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   OVG Sachsen, 06.02.2015 - 3 B 279/14   

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https://dejure.org/2015,2416
OVG Sachsen, 06.02.2015 - 3 B 279/14 (https://dejure.org/2015,2416)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06.02.2015 - 3 B 279/14 (https://dejure.org/2015,2416)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06. Februar 2015 - 3 B 279/14 (https://dejure.org/2015,2416)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 166 Abs. 1 S. 1 VwGO § 146 Abs. 4 S. 3 ZPO § 114 S. 1
    Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes Beschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Sachsen, 15.04.2014 - 3 A 344/12

    Isolierter Prozesskostenhilfeantrag

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.02.2015 - 3 B 279/14
    Erfordert das Rechtsmittel, für das Prozesskostenhilfe beantragt wird, eine besondere Begründung, ist diesen Erfordernissen auch beim Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das beabsichtigte Rechtsmittelverfahren - innerhalb der jeweiligen Rechtsmittelfrist - Rechnung zu tragen (BVerwG, Beschl. v. 21. Januar 1999, Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 38; SächsOVG, Beschl. v. 15. April 2014 - 3 A 344/12 -, juris Rn. 4; NdsOVG, Beschl. v. 16. Juni 2009, NVwZ-RR 2009, 784; Kopp/Schenke, VwGO, 20. Aufl. 2014, § 166 Rn. 2 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 16.06.2009 - 2 NB 67/09

    Begründungsumfang bei einem Antrag auf Prozesskostenhilfe; Anwendbarkeit der

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.02.2015 - 3 B 279/14
    Erfordert das Rechtsmittel, für das Prozesskostenhilfe beantragt wird, eine besondere Begründung, ist diesen Erfordernissen auch beim Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das beabsichtigte Rechtsmittelverfahren - innerhalb der jeweiligen Rechtsmittelfrist - Rechnung zu tragen (BVerwG, Beschl. v. 21. Januar 1999, Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 38; SächsOVG, Beschl. v. 15. April 2014 - 3 A 344/12 -, juris Rn. 4; NdsOVG, Beschl. v. 16. Juni 2009, NVwZ-RR 2009, 784; Kopp/Schenke, VwGO, 20. Aufl. 2014, § 166 Rn. 2 m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.05.2018 - 4 MB 57/18

    Inhaber des Hausrechts in den Gerichten des Landes; Vertretungserfordernis für

    Dabei dürfen die Anforderungen im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4 GG und Art. 20 Abs. 3 GG zwar nicht überspannt werden, allerdings ist zumindest kursorisch darzulegen, auf welche Gründe die Beschwerde gestützt werden soll (OVG Münster, Beschl. v. 10.06.2015 - 13 B 540/15 -, juris Rn. 3; Sächs. OVG, Beschl. v. 06.02.2015 - 3 B 279/14 -, juris Rn. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2015 - 13 B 540/15

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) für eine Beschwerde gegen einen

    vgl. zu diesem Erfordernis Sächs. OVG, Beschluss vom 6. Februar 2015 - 3 B 279/14 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 8. Oktober 2010 - 8 B 1344/10 -, juris; Nieders.
  • OVG Bremen, 01.06.2021 - 1 B 70/21

    Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Beschlusses im

    Dabei dürfen die Anforderungen im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 , Art. 19 Abs. 4 GG und Art. 20 Abs. 3 GG nicht überspannt werden, allerdings ist zumindest kursorisch darzulegen, auf welche Gründe die Beschwerde gestützt werden soll (OVG NRW, Beschl. v. 10.06.2015 - 13 B 540/15 -, juris Rn. 3; SächsOVG, Beschl. v. 06.02.2015 - 3 B 279/14, juris Rn. 5; ähnlich Kopp/Schenke, VwGO , 26. Aufl. 2020, § 166 Rn. 2 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 03.03.2016 - 3 B 42/16

    Darlegung; Ausweisungsinteresse; Erteilungsvoraussetzung; Sperrwirkung

    Hierzu ist erforderlich, dass sich der Beschwerdeführer mit der angefochtenen Entscheidung auseinandersetzt und insbesondere die Gründe, aus denen heraus die Entscheidung nach seiner Ansicht fehlerhaft ist, bezeichnet werden (Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl. 2015, § 146 Nr. 41 m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 6. Februar 2015 - 3 B 279/14 -, juris Rn. 5 f.).
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