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   OVG Sachsen, 03.06.2014 - 4 C 26/12   

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https://dejure.org/2014,15887
OVG Sachsen, 03.06.2014 - 4 C 26/12 (https://dejure.org/2014,15887)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03.06.2014 - 4 C 26/12 (https://dejure.org/2014,15887)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03. Juni 2014 - 4 C 26/12 (https://dejure.org/2014,15887)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    PBefG § 28; VwVfG § 74 Abs. 6; PBefG § 29
    Plangenehmigung, Straßenbahnhaltestelle, Anhörung, Lärmbeeinträchtigungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Sachsen, 25.06.2013 - 4 B 330/12

    Plangenehmigung, Straßenbahnhaltestelle, Einwendungsfrist, Lärmimmissionen

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.06.2014 - 4 C 26/12
    Gegen die am 10. August 2012 zugestellte Plangenehmigung hat die Klägerin am 10. September 2012 Klage erhoben und am selben Tag einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage (4 B 330/12) gestellt.

    13 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes sowie des Vortrags der Beteiligten im Übrigen wird auf die Gerichtsakte dieses Verfahrens und die des Verfahrens 4 B 330/12 sowie die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten (2 Ordner), die sämtlich Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, verwiesen.

    Insofern sieht der Senat - anders als nach der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren vorgenommenen summarischen Prüfung im Beschluss vom 25. Juni 2013 (4 B 330/12) - hier keine Besonderheiten für die Anhörung im Plangenehmigungsverfahren.

  • BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 3.97

    erheblicher baulicher Eingriff; Bahnsteig; Schienenweg; wesentliche Änderung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.06.2014 - 4 C 26/12
    Wegen des Fehlens allgemein verbindlicher mathematisch präziser Lärmgrenzwerte für die enteignungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle ist eine wertende Beurteilung des Tatrichters erforderlich, um festzustellen, ob Wohneigentum durch Umfang und Intensität straßenverkehrsbedingter Lärmimmissionen schwer und unerträglich betroffen wird (BVerwG, Beschl. v. 8. September 2004 - 4 B 42/04 -, juris Rn. 8 f., m. w. N.; Urt. v. 20. Mai 1998, NVwZ 1999, 67, juris Rn. 33, m. w. N.).
  • BVerwG, 07.07.2004 - 9 VR 14.04
    Auszug aus OVG Sachsen, 03.06.2014 - 4 C 26/12
    Er hat aber keinen Anspruch darauf, dass dies in einem bestimmten Verfahren geschieht (BVerwG, Beschl. v. 7. Juli 2004 - 9 VR 14/04 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 08.09.2004 - 4 B 42.04

    Bestehen eines Übernahmeanspruchs wegen schwerer Lärmbelastungen einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.06.2014 - 4 C 26/12
    Wegen des Fehlens allgemein verbindlicher mathematisch präziser Lärmgrenzwerte für die enteignungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle ist eine wertende Beurteilung des Tatrichters erforderlich, um festzustellen, ob Wohneigentum durch Umfang und Intensität straßenverkehrsbedingter Lärmimmissionen schwer und unerträglich betroffen wird (BVerwG, Beschl. v. 8. September 2004 - 4 B 42/04 -, juris Rn. 8 f., m. w. N.; Urt. v. 20. Mai 1998, NVwZ 1999, 67, juris Rn. 33, m. w. N.).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 7 C 5.08

    Verwaltungsvollstreckung; Ersatzvornahme; Grundverwaltungsakt; Vollziehung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.06.2014 - 4 C 26/12
    Ein Verwaltungsakt erledigt sich erst, wenn seine Regelungswirkung entfallen ist und auch an seinen Bestand keine belastenden Rechtsfolgen mehr anknüpfen (Kopp/Ramsauer, VwVfG 14. Aufl., § 43 Rn. 41b; Kopp/Schenke, VwGO 19. Aufl., § 113 Rn. 101f.; BVerwG, Urt. v. 25. September 2008 - 7 C 5/08 -, NVwZ 2009, 122, juris Rn. 13).
  • OVG Sachsen, 25.06.2013 - 4 B 330/12
    Gegen die am 10. August 2012 zugestellte Plangenehmigung hat die Antragstellerin am 10. September 2012 beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht Klage erhoben (Az.: 4 C 26/12) und am selben Tag den vorliegenden Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gestellt.

    5 Die Antragstellerin beantragt, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage vom 10. September 2012 (Az. 4 C 26/12) gegen die Plangenehmigung der Landesdirektion Sachsen vom 2. August 2012 - Gleisbau H......... Straße zwischen A.....straße und K...straße, Haltestelle Rathaus S......... - anzuordnen.

    Im Übrigen habe sie Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der Klage und verweise auf ihre Klageerwiderung im Verfahren 4 C 26/12.

    Das Sächsische Oberverwaltungsgericht, bei dem die Klage der Antragsteller wegen § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7, Satz 2 VwGO im ersten Rechtszug anhängig ist (4 C 26/12), ist als Gericht der Hauptsache für die Entscheidung über den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung zuständig.

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