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   OVG Sachsen, 04.09.2017 - 4 A 586/16   

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https://dejure.org/2017,38258
OVG Sachsen, 04.09.2017 - 4 A 586/16 (https://dejure.org/2017,38258)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 04.09.2017 - 4 A 586/16 (https://dejure.org/2017,38258)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 04. September 2017 - 4 A 586/16 (https://dejure.org/2017,38258)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SGB X, § 45 SGB X, § 28 WoGG, § 7 WoGG, § 8 WoGG
    Wohngeld; Rückforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Sachsen, 20.07.2017 - 3 A 670/16

    Erkennungsdienstliche Behandlung

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.09.2017 - 4 A 586/16
    Erweist sich das Urteil aus anderen Gründen als offensichtlich richtig, kommt eine Zulassung ebenfalls nicht in Betracht (SächsOVG, Beschl. v. 20. Juli 2017 - 3 A 670/16 -, juris Rn. 3).
  • OVG Sachsen, 13.06.2017 - 4 A 219/17

    Polizei; Irak; soziale Gruppe; Entscheidungsgründe

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.09.2017 - 4 A 586/16
    In dem Zulassungsantrag muss des Weiteren auf die Klärungsbedürftigkeit und -fähigkeit eingegangen werden und dargelegt werden, warum die Frage eine über den Einzelfall hinaus gehende Bedeutung hat (SächsOVG, Beschl. v. 13. Juni 2017 - 4 A 219/17.A -, juris Rn. 3).18 Die von der Klägerin aufgeworfene Frage der Rechtmäßigkeit einer doppelten Inanspruchnahme durch Anrechnung des Wohngeldes auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld II und Sozialgeld und Rückforderung ist im Fall der Klägerin - wie oben und bereits vom Verwaltungsgericht dargestellt - nicht von Bedeutung.
  • OVG Sachsen, 24.06.2015 - 3 A 515/13

    Bestellung zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.09.2017 - 4 A 586/16
    17 Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn mit ihr eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenfeststellung bisher obergerichtlich nicht geklärte Frage von allgemeiner Bedeutung aufgeworfen wird, die sich in dem erstrebten Berufungsverfahren stellen würde und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts berufungsgerichtlicher Klärung bedarf (SächsOVG, Beschl. v. 24. Juni 2015 - 3 A 515/13 - juris Rn. 13).
  • OVG Sachsen, 28.11.2012 - 3 A 937/10

    Erstreckung des Auskunftsverweigerungsrechts i.S.d. § 8 Abs. 9 S. 3 GPSG (§ 28

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.09.2017 - 4 A 586/16
    Der Antragsteller muss sich mit den Argumenten die das Verwaltungsgerichts für die angegriffene Rechtsauffassung oder Sachverhaltsdarstellung und -würdigung angeführt hat, inhaltlich auseinandersetzen und aufzeigen, warum sie aus seiner Sicht nicht tragfähig sind (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 28. November - 3 A 937/10 -, juris Rn. 4).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2014 - L 9 AS 969/12

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.09.2017 - 4 A 586/16
    Der Wohngeldbescheid war daher entweder rechtswidrig und ggf. nach § 45 SGB X aufzuheben, weil er nicht unwirksam "geworden" ist i. S. d. § 28 Abs. 3 WoGG (so wohl Unkel in: Klein/Schulte/Unkel, WoGG, § 28 Rn. 35; zur Vorgängervorschrift § 30 Abs. 4 Satz 1 WoGG a. F.: NdsOVG, Beschl. v. 24. April 2008, 4 PA 113/08, juris Rn. 2) oder er war von Anfang an unwirksam, weil der Fall des Nicht-Wirksam-Werdens dem des Unwirksam-Werdens gleich steht (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 18. März 2014 - L 9 AS 969/12 -, juris Rn. 31).
  • OVG Sachsen, 30.05.2012 - 2 A 394/10

    Zulassungsantrag, amtsangemessene Alimentierung

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.09.2017 - 4 A 586/16
    Zur Darlegung des Zulassungsgrunds bedarf es der Bezeichnung konkreter Tatsachen- oder Rechtsfragen, deren Klärung besondere Schwierigkeiten begründet (SächsOVG, Beschl. v. 30. Mai 2012 - 2 A 394/10 -, juris Rn. 11).
  • OVG Sachsen, 16.04.2008 - 5 B 49/07

    Industrie- und Handelskammer; Pflichtmitgliedschaft; Rechtsanwalt;

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.09.2017 - 4 A 586/16
    4 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung bestehen dann, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2008, SächsVBl. 2008, 191, 192; st. Rspr.).
  • OVG Niedersachsen, 24.04.2008 - 4 PA 113/08

    Unwirksamkeit eines Wohngeldbescheides nach § 30 Abs. 4 S. 1 Wohngeldgesetz

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.09.2017 - 4 A 586/16
    Der Wohngeldbescheid war daher entweder rechtswidrig und ggf. nach § 45 SGB X aufzuheben, weil er nicht unwirksam "geworden" ist i. S. d. § 28 Abs. 3 WoGG (so wohl Unkel in: Klein/Schulte/Unkel, WoGG, § 28 Rn. 35; zur Vorgängervorschrift § 30 Abs. 4 Satz 1 WoGG a. F.: NdsOVG, Beschl. v. 24. April 2008, 4 PA 113/08, juris Rn. 2) oder er war von Anfang an unwirksam, weil der Fall des Nicht-Wirksam-Werdens dem des Unwirksam-Werdens gleich steht (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 18. März 2014 - L 9 AS 969/12 -, juris Rn. 31).
  • BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 76/05 R

    Erlöschen der Wirkung der Arbeitslosmeldung bei Nichtmitteilung einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.09.2017 - 4 A 586/16
    Unterlässt ein Antragsteller vorsätzlich oder grob fahrlässig die Mitteilung wesentlicher geänderter Umstände, die er bei Antragstellung noch anders angegeben hatte, die aber vor Erlass des Bewilligungsbescheids eingetreten sind, so ist dieses Unterlassen bei einer Rückforderung der Leistung der unrichtigen oder unvollständigen Angabe gleichzusetzen (vgl. zu § 45 SGB X: BSG, Urt. v. 1. Juni 2006 - B 7a AL 76/05 R -, juris 2. Leitsatz und Rn. 23).
  • OVG Sachsen, 05.12.2017 - 4 A 223/15

    Rückforderung, Erstattung, Wohngeld, Gerichtskosten, Fürsorge

    Er ist aber auch auf Fallkonstellationen anwendbar, bei denen - insbesondere bei rückwirkender Wohngeldfestsetzung - der Ausschlussgrund schon vor der Wohngeldfestsetzung vorhanden ist oder war (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 4. September 2017 - 4 A 586/16 -, juris Rn. 8).
  • OVG Sachsen, 20.07.2021 - 3 D 73/20

    Rücknahme der Wohngeldbewilligung bei Einkommensanrechnung des Wohngelds im

    Insoweit liegt eine jedenfalls nicht obergerichtlich geklärte Rechtsfrage vor, die es ausgehend vom Grundsatz der Chancengleichheit gebietet, Prozesskostenhilfe zu bewilligen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 4. September 2017 - 4 A 586/16 -, juris Rn. 12 ff., zur dort nicht entscheidungserheblichen Frage der doppelten Inanspruchnahme durch Anrechnung von Wohngeld auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld II; vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 16. Januar 2014 - OVG 6 M 128.12 -, juris).
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