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   OVG Sachsen, 05.03.2002 - 1 D 18/00   

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OVG Sachsen, 05.03.2002 - 1 D 18/00 (https://dejure.org/2002,15512)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05.03.2002 - 1 D 18/00 (https://dejure.org/2002,15512)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05. März 2002 - 1 D 18/00 (https://dejure.org/2002,15512)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    BauGB § 1 Abs. 6, § 9 Abs. 1 Nr. 15, § 215a

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ergänzendes Verfahren i.S.d.§ 215a des Baugesetzbuchs (BauGB); Belange i.S.d. § 1 Abs. 6 des Baugesetzbuchs (BauGB); Festsetzung im Bebauungsplan als "Öffentliche Grünfläche, Park- und Gartenanlage"; Nichtigkeit eines Bebauungsplans bei mangelhaftem Grundgerüst der Bauplanung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (24)

  • OVG Sachsen, 06.06.2001 - 1 D 442/99

    Ausfertigungsvermerk einer Satzung; Überprüfung eines Bebauungsplan;

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2002 - 1 D 18/00
    Dieses Gebot ist verletzt, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattfindet, wenn in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wird, was nach der Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, wenn die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt oder wenn der Ausgleich zwischen den Belangen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (st. Rspr. des BVerwG,vgl.nur Urt. v. 5.7.1974, BVerwGE 45, 309, 314 f, und des SächsOVG, vgl. nur NK-Urt. v. 8.6.2000, SächsVBl. 2000, 216, und NK-Urt. v. 6.6.2001, SächsVBl. 2001, 220, 222).

    Die Beschränkung der Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks muss von der Gemeinde als ein wichtiger Belang privater Eigentümerinteressen in der Abwägung beachtet werden (BVerwG, Urt. v. 31.8.2000, BVerwGE 112, 41, 48 f. m.w.N.; SächsOVG, NK-Urt. v. 6.6.2001, SächsVBl. 2001, 220, 222).

  • BVerwG, 22.08.2000 - 4 BN 38.00

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Eigentumsverletzung; Grundeigentum;

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2002 - 1 D 18/00
    Für die Antragstellerin zu 1) ergibt sich dies aus dem Umstand, dass sie Eigentümerin eines im Plangebiet gelegenen Grundstücks ist und sich gegen eine bauplanerische Festsetzung wendet, die unmittelbar ihr Grundstück betrifft (vgl. dazu nur BVerwG, Beschl. v. 22.8.2000,NVwZ 2000, 1413 m.w.N.).

    Nicht abwägungsbeachtlich sind insbesondere geringwertige oder mit einem Makel behaftete Interessen sowie solche, auf deren Fortbestand kein schutzwürdiges Interesse besteht, oder solche, die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Bebauungsplan nicht erkennbar waren (vgl. für alles BVerwG, Beschl. v. 22.8.2000, NVwZ 2000, 1413, 1414 m.w.N.).

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2002 - 1 D 18/00
    Die Tatsache, dass die Grundstücksnutzung nur aufgrund eines Miet- oder Pachtvertrages geschieht, führt nicht dazu, dass diese Interessen bei der planerischen Abwägung unberücksichtigt zu bleiben hätten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.11.1979, BVerwGE 59, 87, 101 f.; Urt. v. 21.10.1999, NVwZ 2000, 807, 808).

    Die Gemeinde hat aber nicht nur solche privaten Belange zu berücksichtigen, die im Zuge der Bürgerbeteiligung vorgetragen wurden, sondern auch solche,die sich ihr aufdrängen mussten (st. Rspr. des BVerwG, vgl. nur Beschl. v. 9.11.1979, BVerwGE 59, 87, 102 ff.).

  • OVG Sachsen, 08.06.2000 - 1 D 63/99

    Abwägungsgebot im Verwaltungsverfahren; Antragsbefugnis bei einem

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2002 - 1 D 18/00
    Dieses Gebot ist verletzt, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattfindet, wenn in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wird, was nach der Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, wenn die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt oder wenn der Ausgleich zwischen den Belangen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (st. Rspr. des BVerwG,vgl.nur Urt. v. 5.7.1974, BVerwGE 45, 309, 314 f, und des SächsOVG, vgl. nur NK-Urt. v. 8.6.2000, SächsVBl. 2000, 216, und NK-Urt. v. 6.6.2001, SächsVBl. 2001, 220, 222).

    Dies ist dann der Fall, wenn nach den Umständen des Falles die konkrete Möglichkeit besteht, dass ohne den Mangel im Abwägungsvorgang die Planung anders ausgefallen wäre (BVerwG, Beschl. v. 20.1.1995, BRS 57 Nr. 22; SächsOVG, NK-Urt. v. 8.6.2000, SächsVBl. 2000, 216, 218).

  • BVerwG, 31.08.2000 - 4 CN 6.99

    Eingriff, naturschutzrechtlicher; Innenbereich; Landesrecht; Maß der baulichen

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2002 - 1 D 18/00
    Die Beschränkung der Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks muss von der Gemeinde als ein wichtiger Belang privater Eigentümerinteressen in der Abwägung beachtet werden (BVerwG, Urt. v. 31.8.2000, BVerwGE 112, 41, 48 f. m.w.N.; SächsOVG, NK-Urt. v. 6.6.2001, SächsVBl. 2001, 220, 222).
  • BVerwG, 30.08.2001 - 4 CN 9.00

    Bauleitplanung; Erschließung; Beseitigung von Niederschlagswasser; Festsetzung

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2002 - 1 D 18/00
    Soll die Grünfläche der privaten Nutzung vorbehalten bleiben, ist sie als private festzusetzen (BVerwG, Urt. v. 30.8.2001 - 4 CN 9/00 - zit. nach Juris).
  • BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 40.96

    Behebung von Ausfertigungsmängeln eines Bebauungsplans ohne neue Abwägung

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2002 - 1 D 18/00
    Dieser Beschluss hat nach der Durchführung des ergänzenden Verfahrens nach § 215a BauGB, das kein eigenständiges Verfahren darstellt, sondern das ursprünglich eingeleitete Verfahren lediglich fortsetzt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.2.1997, NVwZ 1997, 893, 894, zu § 215 Abs. 3 Satz 1 BauGB a.F.), keine Bedeutung mehr.
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2002 - 1 D 18/00
    Dass die Antragstellerin zu 2) ihre Belange nicht i.S. des § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB fristgemäß im Rahmen des Beteiligungsverfahrens vorgetragen hat, ist für die Abwägungsrelevanz unerheblich, denn bei dieser Regelung handelt es sich nicht um eine Präklusionsvorschrift (BVerwG, Urt. v.13.3.1981 - 4 C 1.78 -, insoweit in BauR 1981, 354 nicht abgedruckt).
  • BVerwG, 05.11.1999 - 4 CN 3.99

    Festsetzung einer anderen Nutzungsart für eine landwirtschaftlich genutzte Fläche

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2002 - 1 D 18/00
    Die Folgerungen, die die Antragsgegnerin aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5.11.1999 (BVerwGE 110, 36) ziehen will, greifen demgegenüber nicht.
  • BVerwG, 06.04.1993 - 4 NB 43.92

    Gesamtnichtigkeit eines Bebauungsplans bei fehlender Abtrennbarkeit eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2002 - 1 D 18/00
    Da ohne diese Festsetzungen objektiv kein sinnvolles Konzept verbleibt, erfasst die Nichtigkeit auch den gesamten Bebauungsplan (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.4.1993, NVwZ 1994, 272).
  • BVerwG, 24.04.1991 - 4 NB 24.90

    Bauplanungsrecht: Festsetzung einer Grünfläche bzw. Straßenrandbegrünung

  • BVerwG, 18.04.1996 - 4 C 22.94

    Bauplanungsrecht: Rückwirkende Inkraftsetzung eines Bebauungsplans;

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.05.1989 - 1 C 13/87

    Änderung; Landschaft; Freizeitpark; Naturschutz; Planung; Bebauungsplan; Abwägung

  • BVerwG, 08.10.1998 - 4 CN 7.97

    Bebauungsplan; Problembewältigung; Konfliktlösung; Konfliktbewältigung;

  • BVerwG, 10.11.1998 - 4 BN 45.98

    Bebauungsplan; Mängel der Satzung; Abwägungsfehler; ergänzendes Verfahren.

  • BVerwG, 10.11.1998 - 4 BN 38.98

    Sanierungssatzung; Abwägungsgebot; Ausfertigungsmangel; rückwirkendes

  • BVerwG, 20.01.1995 - 4 NB 43.93

    Normenkontrollverfahren - Bebauungsplan - Antragsbefugnis - Entscheidungsformel -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.1994 - 11 A 2396/90

    Bauleitplanung: Nichtigkeit eines Bebauungsplans wegen unzulässiger Vollgeschoß-

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.01.1986 - 1 A 122/84

    Bauleitplanung: Zulässigkeit der Festsetzung einer Grünfläche

  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.1972 - II 199/72
  • BVerwG, 21.10.1999 - 4 CN 1.98

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Mieter; Wohngebiet; Wohnruhe;

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

  • OVG Sachsen, 04.10.2000 - 1 D 19/00

    Abkürzung einer Frist zur Geltendmachung von Rechtsverstößen durch die Erklärung

  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 NB 2.87

    Besetzung des Beschwerdegerichts bei der Nichtvorlagebeschwerde im

  • OVG Sachsen, 07.12.2007 - 1 D 18/06

    vorhabenbezogener Bebauungsplan; Vorhaben- und Erschließungsplan;

    Unter dieser Bezeichnung werden beispielsweise Anlagen mit Western-Eisenbahn, Abenteuer-Floßfahrt, Delphin-Show, Wildwasserbahn und Wildpark oder solche mit Ferien- und Wochenendhäusern, Hotels, Gemeinschaftsräumen, Appartementhäusern, Sport- und Wasseranlagen betrieben (SächsOVG, Beschl. v. 5.3.2002, SächsVBl. 2002, 245; vgl. in diesem Zusammenhang auch NdsOVG, Beschl. v. 22.5.2006, NVwZ-RR 2006, 782).

    Eine solche untergeordnete Funktion ist grundsätzlich nur anzunehmen, wenn der Anteil der überbauten Grünfläche 10 % oder 15 % der bebauten Erdfläche im Verhältnis zur unbebauten Erdfläche nicht übersteigt (SächsOVG, Beschl. v. 5.3.2002, SächsVBl. 2002, 245).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2012 - 10 D 29/11

    Wirksamkeit eines Bebauungsplans in Bezug auf den Neubau einer Sportanlage mit

    vgl. OVG Sachsen, Beschluss vom 5. März 2002 1 D 18/00 .
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2008 - 3 S 1771/07

    Ausweisung der Freilandfläche eines Gartenbaubetriebs als private Grünfläche

    "Grünflächen" sind nur solche Flächen, die grundsätzlich frei von Bebauung, insbesondere mit geschlossenen Gebäuden, sind und die durch naturbelassene oder angelegte, mit Pflanzen bewachsene oder zumindest dem Aufenthalt im Freien dienende Flächen geprägt werden (so zutreffend Sächs. OVG, Beschluss vom 05.03.2002 - 1 D 18/00 -, Sächs.VBl. 2002, 245 ff. m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 15.02.2012 - 5 K 2779/09

    Bauvorbescheid, Sachbescheidungsinteresse, gesicherte Erschließung; Herabzonung

    Dabei gelten für die Abwägung im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens grundsätzlich keine anderen Anforderungen als an eine "erstmalige" Abwägungsentscheidung (vgl. Kalb in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand: 101. Lief. (Sept. 2011), § 214 Rn. 259; Sächs.OVG, Beschl. v. 05.03.2002 - 1 D 18/00 -, ).
  • OLG Naumburg, 22.07.2014 - 12 U 192/13

    Nachbarschaftsrecht in Sachsen-Anhalt: Einfriedungsanspruch des Nachbarn eines

    Daraus folgt, dass bauliche Anlagen und sonstige Einrichtungen, die der Zweckbestimmung der jeweiligen Grünfläche dienen, bei einer Gesamtbetrachtung nur von untergeordneter Bedeutung sein dürfen, damit der grundsätzliche Charakter als Grünfläche erhalten bleibt (z. B. BVerwG BauR 2013, 199; OVG NRW BauR 2012 1750; OVG Sachsen, Beschluss vom 5. März 2002 - 1 D 18/00).
  • OVG Sachsen, 26.11.2002 - 1 D 36/01

    Normenkontrollklage gegen Regionalplan Oberes Elbtal/Osterzgebirge;

    In der Rechtsprechung des Bundeswaltungsgerichts (vgl. nur Beschl. v.22.8.2000, NVwZ 2000, 1413, 1414) und des erkennenden Senats (siehe nur NK-Urt. v. 5.3.2002 - 1 D 18/00 -) ist zwar geklärt, dass das Abwägungsgebot nach § 1 Abs. 6 BauGB hinsichtlich solcher privaten Belange drittschützenden Charakter hat, die für die Abwägung erheblich sind, so dass antragsbefugt im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO derjenige ist, der sich auf einen abwägungserheblichen privaten Belang berufen kann.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2012 - 10 D 84/11

    Anspruch eines Grundstückeigentümers auf Verhinderung von Geräuschemissionen der

    1 D 18/00 .
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2022 - 10 S 23.21

    Vorläufiger Rechtsschutz einer Gemeinde gegen eine Baugenehmigung - gemeindliches

    Auch im Rahmen von § 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB ist dabei für die Abwägung auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung abzustellen und sind deshalb alle im Nachgang zur vorausgehenden Planung eingetretenen Änderungen der Sach- und Rechtslage zu berücksichtigen (Sächsisches OVG, Beschluss vom 05. März 2002 - 1 D 18/00 -, juris Ls. 1 und Rn. 43).
  • OVG Niedersachsen, 14.07.2021 - 1 KN 9/20

    Abwägung; Abwägungsdisproportionalität; Baumschutz; Ermittlungs- und

    Maßgeblich abzustellen ist im Rahmen der neu vorzunehmenden Abwägungsentscheidung gemäß § 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des neuen Satzungsbeschlusses (NdsOVG, Urt. v. 5.3.2018 - 12 KN 41/17 -, juris Rn. 75; OVG Rhl.-Pf., Urt. v. 12.12.2003 - 8 C 11362/03 -, juris Rn. 25; SächsOVG, Beschl. v. 5.3.2002 - 1 D 18/00 -, juris Rn. 32; BayVGH, Urt. v. 10.5.2016 - 9 N 14.2674 -, juris Rn. 20 ff.; OVG NRW, Urt. v. 6.3.2008 - 10 D 103/06.NE -, juris Rn. 65 ff.; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 26.1.2009 - 4 BN 27/08 -, juris Rn. 4).
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