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   OVG Saarland, 26.09.2006 - 3 W 14/06   

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https://dejure.org/2006,13330
OVG Saarland, 26.09.2006 - 3 W 14/06 (https://dejure.org/2006,13330)
OVG Saarland, Entscheidung vom 26.09.2006 - 3 W 14/06 (https://dejure.org/2006,13330)
OVG Saarland, Entscheidung vom 26. September 2006 - 3 W 14/06 (https://dejure.org/2006,13330)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Aussetzung der Vollziehung des erstinstanzlichen Beschlusses im Beschwerdeverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine einstweilige Anordnung vor der Entscheidung über die Beschwerde

  • Judicialis

    VwGO § 149 Satz 1; ; VwGO § 173; ; ZPO § 570 Abs. 1; ; ZPO § 570 Abs. 3

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • apothekenrecht-aktuell.de (Kurzinformation)

    DocMorris und kein Ende

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erlaubnis zum Betrieb einer DocMorris-Filialapotheke wirft komplexe Fragen im Europarecht und deutschem Recht auf - Saarbrücker DocMorris-Apotheke bleibt bis zur Beschwerdeentscheidung geschlossen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Saarlouis, 12.09.2006 - 3 F 38/06

    Antrag auf Schließung einer Filialapotheke durch die Konkurrenz; Nichtigkeit

    Auszug aus OVG Saarland, 26.09.2006 - 3 W 14/06
    Die Anträge des Antragsgegners zu 2. und der Beigeladenen auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung der dem Begehren der Antragsteller zu 2. bis 4. stattgebenden Teile des Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 12. September 2006 - 3 F 38/06 - bis zur Entscheidung über ihre Beschwerden werden zurückgewiesen.

    Durch Beschluss vom 12.9.2006 - 3 F 38/06 - hat das Verwaltungsgericht - soweit hier wesentlich - die aufschiebende Wirkung der am 31.7.2006 erhobenen Klagen der Antragsteller zu 2. bis 4. des erstinstanzlichen Verfahrens - im folgenden: Antragsteller - gegen den unter dem 7.8.2006 für sofort vollziehbar erklärten Bescheid des Antragsgegners zu 2. des erstinstanzlichen Verfahrens - im folgenden: Antragsgegner - vom 29.6.2006 wiederhergestellt, mit dem der Beigeladenen die Erlaubnis zum Betrieb der D. N.V. Apotheke in der K. in D-Stadt als Filialapotheke erteilt wird.

  • EuGH, 19.06.1990 - C-213/89

    The Queen / Secretary of State for Transport, ex parte Factortame

    Auszug aus OVG Saarland, 26.09.2006 - 3 W 14/06
    Die bei dem derzeitigen Stand des Beschwerdeverfahrens nur mögliche überschlägige Würdigung der Sach- und Rechtslage ergibt, dass die Sache komplexe Fragen im Verhältnis von Gemeinschaftsrecht zu nationalem Recht nicht nur auf der Ebene der Vorausbeurteilung der Erfolgsaussichten der Hauptsache, sondern auch auf der Ebene der vom Verwaltungsgericht - bei von ihm angenommenem offenen Ausgang der gegen die Erlaubnis vom 29.6.2006 erhobenen Anfechtungsklagen - vorgenommenen allgemeinen Interessenabwägung vgl. zum Beispiel unter anderem EuGH, Urteil vom 19.6.1990 - C - 213/89 - Sammlung 1990, Seite I - 02433 aufwirft, die einer eingehenderen Prüfung im Beschwerdeverfahren bedürfen und gegenwärtig eine nur einigermaßen verlässliche Prognose über dessen voraussichtlichen Ausgang ausschließen.
  • VGH Hessen, 22.03.1990 - 4 TG 724/90

    Beschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit einer

    Auszug aus OVG Saarland, 26.09.2006 - 3 W 14/06
    Vgl. zum Beispiel VGH Kassel, Beschluss vom 22.3.1990 - 4 TG 724/90 - NVwZ 1990, 976.
  • BGH, 21.03.2002 - IX ZB 48/02

    Aussetzung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das

    Auszug aus OVG Saarland, 26.09.2006 - 3 W 14/06
    Andere Auffassungen lassen die überwiegende Wahrscheinlichkeit der Fehlerhaftigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung oder Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit ausreichen und fordern - alternativ oder kumulativ - eine unzumutbare Belastung des Betroffenen beziehungsweise größere Nachteile für ihn als für den oder die anderen Beteiligten vgl. zum Beispiel Meyer-Ladewig/Rudisile in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand 2006, § 149 VwGO Rdnr. 7, m.w.N. (FN 24 und 25); BGH, Beschluss vom 21.3.2002 - IX ZB 48/02 - NJW 2002, 1658.
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