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   OVG Saarland, 29.10.2018 - 2 A 307/18   

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https://dejure.org/2018,35099
OVG Saarland, 29.10.2018 - 2 A 307/18 (https://dejure.org/2018,35099)
OVG Saarland, Entscheidung vom 29.10.2018 - 2 A 307/18 (https://dejure.org/2018,35099)
OVG Saarland, Entscheidung vom 29. Oktober 2018 - 2 A 307/18 (https://dejure.org/2018,35099)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 78 Abs 3 Nr 3 AsylVfG 1992, Art 103 Abs 1 GG, § 108 Abs 2 VwGO, § 124 Abs 2 VwGO, § 138 Nr 3 VwGO
    Gehörsrüge im Asylverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ASYLVERFAHREN; BERUFUNGSZULASSUNG; GEHÖRSRÜGE; SACHVERHALTSBEURTEILUNG; VERFAHRENSFEHLER

  • rechtsportal.de

    Geltendmachung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im Aslyverfahren; Behauptetes Interesse der Sicherheitskräfte des Heimatstaats eines Asylbewerbers an seiner Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Saarland, 12.11.2018 - 2 A 556/17

    Erteilung einer Baugenehmigung für den Bau eines Textilmarktes;

    Ob die grundsätzlich dem Verwaltungsgericht obliegende rechtliche Würdigung des Sachvortrags eines Beteiligten im Einzelfall im Ergebnis richtig ist oder nicht, betrifft allein das materielle Recht.(vgl. dazu zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.10.2018 - 2 A 307/18 -, st. Rspr.).
  • OVG Saarland, 08.05.2019 - 2 A 166/19

    Zulassung der Berufung in Asylsachen - Darlegungserfordernis- Gewährung

    Soweit sich die Kläger in der Antragsbegründung im Weiteren ab Seite 3 (erneut "2.") mit Darlegungen in der Art einer Berufungsbegründung gegen die Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils wenden, verkennen sie, dass zum einen bezogen auf den § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG das Prozessrecht auf rechtliches Gehör nicht gewährleistet, dass die angegriffene Entscheidung frei von materiellen Rechtsfehlern ergeht und daher keine Möglichkeit eröffnet, auf diesem Wege die nach Ansicht des unterlegenen Beteiligten inhaltlich falsche Bewertung seines Sachvorbringens zum Gegenstand einer berufungsgerichtlichen Neubeurteilung zu machen.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.10.2018 - 2 A 307/18 - Leitsatzübersicht/"Spruchpraxis" für das 2. Halbjahr 2018 auf der Homepage des Gerichts, dort Seite 12, Leitsatz Nr. 5, st. Rspr., wonach die Frage, ob die grundsätzlich dem Verwaltungsgericht obliegende rechtliche Würdigung des Sachvortrags eines Asylbewerbers oder einer Asylbewerberin im Einzelfall im Ergebnis richtig ist oder nicht, allein das materielle Recht.) Das gilt auch für die Behauptung oder die mit dem Verweis auf "Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts" unterlegte Ansicht der Kläger, das Verwaltungsgericht habe "die aktuelle tatsächliche Situation im Irak" zu "positiv" oder "zu optimistisch" eingeschätzt.
  • OVG Saarland, 26.09.2019 - 2 A 354/18

    Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen

    Soweit sich die Klägerin im Ergebnis gegen die Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils wendet, verkennt sie, dass zum einen bezogen auf den § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG das Prozessrecht auf rechtliches Gehör nicht gewährleistet, dass die angegriffene Entscheidung frei von materiellen Rechtsfehlern ergeht und daher keine Möglichkeit eröffnet, auf diesem Wege eine nach Ansicht des unterlegenen Beteiligten inhaltlich falsche Bewertung seines Sachvorbringens zum Gegenstand einer berufungsgerichtlichen Neubeurteilung zu machen.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.10.2018 - 2 A 307/18 -) Zum anderen sind die im gerichtlichen Asylverfahren geltenden, stark eingeschränkten Zulassungsgründe abschließend der Sonderregelung des § 78 Abs. 3 AsylG zu entnehmen.
  • OVG Saarland, 07.06.2019 - 2 A 194/18

    Anspruch auf rechtliches Gehör; (keine) allgemeine Klärungsfähigkeit bezüglich

    Soweit sich die Kläger damit im Ergebnis gegen die Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils wenden, verkennen sie, dass zum einen bezogen auf den § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG das Prozessrecht auf rechtliches Gehör nicht gewährleistet, dass die angegriffene Entscheidung frei von materiellen Rechtsfehlern ergeht und daher keine Möglichkeit eröffnet, auf diesem Wege eine nach Ansicht des unterlegenen Beteiligten inhaltlich falsche Bewertung seines Sachvorbringens zum Gegenstand einer berufungsgerichtlichen Neubeurteilung zu machen.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.10.2018 - 2 A 307/18 - Leitsatzübersicht/"Spruchpraxis" für das 2. Halbjahr 2018 auf der Homepage des Gerichts, dort Seite 12, Leitsatz Nr. 5, st. Rspr., wonach die Frage, ob die grundsätzlich dem Verwaltungsgericht obliegende rechtliche Würdigung des Sachvortrags eines Asylbewerbers oder einer Asylbewerberin im Einzelfall im Ergebnis richtig ist oder nicht, allein das materielle Recht.) Ob das Gericht dem tatsächlichen Vorbringen die richtige Bedeutung beigemessen und die zutreffenden Folgerungen daraus gezogen hat, ist keine Frage des rechtlichen Gehörs.
  • OVG Saarland, 21.02.2023 - 2 A 38/22

    Verstoß gegen das Gehörsgebot

    [Vgl. Beschluss des Senats vom 29.10.2018 - 2 A 307/18 -, juris] Das ist letztlich Aufgabe des Gerichts.
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