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   OVG Sachsen, 03.07.2012 - 4 B 808/06   

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OVG Sachsen, 03.07.2012 - 4 B 808/06 (https://dejure.org/2012,26234)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03.07.2012 - 4 B 808/06 (https://dejure.org/2012,26234)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03. Juli 2012 - 4 B 808/06 (https://dejure.org/2012,26234)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    BImschG § 67 Abs. 9 S. 3; BauGB § 35 Abs. 1, § 35 Abs. 3; SächsBO § 75; LuftVG § 12; LuftVG DDR § 37; ROG § 7 Abs. 7; SächsLPlG 2002 § 6 Abs. 3, § 6 Abs. 5

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beifügung prüffähiger Unterlagen zu den Immissionen der Anlagen als Voraussetzung für einen Antrag auf Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Bauvorbescheides für Windenergieanlagen; Angemessenheit eines Kartenmaßstabs von 1:100 000 im Spannungsfeld zwischen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beifügung prüffähiger Unterlagen zu den Immissionen der Anlagen als Voraussetzung für einen Antrag auf Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Bauvorbescheides für Windenergieanlagen; Angemessenheit eines Kartenmaßstabs von 1:100 000 im Spannungsfeld zwischen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Imissionsschutz-Prüfung im Vorbescheidsverfahren nötig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • maslaton.de (Entscheidungsanmerkung)

    Kritikwürdiges Urteil des OVG Bautzen zum Regionalplan Oberlausitz-Niederschlesien

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 981
  • BauR 2012, 1904
  • BauR 2013, 507
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (20)

  • OVG Sachsen, 25.10.2006 - 1 D 3/03

    Regionalplan, Teilfortschreibung, Bekanntmachungsfehler, Anhörung, Dienstsiegel,

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.07.2012 - 4 B 808/06
    Hierfür spreche auch der Umstand, dass der Senat einen Normenkontrollantrag gegen diesen Plan in der Fassung seiner Teilfortschreibung für das Kapitel II. 4.4.7 "Bereiche zur Sicherung der Nutzung von Windenergie unter Anwendung des Planvorbehalts" mit Urteil vom 25. Oktober 2006 - 1 D 3/03 - zurückgewiesen habe.8 Zur Begründung der Berufung hat der Landkreis Löbau-Zittau ausgeführt: Seine Verpflichtung zur Erteilung eines Vorbescheides sei schon zu unbestimmt, da eine Vielzahl von unterschiedlichen Vorfragen Gegenstand eines Vorbescheidsantrages sein könnte.

    61 II. 1.1 Die Rechtmäßigkeit des Regionalplanes des Beigeladenen zu 2 in der Fassung seiner vorgenannten Teilfortschreibung war Gegenstand des antragsabweisenden Normenkontrollurteils des 1. Senats vom 25. Oktober 2006 - 1 D 3/03 -.

    70 Letzteres ist hier nicht der Fall, da nach den zutreffenden Ausführungen des 1. Senat in seinem Normenkontrollurteil vom 25. Oktober 2006 (a. a. O.) die Überzeugung berechtigt ist, dass - schon - die beschlossene Teilfortschreibung, ohne Berücksichtigung der von der Klägerin als noch mit einzubeziehen geltend gemachten Flächen, substanzieller Raum Windenergienutzung geschaffen worden ist.

    Mit anderen Worten, die mit der Teilfortschreibung beschlossene Planung würde von der Teilunwirksamkeit unberührt bleiben, welche für sich genommen insbesondere aus den Gründen des Normenkontrollurteils vom 25. Oktober 2006 - 1 D 3/03 - eine sinnvolle Ordnung des Plangebietes darstellt.

    Das Konzept des Regionalen Planungsverbandes ist ausweislich der überzeugenden Normenkontrollentscheidung vom 25. Oktober 2006 (a. a. O.) nicht zu beanstanden.

  • VG Dresden, 10.04.2003 - 7 K 1112/01
    Auszug aus OVG Sachsen, 03.07.2012 - 4 B 808/06
    Ausfertigung Az.: 4 B 808/06 verkündet am: 03.07.2012 7 K 1112/01 gez.

    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 10. April 2003 - 7 K 1112/01 - geändert und die Klage abgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 10. April 2003 - 7 K 1112/01 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 10. April 2003 - 7 K 1112/01 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.07.2012 - 4 B 808/06
    Er ist lediglich gehindert, offenkundig ungeeignete Standorte auszuweisen (BVerwG, Urt. v. 17.12.2002, BVerwGE 117, 287).

    Der Antragsgegner weist zu Recht darauf hin, dass er im Rahmen des Planungsvorbehalts baurechtlich privilegierte Vorhaben steuern und dabei auch das nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB geschützte Nutzungsinteresse von Windkraftanlagenbetreibern gegenüber anderen Abwägungsbelangen zurückstellen darf (BVerwG, Urt. v. 17.12.2002, BVerwGE 117, 287 = UPR 2003, 188 = RdNr. 27 f. bei juris).

    Zwar ist das Vorliegen einer objektiv gegebenen Befreiungslage berücksichtigungsfähig und rechtfertigt einen Raumordnungsplan, der an sich den Festsetzungen eines Landschaftsschutzgebietes widerspricht (BVerwG, Urt. v. 17.12.2002, aaO).

  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 CN 1.02

    Teilnichtigkeit; Abschnittsbildung; reformatio in peius; "bedingter"

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.07.2012 - 4 B 808/06
    Mängel einzelner Festsetzungen führen mit anderen Worten dann nicht zur Gesamtunwirksamkeit, wenn - erstens - die verbleibenden Regelungen und Festsetzungen, für sich betrachtet, noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung bewirken können und wenn - zweitens - die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch eine Satzung dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (BVerwG, Urt. v. 19. September 2002 - 4 CN 1.02 - BVerwGE 117, 58 Rn. 12 bei juris m. w. N.).

    Beschränkt sich die geltend gemachte Rechtsverletzung auf einen räumlichen Teil des Plangebiets oder auf bestimmte Festsetzungen im Bebauungsplan, ist mithin zu prüfen, ob eine Feststellung der Nichtigkeit gerade dieses Teils dem (hypothetischen) Willen der Gemeinde am besten entspricht (BVerwG, Urt. v. 19. September 2002, a. a. O., Rn. 13 bei juris).

  • OVG Saarland, 21.02.2008 - 2 R 11/06

    Zulässigkeit von Windkraftanlagen im Außenbereich

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.07.2012 - 4 B 808/06
    Anders als in der von der Klägerin angeführten Entscheidung des OVG Saarland (Urt. v. 17. Januar 2008 - 2 R 11/06 - , UA S. 20) wurden hier auch keine Auszüge aus einem Prognosegutachten zu einer vergleichbaren Windenergieanlage vorgelegt, denen zufolge die Annahme gerechtfertigt erschien, dass bei den gegebenen Abständen zur nächstgelegenen Wohnbebauung die zulässigen Immissionsrichtwerte und die Grenzwerte nach der Schattenwurfrichtlinie eingehalten würden, wenn die abschließende Vermessung der Anlage nach deren Ausführung vergleichbare Werte ergebe.

    Für diesen Zeitpunkt schätzt der Senat die Herstellungskosten der streitgegenständlichen Windenergieanlagen auf jeweils 1.000.000,- EUR (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 17. Januar 2008 - 2 R 11/06 - für eine vergleichbar große Windenergieanlage).

  • OVG Sachsen, 09.08.2007 - 1 B 553/02

    Windenergieanlage; Regionalplan; Vorbescheid; Bescheidungsfähigkeit;

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.07.2012 - 4 B 808/06
    Hierzu verweist er auf eine Entscheidung des 1. Senats vom 9. August 2007 - 1 B 553/02 - die einen nahezu identischen Fall betreffe und zur Unzulässigkeit des Vorbescheidsantrages komme.

    Hierzu teilt er die Ausführungen des 1. Senats in seinem Urteil vom 9. August 2007 - 1 B 553/02 -.

  • OVG Sachsen, 07.04.2005 - 1 D 2/03

    Abwägung, Ausschlusskriterien, Eignungsgebiet, Landesplanung, Parzellenschärfe,

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.07.2012 - 4 B 808/06
    In der Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts ist ein solcher Maßstab bisher unbeanstandet geblieben (NK- Urt. vom 7. April 2005 - 1 D 2/03, SächsVBl. 2005, 225).

    Es ist deshalb allgemein anerkannt, dass die Ausweisung von Vorrang- und Eignungsgebieten hinreichend konkret, aber nicht "parzellenscharf" sein müssen (SächsOVG, NK-Urt. v. 7. April 2005, a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 01.07.2011 - 1 C 25/08

    Wiksamkeit der Ersten Gesamtfortschreibung des Regionalplans Südwestsachsen;

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.07.2012 - 4 B 808/06
    36 Unter Bezugnahme auf die Ausführungen des 1. Senats in seinem Normenkontrollurteil vom 1. Juli 2011 - 1 C 25/08 - führt sie aus, dass die Erste Gesamtfortschreibung den dort aufgestellten Anforderungen nicht genüge.

    In seinem Normenkontrollurteil vom 1. Juli 2011 - 1 C 25/08 - hat der 1. Senat ausgeführt, dass er "den Maßstab von 1: 100.000 gegenüber den in der Regionalplanung ebenfalls gebräuchlichen Maßstäben von 1:50.000 bis 1: 25.000 (so ausdrücklich Rojahn, a. a. O., S. 659) unter dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgrundsatz gerade bei sehr kleinen Konzentrationsflächen zumindest nicht für vorzugswürdig hält" (Rn. 63 bei juris).

  • BVerwG, 24.10.1990 - 4 NB 29.90

    Normenkollision zwischen landesrechtlichen Vorschriften - Bebauungsplan und

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.07.2012 - 4 B 808/06
    Die Fortgeltung der früheren Fassung für den Fall der Unwirksamkeit der nachfolgenden Fassung entspricht zudem den allgemeinen verwaltungsprozessualen und planungsrechtlichen Grundsätzen (BVerwG, Beschl. v. 24. Oktober 1990, NVwZ 1991, 1074; OVG Berlin- Brandenburg, Beschl. v. 26. Januar 2010 - OVG 10 A 4.07 -, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.07.2012 - 4 B 808/06
    Umgekehrt ist eine Gesamtunwirksamkeit dann festzustellen, wenn eine einzelne nichtige Festsetzung mit dem gesamten Bebauungsplan in einem untrennbaren Zusammenhang steht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. August 1991 - BVerwG 4 NB 3.91 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 59 = NVwZ 1992, 567).
  • BVerwG, 26.03.1998 - 4 B 32.98

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Überprüfung der Entscheidung

  • BVerwG, 26.03.2009 - 4 C 21.07

    Bebauungsplan; Änderung; Mischgebiet; Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2010 - 10 A 4.07

    Normenkontrolle; schriftliche Entscheidung; Grundstück außerhalb des Plangebiets;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2006 - 3 L 91/00

    Windkraftanlage, Abstandfläche, Bauvorbescheid

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2006 - 7 A 3414/04

    Windenergieanlagen: Überplanung einer Konzentrationszone

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2008 - 10 A 1060/06

    Anspruch auf Erteilung eines Vorbescheids zur Errichtung einer Windkraftanlage;

  • OVG Sachsen, 20.06.2007 - 1 B 14/07

    Erteilung eines Bauvorbescheides

  • VGH Bayern, 02.07.2004 - 1 B 02.1006

    Verwaltungsverfahrensrecht: Widerruf eines durch Abhilfebescheid aufgehobenen

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1998 - 5 S 2147/98

    Einvernehmen der Gemeinde - Auslösung der Einvernehmensfiktion nur bei

  • VGH Hessen, 17.03.2011 - 4 C 883/10

    Regionalplan - Vorranggebiete für Windenergienutzung

  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2013 - 3 S 3356/11

    Normenkontrollverfahren gegen die Teilfortschreibung eines Regionalplans zum

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (Urt. v. 3.7.2012 - 4 B 808/06 - BauR 2012, 1904 m.w.N.) hält der Senat in diesem Spannungsfeld zwischen rechtsstaatlichem Bestimmtheitsgebot und gebotener regionalplanerischer Zurückhaltung den hier verwendeten Maßstab von 1:50.000 und die hier erfolgte Darstellung der Vorranggebiete für noch ausreichend bestimmbar (vgl. auch Füßer, Steuerung durch Raumplanung und ihre Grenzen, SächsVBl. 2013, 1, 8).

    Solange eine Konkretisierung des Flächenumgriffs der Vorranggebiete durch die Bauleitplanung der Antragstellerin nicht erfolgt ist, dürfte das zur Folge haben, dass sich ein Grundstückseigentümer in einem Genehmigungsverfahren auf die denkbaren äußeren Grenzen des Gebietes berufen kann (vgl. nochmals OVG Sachsen, Urt. v. 3.7.2012, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 12.12.2012 - 12 KN 311/10

    Vorliegen einer Ermächtigungsgrundlage für die zielförmige Festlegung von

    Im Rahmen - wie hier - einer Planung ist Prüfungsmaßstab vielmehr, ob vorgesehene Flächen für einen bestimmten Zweck schlechthin ungeeignet sind (zu alledem OVG Sachsen, Urt. v. 3.7.2012 - 4 B 808/06 -, juris Rdn. 97 m.w.N.; OVG NRW, Urt. v. 4.7.2012 - 10 D 47.10.NE -, NWVBl 2012, 473, juris Rdn. 49 f.).
  • OVG Sachsen, 25.03.2014 - 1 C 4/11

    Regionalplan, Konzentrationsflächenplanung, Windenergienutzung, Windkraftanlage,

    30 Der 4. Senat des erkennenden Gerichts hat in seinem vom Antragsgegner zitierten Urteil vom 3. Juli 2012 (- 4 B 808/06 -, Leitsatz 2 und Rn. 109, juris) einen Maßstab von 1: 100.000 im Spannungsfeld zwischen rechtsstaatlichem Bestimmtheitsgebot und rechtlich gebotener regionalplanerischer Zurückhaltung als "noch angemessen" bezeichnet.

    Die vom 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts im Urteil vom 3. Juli 2012 (a. a. O.) angesprochene Rechtsfrage, ob eine regionalplanerische Konzentrationsflächenplanung (§ 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB) aus kompetenzrechtlichen Gründen so ausgestaltet sein muss, dass der Bauleitplanung Konkretisierungs- und Ausformungsspielräume verbleiben (Stichwort: "gebotene raumplanerische Zurückhaltung"), ist deshalb für das vorliegende Verfahren nicht entscheidungserheblich.

  • OVG Niedersachsen, 14.05.2014 - 12 KN 244/12

    Anforderungen an die Differenzierung zwischen harten und weichen Tabuzonen im

    Auch deshalb vermag der Senat eine Teilbarkeit dieser Wirkung, die es erlaubte, die Unwirksamkeitsfeststellung auf einzelne Ausschlussflächen zu begrenzen, nicht zu erkennen (möglicherweise anderer Ansicht Sächs. OVG, Urt. v. 3.7.2012 - 4 B 808/06 -, BauR 2012, 1904, juris, Rdn. 112 ff. für den Fall einer zu Unrecht unterbliebenen Einbeziehung weiterer Flächen in einem RROP).
  • OVG Sachsen, 22.09.2016 - 1 C 35/13

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Sondergebiet; Windenergienutzung; Regionalplan;

    Auf die Frage, welche Anforderungen an die Detailgenauigkeit von zeichnerischen Darstellungen zur regionalplanerischen Ausweisung von Konzentrationsflächen für die Windenergienutzung im Einzelnen zu stellen sind (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 25. März 2014 - 1 C 4/11 -, juris Rn. 42; Urt. v. 3. Juli 2012 - 4 B 808/06 -, juris Rn. 108; Gatz, Windenergieanlagen in der Verwaltungspraxis, 2. Aufl., Rn. 726), kommt es insoweit nicht an.
  • OVG Sachsen, 20.07.2021 - 1 A 1040/19

    Vorbescheid; Verlängerung; Auslegung denkmalschutzrechtlicher Zustimmung

    Ohnehin war die Bezeichnung des Vorbescheids als "Baugenehmigung" insoweit nicht unzutreffend, da der Vorbescheid als vorweggenommener Teil der Baugenehmigung gilt (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. März 1989 - 4 C 14.85 -, juris Rn. 9; Senatsurt. v. 3. Juli 2012 - 4 B 808/06 -, juris Rn. 52).
  • VGH Bayern, 07.06.2022 - 9 ZB 20.2851

    Vorbescheid für Baugrundstück am Ortsrand

    Bei pauschalen Anträgen ohne klare Fragestellung bzw. entsprechenden Ungenauigkeiten der Antragsformulierung kann sich nach dem Empfängerhorizont (vgl. § 133 BGB) und den Umständen des Einzelfalls durch Auslegung ergeben, dass es dem Bauherrn um die Antwort auf die Frage nach der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens geht (vgl. BayVGH, U.v. 21.10.2020 - 15 B 19.1591 - juris Rn. 27; B.v. 11.1.2011 - 15 ZB 08.1565 - juris Rn. 14; U.v. 24.3.2005 - 26 B 03.1776 - juris; U.v. 2.7.2004 - 1 B 02.1006 - juris Rn. 27; SächsOVG, U.v. 3.7.2012 - 4 B 808/06 - juris Rn. 55; Michl in Spannowsky/Manssen, BeckOK Bauordnungsrecht Bayern, Stand April 2021, Art. 71 BayBO, Rn. 23).
  • VG Leipzig, 23.05.2018 - 1 K 1093/15
    aa) Die Zulässigkeit der Festsetzung von Siedlungsabständen ist in der Rechtsprechung geklärt (vgl. u. a. BVerwG, Urt. v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 - SächsOVG, Urt. v. 3.7.2012 - 4 B 808/06 -, Urt. v. 10.11.2011 - 1 C 17/09; Urt. v. 7.4.2005 - 1 D 2/03 - OVG Lüneburg, Urt. v. 14.5.2014 - 12 KW 244/12 - juris).
  • VG München, 24.07.2019 - M 9 K 18.3101

    Unbegründete Klage auf Erteilung eines Bauvorbescheides wegen fehlender Standort-

    Der Vorbescheidsantrag ist deshalb unzulässig bzw. nicht bescheidungsfähig (statt aller BayVGH, B.v. 2.12.2010 - 15 ZB 08.1428; U.v. 22.5.2006 - 1 B 04.3531), die Klage bereits aus diesem Grund - richtigerweise als unbegründet (vgl. BayVGH, U.v. 22.5.2006, a. a. O.; a. A. SächsOVG, U.v. 3.7.2012 - 4 B 808/06 - juris) - abzuweisen (vgl. generell BayVGH, B.v. 2.12.2010 - 15 ZB 08.1428 - juris; U.v. 10.12.2007 - 1 BV 04.843 - juris, auch OVG NW, B.v. 6.10.2014 - 2 A 434/13 - juris).
  • VG Regensburg, 13.04.2023 - RO 7 K 20.301

    Klageänderung, Eigentümerwechsel, Klage auf Erteilung eines baurechtlichen

    Bei pauschalen Anträgen ohne klare Fragestellung kann sich nach dem Empfängerhorizont (vgl. § 133 BGB) und den Umständen des Einzelfalls durch Auslegung ergeben, dass es dem Bauherrn um die Antwort auf die Frage nach der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens geht (vgl. BayVGH, U.v. 21.10.2020 - 15 B 19.1591 - juris Rn. 27; B.v. 11.1.2011 - 15 ZB 08.1565 - juris Rn. 14; U.v. 24.3.2005 - 26 B 03.1776 - juris; U.v. 2.7.2004 - 1 B 02.1006 - juris Rn. 27; SächsOVG, U.v. 3.7.2012 - 4 B 808/06 - juris Rn. 55; BeckOK BauordnungsR Bayern/Michl, 24. Ed. 1.12.2022, BayBO Art. 71 Rn. 23).
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