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   OVG Saarland, 28.06.2013 - 2 B 325/13   

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OVG Saarland, 28.06.2013 - 2 B 325/13 (https://dejure.org/2013,15103)
OVG Saarland, Entscheidung vom 28.06.2013 - 2 B 325/13 (https://dejure.org/2013,15103)
OVG Saarland, Entscheidung vom 28. Juni 2013 - 2 B 325/13 (https://dejure.org/2013,15103)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeiten und Grenzen einer Behebung von Fehlern bei Ausfertigung und Bekanntmachung von Bebauungsplänen im ergänzenden Verfahren; Nachbaranfechtung einer Baugenehmigung bei Gefährdung der Sicherheit eines Kinderspielplatzes durch den Zugangsverkehr und ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Möglichkeiten und Grenzen einer Behebung von Fehlern bei Ausfertigung und Bekanntmachung von Bebauungsplänen im ergänzenden Verfahren; Nachbaranfechtung einer Baugenehmigung bei Gefährdung der Sicherheit eines Kinderspielplatzes durch den Zugangsverkehr und ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    B-Plan-Ausfertigung: Möglichkeiten der Fehlerbehebung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Baugenehmigung für Lebensmittelmarkt ist nicht mit behaupteten Ausfertigungsfehlern des vorhabenbezogenen Bebauunsplan angreifbar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 1731
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Saarland, 05.09.2013 - 2 C 190/12

    Behebung von Ausfertigungsmängeln eines Bebauungsplans ohne neue Abwägung

    Auszug aus OVG Saarland, 28.06.2013 - 2 B 325/13
    Im Juni 2012 hat die Antragstellerin zu 1) einen Normenkontrollantrag hinsichtlich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gestellt, über den noch nicht entschieden ist.(vgl. hierzu das beim Senat anhängige Normenkontrollverfahren 2 C 190/12).

    Die für den Erfolg des Nachbarrechtsbehelfs in der Hauptsache gegen die in ihrer Wirksamkeit von der möglichen stattgebenden Entscheidung in dem noch anhängigen Normenkontrollverfahren 2 C 190/12 nicht berührte Baugenehmigung (§§ 47 Abs. 5 Satz 4, 183 Satz 1 VwGO) zwingend erforderliche Verletzung dem Schutz der Antragstellerinnen dienender materieller Vorschriften des öffentlichen Rechts durch die Baugenehmigung (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO)(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.8.1998 - 2 V 15/98 -, SKZ 1999, 120, Leitsatz Nr. 52, wonach der Umstand, dass eine Baugenehmigung lediglich gegen im öffentlichen Interesse erlassene Vorschriften verstößt und sich insoweit als erkennbar rechtswidrig erweist, keinen Grund darstellt, dem Interesse eines Nachbarn an der Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit den Vorrang einzuräumen; ständige Rechtsprechung, zuletzt etwa Beschlüsse vom 15.5.2013 - 2 B 51/13 -, m.w.N. und vom 10.6.2013 - 2 B 29/13 und 2 B 30/13 -) lässt sich dem weiteren Beschwerdevorbringen der Antragstellerinnen bei Zugrundelegung des im Falle der Unwirksamkeit des Bebauungsplans bauplanungsrechtlich maßgeblichen § 34 BauGB nicht entnehmen.

  • OVG Saarland, 26.11.2010 - 2 B 275/10

    Rechtsschutz von Gemeinden gegen Ersetzung ihres Einvernehmens; Baugenehmigung

    Auszug aus OVG Saarland, 28.06.2013 - 2 B 325/13
    Der abschließende Hinweis der Antragstellerinnen auf eine - freilich aus ihrer Sicht wegen vermeintlicher "Eindeutigkeit" der Situation - nicht erforderliche - "Ortsbesichtigung" gibt lediglich Veranlassung zu dem Hinweis, dass die abschließende Beurteilung der nachbarrechtlichen Zulässigkeit des vom Antragsgegner genehmigten Verbrauchermarktes am Maßstab von § 34 BauGB besonders in Sinne der Beurteilung der Antragstellerinnen nicht ohne eine allerdings dem Hauptsacheverfahren vorzubehaltende Ortseinsicht(vgl. in dem Zusammenhang zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.11.2010 - 2 B 275/10 -, SKZ 2011, 45, Leitsatz Nr. 30, wonach insbesondere auch das verfassungsrechtliche Effektivitätsgebot für den Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) keine verfahrensmäßige "Vorwegnahme" des Hauptsacheverfahrens hinsichtlich der Tatsachenermittlung im vorläufigen Rechtsschutz gebietet, ständige Rechtsprechung) möglich ist.
  • OVG Saarland, 15.05.2013 - 2 B 51/13

    Abstandsflächenberechnung bei "gestaffelten" Wänden - Mehrfamilienhaus

    Auszug aus OVG Saarland, 28.06.2013 - 2 B 325/13
    Die für den Erfolg des Nachbarrechtsbehelfs in der Hauptsache gegen die in ihrer Wirksamkeit von der möglichen stattgebenden Entscheidung in dem noch anhängigen Normenkontrollverfahren 2 C 190/12 nicht berührte Baugenehmigung (§§ 47 Abs. 5 Satz 4, 183 Satz 1 VwGO) zwingend erforderliche Verletzung dem Schutz der Antragstellerinnen dienender materieller Vorschriften des öffentlichen Rechts durch die Baugenehmigung (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO)(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.8.1998 - 2 V 15/98 -, SKZ 1999, 120, Leitsatz Nr. 52, wonach der Umstand, dass eine Baugenehmigung lediglich gegen im öffentlichen Interesse erlassene Vorschriften verstößt und sich insoweit als erkennbar rechtswidrig erweist, keinen Grund darstellt, dem Interesse eines Nachbarn an der Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit den Vorrang einzuräumen; ständige Rechtsprechung, zuletzt etwa Beschlüsse vom 15.5.2013 - 2 B 51/13 -, m.w.N. und vom 10.6.2013 - 2 B 29/13 und 2 B 30/13 -) lässt sich dem weiteren Beschwerdevorbringen der Antragstellerinnen bei Zugrundelegung des im Falle der Unwirksamkeit des Bebauungsplans bauplanungsrechtlich maßgeblichen § 34 BauGB nicht entnehmen.
  • OVG Saarland, 10.06.2013 - 2 B 29/13

    Abstandsflächenberechnung bei "gestaffelten" Wänden (Mehrfamilienhaus)

    Auszug aus OVG Saarland, 28.06.2013 - 2 B 325/13
    Die für den Erfolg des Nachbarrechtsbehelfs in der Hauptsache gegen die in ihrer Wirksamkeit von der möglichen stattgebenden Entscheidung in dem noch anhängigen Normenkontrollverfahren 2 C 190/12 nicht berührte Baugenehmigung (§§ 47 Abs. 5 Satz 4, 183 Satz 1 VwGO) zwingend erforderliche Verletzung dem Schutz der Antragstellerinnen dienender materieller Vorschriften des öffentlichen Rechts durch die Baugenehmigung (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO)(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.8.1998 - 2 V 15/98 -, SKZ 1999, 120, Leitsatz Nr. 52, wonach der Umstand, dass eine Baugenehmigung lediglich gegen im öffentlichen Interesse erlassene Vorschriften verstößt und sich insoweit als erkennbar rechtswidrig erweist, keinen Grund darstellt, dem Interesse eines Nachbarn an der Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit den Vorrang einzuräumen; ständige Rechtsprechung, zuletzt etwa Beschlüsse vom 15.5.2013 - 2 B 51/13 -, m.w.N. und vom 10.6.2013 - 2 B 29/13 und 2 B 30/13 -) lässt sich dem weiteren Beschwerdevorbringen der Antragstellerinnen bei Zugrundelegung des im Falle der Unwirksamkeit des Bebauungsplans bauplanungsrechtlich maßgeblichen § 34 BauGB nicht entnehmen.
  • OVG Saarland, 10.06.2013 - 2 B 30/13

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer nicht besonders

    Auszug aus OVG Saarland, 28.06.2013 - 2 B 325/13
    Die für den Erfolg des Nachbarrechtsbehelfs in der Hauptsache gegen die in ihrer Wirksamkeit von der möglichen stattgebenden Entscheidung in dem noch anhängigen Normenkontrollverfahren 2 C 190/12 nicht berührte Baugenehmigung (§§ 47 Abs. 5 Satz 4, 183 Satz 1 VwGO) zwingend erforderliche Verletzung dem Schutz der Antragstellerinnen dienender materieller Vorschriften des öffentlichen Rechts durch die Baugenehmigung (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO)(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.8.1998 - 2 V 15/98 -, SKZ 1999, 120, Leitsatz Nr. 52, wonach der Umstand, dass eine Baugenehmigung lediglich gegen im öffentlichen Interesse erlassene Vorschriften verstößt und sich insoweit als erkennbar rechtswidrig erweist, keinen Grund darstellt, dem Interesse eines Nachbarn an der Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit den Vorrang einzuräumen; ständige Rechtsprechung, zuletzt etwa Beschlüsse vom 15.5.2013 - 2 B 51/13 -, m.w.N. und vom 10.6.2013 - 2 B 29/13 und 2 B 30/13 -) lässt sich dem weiteren Beschwerdevorbringen der Antragstellerinnen bei Zugrundelegung des im Falle der Unwirksamkeit des Bebauungsplans bauplanungsrechtlich maßgeblichen § 34 BauGB nicht entnehmen.
  • BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 40.96

    Bebauungsplan; Bekanntmachung; Nummernplan; Fehlerbehebung; Gemeinderat;

    Auszug aus OVG Saarland, 28.06.2013 - 2 B 325/13
    Daher unterliegt keinen Zweifeln, dass es bei einer Behebung von reinen Verwaltungsfehlern bei dem abschließenden Inkraftsetzen des Bebauungsplans keiner erneuten Beschlussfassung durch den Gemeinde- oder hier Stadtrat bedarf.(vgl. BVerwG, Urteil vom 10.8.2000 - 4 CN 2.99 -, BRS 63 Nr. 42, Spannowsky/Uechtritz, BauGB, 1. Auflage 2009, § 214 Rn 141, 142 unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 7.11.1997 - 4 NB 48.96 -, BRS 59 Nr. 32, wonach Schritte des vorangegangenen Verfahrens nur dann wiederholt werden müssen, wenn sie ihrerseits durch den Fehler "infiziert" sind; Stüer, Handbuch des Bau- und Fachplanungsrechts, 3. Auflage 2005, Rn 1165) Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht regelmäßig auch eine nachträgliche Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen abwägungsbeachtlichen Verhältnisse einer Fehlerbehebung nicht zwingend entgegen.(vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 12.3.2008 - 4 BN 5.08 -, BRS 73 Nr. 32) Nur wenn sich ausnahmsweise die Sach- und Rechtlage seit der Beschlussfassung des Gemeinderats (§ 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB) so grundlegend geändert hat, dass ein zunächst unbedenkliches Abwägungsergebnis jetzt "nicht mehr haltbar" erscheint, darf die Gemeinde von der Befugnis nach § 214 Abs. 4 BauGB keinen Gebrauch mehr machen.(vgl. BVerwG, Urteil vom 10.8.2000 - 4 CN 2.99 -, BRS 63 Nr. 42, Beschluss vom 25.2.1997 - 4 NB 40.96 -, BRS 59 Nr. 31) Vorliegend ist neben einem relativ geringen Zeitraum zwischen Satzungsbeschluss und Bekanntmachung nicht ersichtlich, inwiefern hier eine derart wesentliche Veränderung der Sach- und/oder Rechtslage eingetreten sein sollte.
  • BVerwG, 10.08.2000 - 4 CN 2.99

    Maßgeblichkeit der Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt der (ursprünglichen)

    Auszug aus OVG Saarland, 28.06.2013 - 2 B 325/13
    Daher unterliegt keinen Zweifeln, dass es bei einer Behebung von reinen Verwaltungsfehlern bei dem abschließenden Inkraftsetzen des Bebauungsplans keiner erneuten Beschlussfassung durch den Gemeinde- oder hier Stadtrat bedarf.(vgl. BVerwG, Urteil vom 10.8.2000 - 4 CN 2.99 -, BRS 63 Nr. 42, Spannowsky/Uechtritz, BauGB, 1. Auflage 2009, § 214 Rn 141, 142 unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 7.11.1997 - 4 NB 48.96 -, BRS 59 Nr. 32, wonach Schritte des vorangegangenen Verfahrens nur dann wiederholt werden müssen, wenn sie ihrerseits durch den Fehler "infiziert" sind; Stüer, Handbuch des Bau- und Fachplanungsrechts, 3. Auflage 2005, Rn 1165) Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht regelmäßig auch eine nachträgliche Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen abwägungsbeachtlichen Verhältnisse einer Fehlerbehebung nicht zwingend entgegen.(vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 12.3.2008 - 4 BN 5.08 -, BRS 73 Nr. 32) Nur wenn sich ausnahmsweise die Sach- und Rechtlage seit der Beschlussfassung des Gemeinderats (§ 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB) so grundlegend geändert hat, dass ein zunächst unbedenkliches Abwägungsergebnis jetzt "nicht mehr haltbar" erscheint, darf die Gemeinde von der Befugnis nach § 214 Abs. 4 BauGB keinen Gebrauch mehr machen.(vgl. BVerwG, Urteil vom 10.8.2000 - 4 CN 2.99 -, BRS 63 Nr. 42, Beschluss vom 25.2.1997 - 4 NB 40.96 -, BRS 59 Nr. 31) Vorliegend ist neben einem relativ geringen Zeitraum zwischen Satzungsbeschluss und Bekanntmachung nicht ersichtlich, inwiefern hier eine derart wesentliche Veränderung der Sach- und/oder Rechtslage eingetreten sein sollte.
  • BVerwG, 12.03.2008 - 4 BN 5.08

    Abtretung von Ansprüchen aus einer Lebensversicherung zur Sicherung von

    Auszug aus OVG Saarland, 28.06.2013 - 2 B 325/13
    Daher unterliegt keinen Zweifeln, dass es bei einer Behebung von reinen Verwaltungsfehlern bei dem abschließenden Inkraftsetzen des Bebauungsplans keiner erneuten Beschlussfassung durch den Gemeinde- oder hier Stadtrat bedarf.(vgl. BVerwG, Urteil vom 10.8.2000 - 4 CN 2.99 -, BRS 63 Nr. 42, Spannowsky/Uechtritz, BauGB, 1. Auflage 2009, § 214 Rn 141, 142 unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 7.11.1997 - 4 NB 48.96 -, BRS 59 Nr. 32, wonach Schritte des vorangegangenen Verfahrens nur dann wiederholt werden müssen, wenn sie ihrerseits durch den Fehler "infiziert" sind; Stüer, Handbuch des Bau- und Fachplanungsrechts, 3. Auflage 2005, Rn 1165) Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht regelmäßig auch eine nachträgliche Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen abwägungsbeachtlichen Verhältnisse einer Fehlerbehebung nicht zwingend entgegen.(vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 12.3.2008 - 4 BN 5.08 -, BRS 73 Nr. 32) Nur wenn sich ausnahmsweise die Sach- und Rechtlage seit der Beschlussfassung des Gemeinderats (§ 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB) so grundlegend geändert hat, dass ein zunächst unbedenkliches Abwägungsergebnis jetzt "nicht mehr haltbar" erscheint, darf die Gemeinde von der Befugnis nach § 214 Abs. 4 BauGB keinen Gebrauch mehr machen.(vgl. BVerwG, Urteil vom 10.8.2000 - 4 CN 2.99 -, BRS 63 Nr. 42, Beschluss vom 25.2.1997 - 4 NB 40.96 -, BRS 59 Nr. 31) Vorliegend ist neben einem relativ geringen Zeitraum zwischen Satzungsbeschluss und Bekanntmachung nicht ersichtlich, inwiefern hier eine derart wesentliche Veränderung der Sach- und/oder Rechtslage eingetreten sein sollte.
  • OLG Karlsruhe, 06.10.2003 - 1 W 42/03

    Keine aufschiebende Wirkung: Beschwerde

    Auszug aus OVG Saarland, 28.06.2013 - 2 B 325/13
    Maßgebend ist daher das Vorliegen einer für den Erfolg des Nachbarwiderspruchs oder - wie hier - einer anschließenden Anfechtungsklage der jeweiligen Antragsteller unabdingbaren Verletzung ihrem Schutz dienender Vorschriften des öffentlichen Rechts durch die angefochtene Baugenehmigung (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO).(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.8.1998 - 2 V 15/98 -, SKZ 1999, 120, Leitsatz Nr. 52, wonach der Umstand, dass eine Baugenehmigung lediglich gegen im öffentlichen Interesse erlassene Vorschriften verstößt und sich insoweit als erkennbar rechtswidrig erweist, keinen Grund darstellt, dem Nachbarinteresse an der Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit den Vorrang einzuräumen; ständige Rechtsprechung, ebenso etwa die Beschlüsse vom 26.1.2007 - 2 W 27/06 -, SKZ 2007, 135, vom 16.12.2003 - 1 W 42/03 -, vom 24.6.2004 - 1 W 18/04 -, SKZ 2005, 71, Leitsatz Nr. 26, und vom 6.9.2004 - 1 W 26/04 -, SKZ 2005, 94, Leitsatz Nr. 35) Die Frage der Begründetheit der Klage der Antragstellerinnen gegen die streitgegenständliche Baugenehmigung zur Errichtung eines REWE Verbrauchermarkts auf der an ihr Wohngrundstück P-Straße 2 seitlich angrenzenden Teilfläche der Parzellen Nr. 143/2, Nr. 146/1 und Nr. 146/2 lässt sich mit den Erkenntnismöglichkeiten des vorliegenden Aussetzungsverfahrens nicht abschließend beantworten.
  • OVG Saarland, 18.03.2003 - 1 W 7/03
    Auszug aus OVG Saarland, 28.06.2013 - 2 B 325/13
    Dass sich eine solche eigene Anfechtungsbefugnis bezüglich der Baugenehmigung für den Verbrauchermarkt im Hauptsacheverfahren neben der der Grundstückseigentümerin aus dem Wohnungs- und Mitbenutzungsrecht der Antragstellerin zu 1) an der Parzelle Nr. 153/1 beziehungsweise dem Wohngebäude P-Straße 2 ergibt, erscheint hingegen zumindest sehr zweifelhaft.(vgl. zu der fehlenden Anfechtungsbefugnis der Inhaber von - lediglich - Wohnrechten gegenüber baurechtlichen Einzelgenehmigungsentscheidungen OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.3.2003 - 1 W 7/03 -, BRS 66 Nr. 188; dazu im Einzelnen Bitz/Schwarz/Seiler-Dürr/Dürr, Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kp XI Rn 32) Dem muss indes nicht weiter nachgegangen werden.
  • OVG Saarland, 06.09.2004 - 1 W 26/04

    Vorläufiger Nachbarrechtsschutz gegen Blockheizkraftwerk im allgemeinen

  • OVG Saarland, 26.01.2007 - 2 W 27/06

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan - Antragsbefugnis und Rechtsschutzinteresse -

  • OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 N 7/06

    Gemeindenachbarklage gegen Baugenehmigung für ein Einkaufszentrum

  • OVG Saarland, 11.11.2010 - 2 A 29/10

    Nachbarschutz gegen Verbrauchermarkt

  • OVG Saarland, 07.02.2012 - 2 B 422/11

    Nachbaranfechtung einer Wohnhauserweiterung ("Doppelhaus")

  • VG Trier, 30.10.2013 - 5 K 494/13
  • BVerwG, 07.11.1997 - 4 NB 48.96
  • OVG Saarland, 05.09.2013 - 2 C 190/12

    Normenkontrolle, vorhabenbezogener Bebauungsplan, Lebensmittelmarkt

    Einen Antrag der Antragstellerin auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihres Rechtsbehelfs hat das Verwaltungsgericht im April 2013 zurückgewiesen.(vgl. VG des Saarlandes, Beschluss vom 23.4.2013 - 5 L 495/13 -) Die dagegen erhobene Beschwerde der Antragstellerin ist erfolglos geblieben.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.6.2013 - 2 B 325/13 -).

    Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens und der Verfahren VG 5 K 494/13, VG 5 L 495/13 und OVG 2 B 325/13 sowie der zugehörigen Verwaltungsunterlagen (1 Aktenordner Planaufstellungsunterlagen und 1 Hefter Bauakten) Bezug genommen.

    Insoweit kann auf die Ausführungen in dem das Aussetzungsverfahren hinsichtlich der Baugenehmigung für den Einkaufsmarkt abschließenden Beschluss des Senats vom Juni 2013 verwiesen werden.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.6.2013 - 2 B 325/13 -, ab Seite 14).

  • OVG Saarland, 30.08.2016 - 2 B 224/16

    Einstweiliger Rechtsschutz - Nachbarschutz gegen Stellplätze

    Im - wie hier - Anwendungsbereich des vereinfachten Verfahrens nach § 64 LBO 2015 kann sich eine solche Rechtsverletzung durch die Genehmigungsentscheidung nur aus einer Nichtbeachtung materieller öffentlich-rechtlicher Bestimmungen ergeben, die nach der Vorgabe in dem § 64 Abs. 2 LBO 2015 zum Prüfungs- und Entscheidungsprogramm der Genehmigungsbehörde gehören.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 30.3.2012 - 2 A 316/11 -, SKZ 2012, 170, Leitsatz Nr. 20, und BauR 2013, 442 ff., und vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, wonach bei einer im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erteilten Baugenehmigung die in dem § 64 Abs. 2 LBO (dort noch 2004) enthaltene Beschränkung des bauaufsichtsbehördlichen Prüfungsprogramms auch im Rechtsbehelfsverfahren eines sich dagegen wendenden Nachbarn zu beachten ist und insbesondere eine Rechtsverletzung durch die Nichtbeachtung hiervon nicht erfasster, für das Vorhaben des ungeachtet maßgeblicher (§ 60 Abs. 2 LBO 2004) Vorschriften des materiellen Baurechts ebenso wenig die Rechtmäßigkeit der Genehmigungsentscheidung tangiert wie eine im Einzelfall abweichende Ausführung eines Bauvorhabens) Eine Anordnung der - wie erwähnt - kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung ausgeschlossenen aufschiebenden Wirkung eines Nachbarrechtsbehelfs gegen eine Baugenehmigung kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats dabei nur in Betracht, wenn die in diesen Verfahren notwendig "überschlägige" Kontrolle zumindest gewichtige Zweifel an der rechtlichen Unbedenklichkeit der Genehmigung gerade mit Blick auf die Position des konkreten Nachbarn beziehungsweise - hier - der Nachbarin ergibt.(vgl. dazu beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.6.2013 - 2 B 325/13 -, SKZ 2013, 170, Leitsatz Nr. 25 (verkürzt)).
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