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   OVG Sachsen, 02.08.2011 - 2 B 78/11   

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https://dejure.org/2011,11967
OVG Sachsen, 02.08.2011 - 2 B 78/11 (https://dejure.org/2011,11967)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02.08.2011 - 2 B 78/11 (https://dejure.org/2011,11967)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02. August 2011 - 2 B 78/11 (https://dejure.org/2011,11967)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    BeamtStG § 45; VwV Rechtsschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweilige Verpflichtung zur Gewährung eines bedingt rückzahlbaren Zuschusses zur Bestreitung der notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung eines Beamten; Strafbarkeit der Weitergabe von Informationen durch Bedienstete des Landesamts für Verfassungsschutz an die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Verpflichtung zur Gewährung eines bedingt rückzahlbaren Zuschusses zur Bestreitung der notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung eines Beamten; Strafbarkeit der Weitergabe von Informationen durch Bedienstete des Landesamts für Verfassungsschutz an die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2011, 899
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Sachsen, 08.07.2010 - D 6 B 116/10

    Beschwerde, vorläufige Dienstenthebung, Darlegung der Gründe

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.08.2011 - 2 B 78/11
    Lässt sich das Rechtsschutzziel eindeutig ermitteln, ist dem Erfordernis eines Antrags in § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO genüge getan (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 8. Juli 2010 - D 6 B 116/10 -, juris, sowie Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl., § 146 Rn. 41 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 19.01.2024 - 6 B 70/23

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Methamphetamin; unbewusster Konsum

    Dem Erfordernis eines bestimmten Antrags ist bereits dann genüge getan, wenn sich das Rechtsschutzziel aus den Gründen eindeutig ermitteln lässt (SächsOVG, Beschl. v. 23. November 2016 - 3 B 249/16 -, juris Rn. 4; Beschl. v. 2. August 2011 - 2 B 78/11 -, juris Rn. 7, Kopp/Schenke, VwGO, 29. Aufl. 2023, § 146 Rn. 41).4 Danach ist das Fehlen eines ausdrücklichen Antrags hier unschädlich.
  • OVG Sachsen, 04.12.2023 - 3 B 216/23

    Kein Anspruch auf Duldung bei "Verlöbnis" während bestehender Ehe; Aufnahme einer

    Dem Erfordernis eines bestimmten Antrags ist jedoch auch dann Genüge getan, wenn sich das Rechtsschutzziel aus den Gründen eindeutig ermitteln lässt (SächsOVG, Beschl. v. 2. August 2011 - 2 B 78/11 -, juris Rn. 7, und Beschl. v. 23. November 2016 - 3 B 249/16 -, juris Rn. 4; VGH BW, Beschl. v. 1. Juli 2002 - 11 S 1293/02 -, juris Rn. 3; Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 146 Rn. 66 ff.).
  • VG Berlin, 15.12.2011 - 35 A 313.08

    Außergewöhnliche Härte bejaht

    Indem sie sich sogar hartnäckig der Einstellungsankündigung der Staatsanwaltschaft widersetzte und wahrheitswidrig behauptete, die Kläger seien "untergetaucht" (obwohl sie ihre korrekte Anschrift mitgeteilt hatten, unter der ihnen auch über die Polizei die Pässe eingezogen worden waren) und würden ihren Aufenthalt "entgegen den gesetzlichen Bestimmungen...forcieren" (obwohl sie lediglich von dem gesetzlich in § 23 a AufenthG vorgesehenen Verfahren Gebrauch gemacht hatten), geriet sie letztlich sogar in bedenkliche Nähe zur Verwirklichung der Straftatbestände der §§ 186, 187 und 344 StGB (vgl. dazu Sächsisches OVG, Beschluss vom 2. August 2011 - 2 B 78/11 -, juris, Rnrn.
  • OVG Bremen, 30.04.2018 - 2 B 75/18

    Fahrerlaubnisentziehung - Cannabis, Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis,

    Dem Erfordernis eines bestimmten Antrags (§ 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO ) ist auch dann genügt, wenn sich das Rechtsschutzziel eindeutig mittels Auslegung aus den Gründen der Beschwerde und ggf. der Bezugnahme auf die in erster Instanz gestellten Anträge ergibt (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 02.08.2011 - 2 B 78/11 -, Rn. 7, juris; Kopp / Schenke, VwGO , 23. Aufl. 2017, § 146 , Rn. 41 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 28.08.2023 - 6 B 313/22

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Bekanntgabe; Zustellung an Bevollmächtigten, wenn

    Dem Erfordernis eines bestimmten Antrags ist bereits dann genüge getan, wenn sich das Rechtsschutzziel aus den Gründen eindeutig ermitteln lässt (Kopp/Schenke, VwGO, 29. Aufl. 2023, § 146 Rn. 41; SächsOVG, Beschl. v. 23. November 2016 - 3 B 249/16 -, juris Rn. 4; Beschl. v. 2. August 2011 - 2 B 78/11 -, juris Rn. 7).3 Danach ist das Fehlen eines ausdrücklichen Antrags hier unschädlich.
  • VG Osnabrück, 08.07.2020 - 5 B 151/20

    Aufschiebende Wirkung; Aussetzung der Vollziehung; Aussetzungsentscheidung;

    Eine solche Glaubhaftmachung liegt grundsätzlich dann vor, wenn das Vorliegen von Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch überwiegend wahrscheinlich ist (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 02. August 2011 - 2 B 78/11 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis auf DÖD 2011, 264; Nds. OVG, Beschluss vom 14. März 2003 - 2 ME 97/03 -, juris).
  • OVG Sachsen, 23.11.2016 - 3 B 249/16

    Beschwerde, Antragserfordernis

    Dem Erfordernis eines bestimmten Antrags ist jedoch bereits dann genüge getan, wenn sich das Rechtsschutzziel aus den Gründen eindeutig ermitteln lässt (Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 146 Rn. 41; SächsOVG, Beschl. v. 2. August 2011 - 2 B 78/11 -, juris Rn. 7; VGH BW, Beschl. v. 1. Juli 2002 - 11 S 1293/02 -, juris Rn. 3).
  • VG Osnabrück, 15.09.2020 - 5 B 212/20

    Russische Föderation: Dublin: Aussetzungsentscheidung des Budnesamtes wegen

    Eine solche Glaubhaftmachung liegt grundsätzlich dann vor, wenn das Vorliegen von Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch überwiegend wahrscheinlich ist (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 02. August 2011 - 2 B 78/11 -Juris, mit Veröffentlichungshinweis auf DÖD 2011, 264; Nds. OVG, Beschluss vom 14. März 2003 - 2 ME 97/03 -, juris).
  • OVG Sachsen, 26.03.2018 - 2 A 426/16

    Beamtin; Strafverfahren; Rechtsschutz; Verschulden

    Rechtsprechung des Senats in einer Hauptsache (vgl. aber Beschl. v. 2. August 2011 - 2 B 78/11 -, juris) zu dieser Rechtsfrage liegt nicht vor.
  • OVG Sachsen, 26.03.2018 - 2 A 427/16

    Beamter; Strafverfahren; Rechtsschutz; Verschulden

    Rechtsprechung des Senats in einer Hauptsache (vgl. aber Beschl. v. 2. August 2011 - 2 B 78/11 -, juris) zu dieser Rechtsfrage liegt nicht vor.
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