Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 04.01.2016 - 1 A 95/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,5428
OVG Sachsen, 04.01.2016 - 1 A 95/15 (https://dejure.org/2016,5428)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 04.01.2016 - 1 A 95/15 (https://dejure.org/2016,5428)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 04. Januar 2016 - 1 A 95/15 (https://dejure.org/2016,5428)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,5428) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsDSchG § 12, § 8, § 2
    Denkmal, Außendämmung, Dämmmaßnahmen, Genehmigungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Sachsen, 12.06.1997 - 1 S 344/95

    Kulturdenkmal; Anforderungen; Öffentliches Erhaltungsinteresse; Begründung

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.01.2016 - 1 A 95/15
    Eine Verpflichtungsklage zur Feststellung einer fehlenden Denkmaleigenschaft des Gebäudes hat die Klägerin auch nicht sinngemäß erhoben (vgl. Senatsbeschl. v. 16. März 2015 - 1 A 727/13 - juris Rn. 10, m. w. N.).10 Im Übrigen stehen Ein- bzw. Umbauten der Annahme der Denkmalwürdigkeit (§ 2 Abs. 1 SächsDSchG) nur entgegen, wenn dadurch der Aussagewert und damit die Identität des Kulturdenkmals verloren gegangen ist (SächsOVG, Urt. v. 12. Juni 1997, SächsVBl. 1998, 12).
  • OVG Sachsen, 10.06.2010 - 1 B 818/06

    Denkmal, Erhalt, Zumutbarkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.01.2016 - 1 A 95/15
    Die Darlegungs- und Beweislast für die Unzumutbarkeit der Denkmalserhaltung, die durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt wird, liegt beim Eigentümer oder Besitzer, da er sich auf einen seine Rechtsposition erweiternden Ausnahmetatbestand beruft und ihn nach § 8 Abs. 1 SächsDSchG grundsätzlich die Pflicht trifft, das Denkmal zu erhalten (vgl. SächsOVG, Urt. v. 10. Juni 2010, SächsVBl. 2011, 29, 32 f.; Urt. v. 24. September 2015 - 1 A 467/13 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.01.2016 - 1 A 95/15
    Wegen des sozialen Bezugs und des hohen Ranges, der dem Denkmalschutz zukommt, muss auch der Eigentümer und Besitzer denkmalgeschützter Baulichkeiten hinnehmen, dass ihm eine rentablere oder energetisch effizientere Nutzung verwehrt werden kann, wenn die Belange des Denkmalschutzes im Einzelfall stärker wiegen als die finanziellen oder sonstigen Interessen und Belange, die er selbst geltend machen kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 2. März 1999, BVerfGE 100, 226; NdsOVG, Urteil vom 3. Mai 2006, BauR 2006, 304).
  • OVG Sachsen, 16.03.2015 - 1 A 727/13

    Kulturdenkmal, Abrissgenehmigung, zumutbare Gebäudeerhaltung, objektbezogene

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.01.2016 - 1 A 95/15
    Eine Verpflichtungsklage zur Feststellung einer fehlenden Denkmaleigenschaft des Gebäudes hat die Klägerin auch nicht sinngemäß erhoben (vgl. Senatsbeschl. v. 16. März 2015 - 1 A 727/13 - juris Rn. 10, m. w. N.).10 Im Übrigen stehen Ein- bzw. Umbauten der Annahme der Denkmalwürdigkeit (§ 2 Abs. 1 SächsDSchG) nur entgegen, wenn dadurch der Aussagewert und damit die Identität des Kulturdenkmals verloren gegangen ist (SächsOVG, Urt. v. 12. Juni 1997, SächsVBl. 1998, 12).
  • OVG Sachsen, 20.05.2010 - 5 A 110/09

    Ernsthafte Zweifel, Sachverhaltsaufklärung, Abschnittsbildung, Straßenausbau

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.01.2016 - 1 A 95/15
    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der vorherigen Tatsacheninstanz, vor allem das unterlassene Stellen von Beweisanträgen, zu kompensieren (st. Rspr., u. a. BVerwG, Beschl. v. 24. April 2013 - 5 B 74.12 -, juris Rn. 6; SächsOVG, Beschl. v. 20. Mai 2010 - 5 A 110/09 -, juris Rn. 4).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.01.2016 - 1 A 95/15
    Die Klägerin hat weder einen tragenden Rechtssatz noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage gestellt, dass der Ausgang eines Berufungsverfahrens als ungewiss erscheint (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 -, juris Rn. 17).
  • OVG Sachsen, 24.09.2015 - 1 A 467/13

    Kulturdenkmal; Abbruchgenehmigung; Erhaltungspflicht; Leistungsfähigkeit;

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.01.2016 - 1 A 95/15
    Die Darlegungs- und Beweislast für die Unzumutbarkeit der Denkmalserhaltung, die durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt wird, liegt beim Eigentümer oder Besitzer, da er sich auf einen seine Rechtsposition erweiternden Ausnahmetatbestand beruft und ihn nach § 8 Abs. 1 SächsDSchG grundsätzlich die Pflicht trifft, das Denkmal zu erhalten (vgl. SächsOVG, Urt. v. 10. Juni 2010, SächsVBl. 2011, 29, 32 f.; Urt. v. 24. September 2015 - 1 A 467/13 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 31.03.2008 - 9 B 55.07

    Anforderungen an die schlüssige Bezeichnung einer Verletzung des rechtlichen

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.01.2016 - 1 A 95/15
    Daran fehlt es, wenn die anwaltlich vertretene Klägerin im Termin zur mündlichen Verhandlung in Kenntnis des Verfahrensfehlers bzw. obwohl ihr der Mangel bekannt sein musste zur Sache verhandelt und auf diese Weise die Möglichkeit, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, versäumt hat (BVerwG, Beschl. v. 31. März 2008 - 9 B 55.07 -, juris Rn. 4).16 Auch die sinngemäß geltend gemachte Verletzung der Amtsaufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) ist nicht ausreichend dargetan.
  • BVerwG, 24.04.2013 - 5 B 74.12

    Vorliegen eines Entsendeverhältnisses i.R.e. Antrags einer Auslandseinbürgerung

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.01.2016 - 1 A 95/15
    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der vorherigen Tatsacheninstanz, vor allem das unterlassene Stellen von Beweisanträgen, zu kompensieren (st. Rspr., u. a. BVerwG, Beschl. v. 24. April 2013 - 5 B 74.12 -, juris Rn. 6; SächsOVG, Beschl. v. 20. Mai 2010 - 5 A 110/09 -, juris Rn. 4).
  • VG Dresden, 26.09.2017 - 7 K 2270/15

    Eigentümer muss abgerissene denkmalgeschützte Villa in Dresden-Blasewitz nicht

    Wegen des sozialen Bezugs und des hohen Ranges, der dem Denkmalschutz zukommt, muss der Eigentümer denkmalgeschützter Baulichkeiten es zwar hinnehmen, dass ihm eine rentablere Nutzung verwehrt werden kann, wenn die Belange des Denkmalschutzes im Einzelfall stärker wiegen als die finanziellen oder sonstigen Interessen und Belange, die er selbst geltend machen kann (SächsOVG, Beschl. v. 4. Januar 2016 - 1 A 95/15 - juris Rn. 12 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht