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   OVG Saarland, 29.10.2018 - 2 B 223/18   

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https://dejure.org/2018,36082
OVG Saarland, 29.10.2018 - 2 B 223/18 (https://dejure.org/2018,36082)
OVG Saarland, Entscheidung vom 29.10.2018 - 2 B 223/18 (https://dejure.org/2018,36082)
OVG Saarland, Entscheidung vom 29. Oktober 2018 - 2 B 223/18 (https://dejure.org/2018,36082)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 1 Abs 7 BauGB, § 10 Abs 3 S 1 BauGB, § 12 Abs 1 S 1 BauGB, § 13a Abs 1 S 4 BauGB, § 11 Abs 2 S 1 BauNVO
    Außervollzugsetzung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (Hotel)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigen der Auswirkungen der Festsetzungen des Bebauungsplans zum Bau eines Hotels auf die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege; Planungshoheit der Gemeinde als Ausfluss der verfassungsrechtlich verankerten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Berücksichtigen der Auswirkungen der Festsetzungen des Bebauungsplans zum Bau eines Hotels auf die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege; Planungshoheit der Gemeinde als Ausfluss der verfassungsrechtlich verankerten ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorhaben- und Erschließungsplan: Projekt muss eindeutig beschrieben werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Saarland, 05.09.2013 - 2 C 190/12

    Normenkontrolle, vorhabenbezogener Bebauungsplan, Lebensmittelmarkt

    Auszug aus OVG Saarland, 29.10.2018 - 2 B 223/18
    Das Instrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplans dient nicht dazu, bereits auf dieser Stufe das Einzelgenehmigungsverfahren bis in die Details vorwegzunehmen, wenn, wie hier, hinsichtlich deren grundsätzlicher Erfüllbarkeit keine durchgreifenden Bedenken bestehen.(Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 5.9.2013 - 2 C 190/12 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 27.09.2018 - 12 KN 191/17

    Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan für einen Windpark;

    Auszug aus OVG Saarland, 29.10.2018 - 2 B 223/18
    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan muss also drei Elemente aufweisen, nämlich außer dem Bebauungsplan selbst einen Durchführungsvertrag und einen Vorhaben- und Erschließungsplan.(Vgl. etwa OVG Lüneburg, Urteil vom 27.9.2018 - 12 KN 191/17 -, juris (w.w.N.).) Durch die in dem Vorhaben- und Erschließungsplan enthaltene Beschreibung des Vorhabens begrenzt der Vorhabenträger zugleich den Umfang des erforderlichen Abwägungsmaterials.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2018 - 7 D 11/16

    Festsetzung eines Sondergebiets "Großflächiger Lebensmittelvollsortimenter" im

    Auszug aus OVG Saarland, 29.10.2018 - 2 B 223/18
    Notwendig ist, dass eine Rechtsnorm der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich gemacht wird, dass sich die Betroffenen verlässlich Kenntnis von ihrem Inhalt verschaffen können.(Vgl. OVG Münster, Urteile vom 5.7.2018 - 7 D 11/16.NE -, juris) Die Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB mit dem Hinweis nach Satz 3, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann, dokumentiert den förmlichen Abschluss des Satzungsverfahrens über den Bebauungsplan.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2017 - 2 A 17.15

    Normenkontrollantrag; vorhabenbezogener Bebauungsplan; Biogasanlage;

    Auszug aus OVG Saarland, 29.10.2018 - 2 B 223/18
    Das Vorliegen eines Vorhaben- und Erschließungsplans ist Wirksamkeitsvoraussetzung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans.(Vgl. VGH München, Beschluss vom 31.8.2018 - 15 ZB 17.1003 - und OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.11.2017 - OVG 2 A 17.15 -,jeweils bei juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2014 - 7 D 57/12

    Aufstellung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren

    Auszug aus OVG Saarland, 29.10.2018 - 2 B 223/18
    § 3c Satz 1 UVPG sieht eine UVP-Pflicht im Einzelfall, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, nur für den Fall vor, dass in der Anlage 1 zum UVPG eine Pflicht zur Vorprüfung vorgesehen ist.(Vgl. OVG Münster, Urteil vom 10.4.2014 - 7 D 57/12.NE -, juris) Am Bestehen einer solchen Vorprüfungspflicht fehlt es hier indes.
  • OVG Saarland, 25.10.2012 - 2 B 217/12

    Normenkontrolle von Bauleitplänen; Außervollzugsetzung einer Veränderungssperre;

    Auszug aus OVG Saarland, 29.10.2018 - 2 B 223/18
    Daher können regelmäßig nur evidente Bedenken gegen die Gültigkeit des Bebauungsplans eine solche Anordnung rechtfertigen.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.10.2012 - 2 B 217/12 - (juris)).
  • OVG Saarland, 11.10.2012 - 2 B 276/12

    Vorläufige Außervollzugsetzung von Bebauungsplänen im Rahmen eines

    Auszug aus OVG Saarland, 29.10.2018 - 2 B 223/18
    In Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO ist regelmäßig vom halbierten Streitwert für das Normenkontrollverfahren(vgl. die vorläufige Festsetzung durch Beschluss vom 22.8.2018 - 2 C 222/18 -) auszugehen.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 11.10.2012 - 2 B 276/12 - (juris)).
  • OVG Saarland, 20.09.2004 - 1 U 5/04

    Anforderungen an eine vorläufige Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans

    Auszug aus OVG Saarland, 29.10.2018 - 2 B 223/18
    Wie diese Formulierungen in § 47 Abs. 6 VwGO verdeutlichen, ist nach dem Willen des Gesetzgebers bei der Entscheidung, ob eine der Normenkontrolle durch das Oberverwaltungsgericht unterliegende städtebauliche Satzung (§§ 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO, 10 BauGB) vorläufig außer Vollzug gesetzt werden soll, mit Blick auf die demokratische Legitimation des Normgebers - hier der Mitglieder des Gemeinderats der Antragsgegnerin - und die regelmäßig weit reichenden Folgen einer solchen Entscheidung ein besonders strenger Maßstab anzulegen.(ständige Rechtsprechung, vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.2.2008 - 2 B 450/07 -, BRS 73 Nr. 113, und vom 18.9.2003 - 1 U 1/03 -, SKZ 2004, 84, Leitsatz Nr. 36) Die Anforderungen an eine vorläufige Regelung auf der Grundlage des § 47 Abs. 6 VwGO gehen daher deutlich über das hinaus, was der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO voraussetzt.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.9.2004 - 1 U 5/04 -, SKZ 2005, 95, Leitsatz Nr. 36 = BRS 67 Nr. 62) Da sich der Wortlaut des § 47 Abs. 6 VwGO an die Bestimmung über den Erlass einstweiliger Anordnungen durch das Bundesverfassungsgericht (§ 32 BVerfGG) anlehnt, lassen sich die in der Rechtsprechung hierzu entwickelten Grundsätze auch in dem Zusammenhang nutzbar machen.
  • OVG Saarland, 27.02.2008 - 2 B 450/07

    Vorläufige Außervollzugsetzung einer Veränderungssperre

    Auszug aus OVG Saarland, 29.10.2018 - 2 B 223/18
    Wie diese Formulierungen in § 47 Abs. 6 VwGO verdeutlichen, ist nach dem Willen des Gesetzgebers bei der Entscheidung, ob eine der Normenkontrolle durch das Oberverwaltungsgericht unterliegende städtebauliche Satzung (§§ 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO, 10 BauGB) vorläufig außer Vollzug gesetzt werden soll, mit Blick auf die demokratische Legitimation des Normgebers - hier der Mitglieder des Gemeinderats der Antragsgegnerin - und die regelmäßig weit reichenden Folgen einer solchen Entscheidung ein besonders strenger Maßstab anzulegen.(ständige Rechtsprechung, vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.2.2008 - 2 B 450/07 -, BRS 73 Nr. 113, und vom 18.9.2003 - 1 U 1/03 -, SKZ 2004, 84, Leitsatz Nr. 36) Die Anforderungen an eine vorläufige Regelung auf der Grundlage des § 47 Abs. 6 VwGO gehen daher deutlich über das hinaus, was der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO voraussetzt.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.9.2004 - 1 U 5/04 -, SKZ 2005, 95, Leitsatz Nr. 36 = BRS 67 Nr. 62) Da sich der Wortlaut des § 47 Abs. 6 VwGO an die Bestimmung über den Erlass einstweiliger Anordnungen durch das Bundesverfassungsgericht (§ 32 BVerfGG) anlehnt, lassen sich die in der Rechtsprechung hierzu entwickelten Grundsätze auch in dem Zusammenhang nutzbar machen.
  • VGH Bayern, 31.08.2018 - 15 ZB 17.1003

    Baugenehmigung für die Errichtung eines Verbrauchermarktes auf angrenzendem

    Auszug aus OVG Saarland, 29.10.2018 - 2 B 223/18
    Das Vorliegen eines Vorhaben- und Erschließungsplans ist Wirksamkeitsvoraussetzung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans.(Vgl. VGH München, Beschluss vom 31.8.2018 - 15 ZB 17.1003 - und OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.11.2017 - OVG 2 A 17.15 -,jeweils bei juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2004 - 10a D 2/02

    Bauleitplanung: Bekanntmachungsverfahren, Städtebauliche Rechtfertigung,

  • OVG Saarland, 04.10.2012 - 2 C 305/10

    Normenkontrollantrag gegen Verbrauchermarkt als Maßnahme der Innenentwicklung

  • VG Saarlouis, 12.11.2018 - 5 L 411/18

    Bescheidung paralleler Genehmigungsanträge für Windenergieanlagen; gegenseitige

    Eine abschließende Beurteilung der Antragsbefugnis - insbesondere der Antragstellerin zu 2) - kann dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben.(Vgl. hierzu u.a. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.10.2018 - 2 B 223/18 -, juris.).

    Eine abschließende Beurteilung der Antragsbefugnis - insbesondere der Antragstellerin zu 1) - kann wiederum dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben.(Vgl. hierzu u.a. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.10.2018 - 2 B 223/18 -, juris.).

  • OVG Saarland, 13.09.2021 - 2 B 172/21

    Normenkontrolleilverfahren - Durchführungsvertrag als notwendiger Bestandteil des

    [vgl. Beschluss des Senats vom 29.10.2018 - 2 B 223/18 -, juris].

    [vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.10.2018 - 2 B 223/18 - juris].

  • VG München, 16.01.2020 - M 11 K 17.3753

    Erweiterung der Verkaufsfläche eines Lebensmitteldiscountmarktes

    Das von der Klägerin beschriebene "Windhundrennen" ist daher nicht zu befürchten (vgl. OVG Saarland, B.v. 29.10.2018 - 2 B 223/18 - juris Rn. 20).
  • VG Düsseldorf, 15.11.2018 - 9 K 8569/16
    Ohne diese Festsetzung hätte sich die Beklagte überdies möglicherweise dem Vorwurf ausgesetzt, einen Nutzungstyp festgesetzt zu haben, den es in der sozialen und wirtschaftlichen Realität nicht (mehr) gibt, vgl. dazu OVG NRW, Urteil vom 16. Oktober 2017 - 2 D 61/16.NE-, juris, Rn. 68; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 29. Oktober 2018 - 2 B 223/18 -, juris.
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