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   OVG Saarland, 30.01.2007 - 1 R 39/06   

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OVG Saarland, 30.01.2007 - 1 R 39/06 (https://dejure.org/2007,7016)
OVG Saarland, Entscheidung vom 30.01.2007 - 1 R 39/06 (https://dejure.org/2007,7016)
OVG Saarland, Entscheidung vom 30. Januar 2007 - 1 R 39/06 (https://dejure.org/2007,7016)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsrecht: Aberkennung des Rechts zum Gebrauch einer EU-Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Gebrauchmachen von einer ausländischen Fahrerlaubnis

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Gültigkeit einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland nach Fahrerlaubnisentziehung - Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus OVG Saarland, 30.01.2007 - 1 R 39/06
    Die zu den Art. 1 Abs. 2, 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439 ergangenen Entscheidungen des EuGH vom 29.04.2004 - Rs C-476/01 und vom 06.04.2006 - Rs C-227/05 - lassen die Befugnis des Mitgliedstaats, die Gültigkeit einer vor dem Entzug der Fahrerlaubnis erworbenen ausländischen Fahrerlaubnis abzulehnen, die mit Wirkung für das Ausland ihre Gültigkeit behalten hat, weil sich der Entzug der Fahrerlaubnis nur auf das Inland des Mitgliedstaats erstreckte, unberührt.

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes besteht der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine ohne jede Formalität und legt den Mitgliedstaaten damit eine klare und unbedingte Verpflichtung auf, die keinen Ermessensspielraum in Bezug auf die Maßnahmen einräumt, die zu erlassen sind, um dieser Verpflichtung nachzukommen (vgl. Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 29.04.2004 - Rs C-476/01 - [Rdnr. 45]).

    Hierbei handelt es sich um eine Ausnahme von dem in Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439 enthaltenen Gebot der gegenseitigen Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine, die als solche eng auszulegen ist (so Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 29.04.2004, a.a.O. [Rdnrn 70, 73]).

    Vorgenannte Bestimmungen haben durch den - in Fortführung des Urteils des Europäischen Gerichtshof vom 29.04.2004 -C-476/01- ergangenen - Beschluss des Europäischen Gerichtshofs vom 06.04.2006 -C-227/05- eine Auslegung dahin erfahren, dass es einem Mitgliedstaat verwehrt ist, das Recht zum Führen eines Kraftfahrzeuges aufgrund eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins und damit dessen Gültigkeit in seinem Hoheitsgebiet deshalb nicht anzuerkennen, weil sich sein Inhaber, dem in dem erstgenannten Staat eine vorher erteilte Fahrerlaubnis entzogen worden war, nicht der nach den Rechtsvorschriften dieses Staates für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis nach dem genannten Entzug erforderlichen Fahreignungsprüfung unterzogen hat, wenn die mit diesem Entzug verbundene Sperrfrist für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis abgelaufen war, als der Führerschein in dem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde.

    Zwar hat der Gerichtshof in dem in dem vorgenannten Beschluss in Bezug genommenen Urteil vom 29.04.2004 -C-476/01- ausgeführt, dass es die Negation des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine darstellte, hielte man einen Mitgliedstaat für berechtigt, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufung auf seine nationalen Vorschriften unbegrenzt zu verweigern (Rdnr. 77).

    Mit weiterem Schreiben vom 22.03.2005 berief sich der Kläger auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 29.04.2004 -C 476/01- zur Richtlinie 91/439/EWG.

  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus OVG Saarland, 30.01.2007 - 1 R 39/06
    Die zu den Art. 1 Abs. 2, 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439 ergangenen Entscheidungen des EuGH vom 29.04.2004 - Rs C-476/01 und vom 06.04.2006 - Rs C-227/05 - lassen die Befugnis des Mitgliedstaats, die Gültigkeit einer vor dem Entzug der Fahrerlaubnis erworbenen ausländischen Fahrerlaubnis abzulehnen, die mit Wirkung für das Ausland ihre Gültigkeit behalten hat, weil sich der Entzug der Fahrerlaubnis nur auf das Inland des Mitgliedstaats erstreckte, unberührt.

    Vorgenannte Bestimmungen haben durch den - in Fortführung des Urteils des Europäischen Gerichtshof vom 29.04.2004 -C-476/01- ergangenen - Beschluss des Europäischen Gerichtshofs vom 06.04.2006 -C-227/05- eine Auslegung dahin erfahren, dass es einem Mitgliedstaat verwehrt ist, das Recht zum Führen eines Kraftfahrzeuges aufgrund eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins und damit dessen Gültigkeit in seinem Hoheitsgebiet deshalb nicht anzuerkennen, weil sich sein Inhaber, dem in dem erstgenannten Staat eine vorher erteilte Fahrerlaubnis entzogen worden war, nicht der nach den Rechtsvorschriften dieses Staates für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis nach dem genannten Entzug erforderlichen Fahreignungsprüfung unterzogen hat, wenn die mit diesem Entzug verbundene Sperrfrist für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis abgelaufen war, als der Führerschein in dem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde.

    Zur Begründung ist auf die angefochtenen Bescheide Bezug genommen und ergänzend ausgeführt, dass der Europäische Gerichtshof auch im Beschluss vom 06.04.2006 -C 227/05- darauf abgestellt habe, dass dem Betreffenden im Ausland ein neuer Führerschein nach Ablauf der im Inland geltenden Sperrfrist ausgestellt werde.

    Mit seiner am 29.12.2006 eingegangenen Berufungsbegründung trägt der Kläger vor, das Urteil des Verwaltungsgerichts stehe in Widerspruch zu den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs in den Rechtssachen C - 471 /01 und C- 227/05.

  • OLG Karlsruhe, 26.08.2004 - 3 Ss 103/04

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Strafbarkeit des Führens eines Kraftfahrzeuges auf

    Auszug aus OVG Saarland, 30.01.2007 - 1 R 39/06
    Schließlich kann sich der Kläger nicht mit Erfolg auf die angeführte Entscheidung des OLG Karlsruhe stützen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.08.2004 - 3 Ss 103/04 -).

    Hiergegen legte der Kläger am 19.04.2005 Widerspruch ein und berief sich zur Begründung auf Entscheidungen des VG Karlsruhe vom 18.08.2004 -11 K 476/03- und des OLG Karlsruhe vom 26.08.2004 - 3 Ss 103/04-.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.08.2006 - 1 M 46/06

    EU-Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis; Aberkennung; Eignung; Alkoholmissbrauch; Polen;

    Auszug aus OVG Saarland, 30.01.2007 - 1 R 39/06
    Damit hat der Gerichtshof ungeachtet der Frage, ob diese Entscheidung insbesondere auch auf die Missbrauchsfälle des sog. Führerscheintourismus übertragbar ist (vgl. hierzu z. B. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.09.2006 - 16 B 989/06-; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.07.2006 - 10 S 1337/06-; OVG Thüringen, Beschluss vom 29.06.2006 -2 EO 240/06-; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29.08.2006 - 1 M 46/06-, jeweils zitiert nach Juris; siehe auch die Vorlagebeschlüsse des VG Chemnitz vom 17.07.2008 -2 K 1380/05-, DAR 2006, 637 , sowie des VG Sigmaringen vom 27.06.2006 -4 K 1058/05-, DAR 2006, 640 ), jedenfalls für den "normal" gelagerten, d.h. nicht von Rechtsmissbrauch gekennzeichneten Fall das in Art. 8 Abs. 4 Unterabsatz 1 Richtlinie 91/439 normierte Ablehnungsrecht dann für unzulässig erachtet, wenn die ausländische Fahrerlaubnis nach dem Entzug der Fahrerlaubnis und nach Ablauf der verhängten Sperrfrist in einem anderen Mitgliedstaat erworben wurde.
  • OVG Thüringen, 29.06.2006 - 2 EO 240/06

    Recht der Fahrerlaubnisse einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen; Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Saarland, 30.01.2007 - 1 R 39/06
    Damit hat der Gerichtshof ungeachtet der Frage, ob diese Entscheidung insbesondere auch auf die Missbrauchsfälle des sog. Führerscheintourismus übertragbar ist (vgl. hierzu z. B. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.09.2006 - 16 B 989/06-; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.07.2006 - 10 S 1337/06-; OVG Thüringen, Beschluss vom 29.06.2006 -2 EO 240/06-; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29.08.2006 - 1 M 46/06-, jeweils zitiert nach Juris; siehe auch die Vorlagebeschlüsse des VG Chemnitz vom 17.07.2008 -2 K 1380/05-, DAR 2006, 637 , sowie des VG Sigmaringen vom 27.06.2006 -4 K 1058/05-, DAR 2006, 640 ), jedenfalls für den "normal" gelagerten, d.h. nicht von Rechtsmissbrauch gekennzeichneten Fall das in Art. 8 Abs. 4 Unterabsatz 1 Richtlinie 91/439 normierte Ablehnungsrecht dann für unzulässig erachtet, wenn die ausländische Fahrerlaubnis nach dem Entzug der Fahrerlaubnis und nach Ablauf der verhängten Sperrfrist in einem anderen Mitgliedstaat erworben wurde.
  • OVG Saarland, 09.08.2000 - 9 V 21/00

    Aberkennung des Rechts von einer in Frankreich erworbenen ausländischen

    Auszug aus OVG Saarland, 30.01.2007 - 1 R 39/06
    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 09.08.2000 -9 V 21/00-.
  • VG Sigmaringen, 27.06.2006 - 4 K 1058/05

    Anerkennungspflicht bei rechtsmissbräuchlichem Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Saarland, 30.01.2007 - 1 R 39/06
    Damit hat der Gerichtshof ungeachtet der Frage, ob diese Entscheidung insbesondere auch auf die Missbrauchsfälle des sog. Führerscheintourismus übertragbar ist (vgl. hierzu z. B. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.09.2006 - 16 B 989/06-; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.07.2006 - 10 S 1337/06-; OVG Thüringen, Beschluss vom 29.06.2006 -2 EO 240/06-; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29.08.2006 - 1 M 46/06-, jeweils zitiert nach Juris; siehe auch die Vorlagebeschlüsse des VG Chemnitz vom 17.07.2008 -2 K 1380/05-, DAR 2006, 637 , sowie des VG Sigmaringen vom 27.06.2006 -4 K 1058/05-, DAR 2006, 640 ), jedenfalls für den "normal" gelagerten, d.h. nicht von Rechtsmissbrauch gekennzeichneten Fall das in Art. 8 Abs. 4 Unterabsatz 1 Richtlinie 91/439 normierte Ablehnungsrecht dann für unzulässig erachtet, wenn die ausländische Fahrerlaubnis nach dem Entzug der Fahrerlaubnis und nach Ablauf der verhängten Sperrfrist in einem anderen Mitgliedstaat erworben wurde.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2006 - 10 S 1337/06

    Fahrerlaubnis - Missbrauch gemeinschaftsrechtlicher Möglichkeiten

    Auszug aus OVG Saarland, 30.01.2007 - 1 R 39/06
    Damit hat der Gerichtshof ungeachtet der Frage, ob diese Entscheidung insbesondere auch auf die Missbrauchsfälle des sog. Führerscheintourismus übertragbar ist (vgl. hierzu z. B. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.09.2006 - 16 B 989/06-; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.07.2006 - 10 S 1337/06-; OVG Thüringen, Beschluss vom 29.06.2006 -2 EO 240/06-; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29.08.2006 - 1 M 46/06-, jeweils zitiert nach Juris; siehe auch die Vorlagebeschlüsse des VG Chemnitz vom 17.07.2008 -2 K 1380/05-, DAR 2006, 637 , sowie des VG Sigmaringen vom 27.06.2006 -4 K 1058/05-, DAR 2006, 640 ), jedenfalls für den "normal" gelagerten, d.h. nicht von Rechtsmissbrauch gekennzeichneten Fall das in Art. 8 Abs. 4 Unterabsatz 1 Richtlinie 91/439 normierte Ablehnungsrecht dann für unzulässig erachtet, wenn die ausländische Fahrerlaubnis nach dem Entzug der Fahrerlaubnis und nach Ablauf der verhängten Sperrfrist in einem anderen Mitgliedstaat erworben wurde.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.07.2006 - 1 M 73/06

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Saarland, 30.01.2007 - 1 R 39/06
    Daraus folgt zugleich, dass sich die Frage der Vereinbarkeit des in § 4 Abs. 4 IntKfzVO normierten Zuerkennungsaktes mit den vorgenannten höherrangigen Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts im vorliegenden Fall nicht stellt (ebenfalls offen gelassen: BVerwG, Urteil vom 17.11.2005 - 3 C 54/04-; siehe im weiteren OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13.07.2006 -1 M 73/06-, wonach das antragsgebundene Zuerkennungsverfahren jedenfalls in den Fällen der Entziehung oder der Versagung der Fahrerlaubnis nach dem - mit § 4 Abs. 3 Nr. 3 IntKfzVO im wesentlichen gleich lautenden - § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV mit Gemeinschaftsrecht in Einklang steht, jeweils zitiert nach Juris).
  • VG Chemnitz, 17.07.2006 - 2 K 1380/05

    Straßenverkehrsrecht: Aberkennung des Gebrauchs einer EU-Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Saarland, 30.01.2007 - 1 R 39/06
    Damit hat der Gerichtshof ungeachtet der Frage, ob diese Entscheidung insbesondere auch auf die Missbrauchsfälle des sog. Führerscheintourismus übertragbar ist (vgl. hierzu z. B. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.09.2006 - 16 B 989/06-; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.07.2006 - 10 S 1337/06-; OVG Thüringen, Beschluss vom 29.06.2006 -2 EO 240/06-; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29.08.2006 - 1 M 46/06-, jeweils zitiert nach Juris; siehe auch die Vorlagebeschlüsse des VG Chemnitz vom 17.07.2008 -2 K 1380/05-, DAR 2006, 637 , sowie des VG Sigmaringen vom 27.06.2006 -4 K 1058/05-, DAR 2006, 640 ), jedenfalls für den "normal" gelagerten, d.h. nicht von Rechtsmissbrauch gekennzeichneten Fall das in Art. 8 Abs. 4 Unterabsatz 1 Richtlinie 91/439 normierte Ablehnungsrecht dann für unzulässig erachtet, wenn die ausländische Fahrerlaubnis nach dem Entzug der Fahrerlaubnis und nach Ablauf der verhängten Sperrfrist in einem anderen Mitgliedstaat erworben wurde.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2006 - 16 B 989/06

    EU-Führerscheintourismus hilft nicht bei Entzug der Fahrerlaubnis

  • VG Düsseldorf, 03.06.2008 - 6 K 5255/07

    Anspruch auf Feststellung der Erlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeuges im

    Allein der Ablauf der mit der Entziehung der Fahrerlaubnis verhängten Sperrfrist reicht nicht aus, um eine Fahreignung nachzuweisen, so auch Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 30. Januar 2007 - 1 R 39/06 -, juris.

    Zu dem selben Ergebnis kommt auch das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes vgl. Urteil vom 30. Januar 2007, - 1 R 39/06 -, juris.

  • VG Düsseldorf, 11.12.2007 - 6 K 1806/07
    Hierzu reicht nicht allein der Ablauf der mit der Entziehung der Fahrerlaubnis verhängten Sperrfrist aus, so auch Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 30. Januar 2007 - 1 R 39/06 -, juris.

    Zu dem selben Ergebnis kommt auch das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes vgl. Urteil vom 30. Januar 2007, - 1 R 39/06 -, juris.

  • VG Saarlouis, 29.08.2011 - 10 L 589/11

    Nichtanerkennung einer EU-Fahrerlaubnis, die im Wege des Umtauschs eines

    dazu BVerwG, Urteil vom 29.1.2009, ZfSch 2009 298;, und vorhergehend: OVG Saarlouis, Urteil vom 30.01.2007, 1 R 39/06, LKRZ 2007, 203.
  • VG Augsburg, 12.02.2008 - Au 3 K 07.943

    Fahrerlaubniserwerb im EU-Ausland während Sperrfrist berechtigt zum Führen von

    Da § 4 Abs. 4 IntVO - anders als § 28 Abs. 5 FeV - ein Satz 2 fehlt, der für den Nachweis der Eignung auf die Vorschrift des § 20 Abs. 1 und 3 FeV verweist, kann der Betroffene auch auf andere Weise als durch Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nachweisen, dass die für die Gründe für die Entziehung nicht mehr gegeben sind, weil er die Fahreignung wieder erlangt habe (OVG Saarl vom 30.1.2007, LKRZ 2007, 203 - nicht rechtskräftig, vgl. BVerwG vom 17.10.2007, 3 B 32/07, juris PR VerkR 2/2008).
  • VG Saarlouis, 12.03.2008 - 10 L 54/08

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch

    hierzu im Ganzen: OVG des Saarlandes, Urteil vom 30.01.2007, 1 R 39/06.
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