dass gewichtige Gründe für die Annahme sprechen, dass der Verordnungsgeber die Fachrichtung Biophysik zur Zeit des Erlasses der Fünften Verordnung zur Änderung der Kapazitätsverordnung nicht (mehr) zu den medizinischen Fächern im Verständnis von § 8 Abs. 1 Satz 2 KapVO zählte.

    Insoweit hat der Senat in seiner Beschwerdeentscheidung betreffend das Wintersemester 2013/2014(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.7.2014, a.a.O., Rdnrn. 97 und 106 m.w.N.) auf der Grundlage des damaligen Streitstoffes anknüpfend an die Rechtsprechung des 2. Senats, der in den Vorjahren ebenfalls mit der Problematik befasst war, angenommen, dass die Funktion eines Sprechers des Graduiertenkollegs - wie von § 10 Abs. 2 LVVO vorausgesetzt - Leitungsfunktionen wie die wissenschaftliche Koordination, die zentrale Mittelverwaltung und die Außenvertretung der Hochschule umfasst.

    Das Zulassungsvorbringen gibt nach alldem keine Veranlassung, die die streitige Deputatsreduzierung der Beklagten im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung des Senats(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.7.2014, a.a.O., Rdnrn. 94 ff.) bzw. des früher zuständigen 2. Senats(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. -, vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - und vom 25.7.2013 - 2 B 143/13.NC u.a. -, jew. juris) billigende Entscheidung des Verwaltungsgerichts einer Überprüfung im Rahmen eines Berufungsverfahrens zu unterziehen.

    Insoweit hat der Senat in seiner zum Wintersemester 2013/2014 ergangenen Beschwerdeentscheidung(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.7.2014, a.a.O., Rdnr. 110) ausgeführt, die Verringerung der Lehrverpflichtung auf der Grundlage der genannten Vorschrift sei erstmals für das Studienjahr 2011/2012 bewilligt worden, so dass die Deputatsreduzierung inzwischen für die Dauer von drei Jahren in Anspruch genommen werde.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.03.2015 - 3 M 26/15

    Rechtmäßigkeit einer Deputatreduzierung für Studienfachberater; Lehrdeputat für

    Da insoweit von einer typisierenden Betrachtung auszugehen ist, kommt es auf eine ins einzelne gehende Feststellung, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die jeweiligen Stelleninhaber tatsächlich eigene Fort- und Weiterbildung betreiben, nicht an (vgl. OVG Saarland, Beschl. v. 24.07.2014 - 1 B 117/14.NC u. a. -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 26.08.2013 - 13 C 88/13 -, juris; SächsOVG, Beschl. v. 20.02.2013 - NC 2 B 38.12 -, juris).
  • OVG Saarland, 20.12.2018 - 1 A 162/18

    Hochschulzulassung - Deputatsreduzierung wegen Aufgabenwahrnehmung bei der

    Deputatsreduzierungen wegen Tätigkeiten innerhalb (§ 10 Abs. 2 LVVO) bzw. außerhalb (§ 10 Abs. 5 bzw. im Streitjahr Abs. 6 LVVO) der Hochschule haben in den Folgejahren zumeist der gerichtlichen Prüfung standgehalten(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 -, juris Rdnr. 74, vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. -, juris Rdnrn. 93 (Prof. Dr. B), 99 f. (Prof. Dr. L), vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. -, juris Rdnr. 122 ff., vom 25.7.2013 - 2 B 48/13.NC u.a. -, juris Rdnrn. 114 ff., vom 24.7.2014 - 1 B 105/14.NC u.a. bzw. 1 B 117/14.NC u.a. -, juris Rdnrn. 18 ff. bzw. 94 ff. und vom 17.11.2017 - 1 A 703/17.NC -, juris Rdnrn. 29 ff.), wobei mehrfach die Rechtmäßigkeit der Reduzierungen der Lehrverpflichtungen der Professoren Dr. L, Dr. B, Dr. R, Dr. Z und Dr. K Gegenstand der rechtlichen Prüfung waren.
  • VG Potsdam, 22.07.2016 - 9 L 1364/15

    Vorläufige Zulassung zum Bachelorstudiengang Psychologie im 1. Fachsemester an

    Dass es - wie vereinzelt von Antragstellerseite geltend gemacht - an einem normativen Stellenplan fehlt, beanstandet die Kammer daher vorliegend (noch) nicht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. November 2009 - OVG 5 NC 72.09 -, juris Rn. 17; OVG Saarland, Beschluss vom 24. Juli 2014 - OVG 1 B 117/14.NC -, juris Rn. 28 f).
  • VG Potsdam, 26.02.2015 - 9 L 814/14

    Hochschulzugangsrecht, soweit Hochschulen ihre Aufnahmebedingungen durch Bewerber

    Dass es - wie vereinzelt von Antragstellerseite geltend gemacht - an einem normativen Stellenplan fehlt, ist daher nicht zu beanstanden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. November 2009 - OVG 5 NC 72.09 -, juris Rn. 17; OVG Saarland, Beschluss vom 24. Juli 2014 - OVG 1 B 117/14.NC -, juris Rn. 28 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2018 - 5 NC 33.17

    Anspruch auf außerkapazitäre Zulassung zum Masterstudiengang Psychologie an der

    Die Fortschreibung des Dokuments über mehrere Jahre ermöglicht die erforderliche Überprüfung des vorhandenen Lehrpersonals, wie sie von der erstinstanzlichen Kammer bereits für die Studienjahre 2012/2013 (vgl. etwa Beschluss vom 6. Mai 2013 - VG 9 L 522/12.NC -, juris Rn. 4 ff.), 2013/2014, 2014/2015 (vgl. Beschlüsse vom 26. Februar 2015 - VG 9 L 992/14.NC [Bachelor] und VG 9 L 821/14.NC [Master] -, bestätigt durch Beschlüsse des erkennenden Senats vom 2. Juli 2015 - OVG 5 NC 15.15 - und vom 15. Juli 2015 - OVG 5 NC 14.15 -) sowie 2015/2016 (vgl. Beschluss des VG Potsdam vom 22. Juli 2016 - VG 9 L 1417/15.NC -, juris Rn. 9 m.w.N.) vorgenommen worden ist (zur Entbehrlichkeit eines normativen Stellenplans vgl. auch Beschlüsse des Senats vom 15. Juli 2015, a.a.O., und vom 20. November 2009 - OVG 5 NC 72.09 -, juris Rn. 17; OVG Saarland, Beschluss vom 24. Juli 2014 - OVG 1 B 117/14.NC -, juris Rn. 28 ff. m.w.N.).
  • VG Potsdam, 22.07.2016 - 9 L 1417/15

    Vorläufige Zulassung eines Zweitstudienbewerbers zum Bachelorstudiengang

    Dass es - wie vereinzelt von Antragstellerseite geltend gemacht - an einem normativen Stellenplan fehlt, beanstandet die Kammer daher vorliegend (noch) nicht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. November 2009 - OVG 5 NC 72.09 -, juris Rn. 17; OVG Saarland, Beschluss vom 24. Juli 2014 - OVG 1 B 117/14.NC -, juris Rn. 28 f).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2018 - 5 NC 34.17

    Anspruch auf außerkapazitäre Zulassung zum Bachelorstudiengang Psychologie an der

    Die Fortschreibung des Dokuments über mehrere Jahre ermöglicht die erforderliche Überprüfung des vorhandenen Lehrpersonals, wie sie von der erstinstanzlichen Kammer bereits für die Studienjahre 2012/2013 (vgl. etwa Beschluss vom 6. Mai 2013 - VG 9 L 522/12.NC -, juris Rn. 4 ff.), 2013/2014, 2014/2015 (vgl. Beschlüsse vom 26. Februar 2015 - VG 9 L 992/14.NC [Bachelor] und VG 9 L 821/14.NC [Master] -, bestätigt durch Beschlüsse des erkennenden Senats vom 2. Juli 2015 - OVG 5 NC 15.15 - und vom 15. Juli 2015 - OVG 5 NC 14.15 -) sowie 2015/2016 (vgl. Beschluss des VG Potsdam vom 22. Juli 2016 - VG 9 L 1417/15.NC -, juris Rn. 9 m.w.N.) vorgenommen worden ist (zur Entbehrlichkeit eines normativen Stellenplans vgl. auch Beschlüsse des Senats vom 15. Juli 2015, a.a.O., und vom 20. November 2009 - OVG 5 NC 72.09 -, juris Rn. 17; OVG Saarland, Beschluss vom 24. Juli 2014 - OVG 1 B 117/14.NC -, juris Rn. 28 ff. m.w.N.).
  • VG Potsdam, 13.07.2015 - 9 L 789/14

    Hochschulzugangsrecht, soweit Hochschulen ihre Aufnahmebedingungen durch Bewerber

    Dass es - wie vereinzelt von Antragstellerseite geltend gemacht - an einem normativen Stellenplan fehlt, ist daher nicht zu beanstanden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. November 2009 - OVG 5 NC 72.09 -, juris Rn. 17; OVG Saarland, Beschluss vom 24. Juli 2014 - OVG 1 B 117/14.NC -, juris Rn. 28 f).
  • VG Potsdam, 22.07.2016 - 9 L 1445/15

    Vorläufige Zulassung zum Masterstudiengang Psychologie im ersten Fachsemester an

    Dass es - wie vereinzelt von Antragstellerseite geltend gemacht - an einem normativen Stellenplan fehlt, beanstandet die Kammer daher vorliegend (noch) nicht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. November 2009 - OVG 5 NC 72.09 -, juris Rn. 17; OVG Saarland, Beschluss vom 24. Juli 2014 - OVG 1 B 117/14.NC -, juris Rn. 28 f).
  • VG Potsdam, 26.02.2015 - 9 L 821/14

    Studienplatzvergabe (Nc Verfahren) Psychologie

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht