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   OVG Saarland, 28.06.2012 - 1 A 35/12   

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OVG Saarland, 28.06.2012 - 1 A 35/12 (https://dejure.org/2012,19049)
OVG Saarland, Entscheidung vom 28.06.2012 - 1 A 35/12 (https://dejure.org/2012,19049)
OVG Saarland, Entscheidung vom 28. Juni 2012 - 1 A 35/12 (https://dejure.org/2012,19049)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme von Sozialleistungen als absoluter Hinderungsgrund für eine Einbürgerung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    StAG § 8 Abs. 2, StAG § 8 Abs. 1 Nr. 4, StAG § 10, StAG § 11
    Einbürgerung, Ermessen, Integration, wirtschaftliche Integration, Sicherung des Lebensunterhalts, Unterhalt, Unterhaltsfähigkeit, Ausschlussgrund

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StAG § 8 Abs. 1 Nr. 4
    Inanspruchnahme von Sozialleistungen als absoluter Hinderungsgrund für eine Einbürgerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (23)

  • OVG Berlin, 09.10.1995 - 5 M 25.95
    Auszug aus OVG Saarland, 28.06.2012 - 1 A 35/12
    Ist dies nicht der Fall, weil der Ausländer auf den Bezug von (ergänzenden) Sozialleistungen angewiesen ist, spielt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der obergerichtlichen Rechtsprechung(OVG Berlin, Beschluss vom 9.10.1995 - 5 M 25.95 -, und VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.3.1996 - 13 S 1908/95 -, jeweils juris) zu § 8 Abs. 1 Nr. 4 StAG keine Rolle, ob der Ausländer seine Bedürftigkeit zu vertreten hat.
  • BVerwG, 27.02.1957 - I C 165.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Saarland, 28.06.2012 - 1 A 35/12
    In Bezug auf § 8 Abs. 1 StAG verlangt das Bundesverwaltungsgericht(BVerwG, Urteile 27.2.1957 - I C 165.55 -, BVerwGE 4, 298 ff., vom 30.9.1958 - I C 20.58 -, BVerwGE 7, 237 ff., vom 21.10.1986 - 1 C 44.84 -, BVerwGE 75, 86 ff., und vom 27.5.2010, a.a.O., m.w.N.) bisher in ständiger Rechtsprechung von den Einbürgerungsbehörden, bei der Ermessensausübung darauf abzustellen, ob ein staatliches Interesse an der Einbürgerung besteht.
  • BVerwG, 27.02.1958 - I C 99.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Saarland, 28.06.2012 - 1 A 35/12
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 8 Abs. 1 StAG ist geklärt, dass der Einbürgerungsbehörde ein Einbürgerungsermessen nach dieser Vorschrift nur eingeräumt ist, wenn neben den sonstigen in der Vorschrift aufgeführten und vorliegend außer Streit stehenden Voraussetzungen das auf den Nachweis der wirtschaftlichen Integration zielende Tatbestandsmerkmal der Nr. 4 erfüllt ist.(BVerwG, Urteil vom 27.2.1958 - I C 99.56 -, BVerwGE 6, 207 ff.) Hiernach muss der Ausländer im Stande sein, sich und seine Angehörigen aus eigener Kraft zu ernähren.
  • BVerwG, 30.09.1958 - I C 20.58
    Auszug aus OVG Saarland, 28.06.2012 - 1 A 35/12
    In Bezug auf § 8 Abs. 1 StAG verlangt das Bundesverwaltungsgericht(BVerwG, Urteile 27.2.1957 - I C 165.55 -, BVerwGE 4, 298 ff., vom 30.9.1958 - I C 20.58 -, BVerwGE 7, 237 ff., vom 21.10.1986 - 1 C 44.84 -, BVerwGE 75, 86 ff., und vom 27.5.2010, a.a.O., m.w.N.) bisher in ständiger Rechtsprechung von den Einbürgerungsbehörden, bei der Ermessensausübung darauf abzustellen, ob ein staatliches Interesse an der Einbürgerung besteht.
  • BVerwG, 21.10.1986 - 1 C 44.84

    Ausländerrecht - Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Bekenntnis zur

    Auszug aus OVG Saarland, 28.06.2012 - 1 A 35/12
    In Bezug auf § 8 Abs. 1 StAG verlangt das Bundesverwaltungsgericht(BVerwG, Urteile 27.2.1957 - I C 165.55 -, BVerwGE 4, 298 ff., vom 30.9.1958 - I C 20.58 -, BVerwGE 7, 237 ff., vom 21.10.1986 - 1 C 44.84 -, BVerwGE 75, 86 ff., und vom 27.5.2010, a.a.O., m.w.N.) bisher in ständiger Rechtsprechung von den Einbürgerungsbehörden, bei der Ermessensausübung darauf abzustellen, ob ein staatliches Interesse an der Einbürgerung besteht.
  • BVerwG, 05.05.1997 - 1 B 94.97

    Staatsbürgerschaftsrecht - Mindestvoraussetzungen für eine Einbürgerung nach § 8

    Auszug aus OVG Saarland, 28.06.2012 - 1 A 35/12
    Dies berücksichtigend verbiete es sich, die unverändert gebliebene Regelung des § 8 Abs. 1 Nr. 4 StAG, die in diese neuere Gesetzgebung nicht einbezogen worden sei, teleologisch zu reduzieren.(BVerwG, Beschlüsse vom 5.5.1997 - 1 B 94/97 -, NVwZ-RR 1997, 738 f., und vom 10.7.1997 - 1 B 141/97 -, NVwZ 1998, 183 f.; Urteil vom 22.6.1999 - 1 C 16/98 -, InfAuslR 1999, 501 ff.) Zu der Frage, wann ein Einbürgerungsbewerber sich und seine Angehörigen auf Dauer aus eigenen Mitteln ernähren kann, hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg(VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.7.1998 - 13 S 2212/96 -, InfAuslR 1998, 509 ff.) überzeugend ausgeführt, dass er zumindest über eigene Einnahmen in Höhe der Regelsätze der Sozialhilfe verfügen muss.
  • BVerwG, 10.07.1997 - 1 B 141.97

    Staatsangehörigkeitsrecht - Einbürgerung, Voraussetzungen nach § 8 Abs. 1 Nr. 4

    Auszug aus OVG Saarland, 28.06.2012 - 1 A 35/12
    Dies berücksichtigend verbiete es sich, die unverändert gebliebene Regelung des § 8 Abs. 1 Nr. 4 StAG, die in diese neuere Gesetzgebung nicht einbezogen worden sei, teleologisch zu reduzieren.(BVerwG, Beschlüsse vom 5.5.1997 - 1 B 94/97 -, NVwZ-RR 1997, 738 f., und vom 10.7.1997 - 1 B 141/97 -, NVwZ 1998, 183 f.; Urteil vom 22.6.1999 - 1 C 16/98 -, InfAuslR 1999, 501 ff.) Zu der Frage, wann ein Einbürgerungsbewerber sich und seine Angehörigen auf Dauer aus eigenen Mitteln ernähren kann, hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg(VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.7.1998 - 13 S 2212/96 -, InfAuslR 1998, 509 ff.) überzeugend ausgeführt, dass er zumindest über eigene Einnahmen in Höhe der Regelsätze der Sozialhilfe verfügen muss.
  • BVerwG, 22.06.1999 - 1 C 16.98

    Abkömmling; Arbeitslosenhilfe; ehemaliger Deutscher; Einbürgerung;

    Auszug aus OVG Saarland, 28.06.2012 - 1 A 35/12
    Dies berücksichtigend verbiete es sich, die unverändert gebliebene Regelung des § 8 Abs. 1 Nr. 4 StAG, die in diese neuere Gesetzgebung nicht einbezogen worden sei, teleologisch zu reduzieren.(BVerwG, Beschlüsse vom 5.5.1997 - 1 B 94/97 -, NVwZ-RR 1997, 738 f., und vom 10.7.1997 - 1 B 141/97 -, NVwZ 1998, 183 f.; Urteil vom 22.6.1999 - 1 C 16/98 -, InfAuslR 1999, 501 ff.) Zu der Frage, wann ein Einbürgerungsbewerber sich und seine Angehörigen auf Dauer aus eigenen Mitteln ernähren kann, hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg(VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.7.1998 - 13 S 2212/96 -, InfAuslR 1998, 509 ff.) überzeugend ausgeführt, dass er zumindest über eigene Einnahmen in Höhe der Regelsätze der Sozialhilfe verfügen muss.
  • BVerwG, 19.02.2009 - 5 C 22.08

    Anspruch auf Einbürgerung, Ausschluss - bei Sozialhilfebezug; Arbeitslosigkeit,

    Auszug aus OVG Saarland, 28.06.2012 - 1 A 35/12
    Da es im Rahmen der Ermessenseinbürgerung nach § 8 Abs. 1 StAG nicht darauf ankommt, ob der Einbürgerungsbewerber seine Bedürftigkeit zu vertreten hat, ist aus Rechtsgründen kein Raum für die von dem Kläger reklamierte entsprechende Heranziehung der vom Bundesverwaltungsgericht(BVerwG, Urteil vom 19.2.2009 - 5 C 22/08 -, NVwZ 2009, 843 ff.) entwickelten Grundsätze zur Frage, unter welchen Voraussetzungen sich frühere Versäumnisse nicht mehr als wesentliche, prägende Ursache für den Leistungsbezug darstellen und daher vom Einbürgerungsbewerber nicht mehr im Sinn des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StAG zu vertreten sind.
  • BVerwG, 27.05.2010 - 5 C 8.09

    Analphabetismus; Behinderung als Grund für Analphabetismus; Einbürgerung;

    Auszug aus OVG Saarland, 28.06.2012 - 1 A 35/12
    Ist dies zu bejahen, so steht die Einbürgerung im grundsätzlich weiten Ermessen des Beklagten als zuständiger Einbürgerungsbehörde.(Gemeinschaftskommentar zum Staatsangehörigkeitsrecht - GK-StAR -, Stand 25. Erg.lfg. August 2011, § 8 Rdnr. 170 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 27.5.2010 - 5 C 8/09 -, NVwZ 2010, 1502 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2009 - 5 M 30.08

    Staatsangehörigkeitsrecht: Einbürgerung wegen unbilliger Härte trotz

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.02.2010 - 5 M 48.09

    Einbürgerung; Einbürgerungsbewerber mit ungeklärter Staatsangehörigkeit;

  • OVG Bremen, 21.10.2011 - 1 S 135/11
  • OVG Saarland, 10.06.2010 - 1 A 88/10

    Einbürgerung; Vorstrafen; Härtefall

  • VG Ansbach, 10.09.2008 - AN 15 K 08.00780

    Einbürgerung nach § 8 StAG

  • VG Saarlouis, 09.02.2010 - 2 K 530/09

    Voraussetzungen der Einbürgerung bei mehreren strafrechtlichen Verurteilungen

  • VG Saarlouis, 27.09.2011 - 2 K 209/10

    Anspruch auf Einbürgerung bei lediglich befristetem Aufenthaltsrecht

  • VG Saarlouis, 22.11.2011 - 2 K 560/10

    Kein Anspruch auf Einbürgerung bei lediglich befristetem Aufenthaltsrecht;

  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.1996 - 13 S 1908/95

    Auch bei der Einbürgerung eines Asylberechtigten müssen die

  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 13 S 2212/96

    Einbürgerung: wirtschaftliche Leistungsfähigkeit - Bezug von Sozialleistungen

  • VG Saarlouis, 31.01.2012 - 2 K 667/10

    Zum Begriff des "Vertretenmüssens" einer Inanspruchnahme von Leistungen nach dem

  • Drs-Bund, 08.11.2001 - BT-Drs 14/7387
  • BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 5.11

    Anspruch auf Einbürgerung; Ausschlussgrund, -tatbestand; Bagatellgrenze;

  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2013 - 1 S 244/13

    Öffentliches Interesse bei Einbürgerungen

    Ein öffentliches Interesse im Sinn des § 8 Abs. 2 StAG ist auch bei der Anwendung dieser Vorschrift auf den Ehegatten oder Lebenspartner eines Deutschen im Rahmen des § 9 Abs. 1 StAG nur gegeben, wenn nach dem konkreten Sachverhalt ein sich vom Durchschnittsfall eines Einbürgerungsbewerbers abhebendes spezifisch staatliches Interesse an der Einbürgerung besteht, das es ausnahmsweise rechtfertigen kann, den Ausländer trotz Nichterfüllung der Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 Nr. 2 und/oder Nr. 4 StAG einzubürgern (im Anschluss an SaarlOVG, Urt. v. 28.06.2012 - 1 A 35/12 - juris).

    Wenngleich die Verwendung des Begriffs "öffentliches Interesse" in Absatz 2 der Vorschrift dieses Verständnis auf den ersten Blick durchaus rechtfertigen könnte, zeigt sich bei näherer Betrachtung, dass die Annahme, der Gesetzgeber habe das Tatbestandsmerkmal "öffentliches Interesse" im Sinn der zur Förderung einer einheitlichen Handhabung des Einbürgerungsermessens erlassenen Vorgaben der Verwaltungsvorschriften zu § 8 Abs. 1 StAG verstanden wissen wollen, nicht tragfähig ist (so zutreffend SaarlOVG, Urt. v. 28.06.2012 - 1 A 35/12 - juris Rn. 50 ff.).

    Dies kann nur dahingehend verstanden werden, dass im Rahmen des § 8 Abs. 2 StAG entscheidend darauf abzustellen ist, ob ein spezifisch staatliches Interesse an einem ausnahmsweisen Absehen von den strengen Voraussetzungen des Abs. 1 Nr. 2 und/oder Nr. 4 besteht (SaarlOVG, Urt. v. 28.06.2012 - 1 A 35/12 - a.a.O. Rn. 62).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.2014 - 1 S 923/13

    Einbürgerung von Ausländern; Vertretenmüssen eines die Unterhaltssicherung

    Ein solches ist nur gegeben, wenn nach dem konkreten Sachverhalt ein sich vom Durchschnittsfall eines Einbürgerungsbegehrens abhebendes spezifisch staatliches Interesse an der Einbürgerung besteht, das es ausnahmsweise rechtfertigen kann, den Ausländer trotz mangelnder Unbescholtenheit (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 StAG) und/oder fehlender Unterhaltsfähigkeit (§ 8 Abs. 1 Nr. 4 StAG) einzubürgern (vgl. Senatsurt. v. 06.11.2013, a.a.O.; SaarlOVG, Urt. v. 28.06.2012 - 1 A 35/12 - juris; ebenso NdsOVG, Beschl. v. 07.01.2013 - 13 PA 243/12 - juris; so jetzt auch Nr. 8.2 VwV StAG vom 08.07.2013).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2017 - 4 LB 6/15

    Anspruch (hier: eines Irakers) auf Einbürgerung trotz Sozialleistungsbezugs

    Ein öffentliches Interesse im Sinn des § 8 Abs. 2 StAG ist auch bei der Anwendung dieser Vorschrift auf den Ehegatten oder Lebenspartner eines Deutschen im Rahmen des § 9 Abs. 1 StAG nur gegeben, wenn nach dem konkreten Sachverhalt ein sich vom Durchschnittsfall eines Einbürgerungsbewerbers abhebendes spezifisch staatliches Interesse an der Einbürgerung besteht, das es ausnahmsweise rechtfertigen kann, den Ausländer trotz fehlender Unterhaltsfähigkeit - insoweit gegebenenfalls auch im Falle eines Vertretenmüssens - einzubürgern (OVG Saarlouis, Urteil vom 28. Juni 2012 - 1 A 35/12 -, juris Rn. 61; OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. Januar 2013 - 13 PA 243/12 -, juris Rn. 4; VGH Mannheim, Beschluss vom 3. Juli 2014 - 1 S 1167/14 -, juris Rn. 9).
  • VG Saarlouis, 14.08.2012 - 2 K 283/11

    Kein Anspruch auf Einbürgerung bei lediglich befristetem Aufenthaltsrecht

    Urteil der Kammer vom 27.09.2011 -2 K 209/10-, bestätigt durch Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 28.06.2012 -1 A 35/12-.

    Hinsichtlich des "öffentlichen Interesses" im Sinne des § 8 Abs. 2 StAG hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in dem zitierten Urteil vom 28.06.2012 -1 A 35/12- ausführlich dargelegt, dass die von der Kommentarliteratur geforderte weite Auslegung des Begriffes, wonach das öffentliche Interesse im Sinne des § 8 Abs. 2 StAG im Zusammenhang mit den vom Bundesministerium des Innern vorgegebenen Einbürgerungserleichterungen zu sehen sei, die im Rahmen der Ermessensausübung zu berücksichtigen seien und das öffentliche Interesse an der Einbürgerung des durch sie privilegierten Personenkreises zum Ausdruck brächten, mit der Folge, dass ein Abweichen vom Unterhaltserfordernis regelmäßig angezeigt sei, wenn die Voraussetzungen einer solchen Einbürgerungserleichterung erfüllt seien, abgelehnt werden müsse.

    BVerwG, Urteil vom 20.03.2012 -5 C 5.11-; ferner OVG des Saarlandes, Urteil vom 28.06.2012 -1 A 35/12- sowie Beschluss vom 10.06.2010 -1 A 88/10-, unter Hinweis auf u.a. HessVGH, Beschluss vom 21.10.2008 -5 A 1820/08.Z- und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.06.2009 -5 M 30.08-, jeweils dokumentiert in juris.

  • OVG Niedersachsen, 13.11.2013 - 13 LB 99/12

    Hinnahme von Mehrstaatigkeit nach § 12 StAG aufgrund der Stellung als jüdischer

    Ein solches ist nur gegeben, wenn nach dem konkreten Sachverhalt ein sich vom Durchschnittsfall eines Einbürgerungsbewerbers abhebendes spezifisches staatliches Interesse an der Einbürgerung besteht, das es ausnahmsweise rechtfertigen kann, den Ausländer trotz fehlender Unterhaltsfähigkeit (oder fehlender Unbescholtenheit) einzubürgern (vgl. Beschl. d. Senats v. 7. Januar 2013 - 13 PA 243/12 -, juris Rdnr. 4; unter Anschluss an OVG Saarlouis, Urt. v. 28. Juni 2012 - 1 A 35/12 -, juris Rdnr. 61) Anhaltspunkte hierfür sind im individuellen Fall der Klägerin weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.
  • VG München, 06.04.2016 - M 25 K 15.4386

    Staatenlose Palästinenserin

    Ein öffentliches Interesse i.S. des § 8 Abs. 2 StAG ist nur gegeben, wenn nach dem konkreten Sachverhalt ein sich vom Durchschnittsfall eines Einbürgerungsbewerbers abhebendes spezifisch staatliches Interesse an der Einbürgerung besteht, das es ausnahmsweise rechtfertigen kann, den Ausländer trotz fehlender Unterhaltsfähigkeit einzubürgern (vgl. OVG des Saarlandes, U.v. 28.6.2012 - 1 A 35/12 - juris; OVG Lüneburg, U.v. 13.11.2013 - 13 LB 99/12 - juris; VGH Baden-Württemberg, U.v. 6.11.2013 - 1 S 244/13 - juris).

    Entgegen der in der Kommentarliteratur geäußerten Auffassung (vgl. Marx in GK-StAR, § 8 Rn. 157/158) ist eine weite Auslegung dieses Rechtsbegriffs, die jede im Rahmen des § 8 Abs. 1 StAG anerkannte Einbürgerungserleichterung gleichzeitig als öffentliches Interesse i.S. des § 8 Abs. 2 StAG ansieht, nicht möglich (vgl. hierzu ausführlich OVG des Saarlandes, U.v. 28.6.2012 - 1 A 35/12 - Nr. 50 ff).

  • OVG Niedersachsen, 13.02.2013 - 13 LC 33/11

    Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot durch die

    Es liegt kein sich vom Durchschnittsfall eines Einbürgerungsbegehrens spezifisch staatliches Interesse (vgl. dazu ausführlich OVG des Saarlands, Urt. v. 28. Juni 2012 - 1 A 35/12 -, juris) an der Einbürgerung des Klägers vor, das es ausnahmsweise rechtfertigen könnte, den Ausländer trotz zu berücksichtigender Straffälligkeit einzubürgern.
  • VG München, 27.02.2019 - M 25 K 18.5262

    Versagung einer Einbürgerungszusicherung

    Nur bei Bestehen eines solchen durch staatliche Belange vorgegebenen öffentlichen Interesses verlangt die Vorschrift der Einbürgerungsbehörde die Betätigung ihres Einbürgerungsermessens ab (OVG Saarl, U.v. 28.6.2012 - 1 A 35/12 - juris - Rn. 61).

    Denn § 8 Abs. 2 StAG enthält nach der gesetzlichen Konzeption einen Ausnahmetatbestand und setzt daher voraus, dass der konkrete Fall sich in einer spezifischen Weise von der in der Regel zu beobachtenden Integration von Zuwanderern in die hiesigen Verhältnisse zusätzlich positiv abhebt (vgl. hierzu OVG Saarl., U.v. 28.6.2012 - 1 A 35/12 - juris - Rn. 64).

  • VG Saarlouis, 23.01.2013 - 10 K 1072/11

    Ausländerrecht: Fehlen der Mindestvoraussetzungen für Einbürgerung wegen

    Nr. 8.1.1.4 der Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz, a.a.O.; vgl. dazu: OVG Saarland, Urteil vom 28.06.2012, 1 A 35/12, juris.

    BVerwG, Urteil vom 20.03.2012 -5 C 5.11-; ferner OVG des Saarlandes, Urteil vom 28.06.2012 -1 A 35/12- sowie Beschluss vom 10.06.2010 -1 A 88/10-, unter Hinweis auf u.a. HessVGH, Beschluss vom 21.10.2008 -5 A 1820/08.Z- und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.06.2009 -5 M 30.08-, jeweils dokumentiert in juris.

  • OVG Niedersachsen, 07.01.2013 - 13 PA 243/12

    Einbürgerung von Kindern ausländischer und auf Sozialleistungen angewiesener

    Hinsichtlich des "öffentlichen Interesses" im Sinne des § 8 Abs. 2 StAG hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in seinem Urteil vom 28.06.2012 -1 A 35/12-, (juris) ausführlich dargelegt, dass die von der Kommentarliteratur geforderte weite Auslegung des Begriffes, wonach das öffentliche Interesse im Sinne des § 8 Abs. 2 StAG im Zusammenhang mit den vom Bundesministerium des Innern vorgegebenen Einbürgerungserleichterungen zu sehen sei, die im Rahmen der Ermessensausübung zu berücksichtigen seien und das öffentliche Interesse an der Einbürgerung des durch sie privilegierten Personenkreises zum Ausdruck brächten, mit der Folge, dass ein Abweichen vom Unterhaltserfordernis regelmäßig angezeigt sei, wenn die Voraussetzungen einer solchen Einbürgerungserleichterung erfüllt seien, abgelehnt werden müsse.
  • VG München, 06.07.2016 - M 25 K 15.4690

    Einbürgerung eines heimatlosen Ausländers

  • VG Köln, 16.07.2014 - 10 K 6575/13

    Kein Anspruch auf Einbürgerung bei Leistungsbezug nach dem SGB XII

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