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   OVG Sachsen, 03.07.2003 - A 1 B 115/00   

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OVG Sachsen, 03.07.2003 - A 1 B 115/00 (https://dejure.org/2003,11493)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03.07.2003 - A 1 B 115/00 (https://dejure.org/2003,11493)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03. Juli 2003 - A 1 B 115/00 (https://dejure.org/2003,11493)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    GG Art. 16a; AsylVfG § 51

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Situation der Volksgruppe der Tamilen in Sri Lanka; Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka; Herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab; Asylerheblichkeit von Folter; Inländische Fluchtalternativen; Politische Gruppenverfolgung; Staatliche Maßnahmen zur ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 16 a Abs. 1; AuslG § 51 Abs. 1; AuslG § 53 Abs. 6
    Sri Lanka, Tamilen, Gruppenverfolgung, mittelbare Verfolgung, Verfolgung durch Dritte, interne Fluchtalternative, Colombo, LTTE, Waffenstillstand, Sippenhaft, Inhaftierung, Zwangsrekrutierung

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.07.2003 - A 1 B 115/00
    Eine politische Verfolgung liegt vor, wenn sie als staatliche Verfolgungsmaßnahme (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 22.3.1994, NVwZ 1994, 1112) dem Einzelnen in Anknüpfung an seine politische Überzeugung, seine religiöse Grundentscheidung oder an für ihn unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen, gezielt Rechtsverletzungen zufügt, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzt (st. Rspr., vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 10.7.1989, BVerfGE 80, 315, 334 f.).

    Dies kann auch die Möglichkeit einschließen, Unbeteiligte kurzfristig in Haft zu nehmen, um z.B. ihre Identität zu überprüfen (BVerfG, Beschl. v. 10.7.1989, BVerfGE 80, 315, 336 ff.; BVerfG, K-Beschl. v. 15.2.2000, InfAuslR 2000, 254, 257; BVerwGE 87, 141, 146; BVerwG, Urt. v. 25.7.2000, BVerwGE 111, 334, 339 f.).

    Im Falle eines offenen Bürgerkrieges, in dem ein Staat im umkämpften Gebiet faktisch nunmehr die Rolle einer militärisch kämpfenden Bürgerkriegspartei einnimmt, kann politische Verfolgung gegeben sein, wenn die staatlichen Kräfte ihre militärischen Aktionen über die mit einer Bürgerkriegssituation zwangsläufig einhergehenden Beeinträchtigungen der Zivilbevölkerung hinaus auf die physische Vernichtung oder weitergehende schwerwiegende Beeinträchtigung von auf der Gegenseite stehenden oder ihr zugerechneten Personen richten (BVerfG, Beschl. v. 10.7.1989, BVerfGE 80, 315, 240).

    Eine inländische Fluchtalternative besteht, wenn der Betroffene in anderen Landesteilen vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfG, Beschl. v. 10.7.1989, BVerfGE 80, 315, 343 f.; BVerwG, Urt. v. 20.11.1990, BVerwGE 87, 141, 148 m.w.N.).

    Soweit es sich bei den ergriffenen Maßnahmen um vereinzelte Exzesstaten von Amtswaltern handelt, kann in Betracht kommen, dass diese dem Staat möglicherweise nicht zugerechnet werden können (BVerfG, Beschl. v. 10.7.1989, BVerfGE 80, 315, 352).

    Verfolgungen durch Dritte - seien sie gruppengerichtet oder als Einzelverfolgungen anzusehen - sind dem Staat zuzurechnen, wenn er nicht mit den ihm an sich zur Verfügung stehenden Kräften Schutz gewährt, wobei die Intensität dieses Schutzes dem Grad der Bedrängnis und der Schwere der Übergriffe entsprechen muss (BVerfG, Beschl. v. 10.7.1989, BVerfGE 80, 315, 335 f.).

    Ab 1987 kam es im Jaffna-Distrikt und der Ostprovinz zu verstärkten Auseinandersetzungen zwischen der LTTE und indischen Truppen, die aufgrund eines Abkommens in diesen Gebieten faktisch die Gebietsgewalt statt des srilankischen Staates ausübten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.7.1989, BVerfGE 80, 315, 317 ff.).

    Anhaltspunkte dafür, dass die srilankischen Truppen im Falle eines Scheiterns der Friedensverhandlungen und eines Wiederauflebens der gewaltsamen Auseinandersetzungen dazu übergehen könnten, ihre militärischen Aktionen über die mit einer Bürgerkriegssituation zwangsläufig einhergehenden Beeinträchtigungen der Zivilbevölkerung hinaus auf eine physische Vernichtung oder weitergehende schwerwiegende Beeinträchtigung der tamilischen Bevölkerung in den Kampfgebieten zu richten (vgl. zu diesem Maßstab BVerfG, Beschl. v. 10.7.1989, BVerfGE 80, 315, 340), bestehen nicht.

    Dabei liegt eine solche Gefährdung auch dann vor, wenn das wirtschaftliche Existenzminimum in Frage steht (BVerfG, Beschl. v. 10.7.1989, BVerfGE 80, 315, 343 f.; Urt. v. 20.11.1990, BVerfGE 87, 141, 148 f.; BVerwG, Urt. v. 15.5.1990, BVerwGE 85, 139, 147 f.).

  • BVerwG, 25.07.2000 - 9 C 28.99

    Terrorismusabwehr; Misshandlung in der Haft; Vermutung für politische Verfolgung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.07.2003 - A 1 B 115/00
    Der Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter nach Art. 16a Abs. 1 GG setzt grundsätzlich den Kausalzusammenhang Verfolgung - Flucht - Asyl voraus (BVerwG, Urt. v. 25.7.2000, BVerwGE 111, 334, 337).

    Geht es dabei um Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit, so stellt generell jede derartige nicht ganz unerhebliche Maßnahme staatlicher Stellen, die an asylerhebliche Merkmale, insbesondere die politische Überzeugung oder Betätigung eines Betroffenen anknüpft, politische Verfolgung dar, ohne dass es insoweit noch auf eine besondere Intensität oder Schwere des Eingriffs ankommt (BVerwG, Urt. v. 25.7.2000, BVerwGE 111, 334, 338).

    Dies kann auch die Möglichkeit einschließen, Unbeteiligte kurzfristig in Haft zu nehmen, um z.B. ihre Identität zu überprüfen (BVerfG, Beschl. v. 10.7.1989, BVerfGE 80, 315, 336 ff.; BVerfG, K-Beschl. v. 15.2.2000, InfAuslR 2000, 254, 257; BVerwGE 87, 141, 146; BVerwG, Urt. v. 25.7.2000, BVerwGE 111, 334, 339 f.).

    Wird Folter angewandt, gilt diese Vermutung in erhöhtem Maße (BVerwG, Urt. v. 25.7.2000, BVerwGE 111, 334, 341).

  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.07.2003 - A 1 B 115/00
    Ist der Schutzssuchende unverfolgt aus seinem Heimatland ausgereist, gilt der Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (BVerwG, Urt. v. 5.11.1991, BVerwGE 89, 162, 163 m.w.N.).

    Entscheidend ist, ob aus der Sicht eines besonnenen und vernünftig denkenden Menschen in der Lage des Betroffenen nach Abwägung aller bekannten Umstände eine Rückkehr in den Heimatstaat als unzumutbar erscheint (BVerwG, Urt. v. 5.11.1991, BVerwGE 89, 162, 169).

  • BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 170.95

    Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Asylbegehren von Kurden

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.07.2003 - A 1 B 115/00
    Dessen eigene politische Verfolgung kann sich auch aus Maßnahmen gegen Dritte ableiten, wenn diese wegen eines asylerheblichen Merkmals verfolgt werden, das der Flüchtling mit ihnen teilt, sofern er sich mit ihnen in einer nach Ort, Zeit und Wiederholungsträchtigkeit vergleichbaren Lage befindet (BVerfG, Beschl. v. 23.1.1991, BVerfGE 83, 216, 232; BVerwG, Urt. v. 30.4.1996, BVerwGE 101, 123, 124 f. m.w.N.).

    Über eine "theoretische" Möglichkeit, Opfer eines Übergriffs zu werden, hinaus ist erforderlich, dass objektive Anhaltspunkte einen Übergriff als nicht ganz entfernt und damit als durchaus "reale" Möglichkeit erscheinen lassen (BVerwG, Urt. v. 30.4.1996, BVerwGE 101, 123, 131).

  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 72.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.07.2003 - A 1 B 115/00
    Dies kann auch die Möglichkeit einschließen, Unbeteiligte kurzfristig in Haft zu nehmen, um z.B. ihre Identität zu überprüfen (BVerfG, Beschl. v. 10.7.1989, BVerfGE 80, 315, 336 ff.; BVerfG, K-Beschl. v. 15.2.2000, InfAuslR 2000, 254, 257; BVerwGE 87, 141, 146; BVerwG, Urt. v. 25.7.2000, BVerwGE 111, 334, 339 f.).

    Eine inländische Fluchtalternative besteht, wenn der Betroffene in anderen Landesteilen vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfG, Beschl. v. 10.7.1989, BVerfGE 80, 315, 343 f.; BVerwG, Urt. v. 20.11.1990, BVerwGE 87, 141, 148 m.w.N.).

  • BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91

    Streitwertfestsetzung im Asylverfahren

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.07.2003 - A 1 B 115/00
    Die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG sind mit denen für die Anerkennung als Asylberechtigter nach Art. 16 a Abs. 1 GG deckungsgleich, soweit es die Verfolgungshandlungen, das geschützte Rechtsgut und den politischen Charakter der Verfolgung betrifft (BVerwG, Urt. v. 18.2.1992, NVwZ 1992, 892).
  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89

    Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.07.2003 - A 1 B 115/00
    Dabei liegt eine solche Gefährdung auch dann vor, wenn das wirtschaftliche Existenzminimum in Frage steht (BVerfG, Beschl. v. 10.7.1989, BVerfGE 80, 315, 343 f.; Urt. v. 20.11.1990, BVerfGE 87, 141, 148 f.; BVerwG, Urt. v. 15.5.1990, BVerwGE 85, 139, 147 f.).
  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.07.2003 - A 1 B 115/00
    Hierzu gehört auch, dass er zu den in seine Sphäre fallenden Ereignissen eine Schilderung gibt, die geeignet ist, den behaupteten Anspruch auf Feststellung der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG lückenlos zu tragen (BVerwG, Beschl. v. 22.11.1983, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 152; Beschl. v. 26.10.1989, NVwZ-RR 1990, 379, 380).
  • BVerwG, 18.02.1997 - 9 C 9.96

    Prognosemaßstab - Herabgestufter Maßstab - Änderung der politischen Verhältnisse

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.07.2003 - A 1 B 115/00
    Lassen sich dagegen ernsthafte Bedenken nicht ausräumen, so wirken sie sich zugunsten des Flüchtlings aus (BVerwG, Urt. v. 18.2.1997, BVerwGE 104, 97, 99).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.1998 - A 16 S 60/97

    Sri Lanka: keine gruppengerichtete Verfolgung der Tamilen; inländische

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.07.2003 - A 1 B 115/00
    Zwangsmaßnahmen der LTTE sind jedoch dem srilankischen Staat nicht zuzurechnen (vgl. VGH Bad.-Württ, Urt. v. 20.3.1998 - A 16 S 60/97 u a. - m.w.N.).
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2001 - A 6 S 1888/00

    Sri Lanka: inländische Fluchtalternative für Tamilen

  • BVerfG, 10.08.2000 - 2 BvR 260/98

    Überspannung der Anforderungen an das Vorliegen politischer Verfolgung iSv GG Art

  • OVG Sachsen, 25.01.2000 - A 4 B 4114/97

    Sri Lanka, Tamilen, LTTE, Zwangsrekrutierung, Verdacht der Mitgliedschaft,

  • BVerfG, 15.02.2000 - 2 BvR 752/97

    Verletzung des Asylgrundrechts durch Verkennung der verfassungsrechtlichen

  • BVerfG, 03.07.1996 - 2 BvR 1957/94

    Verkennung der verfassungsrechtlichen Anforderungen an die fachgerichtliche

  • BVerfG, 20.05.1992 - 2 BvR 205/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen zur Feststellung mittelbarer poitischer

  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

  • BVerwG, 22.03.1994 - 9 C 443.93

    Völkerrecht - Bürgerkriegsflüchtling - Abschiebung - Politische Verfolgung

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

  • BVerfG, 09.01.1991 - 2 BvR 935/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Sachverhaltsermittlung imn

  • BVerwG, 06.09.2000 - 4 B 58.00

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage, ob es einen Rechtsmissbrauch darstellt, wenn

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

  • BVerwG, 27.05.1986 - 9 C 35.86

    Verbindung von Verfahren

  • OVG Sachsen, 23.08.2006 - A 1 B 58/06

    Afghanistan; Abschiebung; Gefahrenlage; Afghanistan; Abschiebungsschutz

    Entscheidend ist allein, ob für ihn eine konkrete, individuelle Gefahr für die in der Vorschrift genannten Rechtsgüter besteht und dass sie ihm landesweit mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht (so zu der gleichlautenden Vorgängervorschrift des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG: BVerwG, Urt. v. 29.3.1996, DVBl. 1996, 1257; SächsOVG, Urt. v. 3.7.2003 - A 1 B 115/00 -, UA S. 28).

    Eine solche Gefahrenlage setzt voraus, dass die Angehörigen der Bevölkerungsgruppe in dem Zielstaat der konkreten Gefahr ausgesetzt sind, umgebracht zu werden oder schlechthin keine Existenzgrundlage zu finden (vgl. wiederum zur Vorgängervorschrift des § 53 Abs. 6 AuslG: BVerwG, Urt. v. 17.10.1995, BVerwGE 99, 324 [328]; Urt. v. 29.3.1996, aaO; SächsOVG, Urt. v. 3.7.2003, aaO), sie bei einer Rückkehr also gewissermaßen sehenden Auges "in den Tod geschickt" oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würden.

  • VG Karlsruhe, 23.01.2008 - A 11 K 521/06

    Asylrecht: Extreme Gefahr aufgrund der allgemeinen Versorgungslage in Afghanistan

    Entscheidend ist allein, ob für ihn eine konkrete, individuelle Gefahr für die in der Vorschrift genannten Rechtsgüter besteht und dass sie ihm landesweit mit hoher Wahrscheinlichkeit droht (so zu der gleichlautenden Vorgängervorschrift des § 53 Abs. 6 S. 1 AuslG: BVerwG, Urt. v. 29.03.1996, DVBl. 1996, 1257; vgl. BVerwG, Urt. v. 12.07.2001 - 1 C 2.01 -, Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 50; OVG Sachsen, Urt. v. 03.07.2003 - A 1 B 115/00 -, UA S. 28).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2005 - 21 A 1117/03

    Sri Lanka, Tamilen, Gruppenverfolgung, Verfolgungsdichte, Situation bei Rückkehr,

    Andererseits stellt sich die Lage nach Einschätzung des Senats nach wie vor nicht so dar, dass mit der gebotenen Prognosesicherheit in Sri Lanka insgesamt oder in irgendeinem Teilbereich für alle Rückkehrer von einer hinreichenden Sicherheit vor politischer Verfolgung auszugehen ist (a.A. OVG Sachsen, Urteil vom 3. Juli 2003 - A 1 B 115/00 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2006 - 21 A 3940/04

    Anerkennung eines srilankischen Staatsangehörigen tamilischer Volkszugehörigkeit

    Andererseits stellt sich die Lage nach Einschätzung des Senats nach wie vor nicht so dar, dass mit der gebotenen Prognosesicherheit in Sri Lanka insgesamt oder in irgendeinem Teilbereich für alle Rückkehrer von einer hinreichenden Sicherheit vor politischer Verfolgung auszugehen ist (a.A. OVG Sachsen, Urteil vom 3. Juli 2003 - A 1 B 115/00 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2004 - 21 A 580/99

    Sri Lanka, Tamilen, LTTE, Verdacht der Mitgliedschaft, Festnahme, Verhöre,

    Andererseits stellt sich die Lage nach Einschätzung des Senats nach wie vor nicht so dar, dass mit der gebotenen Prognosesicherheit in Sri Lanka insgesamt oder in irgendeinem Teilbereich für alle Rückkehrer von einer hinreichenden Sicherheit vor politischer Verfolgung auszugehen ist (a.A. (hinreichende Verfolgungssicherheit für Tamilen) OVG Sachsen, Urteil vom 3. Juli 2003 - A 1 B 115/00 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2003 - 21 A 636/01

    Sri Lanka, Tamilen, Familienangehörige, Bruder, LTTE, Mitglieder, Festnahme,

    Dies rechtfertigt auch für den gegenwärtigen Zeitpunkt die Bewertung, dass weder die tamilischen Volkzugehörigen insgesamt noch eine relevante Untergruppe in Sri Lanka mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit von politischer Verfolgung bedroht sind; andererseits stellt sich die Lage nach Einschätzung des Senats auch gegenwärtig (noch) nicht so dar, dass mit der gebotenen Prognosesicherheit in Sri Lanka insgesamt oder in einem Teilbereich für alle Rückkehrer von einer hinreichenden Sicherheit vor politischer Verfolgung auszugehen ist (a.A. (hinreichende Verfolgungssicherheit für Tamilen) OVG Sachsen, Urteil vom 3. Juli 2003 - A 1 B 115/00 -):.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2003 - 21 A 259/01

    Sri Lanka, Tamilen, LTTE, Mitglieder, Waffendiebstahl, Festnahme, Verhöre,

    Dies rechtfertigt auch für den gegenwärtigen Zeitpunkt die Bewertung, dass weder die tamilischen Volkzugehörigen insgesamt noch eine relevante Untergruppe in Sri Lanka mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit von politischer Verfolgung bedroht sind; andererseits stellt sich die Lage nach Einschätzung des Senats auch gegenwärtig (noch) nicht so dar, dass mit der gebotenen Prognosesicherheit in Sri Lanka insgesamt oder in einem Teilbereich für alle Rückkehrer von einer hinreichenden Sicherheit vor politischer Verfolgung auszugehen ist (a.A. (hinreichende Verfolgungssicherheit für Tamilen) OVG Sachsen, Urteil vom 3. Juli 2003 - A 1 B 115/00 -):.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2006 - 21 A 4798/03
    Andererseits stellt sich die Lage nach Einschätzung des Senats nach wie vor nicht so dar, dass mit der gebotenen Prognosesicherheit in Sri Lanka insgesamt oder in irgendeinem Teilbereich für alle Rückkehrer von einer hinreichenden Sicherheit vor politischer Verfolgung auszugehen ist (a.A. OVG Sachsen, Urteil vom 3. Juli 2003 - A 1 B 115/00 -).
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