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   OVG Sachsen, 04.01.2018 - 5 E 81/16   

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https://dejure.org/2018,1280
OVG Sachsen, 04.01.2018 - 5 E 81/16 (https://dejure.org/2018,1280)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 04.01.2018 - 5 E 81/16 (https://dejure.org/2018,1280)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 04. Januar 2018 - 5 E 81/16 (https://dejure.org/2018,1280)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    RVG § 8 Abs. 1, RVG § 15 Abs. 5
    Gebührenanspruch; Ruhen des Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 08.12.2014 - 15 M 14.2529

    Mangels "Erledigung des Auftrags" im Sinne von § 15 Abs. 5 Satz 2 RVG entsteht

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.01.2018 - 5 E 81/16
    Die Bestimmung setzt demnach voraus, dass der frühere Auftrag erledigt ist und dem Rechtsanwalt nach der Erledigung ein weiterer Auftrag erteilt worden ist (vgl. BGH, Beschl. v. 30. Juni 2006 - VII ZB 69/05 -, juris Rn. 5, und Beschl. v. 11. August 2010 - XII ZB 60/08 -, juris Rn. 26, sowie BayVGH, Beschl. v. 8. Dezember 2014 - 15 M 14.2529 -, juris Rn. 9 ff.).

    Ein neuer Auftrag ist nicht erforderlich, der Prozessbevollmächtigte bleibt weiterhin beauftragt (vgl. BGH, Beschl. v. 11. August 2010 -, a. a. O., juris Rn. 14 und 26 und BayVGH, Beschl. v. 8. Dezember 2014, a. a. O., juris Rn. 9).

    Aus dieser Vorschrift wird vielmehr deutlich, dass der Gesetzgeber das Ruhen des Verfahrens über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten gerade nicht als Erledigung des Auftrags angesehen, sondern lediglich im Hinblick auf die Fälligkeit der Vergütung einer Auftragserledigung gleichgestellt hat (vgl. BayVGH, Beschl. v. 8. Dezember 2014, a. a. O., juris Rn. 10).

    Dies rechtfertigt aber nicht den Schluss, der Gesetzgeber habe - entgegen dem Wortlaut des § 15 Abs. 5 Satz 2 RVG - einen erneuten Gebührenanspruch nicht nur bei Erledigung des Auftrags, sondern auch bei Vorliegen anderer die Fälligkeit der Vergütung auslösender Tatbestände entstehen lassen wollen, zumal es sich bei der Regelung um eine eng auszulegende Ausnahmevorschrift handelt (vgl. BayVGH, Beschl. v. 8. Dezember 2014, a. a. O., juris Rn. 11).

  • VG Köln, 23.02.2016 - 2 K 2188/15
    Auszug aus OVG Sachsen, 04.01.2018 - 5 E 81/16
    beglaubigte Abschrift Az.: 5 E 81/16 2 O 22/16 zu 2 K 2188/15.

    Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 30. Juni 2016 - 2 O 22/16 (zu 2 K 2188/15) - geändert.

    Nach Aufruf durch den Beklagten wurde das Verfahren unter dem Aktenzeichen 2 K 2188/15 fortgeführt und nach Zurücknahme der Klage eingestellt.

  • VG Dresden, 30.06.2016 - 2 O 22/16
    Auszug aus OVG Sachsen, 04.01.2018 - 5 E 81/16
    beglaubigte Abschrift Az.: 5 E 81/16 2 O 22/16 zu 2 K 2188/15.

    Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 30. Juni 2016 - 2 O 22/16 (zu 2 K 2188/15) - geändert.

  • BGH, 11.08.2010 - XII ZB 60/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Gebührenanspruch bei Anfechtung eines Prozessvergleichs

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.01.2018 - 5 E 81/16
    Die Bestimmung setzt demnach voraus, dass der frühere Auftrag erledigt ist und dem Rechtsanwalt nach der Erledigung ein weiterer Auftrag erteilt worden ist (vgl. BGH, Beschl. v. 30. Juni 2006 - VII ZB 69/05 -, juris Rn. 5, und Beschl. v. 11. August 2010 - XII ZB 60/08 -, juris Rn. 26, sowie BayVGH, Beschl. v. 8. Dezember 2014 - 15 M 14.2529 -, juris Rn. 9 ff.).

    Ein neuer Auftrag ist nicht erforderlich, der Prozessbevollmächtigte bleibt weiterhin beauftragt (vgl. BGH, Beschl. v. 11. August 2010 -, a. a. O., juris Rn. 14 und 26 und BayVGH, Beschl. v. 8. Dezember 2014, a. a. O., juris Rn. 9).

  • OVG Sachsen, 28.02.2017 - 5 E 91/16

    Festsetzung der zu erstattenden Kosten; verfahrensfehlerhafte

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.01.2018 - 5 E 81/16
    Über sie entscheidet der Senat in der Besetzung mit drei Richtern (§ 9 Abs. 3 Satz 1 VwGO), da die Entscheidung weder spezialgesetzlich dem Einzelrichter noch gemäß § 87a Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3 VwGO dem Vorsitzenden oder Berichterstatter zugewiesen ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 28. Februar 2017 - 5 E 91/16 -, juris Rn. 2).
  • BGH, 30.03.2006 - VII ZB 69/05

    Anwaltsgebühren vor und nach Aussetzung eines Rechtsstreits

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.01.2018 - 5 E 81/16
    Die Bestimmung setzt demnach voraus, dass der frühere Auftrag erledigt ist und dem Rechtsanwalt nach der Erledigung ein weiterer Auftrag erteilt worden ist (vgl. BGH, Beschl. v. 30. Juni 2006 - VII ZB 69/05 -, juris Rn. 5, und Beschl. v. 11. August 2010 - XII ZB 60/08 -, juris Rn. 26, sowie BayVGH, Beschl. v. 8. Dezember 2014 - 15 M 14.2529 -, juris Rn. 9 ff.).
  • OLG Brandenburg, 27.11.2020 - 6 W 121/20
    Für den Rechtsanwalt entsteht deshalb kein erneuter Gebührenanspruch, wenn ein gerichtliches Verfahren fortgeführt wird, das seit mehr als zwei Kalenderjahren geruht hat (BGH, Beschluss vom 30.03.2006 - VII ZB 69/05 Rn 5; vom 11.08.2010 - XII ZB 60/08 Rn 26; Senat, Beschluss vom 26.03.2012 - 6 W 19/12; Saarländisches OLG, Beschluss vom 29.05.2012 - 9 W 293/11; OLG Köln, Beschluss vom 24.09.2010 - I-17 W 190/10; BayVGH, Beschluss vom 08.12.2014 - 15 M 14.2529; Sächsisches OVG, Beschluss vom 04.01.2018 - 5 E 81/16 Rn 9; Thüringer OVG, Beschluss vom 17.12.2018 - 4 VO 812/18 Rn 6; jew. zit. nach juris).
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