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   OVG Saarland, 24.09.2009 - 2 A 287/08   

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OVG Saarland, 24.09.2009 - 2 A 287/08 (https://dejure.org/2009,5939)
OVG Saarland, Entscheidung vom 24.09.2009 - 2 A 287/08 (https://dejure.org/2009,5939)
OVG Saarland, Entscheidung vom 24. September 2009 - 2 A 287/08 (https://dejure.org/2009,5939)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Niederlassungserlaubnis nach Ermessen - Altantrag - Sicherung des Lebensunterhalts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis bei einem zu dem in § 104 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) genannten Personenkreis zählenden Ausländer; Erheblichkeit einer Unterbrechung der Zeiten des Besitzes einer ...

  • Judicialis

    AufenthG § 9 Abs. 2; ; AufenthG § 26 Abs. 4; ; AufenthG § 26 Abs. 4 S. 1; ; AufenthG § 85; ; AufenthG § 104 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis bei einem zu dem in § 104 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz ( AufenthG ) genannten Personenkreis zählenden Ausländer; Erheblichkeit einer Unterbrechung der Zeiten des Besitzes einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2007 - 13 S 451/06

    Wiederaufgreifensanspruch bei bestandskräftiger Ausweisungsverfügung gegen einen

    Auszug aus OVG Saarland, 24.09.2009 - 2 A 287/08
    Da aber bereits vor dieser Gesetzesänderung streitig und damit unklar gewesen ist, ob sich die Sicherung des Lebensunterhalts nach § 5 I Nr. 1 AufenthG auf die Bedarfsgemeinschaft erstreckt (Vgl. Darstellung BVerfG, Beschluss vom 11.5.2007 - 2 BvR 2483/06 -, InfAuslR 2007, 182) , drängt sich auf, dass der Gesetzgeber § 9 II 1 Nr. 2 AufenthG bei der Gesetzesänderung zwar überprüft, eine entsprechende Anpassung der Vorschrift jedoch aus inhaltlichen Gründen unterlassen hat, um nämlich die Privilegierung des Ausländers bei der Erteilung der Niederlassungserlaubnis im Gegensatz zu den Vorschriften über den Familiennachzug, die grundsätzlich eine Sicherung des Lebensunterhalts der Familie verlangen, (Vgl. Darstellung bei Hailbronner, AuslR, Stand: August 2008, § 2 AufenthG, Rdnr. 38 m.w.N.) zu erhalten.
  • VGH Hessen, 16.07.2007 - 11 TP 1155/07

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

    Auszug aus OVG Saarland, 24.09.2009 - 2 A 287/08
    (Zeitler, HTK- AuslR, § 26 AufenthG, zu Abs. 4 - 07/2009 -, Anm.3 unter Hinweis auf Hess. VGH, Beschluss vom 16.7.2007 - 11 TP 1155/07 - m.w.N.) Der Kläger ist daher im für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis maßgeblichen Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Tatsachengericht (BVerwG, Urteil vom 28.1.1997 - 1 C 23.94 -, InfAuslR 1997, 240) seit mindestens 7 Jahren im Besitz eines von § 26 IV AufenthG geforderten Aufenthaltstitels.
  • VGH Bayern, 30.04.2009 - 19 ZB 08.2022

    Ermessensausweisung; Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen; spezielle

    Auszug aus OVG Saarland, 24.09.2009 - 2 A 287/08
    (So zu Recht Hailbronner, AuslR, Stand: August 2008, § 9 Aufenthaltsgesetz, Rdnr. 33; Bayer. VGH, Beschluss vom 30.4.2009 - 19 ZB 08.2022 -, zitiert nach juris) Angesichts des Umstandes, dass der Gesetzgeber durch die erstgenannte Regelung die Berücksichtigung strafrechtlich relevanten Verhaltens im Rahmen der Erteilung der Niederlassungserlaubnis besonders geregelt hat, kann trotz der nach wie vor bestehenden Unklarheiten kaum ein Zweifel daran bestehen, dass im Falle eines dem Ausländer günstigen Ergebnisses der Erwägungen im Rahmen des § 9 II 1 Nr. 4 AufenthG eine Ablehnung der Niederlassungserlaubnis nicht mit dem bloßen Hinweis auf § 5 I Nr. 2 AufenthG erfolgen kann.
  • BVerfG, 11.05.2007 - 2 BvR 2483/06

    Verletzung des Diskriminierungsverbots des Art 6 Abs 1 GG durch Verweigerung des

    Auszug aus OVG Saarland, 24.09.2009 - 2 A 287/08
    Da aber bereits vor dieser Gesetzesänderung streitig und damit unklar gewesen ist, ob sich die Sicherung des Lebensunterhalts nach § 5 I Nr. 1 AufenthG auf die Bedarfsgemeinschaft erstreckt (Vgl. Darstellung BVerfG, Beschluss vom 11.5.2007 - 2 BvR 2483/06 -, InfAuslR 2007, 182) , drängt sich auf, dass der Gesetzgeber § 9 II 1 Nr. 2 AufenthG bei der Gesetzesänderung zwar überprüft, eine entsprechende Anpassung der Vorschrift jedoch aus inhaltlichen Gründen unterlassen hat, um nämlich die Privilegierung des Ausländers bei der Erteilung der Niederlassungserlaubnis im Gegensatz zu den Vorschriften über den Familiennachzug, die grundsätzlich eine Sicherung des Lebensunterhalts der Familie verlangen, (Vgl. Darstellung bei Hailbronner, AuslR, Stand: August 2008, § 2 AufenthG, Rdnr. 38 m.w.N.) zu erhalten.
  • BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 23.94

    Ausländerrecht - Tatbestandsmerkmal des Regelfalles i.S.v. § 7 Abs. 2 AuslG

    Auszug aus OVG Saarland, 24.09.2009 - 2 A 287/08
    (Zeitler, HTK- AuslR, § 26 AufenthG, zu Abs. 4 - 07/2009 -, Anm.3 unter Hinweis auf Hess. VGH, Beschluss vom 16.7.2007 - 11 TP 1155/07 - m.w.N.) Der Kläger ist daher im für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis maßgeblichen Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Tatsachengericht (BVerwG, Urteil vom 28.1.1997 - 1 C 23.94 -, InfAuslR 1997, 240) seit mindestens 7 Jahren im Besitz eines von § 26 IV AufenthG geforderten Aufenthaltstitels.
  • VG Hamburg, 09.06.2009 - 10 K 3065/08

    Sicherung des Lebensunterhalts als Voraussetzung für Niederlassungserlaubnis

    Auszug aus OVG Saarland, 24.09.2009 - 2 A 287/08
    (vgl. etwa Hailbronner, AuslR, Stand: August 2008, § 9 AufenthG, Rdnr. 19; Renner, Ausländerrecht, 8. Aufl. 2005, § 2 AufenthG, Rdnr. 17; VG Augsburg, Urteil vom 11.12.2007 - Au 1 K 07.1061 -, zitiert nach juris; VG Dresden, Urteil vom 9.7.2009 - 3 K 2317/06, zitiert nach juris; VG Hamburg, Urteil vom 9.6.2009 - 10 K 3065/08 -, zitiert nach juris ; a.A. Zeitler, HTK-AuslR, § 2 AufenthG, zu Abs. 3 Lebensunterhalt 07/2009 Nr. 2.1) Diese Auffassung wird zudem von den VAH-AufenthG gestützt, die in Nr. 9.2.2 (zu § 9 II AufenthG) auf § 2 III AufenthG verweisen, und unter Nr. 2.3.3.1 darauf hinweisen, dass Leistungen für Familienangehörige nicht anzusetzen sind, "da sich § 2 III AufenthG lediglich auf den Lebensunterhalt des einzelnen Ausländers bezieht".
  • VG Dresden, 09.07.2009 - 3 K 2317/06
    Auszug aus OVG Saarland, 24.09.2009 - 2 A 287/08
    (vgl. etwa Hailbronner, AuslR, Stand: August 2008, § 9 AufenthG, Rdnr. 19; Renner, Ausländerrecht, 8. Aufl. 2005, § 2 AufenthG, Rdnr. 17; VG Augsburg, Urteil vom 11.12.2007 - Au 1 K 07.1061 -, zitiert nach juris; VG Dresden, Urteil vom 9.7.2009 - 3 K 2317/06, zitiert nach juris; VG Hamburg, Urteil vom 9.6.2009 - 10 K 3065/08 -, zitiert nach juris ; a.A. Zeitler, HTK-AuslR, § 2 AufenthG, zu Abs. 3 Lebensunterhalt 07/2009 Nr. 2.1) Diese Auffassung wird zudem von den VAH-AufenthG gestützt, die in Nr. 9.2.2 (zu § 9 II AufenthG) auf § 2 III AufenthG verweisen, und unter Nr. 2.3.3.1 darauf hinweisen, dass Leistungen für Familienangehörige nicht anzusetzen sind, "da sich § 2 III AufenthG lediglich auf den Lebensunterhalt des einzelnen Ausländers bezieht".
  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher

    Auszug aus OVG Saarland, 24.09.2009 - 2 A 287/08
    Wie das Bundesverwaltungsgericht mittlerweile zum AufenthG entschieden hat, sind nämlich bei erwerbsfähigen Ausländern bei der Ermittlung des zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Sinne des § 2 III AufenthG erforderlichen Einkommens von dem Erwerbseinkommen sämtliche in § 11 II SGB II angeführten Beträge abzuziehen; dies gilt auch für den Freibetrag bei Erwerbstätigkeit nach § 11 II 1 Nr. 6 i.V.m. § 30 SGB II und die Pauschale nach § 11 II 2 SGB II. (BVerwG, Urteil vom 26.8.2008 - 1 C 32.07 -) Ferner verringert sich das angenommene Nettoeinkommen um den Regelsatz von 359,- EUR für Alleinstehende und die 276, 96 EUR für die Kosten der Unterkunft, die sich aus der Hälfte der Kosten für das Haus-Darlehen von (350,- EUR, verringert um einen auf 1 % der Darlehenssumme geschätzten monatlichen Tilgungsanteil von 31,- EUR = ) 319,- EUR, der Nebenkosten von 122, 42 EUR und Heizkosten von 112, 50 EUR - insgesamt somit 553, 93 EUR - ergeben.
  • OVG Hamburg, 31.05.2006 - 3 Bs 452/04

    Anwendung des Ausländergesetzes bei vor dem 1.1.2005 gestellten Anträgen auf

    Auszug aus OVG Saarland, 24.09.2009 - 2 A 287/08
    Bei dieser Sachlage erscheint es sachgerecht, über den "Altantrag" des Klägers, der zu den von § 104 II AufenthG Begünstigten zählt, nach neuem Recht zu entscheiden, soweit dieses für ihn günstiger ist (Vgl. Fehrenbacher, HTK-AuslR, § 104 AufenthG, zu Abs. 1 10/2004 Nr. 1; a.A.. Kluth/ Hund/ Maaßen, Zuwanderungsrecht, 2008, § 4 Rdnr. 178 unter Hinweis auf Hamburgisches OVG, Entscheidung vom 31.5.2006 - 3 Bs 452/04 -: Entscheidung über Altanträge nur nach altem Recht) .
  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 21.09

    Niederlassungserlaubnis; Ausweisungsgründe; Straftaten; Gründe der öffentlichen

    - OVG des Saarlandes - 24.09.2009 - AZ: OVG 2 A 287/08.
  • VG Saarlouis, 08.09.2010 - 10 K 673/09

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; Sicherung des Lebensunterhaltes

    dazu OVG des Saarlandes, Urteil vom 24.09.2009, 2 A 287/08, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 26.08.2008, 1 C 32.07, NVwZ 2009, 248.

    Mit Urteil vom 24.09.2009, 2 A 287/08, hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes entschieden, dass es unschädlich ist, dass ein Ausländer mit seinem Einkommen nicht auch den Lebensunterhalt seiner unterhaltsberechtigten Familienangehörigen sichern kann.

    So ausdrücklich OVG des Saarlandes, Urteil vom 24.09.2009, 2 A 287/08; ferner VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.07.2009, 11 S 2289/08, InfAuslR 2010, 59, wonach § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG durch die besondere Erteilungsvoraussetzung nach § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AufenthG als lex specialis verdrängt werde.

    dazu OVG des Saarlandes, Urteil vom 24.09.2009, 2 A 287/08; ferner Hailbronner, AuslR, a. a. O., § 9 Rdnr. 35,.

  • VG Saarlouis, 10.03.2010 - 10 K 659/09

    Ermittlung der Sicherung des Lebensunterhalts bei der Frage der Erteilung einer

    Hierzu bezieht sich die Klägerin u. a. auf Entscheidungen des OVG des Saarlandes vom 24.09.2009, 2 A 287/08, sowie des Hessischen VGH vom 29.07.2008, 9 D 961/08.

    Gegen das von der Klägerin angeführte Urteil des OVG des Saarlandes vom 24.09.2009, 2 A 287/08, sei die - vom Gericht zugelassene - Revision eingelegt worden, über die bislang nicht entschieden sei.

    So OVG des Saarlandes, Urteil vom 24.09.2009, 2 A 287/08.

    OVG des Saarlandes, Urteil vom 24.09.2009, 2 A 287/08, mit Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 26.08.2008, 1 C 32.07.

  • VGH Hessen, 23.06.2010 - 6 A 140/10

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

    Dagegen ist der 9. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs im Urteil vom 14. Dezember 2009 (9 A 1733/09) von diesem Grundsatz abgerückt und zu der Einschätzung gelangt, dass für die Frage der Sicherung des Lebensunterhalts als Voraussetzung für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 4 i. V. m. § 9 Abs. 2 AufenthG keine Gesamtbetrachtung der Familiengemeinschaft zu erfolgen hat, sondern der jeweilige Antragsteller isoliert zu betrachten ist (im Ergebnis ebenso: OVG des Saarlandes, Urteil vom 24.09.2009 - 2 A 287/08 -, Juris-Dokument).
  • VGH Hessen, 14.12.2009 - 9 A 1733/09

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis an einen seit mehr als sieben Jahren im

    Solange dies nicht der Fall ist, spricht insbesondere der eindeutige Wortlaut des § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG gegen die Rechtsansicht der Beklagten, wonach nicht nur auf den einzelnen Ausländer, sondern auch auf dessen Familienangehörige, denen er zum Unterhalt verpflichtet ist, bei der Bedarfsberechnung abgestellt werden müsse (wie hier auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 24. September 2009 - 2 A 287/08 - [...]; VG Hamburg, Urteil vom 9. Juni 2009 - 10 K 3065/08 - [...]).
  • VG Aachen, 16.04.2010 - 9 K 49/07

    Anwendbarkeit der Vorschriften des Ausländergesetzes (AuslG) auf die Entscheidung

    Die Kammer lässt offen, ob im Hinblick auf den Wortlaut des § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG sowie aufgrund eines systematischen Vergleichs mit anderen den Lebensunterhalt betreffenden Normen des Aufenthaltsgesetzes, insbesondere mit § 9 a Abs. 2 Nr. 2 AufenthG, auf eine sogenannte Einzelbetrachtung abzustellen, d.h. nur der Lebensunterhalt des Klägers zu berücksichtigen ist, für Einzelbetrachtung insbesondere Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 24. September 2009, - 2 A 287/08 -, Revision zugelassen, juris; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. Mai 2007 - 2 BvR 2483/06 -, Darstellung des Meinungsstandes Rdnr. 27 u. 28, juris, oder ob im Rahmen einer Gesamtbetrachtung auch der Bedarf der mit dem Kläger in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen, d.h. der Bedarfsgemeinschaft, zugrundezulegen ist, für Gesamtbetrachtung: VG Stuttgart, Urteil vom 23.01.06 - 4 K 3852/05 im Hinblick auf einen Anspruch aus § 26 Abs. 4 AufenthG, juris; Hypertextkommentar (HTK), § 2 2.1.

    OVG NRW, Urteil vom 4. Dezember 2007 - 17 E 47/07 - ; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 24. September 2009, - 2 A 287/08 - ; juris.

  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2010 - 11 S 2732/09

    Zum Ermessen der Ausländerbehörde bei der Verlängerung eines Aufenthaltstitels

    Dass insoweit gegebenenfalls Zeiten der Fortgeltungsfiktion des § 81 Abs. 4 AufenthG "angerechnet" werden, führt etwa im Rahmen des § 26 Abs. 4 Satz 1 AufenthG zu Gunsten des Ausländers dazu, dass der Streit, ob solche Fiktionszeiten bei der Siebenjahresfrist zu berücksichtigen sind (so OVG Saarland, Urteil vom 24.09.2009 - 2 A 287/08 - juris; vgl. aber HTK-AuslR, § 81 Abs. 4 AufenthG, 12/2009, Nr. 7.2 m.w.N.), ohne Relevanz bleibt.
  • OVG Saarland, 22.01.2010 - 2 B 485/09

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bzw. Aufenthaltserlaubnis, Sicherung des

    Nr. 3 dieser Regelung setzt voraus, dass der Lebensunterhalt des Ausländers (Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 24.9.2009 - 2 A 287/08 - zur Frage der Unterhaltssicherung im Rahmen des § 9 II 1 Nr. 2 AufenthG) gesichert ist.
  • VG Berlin, 27.04.2010 - 21 K 148.09

    Sicherung des Lebensunterhalts als eine Voraussetzung für Niederlassungserlaubnis

    Die in Literatur (vgl. Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: August 2008, § 9 AufenthG Rdnr. 19; Funke-Kaiser in: GK-AufenthG, Stand: Januar 2008, § 2 Rdnr. 50 f.; Wenger in: Storr u.a., AufenthG, 2. Aufl., § 2 Rdnr 5a; Müller in: HK-AuslR, § 2 AufenthG Rdnr. 5, 5a) und Rechtsprechung (vgl. OVG Saarlouis, Urteil vom 24. September 2009 - 2 A 287/08 - Juris Rdnr. 34 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. August 2009 - 11 B 1.09 - Juris Rdnr. 30 ff.; VG Hamburg, Urteil vom 9. Juni 2009 - 10 K 3065/08 - Juris Rdnr. 24 f.) unter Hinweis auf Wortlaut, § 9 a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG sowie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Mai 2007 - 2 BvR 2483/06 - vertretene Gegenansicht vermag nicht zu überzeugen.
  • VG Saarlouis, 20.02.2014 - 6 K 1004/13

    Niederlassungserlaubnis und Sicherung des Lebensunterhalts

    dazu auch BVerwG, Urteil vom 16.11.2010 1 C 21.09, a.a.O., sowie OVG des Saarlandes, Urteil vom 24.09.2009, 2 A 287/08 m.w.N.
  • VG Düsseldorf, 16.08.2010 - 24 K 2227/10

    Niederlassungserlaubnis, Sicherung des Lebensunterhalts, Bedarfsgemeinschaft,

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