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   OVG Sachsen, 05.01.2018 - 3 B 315/17   

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OVG Sachsen, 05.01.2018 - 3 B 315/17 (https://dejure.org/2018,2479)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05.01.2018 - 3 B 315/17 (https://dejure.org/2018,2479)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05. Januar 2018 - 3 B 315/17 (https://dejure.org/2018,2479)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    GlüStV § 29 Abs. 4, SächsGlüStVAG § 18a Abs. 4
    Härtefall; Mindestabstand; Abstandsgebot; Verbund; Auswahlentscheidung; Bestimmtheit; Vorbehalt des Gesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Sachsen, 22.08.2017 - 3 B 189/17

    Kohärenzgebiet; Verbundverbot; Abstandgebot; Erfolgsaussicht; unbillige Härte;

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.01.2018 - 3 B 315/17
    Einen solchen Ausnahmefall können besondere persönliche und wirtschaftliche Umstände bilden, aus denen eine zu kurzfristige Betriebsaufgabe aus von der Berufsfreiheit oder der Eigentumsfreiheit geschützten Gründen im Einzelfall unverhältnismäßig wäre (SächsOVG, Beschl. v. 22. August 2017 - 3 B 189/17 -, juris Rn. 14 f.; OVG NRW, Beschl. v. 8. Juni 2017 - 4 B 307/17 -, juris Rn. 75 mit Verweis auf BVerwG, Urt. v. 16. Dezember 2016 a. a. O. Rn. 65).

    Dabei kann offen bleiben, ob in dem vorliegenden Fall eines unzulässigen baulichen Verbundes von mehreren Spielhallen eine Ausnahme hiervon zur Vermeidung unbilliger Härten gemäß § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüStV überhaupt möglich ist (hierzu näher SächsOVG, Beschl. v. 22. August 2017 a. a. O. Rn. 9 ff. m. w. N.).

    Daher sind insbesondere auch die vom Antragsgegner gemachten und vom Verwaltungsgericht sinngemäß aufgegriffenen, nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 22. August 2017 a. a. O. Rn. 19 f. m. w. N.) zutreffenden Hinweise auf die hinter der Antragstellerin stehende Muttergesellschaft, die wiederum zu der finanzkräftigen sogenannten G.........-Gruppe gehört, nicht entkräftet worden.

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.01.2018 - 3 B 315/17
    Da die Länderkompetenz für das Recht der Spielhallen die gewerberechtlichen Anforderungen an den Betrieb und die Zulassung von Spielhallen erfasst, den Ländern die Regelung sämtlicher erlaubnis- und betriebsbezogener Aspekte überantwortet wird (BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u. a. -, juris Rn. 105 ff. m. w. N.) und die Vorschriften zum Verbundverbot und zu den Abstandsgeboten dem Recht der Spielhallen zuzuordnen ist (BVerfG a. a. O. Rn. 110 ff.), sind die landesrechtlichen Regelungen im Freistaat Sachsen im Hinblick auf die bundesstaatliche Gesetzgebungskompetenz nicht zu beanstanden.

    Auch die von § 22 SächsGlüStVAG i. V. m. § 29 Abs. 4 GlüStV deklaratorisch erfasste (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 14. September 2017 - 3 B 199/17 -, juris Rn. 7 ff. m. w. N.), zeitlich gestufte Ersetzung des § 33i GewO ist im Hinblick auf Art. 125a Abs. 1 Satz 2 GG verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 a. a. O. Rn. 117 m. w. N.).

    In diesen - in der Beschwerdebegründung nicht weiter kommentierten oder erläuterten - Aufstellungen ist schon nicht berücksichtigt, dass gemäß § 6 Abs. 7 des Mietvertrags, den die Muttergesellschaft über die Spielhallenflächen im Jahr 2009 geschlossen hat, dessen Kündigung aus wichtigem Grund möglich ist (zum Recht auf außerordentliche Kündigung eines Mietvertrags vgl. auch die Hinweise bei BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 a. a. O. Rn. 194 m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 04.09.2017 - 11 ME 330/17

    Abstandsgebot; Auswahlverfahren; Berufsfreiheit; Gesetzesvorbehalt;

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.01.2018 - 3 B 315/17
    Hierzu werde auf die Ausführungen in dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (vom 4. September 2017 - 11 ME 330/17 -, juris) verwiesen.

    Soweit die Antragstellerin hierzu auch einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Beschl. v. 4. September 2017 - 11 ME 330/17 -, juris) hinweist, ergibt sich hieraus nichts anderes.

  • OVG Sachsen, 05.10.2017 - 3 B 175/17

    Spielhalle; Abstandsgebot; Allgemeinbildende Schule; Jugendschutz;

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.01.2018 - 3 B 315/17
    7 1. Der Senat hat festgestellt, dass den Ländern die Kompetenz zum Erlass von Abstandsregelungen im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG zusteht (Beschl. v. 5. Oktober 2017 - 3 B 175/17 -, juris Rn. 13 m. w. N.).

    11 3. Das in § 18a Abs. 4 Satz 1 SächsGlüStVAG geregelte Abstandsgebot ist hinreichend bestimmt (SächsOVG, Beschl. v. 5. Oktober 2017 - 3 B 175/17 -, juris Rn. 17 ff. m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 14.09.2017 - 3 B 199/17

    Härtefall; Spielhalle; Mindestabstand; Messung

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.01.2018 - 3 B 315/17
    Auch die von § 22 SächsGlüStVAG i. V. m. § 29 Abs. 4 GlüStV deklaratorisch erfasste (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 14. September 2017 - 3 B 199/17 -, juris Rn. 7 ff. m. w. N.), zeitlich gestufte Ersetzung des § 33i GewO ist im Hinblick auf Art. 125a Abs. 1 Satz 2 GG verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 a. a. O. Rn. 117 m. w. N.).

    Dass mit § 22 SächsGlüStVAG keine konstitutive Änderung der damaligen Rechtslage vorgenommen wurde, die eine Verletzung der durch Art. 12 GG geschützten Berufsfreiheit der Antragsteller darstellt, hat der Senat, wie bereits erwähnt, bereits verneint (Beschl. v. 14. September 2017 - 3 B 199/17 - a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 22.12.2017 - 3 B 320/17

    Auswahl; Vertrauensschutz; Bestimmtheitsgebot; Vorbehalt des Gesetzes, ;

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.01.2018 - 3 B 315/17
    Der Senat hat mit Beschluss vom 22. Dezember 2017 (- 3 B 320/17 -, zur Veröffentlichung bei juris vorgesehen, Rn. 9 ff. m. w. N.) entschieden, dass sich die Auswahlentscheidung des Antragsgegners im Hinblick auf die Fortführung einer der vier Spielhallen in dem Gebäude auf gesetzliche Grundlagen stützen kann, die dem Bestimmtheitsgebot sowie dem Vorbehalt des Gesetzes genügen.
  • OVG Sachsen, 07.12.2017 - 3 B 303/17

    Abstand, Luftlinie; Mindestabstandsgebot; Härtefall

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.01.2018 - 3 B 315/17
    15 Darüber hinaus hat der Senat (Beschl. v. 7. Dezember 2017 - 3 B 303/17 -, zur Veröffentlichung bei juris vorgesehen, Rn. 21 ff.) auf Folgendes hingewiesen:.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2017 - 4 B 307/17

    Betrieb von Bestandsspielhallen nach dem 1.7.2017 nur noch mit

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.01.2018 - 3 B 315/17
    Einen solchen Ausnahmefall können besondere persönliche und wirtschaftliche Umstände bilden, aus denen eine zu kurzfristige Betriebsaufgabe aus von der Berufsfreiheit oder der Eigentumsfreiheit geschützten Gründen im Einzelfall unverhältnismäßig wäre (SächsOVG, Beschl. v. 22. August 2017 - 3 B 189/17 -, juris Rn. 14 f.; OVG NRW, Beschl. v. 8. Juni 2017 - 4 B 307/17 -, juris Rn. 75 mit Verweis auf BVerwG, Urt. v. 16. Dezember 2016 a. a. O. Rn. 65).
  • BVerwG, 05.04.2017 - 8 C 16.16

    Fünf Jahre Bestandsschutz für Alt-Spielhallen auch bei Betreiberwechsel

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.01.2018 - 3 B 315/17
    Im Übrigen und in Ergänzung hierzu geben die §§ 24 ff. GlüStV weitere Regelungen über die Ausgestaltung der Erlaubnispflicht und deren Voraussetzungen vor (BVerwG, Urt. v. 5. April 2017 - 8 C 16.16 -, juris Rn. 28 m. w. N.; SächsOVG, Urt. v. 11. Mai 2016 - 3 A 314/15 -, juris Rn. 31 m. w. N.).
  • BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 568/15

    Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.01.2018 - 3 B 315/17
    Insbesondere ist, jedenfalls soweit eine sogenannte Altspielhalle betroffen ist, keine verfassungswidrige Mischlage aus Bundes- und Landesrecht für ein und denselben Regelungsgegenstand im selben Anwendungsbereich entstanden (BVerfG, Beschl. v. 7. Oktober 2015 - 2 BvR 568/15 -, juris Rn. 11 m. w. N.).
  • BVerwG, 04.09.2012 - 5 B 8.12

    Ausbildungsförderung; Anrechnung von Vermögen; Vermeidung unbilliger Härten

  • OVG Sachsen, 11.05.2016 - 3 A 314/15

    Spielhalle; Stichtag; Betrieb; Betreiberwechsel; Vertrauensschutz; unechte

  • OVG Sachsen, 29.11.2019 - 6 B 143/18

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis; Spielhalle; Untersagung des Betriebs einer

    Die Abstandsgebote zu anderen Spielhallen sowie zu allgemeinbildenden Schulen (§ 18a Abs. 4 SächsGlüStVAG) sind dem Recht der Spielhallen zuzuordnen, das gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG ausdrücklich aus der konkurrierenden Kompetenz des Bundes herausgenommen wurde und damit nach Art. 70 Abs. 1 GG der Gesetzgebungszuständigkeit der Länder unterfällt (BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 a. a. O. Rn. 97; zum Mindestabstand zwischen Spielgeräten nach § 4 Abs. 2 Satz 3 SpielG Berlin: Beschl. v. 31. März 2017 - 1 BvR 8/13 -, juris Rn. 5; zum Erlaubnisvorbehalt in § 24 Abs. 1 GlüStV und zur Überleitungsvorschrift des § 29 Abs. 4 Satz 2 GlüStV siehe: BVerwG, Urt. v. 5. April 2017 - 8 C 16.16 -, juris Rn. 28 f., SächsOVG. Beschl. v. 5. Januar 2018 - 3 B 315/17 -, juris Rn. 8 f.).

    59 2.3.2 Die vom Bundesverfassungsgericht zu Abstandsgeboten in Ausführungsgesetzen anderer Länder getroffenen Feststellungen sind auf § 18a Abs. 4 SächsGlüStVAG übertragbar, zumal etwa in Rheinland-Pfalz wesentlich größere Mindestabstände von 500 m geregelt sind (§ 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 LGlüG RP) und damit weitaus mehr Spielhallen betroffen sein dürften (SächsOVG, Beschl. v. 13. Dezember 2018 - 3 B 128/18 -, juris Rn. 45 ff.; Beschl. v. 5. Januar 2018 - 3 B 315/17 -, juris Rn. 10 f.; Urt. v. 11. Mai2016 - 3 A 315/15 -, juris.).

  • OVG Hamburg, 09.07.2018 - 4 Bs 12/18

    Abstandsgebot für Spielhallenstandorte - Befreiung wegen unbilliger Härte

    Spätestens seit dem in § 29 Abs. 4 Satz 2 GlüStV, § 9 Abs. 1 Satz 1 HmbSpielhG genannten Stichtag mussten sich Spielhallenbetreiber auf zu erwartende Schließungen einstellen und durften daher nicht darauf vertrauen, ihre Spielhallen nach Ablauf des gesetzlich festgelegten Übergangszeitraums weiterbetreiben zu können (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 17.11.2017, 11 ME 461/17, juris Rn. 22 ff.; OVG Bautzen, Beschl. v. 5.1.2018, 3 B 315/17, juris Rn. 14 ff.; Beschl. v. 7.12.2017, 3 B 303/17, juris Rn. 18 ff.; OVG Weimar, Beschl. v. 23.3.2018, 3 EO 640/17, juris Rn. 36 ff.).

    Er muss u.a. glaubhaft machen, inwieweit er die Übergangszeit bis zum 1. Juli 2017 zur Anpassung des Geschäftsbetriebs an die geänderte Rechtslage genutzt und welche konkreten Maßnahmen er unternommen hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.3.2017, 1 BvR 1314/12 u.a., a.a.O., Rn. 190 ff.; Beschl. v. 5.8.2015, 2 BvR 2190/14, WM 2015, 1827; OVG Hamburg, Beschl. v. 21.1.2016, 4 Bs 90/15, juris Rn. 49 m.w.N.; OVG Bautzen, Beschl. v. 5.1.2018, 3 B 315/17, juris Rn. 14 ff.; Beschl. v. 1.3.2018, 3 B 5/18, juris Rn. 12 ff.; OVG Weimar, Beschl. v. 23.3.2018, 3 EO 640/17, juris Rn. 38 f.).

  • OVG Hamburg, 02.07.2018 - 4 Bs 50/18

    Vorläufiger Betrieb von Spielhallen ohne behördliche Genehmigung nach neuer

    Spätestens seit diesem in § 29 Abs. 4 Satz 2 GlüStV, § 9 Abs. 1 Satz 1 HmbSpielhG genannten Stichtag mussten sich Spielhallenbetreiber auf zu erwartende Schließungen einstellen und durften daher nicht darauf vertrauen, ihre Spielhallen nach Ablauf des gesetzlich festgelegten Übergangszeitraums weiterbetreiben zu können (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 17.11.2017, 11 ME 461/17, juris Rn. 22 ff.; OVG Bautzen, Beschl. v. 5.1.2018, 3 B 315/17, juris Rn. 14 ff.; Beschl. v. 7.12.2017, 3 B 303/17, juris Rn. 18 ff.; OVG Weimar, Beschl. v. 23.3.2018, 3 EO 640/17, juris Rn. 36 ff.).

    Er muss u.a. glaubhaft machen, inwieweit er die Übergangszeit bis zum 1. Juli 2017 zur Anpassung des Geschäftsbetriebs ah die geänderte Rechtslage (z.B. durch Vertragsänderungen, Aufhebung von Verträgen, Umnutzung oder Verlagerung des Standorts, anderweitige Nutzung von Räumlichkeiten und Betriebsmitteln) genutzt und welche konkreten Maßnahmen er unternommen hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.3.2017, 1 BvR 1314/12 u.a., a.a.O., Rn. 190 ff.; Beschl. v. 5.8.2015, 2 BvR 2190/14, WM 2015, 1827; OVG Hamburg, Beschl. v. 21.1.2016, 4 Bs 90/15, juris Rn. 49 m.w.N.; OVG Bautzen, Beschl. v. 5.1.2018, 3 B 315/17, juris Rn. 14 ff.; Beschl. v. 1.3.2018, 3 B 5/18, juris Rn. 12 ff.; OVG Weimar, Beschl. v. 23.3.2018, 3 EO 640/17, juris Rn. 38 f.).

  • OVG Sachsen, 13.12.2018 - 3 B 128/18

    Glücksspiel; Spielhalle; Mindestabstand; Kohärenz; Transparenz; Werbung;

    Insbesondere verstoßen sie bei der hier ausreichenden summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht gegen das verfassungsrechtliche Verbot einer Mischlage aus Bundes- und Landesrecht für ein und denselben Regelungsgegenstand im selben Anwendungsbereich (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 5. Januar 2018 - 3 B 315/17 -, juris Rn. 8 f.).
  • OVG Niedersachsen, 04.07.2018 - 7 ME 32/18

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die gewerberechtliche Verpflichtung zur Schließung

    Dieser auf die Rechtslage in Sachsen bezogenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts schließt sich der Senat weiterhin ausdrücklich an (vgl. Senatsbeschl v. 17.11.2017 - 11 ME 461/17 -, juris, Rn. 11; siehe auch OVG Sachsen, Beschl. v. 5.1.2018 - 3 B 315/17 -, juris, Rn. 8).
  • VG Münster, 25.04.2018 - 9 L 325/18

    Keine Härtefallbefreiung wegen fehlender Amortisation von in Spielhallenbetrieb

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12, 1 BvR 1630/12, 1 BvR 1694/13, 1 BvR 1874/13 -, juris, Rn. 176 ff, m. w. N.; vgl. im Übrigen Sächs. OVG, Beschlüsse vom 5. Januar 2018 - 3 B 315/17 -, juris, Rn. 14, und vom 9. November 2017 - 3 B 240/17 -, juris, Rn. 15, m. w. N.; OVG NRW, Beschluss vom 8. Juni 2017 - 4 B 307/17 -, juris, Rn. 75; VG Gießen, Beschluss vom 29. Januar 2018 - 4 L 9704/17.GI -, juris, Rn. 47, m. w. N.
  • OVG Niedersachsen, 23.04.2018 - 11 ME 552/17

    Erlaubnisvorbehalt; Gesetzesvorbehalt; unechte Konkurrenz; Losverfahren;

    Dieser auf die Rechtslage in Sachsen bezogenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts schließt sich der Senat weiterhin ausdrücklich an (vgl. Senatsbeschl v. 17.11.2017 - 11 ME 461/17 -, juris, Rn. 11; siehe auch OVG Sachsen, Beschl. v. 5.1.2018 - 3 B 315/17 -, juris, Rn. 8).
  • OVG Sachsen, 22.06.2018 - 3 B 332/17

    Abstand; Härtefall; allgemeinbildende Schule

    Allerdings hat der Senat schon des Öfteren darauf hingewiesen, dass in Fällen wie dem vorliegenden eine Kündigung aus wichtigem Grund möglich sein könnte (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 5. Januar 2018 - 3 B 315/17 -, juris Rn. 17 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 19.02.2018 - 3 B 3/18

    Spielhalle; Härtefall; Transparenzgebot; Monopol; Verbundverbot;

    21 Bei der Prüfung der wirtschaftlichen Sonderbelastung ist nach der Rechtsprechung des Senats nicht nur auf die Vermögensverhältnisse des jeweiligen Antragstellers, sondern auch auf die hinter diesem stehende Muttergesellschaft abzustellen (zuletzt SächsOVG, Beschl. v. 5. Januar 2018 - 3 B 315/17 -, zur Veröffentlichung bei juris vorgesehen, Rn. 19 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 07.02.2019 - 3 B 398/18

    Spielhalle; Kohärenz; Verbundverbot; Härtefall

    Insbesondere verstoßen sie bei der hier ausreichenden summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht gegen das verfassungsrechtliche Verbot einer Mischlage aus Bundes- und Landesrecht für ein und denselben Regelungsgegenstand im selben Anwendungsbereich (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 5. Januar 2018 - 3 B 315/17 -, juris Rn. 8 f.).
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