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   OVG Sachsen, 02.10.2007 - 5 B 178/07   

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https://dejure.org/2007,16218
OVG Sachsen, 02.10.2007 - 5 B 178/07 (https://dejure.org/2007,16218)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02.10.2007 - 5 B 178/07 (https://dejure.org/2007,16218)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02. Oktober 2007 - 5 B 178/07 (https://dejure.org/2007,16218)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    BGB § 280, § 311, § 241 Abs. 2; SächsKomZG § 60 Abs. 3 S. 1; SächsKAG § 23

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückforderung von Vorauszahlungen auf Trinkwasserbeiträge aus culpa in contrahendo (c.i.c.); Vereinbarung über Vorauszahlungen auf künftige Trinkwasserbeiträge nach § 23 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG); Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte bei ...

  • Judicialis

    BGB § 241 Abs. 2; ; BGB § 280; ; BGB § 311; ; SächsKomZG § 60 Abs. 3 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag; Rückforderung; culpa in contrahendo; Vorauszahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.09.1984 - III ZR 47/83

    Haftung der Gemeinde bei Unwirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages mangels

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.10.2007 - 5 B 178/07
    Es ist nicht möglich, dass eine Behörde ohne ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung ihre Zuständigkeit delegiert oder durch Mandat einer anderen Behörde zur Ausübung überlässt (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 9. Aufl., § 3 RdNrn. 12, 12a; BGH, Urt. v. 20.9.1994 - III ZR 47/83 -, zitiert nach juris, dort RdNr. 36).

    Zudem mussten sie die für sie geltenden Zuständigkeits- und Vertretungsvorschriften besser kennen als die Kläger (vgl. BGH, Urt. v. 20.9.1994 - III ZR 47/83 -, zitiert nach juris, dort RdNr. 37).

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung der Zivilgerichte, dass ein zum Ersatz des Vertrauensschadens verpflichtendes Verschulden bei Vertragsverhandlungen auch bei notariell formbedürftigen Verträgen in Betracht kommen kann (vgl. BGH, Urt. v. 20.9.1994, aaO, RdNr. 38 m.w.N.).

  • BVerwG, 29.05.1973 - VII C 2.72

    Verschulden bei Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages - Verschuldens

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.10.2007 - 5 B 178/07
    Die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte besteht bei öffentlich-rechtlichen Verträgen auch dann, wenn Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden (vgl. § 40 Abs. 2 Satz 1 VwGO), wie aus culpa in contrahendo, und ein Sachzusammenhang mit vertraglichen Ansprüchen besteht (BVerwG, Urt. v. 29.5.1973, DÖV 1974, 133 [134]; Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., § 40 RdNr. 71 m.w.N.).

    Dabei kann ein Anspruch auf culpa in contrahendo geltend gemacht werden, sowohl wenn die Verhandlungen zu einem Vertrag geführt haben, der ohne das Verschulden der Vertragspartei anders abgeschlossen worden wäre, als auch wenn der Vertrag infolge des Verschuldens bei den Verhandlungen gar nicht oder nicht wirksam vereinbart worden ist (BVerwG, Urt. v. 29.5.1973, DÖV 1974, 133 [134]).

  • BGH, 30.03.1994 - XII ZR 30/92

    Rechtsfolgen der Verweigerung der Genehmigung eines zustimmungspflichtigen

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.10.2007 - 5 B 178/07
    Hier ist die Vereinbarung aber jedenfalls nach der Verweigerung der Genehmigung durch den Beigeladenen von Anfang an unwirksam (vgl. § 62 Satz 2 VwVfG i.V.m. § 1 SächsVwVfG i.V.m. § 177 Abs. 1, § 184 Abs. 1 BGB entspr. sowie BGH, Urt. v. 30.3.1994 - XII ZR 30/92 -, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 23.08.1991 - 8 C 61.90

    Erschließungsbeitragsrecht: Umfang der Überbürdung von Erschließungskosten auf

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.10.2007 - 5 B 178/07
    Erforderlich für eine Nichtigkeit wäre ein "qualifizierter Fall der Rechtswidrigkeit" (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 23.8.1991, DVBl. 1992, 372 [373]).
  • BGH, 26.03.1981 - VII ZR 185/80

    Berechtigung zum Schadensersatz bei unkorrekter Vergabe eines Auftrags

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.10.2007 - 5 B 178/07
    Der Geschädigte kann gem. § 62 Satz 2 VwVfG i.V.m. § 1 SächsVwVfG i.V.m. § 249 Abs. 1 BGB verlangen, so gestellt zu werden, wie er ohne das schädigende Verhalten des anderen Teiles gestanden hätte (vgl. z. B. BGH, Urt. v. 26.3.1981 - VII ZR 185/80 -, zitiert nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2021 - 15 E 16/21

    Eroffnung des Verwaltungsrechtswegs bei einem Rechtsstreit wegen eines zwischen

    Da die in §§ 241 Abs. 2, 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 BGB kodifizierten Grundsätze über eine Haftung aus Verschulden bei Vertragsschluss (culpa in contrahendo) auch auf die Anbahnung von öffentlich-rechtlichen Verträgen anwendbar sind, vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2010 - 9 B 31.09 -, juris Rn. 5; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. März 2015 - 2 L 2/14 -, juris Rn. 36, Sächs. OVG, Urteil vom 2. Oktober 2007 - 5 B 178/07 -, juris Rn. 32, ist es jedenfalls nicht offensichtlich ausgeschlossen, dass ein öffentlich-rechtlicher Schadensersatzanspruch auch dann besteht, wenn in der Phase der Anbahnung eines Kanalbenutzungsverhältnisses eine hierauf bezogene Pflicht von einem der Beteiligten verletzt wird.
  • VG Cottbus, 07.10.2020 - 6 K 1564/16

    Schmutzwasserbeitrag

    Es ist nicht möglich, dass eine Behörde ohne ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung ihre Zuständigkeit delegiert oder einschränkt (vgl. Sächsisches OVG, Urteil vom 2. Oktober 2007 - 5 B 178/07 -, juris Rn. 35; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 20. Aufl., § 3 Rnrn.
  • VG Dresden, 16.02.2010 - 2 K 2069/07

    Rechtmäßigkeit eines Gebührenbescheides für die Schmutzwasserentsorgung einer

    Es ist unzulässig, externe Stellen mit dem Erlass von Verwaltungsakten zu betrauen (vgl. SächsOVG, Urt.v. 2.10.2007 - 5 B 178/07 -, BayVGH, Beschl.v. 17.112.1991 - 11 B 91.2603 -, Urt.v. 17.2.1999 - 4 B 96.1710, OVG NW, Beschl. v.7.9.2004 - 9 B 1551/04 -, OVG Schl.-H., Urt.v. 15.3.2006 - 2 LB 9/05 -, ThürOVG, Beschl.v. 19.10.2009 - 4 EO 26/09 -, VG Dresden, Beschl. v. 5.2.2009 - 7 L 395/08 -, VG Köln, Beschl.v. 5.7.2004 - 14 L 612/04 -, VG Leipzig, Urt.v. 12.1.1998 - 6 K 1284/96).
  • VG Dresden, 16.02.2010 - 2 K 201/09

    Ersatz der Kosten für den Aufwand für die Herstellung, Erneuerung oder

    Es ist unzulässig, eine Gesellschaft privaten Rechts oder andere externe Stellen mit der Vornahme von Hoheitsakten wie Verwaltungsakten zu beauftragen (vgl. SächsOVG, Urt.v. 2.10.2007 - 5 B 178/07 -, BayVGH, Beschl.v. 17.112.1991 - 11 B 91.2603 -, Urt.v. 17.2.1999 - 4 B 96.1710 , OVG NW, Beschl. v.7.9.2004 - 9 B 1551/04 -, OVG Schl.-H., Urt.v. 15.3.2006 - 2 LB 9/05 -, ThürOVG, Beschl.v. 19.10.2009 - 4 EO 26/09 -, VG Dresden, Beschl. v. 5.2.2009 - 7 L 395/08 -).
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