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   OVG Saarland, 30.01.2006 - 3 Y 23/05   

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https://dejure.org/2006,22989
OVG Saarland, 30.01.2006 - 3 Y 23/05 (https://dejure.org/2006,22989)
OVG Saarland, Entscheidung vom 30.01.2006 - 3 Y 23/05 (https://dejure.org/2006,22989)
OVG Saarland, Entscheidung vom 30. Januar 2006 - 3 Y 23/05 (https://dejure.org/2006,22989)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe; hinreichende Erfolgsaussichten einer Klage, mit der die Anerkennung eines triftigen Grundes für den Rücktritt von einer Prüfung begehrt wird.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung einer Erkrankung während der Prüfungsvorbereitungen als triftiger Grund für die Nichtteilnahme an Fachprüfungen der Diplomprüfung im Fach Betriebswirtschaftslehre ; Anforderungen an eine hinreichende Prüfung der Erfolgsaussicht eines Antrags auf ...

  • Judicialis

    VwGO § 166; ; ZPO § 114 Satz 1; ; ZPO § 115 Abs. 4; ; ZPO § 121 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; PrüfO § 8; ; PrüfO § 8 Abs. 1; ; PrüfO § 8 Abs. 2; ; PrüfO § 8 Abs. 3

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 16.93

    kalter Prüfungsraum - ÄAppO, Rücktritt, Chancengleichheit

    Auszug aus OVG Saarland, 30.01.2006 - 3 Y 23/05
    Die abschließende Beurteilung der Klage wirft jedoch Fragen der Anerkennung triftiger Gründe für einen Rücktritt von Prüfungen sowie des Umfanges und der Grenzen der Mitwirkungspflicht eines Prüfungskandidaten bei der Geltendmachung derartiger Gründe auf, die nur auf der Grundlage einer umfassenden, die Umstände des Einzelfalles sowie gegebenenfalls auch Zumutbarkeitsaspekte berücksichtigenden Würdigung beantwortet werden können zur Beachtlichkeit der Einzelfallumstände bei der Frage der unverzüglichen Geltendmachung von Säumnisgründen vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 6.9.1995 - 6 C 16.93 - E 99, 172, und vom 13.5.1998 - 6 C 12.98 - NVwZ 1999, 188, jeweils zitiert nach Juris.
  • BVerfG, 04.02.1997 - 1 BvR 391/93

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung einer Entschädigung wegen entgangener

    Auszug aus OVG Saarland, 30.01.2006 - 3 Y 23/05
    Für die Beurteilung der Frage, ob eine beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg im Verständnis der letztgenannten Bestimmung bietet, ist in Einklang mit der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vgl. zum Beispiel Beschlüsse vom 13.3.1990 - 2 BvR 94/88 - E 81, 347, und vom 4.2.1997 - 1 BvR 391/93 -, NJW 1997, 2102, jeweils zitiert nach Juris, der der Senat folgt, davon auszugehen, dass mit dem Institut der Prozesskostenhilfe dem aus den Art. 3 GG und Art. 20 GG abzuleitenden Gebot einer weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes Rechnung getragen werden soll.
  • BVerwG, 13.05.1998 - 6 C 12.98

    Prüfungssäumnis und Mitteilungspflicht; Säumnis, Prüfungs- und

    Auszug aus OVG Saarland, 30.01.2006 - 3 Y 23/05
    Die abschließende Beurteilung der Klage wirft jedoch Fragen der Anerkennung triftiger Gründe für einen Rücktritt von Prüfungen sowie des Umfanges und der Grenzen der Mitwirkungspflicht eines Prüfungskandidaten bei der Geltendmachung derartiger Gründe auf, die nur auf der Grundlage einer umfassenden, die Umstände des Einzelfalles sowie gegebenenfalls auch Zumutbarkeitsaspekte berücksichtigenden Würdigung beantwortet werden können zur Beachtlichkeit der Einzelfallumstände bei der Frage der unverzüglichen Geltendmachung von Säumnisgründen vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 6.9.1995 - 6 C 16.93 - E 99, 172, und vom 13.5.1998 - 6 C 12.98 - NVwZ 1999, 188, jeweils zitiert nach Juris.
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus OVG Saarland, 30.01.2006 - 3 Y 23/05
    Für die Beurteilung der Frage, ob eine beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg im Verständnis der letztgenannten Bestimmung bietet, ist in Einklang mit der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vgl. zum Beispiel Beschlüsse vom 13.3.1990 - 2 BvR 94/88 - E 81, 347, und vom 4.2.1997 - 1 BvR 391/93 -, NJW 1997, 2102, jeweils zitiert nach Juris, der der Senat folgt, davon auszugehen, dass mit dem Institut der Prozesskostenhilfe dem aus den Art. 3 GG und Art. 20 GG abzuleitenden Gebot einer weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes Rechnung getragen werden soll.
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