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   OVG Saarland, 28.01.2019 - 1 E 343/18   

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OVG Saarland, 28.01.2019 - 1 E 343/18 (https://dejure.org/2019,1388)
OVG Saarland, Entscheidung vom 28.01.2019 - 1 E 343/18 (https://dejure.org/2019,1388)
OVG Saarland, Entscheidung vom 28. Januar 2019 - 1 E 343/18 (https://dejure.org/2019,1388)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 488
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Saarland, 21.06.2013 - 1 B 311/13

    Streitwert in beamtenrechtlichen Verfahren betreffend die vorläufige Untersagung

    Auszug aus OVG Saarland, 28.01.2019 - 1 E 343/18
    Damit war Gegenstand des erstinstanzlichen Konkurrentenstreitverfahrens weder eine sogenannte ämtergleiche Besetzung des Dienstpostens, hinsichtlich der nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Festsetzung des Auffangstreitwerts gerechtfertigt wäre(BVerwG, Beschluss vom 11.10.2012 - 2 VR 6/12 -, juris Rdnr. 4), noch eine Konkurrenz um einen unmittelbar oder nach - erfolgreichem - Ablauf der Probezeit zur Beförderung ausgeschriebenen Dienstposten, hinsichtlich der der Streitwert anhand des § 52 Abs. 6 Satz 4 i.V.m. Satz 1 GKG zu bemessen wäre(vgl. hierzu ausführlich: Beschluss des Senats vom 21.6.2013 - 1 B 311/13 -, juris, betreffend die jährliche Beförderungsrunde der Deutschen Telekom AG), sondern es ging um die Vergabe eines lediglich mit der Aussicht, im Fall der Bewährung bei einer künftigen Beförderungsentscheidung in den engeren Bewerberkreis um die Verleihung des Statusamtes einbezogen zu werden, ausgeschriebenen Dienstpostens.

    Soweit das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg(OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.8.2013 - OVG 6 L 56.18 - juris) im Rahmen der Begründung der Änderung seiner Rechtsprechung im Sinn der vom Beschwerdeführer befürworteten Anwendung des § 52 Abs. 5 Satz 2 GKG a.F., nunmehr § 52 Abs. 6 Satz 4 GKG, u.a. auf die Streitwertfestsetzung des Bundesverwaltungsgerichts im Verfahren 2 VR 1/13 sowie auf die Streitwertentscheidung des Senats im Verfahren 1 B 311/13 verweist, lagen dem jeweils Ausschreibungen zur sogenannten förderlichen Besetzung zugrunde(BVerwG, Beschluss vom 20.6.2013 - 2 VR 1/13 -, amtl. Abdr. S. 3 und 21; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.6.2013, a.a.O., vgl. zum dortigen Sachverhalt den vorangegangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 15.4.2013 - 2 L 1789/12 -, juris), hinsichtlich derer nach der Spruchpraxis des Senats § 52 Abs. 6 Satz 4 i.V.m. Satz 1 GKG zur Anwendung gelangt.

    Zwar lässt sich die langjährige Streitwertpraxis des Senats in Eilrechtsschutzverfahren, die sich auf eine unmittelbare Beförderung bzw. auf eine Beförderung nach Erprobung beziehen, dahin zusammenfassen, dass in einem entsprechenden auf Verleihung eines anderen Amtes zielenden Hauptsacheverfahren § 52 Abs. 6 Satz 4 i.V.m. Satz 1 GKG zur Anwendung gelangt, dass der sich so ergebende Wert in den regelmäßig verfahrensgegenständlichen auf Neubescheidung des Beförderungsbegehrens zielenden Hauptsacheverfahren zu halbieren ist und - was vorliegend in die Überlegungen einzustellen war - dass in den korrespondieren Eilrechtsschutzverfahren eine weitere Halbierung unterbleibt, da das einstweilige Verfahren im Verhältnis zu dem Hauptsachebegehren, die beabsichtigte Beförderung eines Mitbewerbers zwecks Ermöglichung einer Neubescheidung der eigenen Bewerbung zu unterbinden, jedenfalls in Teilen die Hauptsache vorwegnimmt.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.6.2013, a.a.O.) In Eilrechtsschutzverfahren, deren Gegenstand sich - wie vorliegend - auf die vorläufige Freihaltung eines höherwertigen Dienstpostens beschränkt, dessen Übertragung außerhalb eines Beförderungsverfahrens erfolgen soll und die seitens des Dienstherrn im Rahmen seines Organisationsermessens ungeachtet einer etwaigen Bewährung rückgängig gemacht werden kann, verfangen die vorstehenden, das Absehen von einer weiteren Halbierung in Beförderungsstreitigkeiten rechtfertigenden Überlegungen indes nicht.

  • BVerwG, 11.10.2012 - 2 VR 6.12

    Einbeziehung von Bewerbern mit einem niedrigeren Amt im statusrechtlichen Sinne

    Auszug aus OVG Saarland, 28.01.2019 - 1 E 343/18
    Damit war Gegenstand des erstinstanzlichen Konkurrentenstreitverfahrens weder eine sogenannte ämtergleiche Besetzung des Dienstpostens, hinsichtlich der nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Festsetzung des Auffangstreitwerts gerechtfertigt wäre(BVerwG, Beschluss vom 11.10.2012 - 2 VR 6/12 -, juris Rdnr. 4), noch eine Konkurrenz um einen unmittelbar oder nach - erfolgreichem - Ablauf der Probezeit zur Beförderung ausgeschriebenen Dienstposten, hinsichtlich der der Streitwert anhand des § 52 Abs. 6 Satz 4 i.V.m. Satz 1 GKG zu bemessen wäre(vgl. hierzu ausführlich: Beschluss des Senats vom 21.6.2013 - 1 B 311/13 -, juris, betreffend die jährliche Beförderungsrunde der Deutschen Telekom AG), sondern es ging um die Vergabe eines lediglich mit der Aussicht, im Fall der Bewährung bei einer künftigen Beförderungsentscheidung in den engeren Bewerberkreis um die Verleihung des Statusamtes einbezogen zu werden, ausgeschriebenen Dienstpostens.

    So hat das Bundesverwaltungsgericht 2011 den Streitwert in einem Eilrechtsschutzverfahren, in dem es um die Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens ging(BVerwG, Beschluss vom 25.10.2011 - 2 VR 4.11 -, amtl. Abdr. S. 2 und 16), ebenso wie 2012 in Bezug auf die Ausschreibung eines Dienstpostens für eine ämter- bzw. entgeltgruppengleiche Besetzung(BVerwG, Beschluss vom 11.10.2012, a.a.O.) in Anwendung der §§ 53 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. 52 Abs. 2 GKG auf 5.000 Euro festgesetzt.

  • VGH Bayern, 24.10.2017 - 6 C 17.1429

    Bestimmung des Streitwerts in einem beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren -

    Auszug aus OVG Saarland, 28.01.2019 - 1 E 343/18
    Zu der seitens des Beschwerdeführers angeführten Änderung der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs(BayVGH, Beschluss vom 24.10.2017 - 6 C 17.1429 -, juris), die der Senat sich zu Eigen machen solle, ist zunächst festzustellen, dass es - wie aufgezeigt - in Bezug auf Konkurrentenstreitigkeiten, die sich auf beförderungsrelevante Auswahlentscheidungen beziehen, ohnehin der Rechtsprechung des erkennenden Senats entspricht - anders als dies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bisher gehandhabt hat(BayVGH, Beschluss vom 16.4.2013 - 6 C 13.284 -, juris m.w.N.) -, den Streitwert nach Maßgabe des § 52 Abs. 6 Satz 4 i.V.m. Satz 1 GKG festzusetzen.

    Den Streitwert unter solchen Umständen in einem Konkurrenteneilrechtsschutzverfahren betreffend die Vergabe eines nicht förderlich ausgeschriebenen Dienstpostens anhand der Bezüge zu bemessen, die der Wertigkeit des Dienstpostens entsprechen, lässt sich mit der individuellen Bedeutung der Sache für den unterlegenen Bewerber und dessen finanziellem Interesse(BayVGH, Beschluss vom 24.10.2017, a.a.O., Rdnr. 10) nicht rechtfertigen.

  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 A 8.03

    Umfang des Erfordernisses der Überprüfung der Eignung und Leistung des Beamten;

    Auszug aus OVG Saarland, 28.01.2019 - 1 E 343/18
    Hiervon ist der Senat indes im Jahr 2005 in Anlehnung an die kurz zuvor geänderte Streitwertpraxis des Bundesverwaltungsgerichts betreffend die Bewertung von Dienstpostenkonkurrenzen(BVerwG, Urteil vom 23.9.2004 - 2 A 8/03 -, amtl. Abdr. S. 17f.) abgerückt(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.1.2005 - 1 Q 90/03 - und vom 19.4.2005 - 1 Y 4/05 -,jew. juris), und bemisst den Streitwert seither nicht nur bei ämtergleicher Dienstpostenvergabe, sondern auch bei Konkurrenzen um höherwertige Dienstposten, deren Übertragung eine künftige Beförderungsauswahl auch im Fall uneingeschränkter Bewährung nicht vorwegnimmt, anhand des Auffangwertes.(vgl. aus neuerer Zeit: OVG des Saarlandes, Urteil vom 21.8.2017 - 1 A 255/16 -, und Beschlüsse vom 9.9.2016 - 1 B 60/16 - und vom 4.10.2016 - 1 E 258/16 -, jew. juris) Soweit erkennbar entspricht die Streitwertpraxis des Senats der seitens des Bundesverwaltungsgerichts praktizierten Handhabung.
  • OVG Saarland, 19.04.2005 - 1 Y 4/05

    Streitwert: Auffangwert bei Vergabe eines Dienstpostens

    Auszug aus OVG Saarland, 28.01.2019 - 1 E 343/18
    Hiervon ist der Senat indes im Jahr 2005 in Anlehnung an die kurz zuvor geänderte Streitwertpraxis des Bundesverwaltungsgerichts betreffend die Bewertung von Dienstpostenkonkurrenzen(BVerwG, Urteil vom 23.9.2004 - 2 A 8/03 -, amtl. Abdr. S. 17f.) abgerückt(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.1.2005 - 1 Q 90/03 - und vom 19.4.2005 - 1 Y 4/05 -,jew. juris), und bemisst den Streitwert seither nicht nur bei ämtergleicher Dienstpostenvergabe, sondern auch bei Konkurrenzen um höherwertige Dienstposten, deren Übertragung eine künftige Beförderungsauswahl auch im Fall uneingeschränkter Bewährung nicht vorwegnimmt, anhand des Auffangwertes.(vgl. aus neuerer Zeit: OVG des Saarlandes, Urteil vom 21.8.2017 - 1 A 255/16 -, und Beschlüsse vom 9.9.2016 - 1 B 60/16 - und vom 4.10.2016 - 1 E 258/16 -, jew. juris) Soweit erkennbar entspricht die Streitwertpraxis des Senats der seitens des Bundesverwaltungsgerichts praktizierten Handhabung.
  • OVG Saarland, 10.12.2001 - 1 Y 15/01

    Einstweilige Untersagung des Vollzugs einer Beförderungsentscheidung hinsichtlich

    Auszug aus OVG Saarland, 28.01.2019 - 1 E 343/18
    In früheren Jahren ist der Senat in Eilrechtsschutzverfahren betreffend die Vergabe höherwertiger Dienstposten sowohl in Fallgestaltungen, in denen eine Beförderung nach erfolgreichem Ablauf der Probezeit unmittelbar erfolgen soll, als auch in Fällen, in denen es - wie vorliegend - zunächst nur um das Zuteilwerden der Chance, sich auf einem höherwertigen Dienstposten zu bewähren, geht, davon ausgegangen, dass die sich im Sinne des § 13 Abs. 1 GKG a.F. (Vorgängervorschrift zu § 52 Abs. 1 GKG) aus dem Antrag ergebende Bedeutung der Sache für den Antragsteller des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 13 Abs. 4 Satz 2 i.V.m. Abs. 1 GKG a.F. (Vorgängervorschrift zu § 52 Abs. 6 Satz 4 i.V.m. Satz 1 GKG) zu bestimmen ist(OVG des Saarlandes, u.a. Beschlüsse vom 21.12.1994 - 1 B 62/94 -, vom 8.11.1999 - 1 Y 7/99 - und vom 10.12.2001 - 1 Y 15/01 -, jew. juris), was dem nunmehrigen Anliegen des Beschwerdeführers entsprechen würde.
  • OVG Saarland, 08.11.1999 - 1 Y 7/99

    Festsetzung des Streitwerts für ein erstinstanzliches Verfahren;

    Auszug aus OVG Saarland, 28.01.2019 - 1 E 343/18
    In früheren Jahren ist der Senat in Eilrechtsschutzverfahren betreffend die Vergabe höherwertiger Dienstposten sowohl in Fallgestaltungen, in denen eine Beförderung nach erfolgreichem Ablauf der Probezeit unmittelbar erfolgen soll, als auch in Fällen, in denen es - wie vorliegend - zunächst nur um das Zuteilwerden der Chance, sich auf einem höherwertigen Dienstposten zu bewähren, geht, davon ausgegangen, dass die sich im Sinne des § 13 Abs. 1 GKG a.F. (Vorgängervorschrift zu § 52 Abs. 1 GKG) aus dem Antrag ergebende Bedeutung der Sache für den Antragsteller des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 13 Abs. 4 Satz 2 i.V.m. Abs. 1 GKG a.F. (Vorgängervorschrift zu § 52 Abs. 6 Satz 4 i.V.m. Satz 1 GKG) zu bestimmen ist(OVG des Saarlandes, u.a. Beschlüsse vom 21.12.1994 - 1 B 62/94 -, vom 8.11.1999 - 1 Y 7/99 - und vom 10.12.2001 - 1 Y 15/01 -, jew. juris), was dem nunmehrigen Anliegen des Beschwerdeführers entsprechen würde.
  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

    Auszug aus OVG Saarland, 28.01.2019 - 1 E 343/18
    So hat das Bundesverwaltungsgericht 2011 den Streitwert in einem Eilrechtsschutzverfahren, in dem es um die Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens ging(BVerwG, Beschluss vom 25.10.2011 - 2 VR 4.11 -, amtl. Abdr. S. 2 und 16), ebenso wie 2012 in Bezug auf die Ausschreibung eines Dienstpostens für eine ämter- bzw. entgeltgruppengleiche Besetzung(BVerwG, Beschluss vom 11.10.2012, a.a.O.) in Anwendung der §§ 53 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. 52 Abs. 2 GKG auf 5.000 Euro festgesetzt.
  • BVerwG, 03.07.2012 - 2 VR 3.12

    Rechtschutzbedürfnis für die Geltendmachung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs

    Auszug aus OVG Saarland, 28.01.2019 - 1 E 343/18
    Soweit das Bundesverwaltungsgericht den Streitwert in Anwendung des § 52 Abs. 6 Satz 4 GKG festsetzt, handelt es sich jeweils um eine sogenannte förderliche Dienstpostenvergabe, die Vorwirkung auf die spätere Verleihung des Statusamtes zeitigt.(so z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 21.12.2017 - 2 VR 3/17 -, juris Rdnrn. 2 und 24, vom 21.12.2016 - 2 VR 1/16 -, juris Rdnrn. 2 und 46, und vom 3.7.2012 - 2 VR 3/12 -, juris Rdnrn. 2 und 4).
  • VGH Bayern, 16.04.2013 - 6 C 13.284

    Der Streitwert in einem beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren, das auf

    Auszug aus OVG Saarland, 28.01.2019 - 1 E 343/18
    Zu der seitens des Beschwerdeführers angeführten Änderung der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs(BayVGH, Beschluss vom 24.10.2017 - 6 C 17.1429 -, juris), die der Senat sich zu Eigen machen solle, ist zunächst festzustellen, dass es - wie aufgezeigt - in Bezug auf Konkurrentenstreitigkeiten, die sich auf beförderungsrelevante Auswahlentscheidungen beziehen, ohnehin der Rechtsprechung des erkennenden Senats entspricht - anders als dies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bisher gehandhabt hat(BayVGH, Beschluss vom 16.4.2013 - 6 C 13.284 -, juris m.w.N.) -, den Streitwert nach Maßgabe des § 52 Abs. 6 Satz 4 i.V.m. Satz 1 GKG festzusetzen.
  • VG Saarlouis, 15.04.2013 - 2 L 1789/12

    Beurteilungsspielraum des Dienstherrn bei Einschätzung der Eignung eines Beamten

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

  • OVG Saarland, 25.01.2005 - 1 Q 90/03
  • OVG Saarland, 09.09.2016 - 1 B 60/16

    Zum - im Regelfall fehlenden - Anordnungsgrund für den Erlass einer die

  • OVG Saarland, 04.10.2016 - 1 E 258/16

    Streitwerterhöhung bei Bewerbung auf mehrere Dienstposten -hier:verneint

  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

  • OVG Saarland, 21.08.2017 - 1 A 255/16

    Beamtenernennung; Auswahlentscheidung; dienstpostenbezogene Anforderungen; Lehrer

  • BVerwG, 21.12.2017 - 2 VR 3.17
  • VG Düsseldorf, 13.02.2019 - 13 L 3662/18
    So auch OVG Saarland, Beschluss vom 28. Januar 2019 - 1 E 343/18 -, juris, Rn. 5 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2019 - 6 B 366/19

    Stellenbesetzung; Disziplinarverfahren; Dienstpostenkonkurrenz; Streitwert

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, Rn. 1 f. und 40 UA; auch etwa OVG Saarland, Beschluss vom 28. Januar 2019 - 1 E 343/18 -, IÖD 2019, 69 = juris Rn. 2 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 7. Juni 2018 - 1 B 1381/17 -, juris Rn. 59; BayVGH, Beschluss vom 17. Oktober 2016 - 6 C 16.2077 -, juris Rn. 2.
  • OVG Bremen, 16.04.2020 - 2 S 27/20

    Dienstposten; Konkurrentenstreit; Streitwert; Dienstpostenkonkurrenz

    Der Streitwert richtet sich in Konkurrentenstreitverfahren nach § 52 Abs. 6 Satz 4 GKG , wenn es um die Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens geht und diese die Entscheidung über eine spätere Beförderung (zumindest faktisch) vorwegnimmt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 31.05.2019 - 6 B 366/19, juris Rn. 24 f.; OVG Saarland, Beschl. v. 28.01.2019 - 1 E 343/18, juris Rn. 5; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 06.12.2016 - 4 S 2078/16, juris Rn. 23).
  • OVG Saarland, 24.01.2020 - 1 E 363/19

    Streitwertfestsetzung bei Konkurrenz um höherwertigen Dienstposten

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats ist der Streitwert bei Konkurrenzen um höherwertige Dienstposten anhand des Auffangwertes gemäß § 52 Abs. 2 GKG zu bestimmen, wenn deren Übertragung eine künftige Beförderungsauswahl nicht vorwegnimmt.(BVerwG, Beschluss vom 25.11.2011 - 2 VR 4/11 -, Rdnr. 1, 40; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.1.2019 - 1 E 343/18 -, Juris, Rdnr. 4; siehe hierzu auch OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31.5.2019 - 6 B 366/19 -, Juris, Rdnr. 25) Dagegen ist § 52 Abs. 1 und Abs. 6 Satz 1 Nr. 1, Satz 4 GKG auf Streitigkeiten betreffend die "förderliche Besetzung" von Dienstposten anzuwenden, bei der der Dienstherr in einem einaktigen Verfahren die Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens und die Vergabe des entsprechenden Beförderungsamtes in der Weise miteinander verknüpft, dass er der Dienstpostenvergabe im Falle der Bewährung des ausgewählten Bewerbers ohne weitere Auswahlentscheidung die Beförderung nachfolgen lässt.(BVerwG, Beschluss vom 25.10.2011 - 2 VR 4/11 -, Rdnr. 2, 58).
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