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   OVG Sachsen, 05.11.2003 - 5 B 310/03   

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https://dejure.org/2003,9076
OVG Sachsen, 05.11.2003 - 5 B 310/03 (https://dejure.org/2003,9076)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05.11.2003 - 5 B 310/03 (https://dejure.org/2003,9076)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05. November 2003 - 5 B 310/03 (https://dejure.org/2003,9076)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    SächsKomZG § 11 Abs. 2 Nr. 4, § 11 Abs. 2 Nr. 5, § 13 Abs. 2; SächsGemO § 125; SiGrG § 1, § 5, § 6

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Abwassergebühr; Unwirksamkeit eines Verbandes wegen Fehlern bei der Verbandsgründung; Heilung der Gründungsmängel zu einem späteren Zeitpunkt ; Gebührenverwaltungszuständigkeit eines nicht wirksam entstandenen Zweckverbands; ...

  • Judicialis

    SächsKomZG § 11 Abs. 2 Nr. 4; ; SächsKomZG § 11 Abs. 2 Nr. 5; ; SächsKomZG § 13 Abs. 2; ; SächsGemO § 125; ; SiGrG § 1; ; SiGrG § 5; ; SiGrG § 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Benutzungsgebührenrecht - Einwohnergleichwerte, Einwohnerzahl, mehrfaches Stimmrecht, Sicherheitsneugründung, Heilung, Gebührenverwaltungszuständigkeit, Gebührenertragszuständigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 54 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 11, 13 SächsKomZG; § 125 SächsGemO; §§ 1, 5, 6 SiGrG
    Keine Heilung von Verwaltungsakten eines nicht wirksam gegründeten Zweckverbands durch Sicherheitsneugründung (PD Dr. Christina Preschel; Neue Justiz 5/2004, S. 238-239)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2004, 238
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Sachsen, 05.05.2003 - 5 BS 19/01
    Auszug aus OVG Sachsen, 05.11.2003 - 5 B 310/03
    Die Grundlagen für die Verteilung des mit der Umlage zu deckenden Aufwands auf die Mitglieder müssen indes schon bei der Beschlussfassung über die Gründung des Zweckverbands festliegen (vgl. auch SächsOVG, Beschl. v. 5.5.2003 - 5 BS 19/01 -).
  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.11.2003 - 5 B 310/03
    Zur Normenklarheit gehört auch Normenwahrheit (BVerfG, Urt. v. 19.3.2003, NVwZ 2003, 715 [717]).
  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.11.2003 - 5 B 310/03
    Mit ihrer Hilfe kann eine bestimmte Interpretation konsolidiert oder eine verbleibende Ungewissheit beseitigt, nicht aber ein aus den vorgenannten Auslegungsgrundsätzen folgendes feststehendes Ergebnis umgestoßen werden (vgl. BVerfG, Urt. v. 21.5.1952, BVerfGE 1, 299 [312]; Beschl. v. 16.1.1980, BVerfGE 53, 135 [147]; BVerwG, Urt. v. 21.3.2002, BVerwGE 116, 161 [164]).
  • OVG Sachsen, 22.09.2003 - 5 BS 255/03

    Beteiligungsfähigkeit, Abwicklung, Zweckvereinbarung, Zweckverband,

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.11.2003 - 5 B 310/03
    Sowohl die Gebührenverwaltungszuständigkeit als auch die Gebührenertragszuständigkeit (vgl. zu der betreffenden Unterscheidung SächsOVG, Beschl. v. 22.9.2003 - 5 BS 255/03 -) lagen weiterhin bei dem vermeintlichen "Verbandsmitglied", hier der Gemeinde N. .
  • BVerwG, 25.11.1981 - 8 C 14.81

    Rückwirkung - Beitragssatzung - Beitragsbescheid - Rechtswidrigkeit - Heilung

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.11.2003 - 5 B 310/03
    Zwar ist es dem Gesetzgeber unbenommen, in den einschlägigen materiell-rechtlichen Vorschriften stattdessen den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung für maßgebend zu erklären (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.1981, BVerwGE 64, 218, für die Erschließungsbeitragspflicht).
  • BVerwG, 03.11.1994 - 3 C 17.92

    Rettungswesen: Regelung im Land Berlin

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.11.2003 - 5 B 310/03
    Im Hinblick darauf, dass § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO als Klagegegenstand den ursprünglichen Verwaltungsakt in der Gestalt des Widerspruchsbescheids bezeichnet, ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts im Anfechtungsklageverfahren, wenn sich nicht aus dem materiellen Recht etwas anderes ergibt, regelmäßig auf den Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung abzustellen (so im Ergebnis mit z.T. unterschiedlichen Ansatzpunkten die Rspr. des BVerwG; vgl. Beschl. v. 11.1.1991, NVwZ-RR 1991, 236; Urt. v. 3.11.1994, BVerwGE 97, 79 [81 f.]; Beschl. v. 30.4.1996, NVwZ-RR 1997, 132 [133]).
  • BVerwG, 21.03.2002 - 5 C 4.01

    Einnahmenerhöhung, keine Aufhebung der Wohngeldbewilligung für die Vergangenheit

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.11.2003 - 5 B 310/03
    Mit ihrer Hilfe kann eine bestimmte Interpretation konsolidiert oder eine verbleibende Ungewissheit beseitigt, nicht aber ein aus den vorgenannten Auslegungsgrundsätzen folgendes feststehendes Ergebnis umgestoßen werden (vgl. BVerfG, Urt. v. 21.5.1952, BVerfGE 1, 299 [312]; Beschl. v. 16.1.1980, BVerfGE 53, 135 [147]; BVerwG, Urt. v. 21.3.2002, BVerwGE 116, 161 [164]).
  • BVerfG, 16.01.1980 - 1 BvR 249/79

    Schokoladenosterhase

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.11.2003 - 5 B 310/03
    Mit ihrer Hilfe kann eine bestimmte Interpretation konsolidiert oder eine verbleibende Ungewissheit beseitigt, nicht aber ein aus den vorgenannten Auslegungsgrundsätzen folgendes feststehendes Ergebnis umgestoßen werden (vgl. BVerfG, Urt. v. 21.5.1952, BVerfGE 1, 299 [312]; Beschl. v. 16.1.1980, BVerfGE 53, 135 [147]; BVerwG, Urt. v. 21.3.2002, BVerwGE 116, 161 [164]).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.2014 - 9 S 885/13

    Entziehung des Doktorgrades wegen Plagiats; Rechtmäßigkeit der Wahl des

    Die Klägerin verkennt, dass die von ihr herangezogenen Fälle (vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 05.11.2003 - 5 B 310/03 - OVG Weimar, Urteil vom 31.05.2005 - 4 KO 1109/04 -) tatsächlich und rechtlich mit der vorliegenden Problematik nicht vergleichbar sind.
  • OVG Thüringen, 31.05.2005 - 4 KO 1109/04

    Beiträge; Keine Heilung von Beitragsbescheiden eines fehlerhaften Zweckverbandes

    Der fehlerhafte Zweckverband, der den angegriffenen rechtswidrigen Beitragsbescheid erlassen hat, wird weder durch die spätere Entstehung eines namensgleichen Zweckverbandes als neuer Hoheitsträger noch durch den Erlass einer Beitragssatzung dieses Zweckverbandes nachträglich mit Hoheitsgewalt ausgestattet und zum Erlass von Verwaltungsakten ermächtigt (vgl. ähnlich zur Rechtslage in Sachsen auch SächsOVG, Urteil vom 05.11.2003 - 5 B 310/03 - LKV 2004, 364).

    Der Beklagte ist durch die Übernahme der Aufgaben, die zuvor der fehlerhafte Zweckverband inne hatte, nicht zu dessen Rechtsnachfolger geworden, weil es im Thüringer Landesrecht an einer erforderlichen ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage für eine wirksame Rechtsnachfolge nicht wirksam entstandener Zweckverbände fehlt (vgl. zu den Voraussetzungen für eine Rechtsnachfolge bei Trägern öffentlicher Verwaltung etwa Wolff/Bachof/Stober, Verwaltungsrecht 1, 10. Auflage 1994, Rn. 16 ff. zu § 41; a. A. zur Rechtsnachfolge schon durch satzungsrechtliche Regelung Pencereci/Bluhm, LKV 1998, 172 ff. [176]; zur Rechtsnachfolge durch ausdrückliche gesetzliche Regelung in Sachsen etwa SächsOVG, Urteil vom 05.11.2003, a. a. O.; zu entsprechenden gesetzlichen Rechtsnachfolgeregelungen in Sachsen-Anhalt: Klausing in Driehaus, a. a. O., Rn. 950e zu § 8).

  • OVG Sachsen, 30.08.2013 - 5 A 357/13

    Bestand sicherheitsneugegründeter Zweckverbände und Wirksamkeit ihrer Rechtsakte

    29 An dieser Rechtsprechung, auf die der Gesetzgeber mit der Neufassung reagiert hat, ist zwar auch nach Inkrafttreten des Sicherheitsneugründungsgesetzes und der Neufassung des § 13 SächsKomZG am 1. Mai 2002 festzuhalten, jedoch nur für Satzungen und Bescheide aus der Zeit vor dem 1. Mai 2002, weil für diese selbst bei wirksamer Neugründung nach dem Sicherheitsneugründungsgesetz keine rück- oder vorwirkende Heilung eintritt und auch die Neufassung des § 13 SächsKomZG nur auf die nach dem 1. Mai 2002 gegründeten Verbände anwendbar ist (ausführlich: SächsOVG, Urt. v. 5. November 2003 - 5 B 310/03 -, juris Rn. 26 ff. = LKV 2004, 364 ff.).

    Für diesen Fall hat der Senat bisher offen gelassen, ob die öffentliche Bekanntmachung der Verbandssatzung und ihrer rechtsaufsichtlichen Genehmigung gemäß § 13 SächsKomZG n. F. konstitutiv wirkt (SächsOVG, Urt. v. 5. November 2003, a. a. O., juris Rn. 49).

  • OVG Sachsen, 22.01.2015 - 5 B 120/14

    Wasserversorgungsgebühren, Abwassergebühren, Zweckverband, Umlageregelung für

    Mit diesem Urteil habe der erkennende Senat an seiner früheren Rechtsprechung (vgl. SächsOVG, Urt. v. 5. November 2003 - 5 B 310/03 -) festgehalten, wonach ein Zweckverband nur dann rechtswirksam handeln und damit Abgabenbescheide erlassen dürfe, wenn er über eine Verbandssatzung verfüge, die den gesetzlichen Anforderungen des § 11 Abs. 2 i. V. m. § 48 Satz 3 SächsKomZG genüge.

    Unter diesen Umständen richte sich die Rechtslage deshalb nach den Grundsätzen, die das Sächsische Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 15. November 2003 (Az.: 5 B 310/03) aufgestellt habe.

  • OVG Sachsen, 26.08.2015 - 5 A 786/13

    Sicherheitsneugründung; Umlageregelung ; Äquivalenzprinzip; Kostenerstattung;

    Für derartige Altsatzungen und -bescheide tritt selbst bei wirksamer Neugründung nach dem Sicherheitsneugründungsgesetz keine rück- oder vorwirkende Heilung ein und auch die Neufassung des § 13 SächsKomZG ist nur auf die nach dem 1. Mai 2002 gegründeten Verbände anwendbar (vgl. SächsOVG, Urt. v. 30. August 2013 a. a. O. unter Bezug auf SächsOVG, Urt. v. 5. November 2003 - 5 B 310/03 -, juris Rn. 26 ff. = LKV 2004, 364 ff.).
  • OVG Sachsen, 06.01.2005 - 4 BS 116/04

    Haushaltsabfälle, Überlassungspflicht, Entsorgungsträger, Drittbeauftragung,

    Soweit die Antragstellerin auf einzelne Gesetzesmaterialien verweist, gibt ihr Beschwerdevorbringen zu dem Hinweis Anlass, dass der entstehungsgeschichtlichen Interpretation gegenüber der Auslegung anhand des Gesetzeswortlauts, des systematischen Zusammenhangs und dem Normzweck nur eine nachrangige Bedeutung zukommen kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.1.1980, BVerfGE 53, 135 [147]; SächsOVG, Urt. v. 5.11.2003, SächsVBl. 2004, 84 [89]).
  • VG Leipzig, 17.07.2012 - 6 K 654/10

    Rechtmäßigkeit der Verbandssatzung eines Zweckverbands; Ermittlung der Kosten der

    Die Gemeinderäte der Verbandsmitglieder müssen bei der Beschlussfassung über die Verbandssatzung Klarheit über die auf sie zukommenden finanziellen Belastungen haben (vgl. SächsOVG, Urt. v. 5.11.2003 - 5 B 310/03 - zit. nach [...]).
  • VG Lüneburg, 18.09.2007 - 2 B 59/07

    Untersagung einer gewerblichen Altpapiersammlung; Anforderungen an die formellen

    Soweit die Antragstellerin auf einzelne Gesetzesmaterialien verweist, gibt ihr Beschwerdevorbringen zu dem Hinweis Anlass, dass der entstehungsgeschichtlichen Interpretation gegenüber der Auslegung anhand des Gesetzeswortlauts, des systematischen Zusammenhangs und dem Normzweck nur eine nachrangige Bedeutung zukommen kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.1.1980, BVerfGE 53, 135 [147] [BVerfG 16.01.1980 - 1 BvR 249/79] ; SächsOVG, Urt. v. 5.11.2003, SächsVBl. 2004, 84 [89]).
  • OVG Sachsen, 10.11.2009 - 4 B 543/07

    Zweckverband; Gründungsmängel; Sicherheitsneugründung; Äquivalenzprinzip

    Sie beziehen sich dabei auf die Rechtsprechung des - für das Kommunalabgabenrecht zuständigen - 5. Senats des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts, wonach ein fehlerhafter Umlagemaßstab i. S. v. § 11 Abs. 2 Nr. 5 SächsKomZG zu einer fehlerhaften Verbandsgründung führe und auch eine Sicherheitsneugründung keine Heilung eines von einem nicht wirksam gegründeten Zweckverbands erlassenen Verwaltungsakts bewirke (SächsOVG, Urt. v. 5.11.2003, SächsVBl. 2004, 84).
  • VG Lüneburg, 17.09.2007 - 2 B 56/07

    Einschaltung eines privaten Entsorgungsträgers als Grund für einen Wegfall der

    Soweit die Antragstellerin auf einzelne Gesetzesmaterialien verweist, gibt ihr Beschwerdevorbringen zu dem Hinweis Anlass, dass der entstehungsgeschichtlichen Interpretation gegenüber der Auslegung anhand des Gesetzeswortlauts, des systematischen Zusammenhangs und dem Normzweck nur eine nachrangige Bedeutung zukommen kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.1.1980, BVerfGE 53, 135 [147]; SächsOVG, Urt. v. 5.11.2003, SächsVBl. 2004, 84 [89]).
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