Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 01.12.2015 - 4 C 32/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,43193
OVG Sachsen, 01.12.2015 - 4 C 32/14 (https://dejure.org/2015,43193)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 01.12.2015 - 4 C 32/14 (https://dejure.org/2015,43193)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 01. Dezember 2015 - 4 C 32/14 (https://dejure.org/2015,43193)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,43193) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsWG § 37, SächsWG § 32, SächsKAG § 11
    Gewässerunterhaltungssatzung, Abgabe, Ermächtigung, Vorteil, Kalkulation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Sachsen, 18.12.2013 - 5 D 18/07
    Auszug aus OVG Sachsen, 01.12.2015 - 4 C 32/14
    Auch besteht seitens des Gerichts keine Veranlassung, sämtliche Posten der Kalkulation von Amts wegen und ohne Anhaltspunkte für eine Unrichtigkeit zu überprüfen (vgl. zur Globalberechnung: SächsOVG, Urt. v. 18. Dezember 2013 - 5 D 18/07 -, Rn. 307).

    68 (3) Die Kosten für die Erstellung der Kalkulation selbst gehören zu dem umlagefähigen Aufwand, weil diese die Grundlage für die Refinanzierung bildet (für die Kosten der Erstellung einer Globalberechnung zu Abwasserbeiträgen: SächsOVG, Urt. v. 18. Dezember 2013 - 5 D 18/07 - Rn. 315).

  • BVerwG, 15.03.2002 - 9 B 16.02

    Straßenreinigungsgebühren; Gebührenmaßstab; fiktiver Frontmetermaßstab;

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.12.2015 - 4 C 32/14
    45 Für die Bemessung der Vorteile der Anlieger und Hinterlieger ist der Frontmetermaßstab zulässig (für Straßenreinigungsgebühren: BVerwG, Beschl. v. 15. März 2002, NVwZ-RR 2002, 599).
  • OVG Sachsen, 01.12.2015 - 4 C 31/14

    Straßenreinigungsgebühren, Erschließung, Lärmschutzwand, Zumutbarkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.12.2015 - 4 C 32/14
    52 3. Auch die Einwände der Antragstellerin im Parallelverfahren 4 C 31/14 vermögen keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Gewässerunterhaltungssatzung zu begründen.
  • OVG Sachsen, 27.07.2011 - 5 A 540/08

    Straßenreinigungsgebühren; Hinterliegergrundstück; fiktiver Frontmetermaßstab;

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.12.2015 - 4 C 32/14
    Die Festlegung der Höhe des auf das Allgemeininteresse entfallenden Kostenanteils liegt im Ermessen des Satzungsgebers, dem hierbei eine weit gehende Entscheidungsfreiheit zukommt (für Straßenreinigungsgebühren: SächsOVG, Urt. v. 27. Juli 2011 - 5 A 540/08 -, juris Rn. 25).
  • OVG Sachsen, 22.04.2015 - 5 A 530/13
    Auszug aus OVG Sachsen, 01.12.2015 - 4 C 32/14
    Die Erhöhung der Zahl der tatsächlichen Frontmeter um die fiktiven Frontmeter der Hinterliegergrundstücke führt dazu, dass die Gesamtkosten auf mehr Frontmeter verteilt werden, wodurch der Gebührensatz pro Frontmeter sinkt (SächsOVG, Beschl. v. 22. April 2015 - 5 A 530/13 -, juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen, 01.12.2015 - 4 C 31/14

    Gewässerunterhaltungssatzung, Ermächtigung, Bestimmtheit, Vorteil, Einleiter,

    In den Verfahren 4 C 32/14 und 4 C 34/14 wurde jedoch erst mit Schriftsatz vom 22. Mai 2015, der am 27. Mai 2015 beim Oberverwaltungsgericht einging, eine Verletzung von § 5 Abs. 5 Satz 3 VS vorgetragen.

    76 3. Auch die in den Verfahren 4 C 32/14 und 4 C 34/14 erhobenen Einwände vermögen keine Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Gewässerunterhaltungssatzung zu begründen.

  • OVG Sachsen, 08.02.2023 - 4 A 1234/19

    Nichtigkeit einer Gewässerunterhaltungssatzung; Bestimmtheit des

    Die Normenkontrollurteile des erkennenden Senats vom 1. Dezember 2015 (4 C 31/14, 4 C 32/14 und 4 C 34/14) binden das Gericht nicht.

    Bei der Gewässerunterhaltungsabgabe handelt es sich nicht um eine Kommunalabgabe im Sinne von § 1 Abs. 2 SächsKAG, sondern um eine Kostenbeteiligung eigener Art (LT-Drs. 5/10658, S. 22; SächsOVG, Urt. v. 1. Dezember 2015 - 4 C 32/14 -, juris Rn. 38).

  • OVG Sachsen, 08.02.2023 - 4 A 107/20

    Widerspruchsverfahren; Tod Widerspruchsführer; Inhaltsadressat; Nichtigkeit einer

    Die Normenkontrollurteile des erkennenden Senats vom 1. Dezember 2015 (4 C 31/14, 4 C 32/14 und 4 C 34/14) binden das Gericht nicht.

    Bei der Gewässerunterhaltungsabgabe handelt es sich nicht um eine Kommunalabgabe im Sinne von § 1 Abs. 2 SächsKAG, sondern um eine Kostenbeteiligung eigener Art (LT-Drs. 5/10658, S. 22; SächsOVG, Urt. v. 1. Dezember 2015 - 4 C 32/14 -, juris Rn. 38).

  • OVG Sachsen, 07.02.2023 - 4 A 170/20

    Materielle Rechtskraft eines Normenkontrollurteils; zusammengefasster Bescheid;

    Gegen diese Satzung stellte die Klägerin vor dem erkennenden Gericht einen Normenkontrollantrag (4 C 32/14), der mit rechtskräftigem Urteil vom 1. Dezember 2015 abgelehnt wurde.

    Sie waren auch Beteiligte des Normenkontrollverfahrens 4 C 32/14, in dem der Normenkontrollantrag der Klägerin mit rechtskräftigem Urteil vom 1. Dezember 2015 als unbegründet abgelehnt wurde.

  • OVG Sachsen, 07.02.2023 - 4 A 103/20

    Materielle Rechtskraft eines Normenkontrollurteils; zusammengefasster Bescheid;

    Gegen diese Satzung stellte die Klägerin vor dem erkennenden Gericht einen Normenkontrollantrag (4 C 32/14), der mit rechtskräftigem Urteil vom 1. Dezember 2015 abgelehnt wurde.

    Sie waren auch Beteiligte des Normenkontrollverfahrens 4 C 32/14, in dem der Normenkontrollantrag der Klägerin mit rechtskräftigem Urteil vom 1. Dezember 2015 als unbegründet abgelehnt wurde.

  • OVG Sachsen, 27.08.2019 - 4 A 891/16

    Gewässerunterhaltungsabgabe; Bestimmtheit; Abgabepflicht; Satzung

    Dieses Satzungsmuster habe auch der Satzung zugrunde gelegen, die Gegenstand der Verfahren 4 C 31/14 und 4 C 32/14 des erkennenden Senats gewesen sei.
  • VG Leipzig, 08.11.2016 - 6 K 631/15

    Anforderungen an die rechtmäßige Festsetzung einer Gewässerunterhaltungsabgabe

    Die Erhöhung der Zahl der tatsächlichen Frontmeter um die fiktiven Frontmeter der Hinterliegergrundstücke führt im Übrigen dazu, dass die Gesamtkosten auf mehr Frontmeter verteilt werden, wodurch der Abgabensatz pro Frontmeter sinkt (SächsOVG, Urt. v. 1.12.2005 - 4 C 32/14 -, Rn. 45).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht