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   OVG Sachsen, 01.06.2016 - 2 B 340/15   

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OVG Sachsen, 01.06.2016 - 2 B 340/15 (https://dejure.org/2016,14259)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 01.06.2016 - 2 B 340/15 (https://dejure.org/2016,14259)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 01. Juni 2016 - 2 B 340/15 (https://dejure.org/2016,14259)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    GG Art. 33 Abs. 2 BPolG § 4 Abs. 1
    Beförderung; Dienstunfähigkeit; Freihaltung einer Planstelle

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Beförderung - Dienstunfähigkeit - Freihaltung einer Planstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 21.06.2007 - 2 A 6.06

    Verwendung von Soldaten im Bundesnachrichtendienst; Festlegung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.06.2016 - 2 B 340/15
    Ein Bewerber darf daher wegen seiner Behinderung nur dann von dem Beförderungsgeschehen ausgeschlossen werden, wenn dienstliche Bedürfnisse eine dauerhafte Verwendung in dem angestrebten Amt zwingend ausschließen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2007 - 2 A 6/06 -, juris, Rn. 28).

    Die Gerichte werden in dem somit erneut durchzuführenden fachgerichtlichen Verfahren insbesondere darüber zu befinden haben, ob die bereits in der Ausgangsentscheidung enthaltene Behauptung des Dienstherrn, es stehe im gehobenen Polizeivollzugsdienst kein Dienstposten zur Verfügung, auf dem die Beschwerdeführerin mit ihren gesundheitlichen Einschränkungen auf Dauer verwendet werden könne, die Ablehnung des Beförderungsgesuchs der Beschwerdeführerin trägt (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2007 - 2 A 6/06 -, juris, Rn. 28 f.).".

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.05.2002 - 2 A 11657/01

    Polizeidiensttauglichkeit eines Polizeibeamten auf Lebenszeit bei einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.06.2016 - 2 B 340/15
    Unabhängig davon, ob man den Begriff der Polizeidienstfähigkeit durch die Ausnahmevorschrift des § 150 Abs. 1 Satz 1 letzter Teilsatz SächsBG als modifiziert ansieht oder nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2005 - 2 C 4/04 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Mai 2002 - 2 A 11657/01 -, juris), kann die hiermit bewirkte Öffnung des Polizeivollzugsdienstes für nicht vollumfänglich polizeidienstfähige Beamte nicht ohne Rückwirkung auf die Auslegung des Eignungsbegriffs im Sinne des Art. 33 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG bleiben.

    Einem nach § 150 Abs. 1 Satz 1 letzter Teilsatz SächsBG weiter verwendeten Bewerber darf die gesundheitliche Eignung für ein Beförderungsamt daher nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil er den Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes nicht vollumfänglich entspricht (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Mai 2002 - 2 A 11657/01 -, juris; auch Schütz/Maiwald, Beamtenrecht, Kommentar, Stand: 285. Ergänzungslieferung, Bd. 3, § 194 LBG NRW, Rn. 31).

  • BVerfG, 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07

    Verletzung von Art 33 Abs 2 iVm Art 3 Abs 3 S 2 GG durch Ausschluss einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.06.2016 - 2 B 340/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 10. Dezember 2008 - 2 BvR 2571/07 -) dürften Bewerber nur dann vom Beförderungsgeschehen ausgeschlossen werden, wenn dienstliche Bedürfnisse eine dauerhafte Verwendung im angestrebten Amt zwingend ausschließen würden.

    10 In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 10. Dezember 2008 - 2 BvR 2571/07 -, juris Rn. 10 f.) wird hierzu ausgeführt:.

  • BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 4.04

    Polizeidienstunfähigkeit; Legaldefinition der -; keine Einschränkung der - durch

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.06.2016 - 2 B 340/15
    Unabhängig davon, ob man den Begriff der Polizeidienstfähigkeit durch die Ausnahmevorschrift des § 150 Abs. 1 Satz 1 letzter Teilsatz SächsBG als modifiziert ansieht oder nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2005 - 2 C 4/04 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Mai 2002 - 2 A 11657/01 -, juris), kann die hiermit bewirkte Öffnung des Polizeivollzugsdienstes für nicht vollumfänglich polizeidienstfähige Beamte nicht ohne Rückwirkung auf die Auslegung des Eignungsbegriffs im Sinne des Art. 33 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG bleiben.

    In diese Prognoseentscheidung darf der Dienstherr auch organisatorische und personalpolitische Erwägungen einstellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2005 - 2 C 4/04 -, juris, Rn. 13; OVG NW, Beschluss vom 13. November 2006 - 6 B 2086/06 -, juris).

  • OVG Sachsen, 26.10.2009 - 2 B 414/09

    Konkurrentenstreit; effektiver Rechtsschutz; Beurteilung; wertende Betrachtung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.06.2016 - 2 B 340/15
    Da sich das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers betragsmäßig nicht beziffern lässt, geht der Senat vom Auffangwert aus (vgl. Beschl. v. 6. Oktober 2009 - 2 B 414/09 -, juris).
  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 16.00

    Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst; Erledigung eines Rechtsstreits

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.06.2016 - 2 B 340/15
    Dieser so genannte "Bewerberverfahrensanspruch" besteht nach ständiger und verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte nicht nur bei der Besetzung von Eingangsämtern, sondern auch im Rahmen von Beförderungs- und Laufbahnaufstiegsverfahren (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 -, juris; BVerwGE 101, 112 ; 114, 149 ; BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 1987 - 2 B 143/86 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2006 - 6 B 2086/06

    Dienstunfähigkeit eines Polizeivollzugsbeamten

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.06.2016 - 2 B 340/15
    In diese Prognoseentscheidung darf der Dienstherr auch organisatorische und personalpolitische Erwägungen einstellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2005 - 2 C 4/04 -, juris, Rn. 13; OVG NW, Beschluss vom 13. November 2006 - 6 B 2086/06 -, juris).
  • BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvR 267/51

    Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.06.2016 - 2 B 340/15
    Daraus folgt ein Anspruch des Einzelnen auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung über seine Bewerbung um ein öffentliches Amt (vgl. BVerfGE 1, 167 ; 39, 334 ; BVerfGK 1, 292 ).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.06.2016 - 2 B 340/15
    Daraus folgt ein Anspruch des Einzelnen auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung über seine Bewerbung um ein öffentliches Amt (vgl. BVerfGE 1, 167 ; 39, 334 ; BVerfGK 1, 292 ).
  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.06.2016 - 2 B 340/15
    Denn geeignet im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG ist nur, wer dem angestrebten Amt auch in körperlicher und psychischer Hinsicht gewachsen ist (vgl. BVerfGE 92, 140 ).
  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95

    Beamtenrecht: Beendigung eines Beförderungsverfahrens

  • OVG Sachsen, 12.09.2017 - 2 B 214/17

    Beförderung; eingeschränkte Polizeidienstfähigkeit

    Dies ergebe sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 10. Dezember 2008 - 2 BvR 2571/07 -, juris Rn. 10 ff.), der sich das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 1. Juni 2016 - 2 B 340/15 -, juris angeschlossen und ausgeführt habe, dass die Begründung des Bundesverfassungsgerichts auch auf den Bereich der Bundespolizei übertragbar sei.

    10 Der Senat folgt dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, mit der ein Beschluss des Senats (v. 2. November 2007 - 2 B 403/06 -) und ein Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden (v. 9. Mai 2006 - 11 K 972/05 -) aufgehoben wurden, in ständiger Rechtsprechung (vgl. bereits Beschl. v. 1. Juni 2016 - 2 B 340/15 - a. a. O.).

    Durch die gesetzgeberische Wertung des § 4 Abs. 1 BPolBG ist ausgeschlossen, dass eine Beförderung, die nach Maßgaben der Eignung, Leistung und Befähigung (Art. 33 Abs. 2 GG) vorzunehmen wäre, allein mit dem Hinweis auf eine offene Beurteilung der gesundheitlichen Eignung abgelehnt wird (vgl. bereits Beschl. v. 1. Juni 2016 - 2 B 340/15 - a. a. O. Rn. 11).

  • OVG Sachsen, 13.05.2022 - 2 A 418/21

    Schadenersatz; verspätete Beförderung

    Sie hätte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Dezember 2008 - 2 BvR 2571/07 - und den nachfolgend ergangenen Senatsbeschluss vom 1. Juni 2016 - 2 B 340/15 - kennen müssen; zudem sei sie zu Unrecht davon ausgegangen, dass die Verwendung der Klägerin seit 2013 nicht mit einer Dienstpostenübertragung verbunden gewesen sei.

    Entsprechendes gilt im Hinblick auf den Senatsbeschluss vom 1. Juni 2016 - 2 B 340/15 -, juris, der zudem mit weiterem Senatsbeschluss vom 12. September 2017 - 2 B 214/17 -, juris bestätigt wurde.

  • OVG Sachsen, 13.05.2022 - 2 A 189/21
    Sie hätte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Dezember 2008 - 2 BvR 2571/07 - und den nachfolgend ergangenen Senatsbeschluss vom 1. Juni 2016 - 2 B 340/15 - kennen müssen; zudem sei sie zu Unrecht davon ausgegangen, dass die Verwendung der Klägerin seit 2013 nicht mit einer Dienstpostenübertragung verbunden gewesen sei.

    Entsprechendes gilt im Hinblick auf den Senatsbeschluss vom 1. Juni 2016 - 2 B 340/15 -, juris, der zudem mit weiterem Senatsbeschluss vom 12. September 2017 - 2 B 214/17 -, juris bestätigt wurde.

  • VG Würzburg, 07.10.2016 - W 1 E 16.968

    Einstweiliger Rechtsschutz eines gesundheitlich eingeschränkten Polizeibeamten

    Kann allerdings ein schwerbehinderter Bewerber die Anforderungen des Amtes gerade aufgrund seiner Behinderung nicht erfüllen, so folgt aus dem unmittelbar geltenden Benachteiligungsverbot gemäß Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG, § 5 Abs. 1 BLV, § 2 BPolLV, dass die gesundheitliche Eignung nur verneint werden darf, wenn im Einzelfall zwingende Gründe für das Festhalten an dem allgemeinen Maßstab sprechen (BVerfG, B. v. 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07 - juris Rn. 11; BVerwG, U. v. 21.6.2007 - 2 A 6.06 - juris Rn. 20; SächsOVG, B. v. 1.6.2016 - 2 B 340/15 - juris Rn. 10 f).
  • VG Schleswig, 25.11.2020 - 12 B 77/20

    Stellenbesetzung

    Dieser Bewerbungsverfahrensanspruch besteht nicht nur bei der Besetzung von Eingangsämtern, sondern auch im Rahmen von Beförderungs- und Laufbahnaufstiegsverfahren (OVG Bautzen, Beschl. v. 01.06.2016 - 2 B 340/15 -, Rn. 10, juris).
  • VG Schleswig, 12.07.2023 - 12 B 22/23
    Ohne die begehrte einstweilige Anordnung kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Planstelle durch die Antragsgegnerin anderweitig vergeben wird und somit nicht mehr zur Verfügung steht (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 01.06.2016 - 2 B 340/15 -, juris Rn. 12).
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