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   OVG Saarland, 24.10.2018 - 2 A 11/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,35264
OVG Saarland, 24.10.2018 - 2 A 11/18 (https://dejure.org/2018,35264)
OVG Saarland, Entscheidung vom 24.10.2018 - 2 A 11/18 (https://dejure.org/2018,35264)
OVG Saarland, Entscheidung vom 24. Oktober 2018 - 2 A 11/18 (https://dejure.org/2018,35264)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 15 Abs 3 BAföG, § 15a Abs 1 BAföG, § 10 Abs 1 HRG
    Begrenzung der Regelstudienzeit/Förderungshöchstdauer bei schwerwiegenden Gründen von erheblicher Bedeutung, hier: Erkrankung naher Angehöriger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ANGEHÖRIGER; AUSBILDUNGSBEZOGENHEIT; AUSBILDUNGSFÖRDERUNG; ERKRANKUNG; FÖRDERUNGSHÖCHSTDAUER; REGELSTUDIENZEIT; SCHWERWIEGENDE GRÜNDE; VERLÄNGERUNG

  • rechtsportal.de

    Anspruch eines Bafög-Empfängers auf Verlängerung seiner Förderung über die durch die Regelstudienzeit begrenzte Förderungshöchstdauer hinaus aufgrund einer schweren Erkrankung der Mutter und des Bruders; Prüfung des Vorliegens von schwerwiegenden Gründen von erheblicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    BAföG-Leistungen nicht verlängert

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verlängerung der Ausbildungsförderung aus "schwerwiegenden" Gründen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Verlängerung der Ausbildungsförderung aus "schwerwiegenden" Gründen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Psychische Belastung infolge Erkrankung naher Angehöriger rechtfertigt keine Verlängerung der BAföG-Leistungen nach Ablauf der Regelstudienzeit - Ausbildungsverhältnis wird nicht unmittelbar berührt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 171
  • FamRZ 2019, 248
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Saarlouis, 30.11.2017 - 3 K 679/16

    Überschreitung der Förderungshöchstdauer aus schwerwiegendem Grund; Fehlschläge

    Auszug aus OVG Saarland, 24.10.2018 - 2 A 11/18
    Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 30. November 2017 - 3 K 679/16 - wird zurückgewiesen.

    Dem Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung (§§ 124a Abs. 4, 124 Abs. 1 VwGO) gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 30.11.2017 - 3 K 679/16 -, mit dem ihre Klage auf Verpflichtung der Beklagten zur Gewährung einer weiteren Ausbildungsförderung für ihr Medizinstudium abgewiesen wurde, kann nicht entsprochen werden.

  • BVerwG, 22.10.1981 - 5 C 113.79

    Schwerwiegender Grund - Ausbildungsbezogenheit - Auszubildender - Planmäßige

    Auszug aus OVG Saarland, 24.10.2018 - 2 A 11/18
    "Schwerwiegende" Gründe von erheblicher Bedeutung im Sinne der allgemeinen Auffangregelung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG, die eine Verlängerung der Förderung über die durch die Regelstudienzeit begrenzte Förderungshöchstdauer hinaus rechtfertigen, sind nur solche ausbildungsbezogenen Gründe, die entweder subjektiv die Fähigkeit des Auszubildenden betreffen, seine Ausbildung planmäßig durchzuführen, oder die objektiv die äußeren Umstände des Ausbildungsganges berühren (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 22.10.1981 - 5 C 113.79 -, DÖV 1982, 778).

    "Schwerwiegend" in diesem Sinne sind vielmehr nur solche ausbildungsbezogenen Gründe, die entweder subjektiv die Fähigkeit des Auszubildenden betreffen, seine Ausbildung planmäßig durchzuführen, oder die objektiv die äußeren Umstände des Ausbildungsganges berühren.(vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 22.10.1981 - 5 C 113.79 -, DÖV 1982, 778) Die enge Bindung an ausbildungsbezogene Gesichtspunkte folgt aus dem Sinn und Zweck der Ausbildungsförderung.

  • OVG Saarland, 06.07.2018 - 2 A 583/17

    Ausbildungsförderung; Verlängerung der Förderungshöchstdauer; Pflege von

    Auszug aus OVG Saarland, 24.10.2018 - 2 A 11/18
    Derartige schicksalhafte Ereignisse im familiären Umfeld eines Auszubildenden sind keine Seltenheit, müssen von einer Vielzahl von Menschen im Laufe ihres Lebens "verarbeitet" werden und berühren das Ausbildungsverhältnis unmittelbar allenfalls in begrenztem Umfang.(vgl. dazu zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.7.2018 - 2 A 583/17 -, bei juris , dort - noch weitergehend - für die Betreuung und Pflege eines an Demenz erkrankten Elternteils, wonach es in solchen Fällen zumutbar ist, sich vom Studium beurlauben zu lassen, um in derartigen familiären Notlagen Nachteile für die weitere Förderung der Ausbildung zu vermeiden) Das gilt hier insbesondere, weil sich dem Vorbringen über die geltend gemachte nervliche Belastung hinaus keinerlei konkrete Erfordernisse der Pflege oder Betreuung des Bruders oder der Mutter entnehmen lassen.
  • BVerwG, 28.06.1995 - 11 C 25.94

    Voraussetzungen für eine Bescheinigung förderungswürdiger Leistungen - Anspruch

    Auszug aus OVG Saarland, 24.10.2018 - 2 A 11/18
    Selbst wenn man mit den Beteiligten davon ausgeht, dass dies der Fall war, bleibt jedenfalls festzuhalten, dass das Scheitern im ersten Versuch des Physikums, das nach der Rechtsprechung eine für die Weiterführung des Studiums notwendige Zwischenprüfung ist und deswegen im Rahmen der Beurteilung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG grundsätzlich relevant sein kann,(vgl. dazu etwa Fischer in Rothe/Blanke, Bundesausbildungsförderungsgesetz, 5. Auflage, Loseblatt Rn 20.6 zu § 15, wonach die als allgemeine Härteklausel zu begreifende Vorschrift auf das erstmalige Nichtbestehen einer Zwischenprüfung "mit Aufstiegscharakter" anwendbar sein kann, wenn das Bestehen dieser Prüfung Voraussetzung für das Fortschreiten in der Ausbildung ist; dazu BVerwG, Urteil vom 28.6.1995 - 11 C 25.94 -, NVwZ-RR 1996, 121, dort in Ablehnung einer Analogie zu § 15 Abs. 3 Nr. 4 BAföG mangels Vorliegens einer Regelungslücke) hingegen keine "Abschlussprüfung" im Verständnis des § 15 Abs. 3 Nr. 4 BAföG darstellt.
  • BVerwG, 13.10.1988 - 5 C 35.85

    Ausbildungsförderung - Förderungshöchstdauer - Verlängerung -

    Auszug aus OVG Saarland, 24.10.2018 - 2 A 11/18
    Da nach dem Wortlaut des § 15 Abs. 3 BAföG eine Weiterleistung der Ausbildungsförderung nur für eine "angemessene" Zeit geboten ist, die Wiederholungsprüfung aber im Sommer 2012 angeboten und von der Klägerin bestanden wurde,(vgl. allgemein zur Anwendbarkeit der Nr. 4, die nicht voraussetzt, dass die Wiederholungsprüfung bestanden wird, vielmehr allein auf die Teilnahme daran abzustellen ist, grundlegend BVerwG, Urteil vom 13.10.1988 - 5 C 35.85 -, NVwZ 1989, 370) rechtfertigt dies allein unter dem Aspekt der "Angemessenheit" nicht die - nach dem Sachvortrag der Beteiligten unstreitig hier notwendige - Verlängerung der Förderung um ein Jahr bis zum Dezember 2016.
  • OVG Saarland, 14.07.2020 - 2 A 189/19

    Die Pflege erkrankter Eltern ist grundsätzlich kein Grund für eine Verlängerung

    [Vgl. Beschluss des Senats vom 24.10.2018 - 2 A 11/18 - unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 22.10.1981 - 5 C 113.79 -, DÖV 1982, 778] Die enge Bindung an ausbildungsbezogene Gesichtspunkte folgt aus dem Sinn und Zweck der Ausbildungsförderung.

    [Vgl. Beschluss des Senats vom 24.10.2018 a.a.O. und vom 6.7.2018 - 2 A 583/17 -, juris] Selbst bei dem "klassischen" Fall des schwerwiegenden Grundes in dem Zusammenhang einer die Fortsetzung der Ausbildung zumindest vorübergehenden hindernden eigenen Erkrankung des Studenten oder der Studentin, ist zudem anerkannt, dass der die Ausbildungsförderung gewährenden Stelle zumindest die Möglichkeit zu verschaffen ist, die Richtigkeit der Angaben im Hinblick auf die (eigene) Erkrankung durch Vorlage von Attesten und dergleichen zu überprüfen.

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