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   OVG Sachsen, 06.11.2018 - 2 A 976/17   

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https://dejure.org/2018,41304
OVG Sachsen, 06.11.2018 - 2 A 976/17 (https://dejure.org/2018,41304)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06.11.2018 - 2 A 976/17 (https://dejure.org/2018,41304)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06. November 2018 - 2 A 976/17 (https://dejure.org/2018,41304)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    BBesG § 65 SächsJAPO § 34a
    Rückforderung von Ausbildungsbezügen; Anrechnung von Entgelt; selbständige Nebentätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Dresden, 21.07.2016 - 11 K 1803/15
    Auszug aus OVG Sachsen, 06.11.2018 - 2 A 976/17
    beglaubigte Abschrift Az.: 2 A 976/17 11 K 1803/15.

    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 21. Juli 2016 - 11 K 1803/15 - wird zurückgewiesen.

    4 Der am 19. Oktober 2015 erhobenen Klage gab das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 21. Juli 2016 - 11 K 1803/15 - statt.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 21. Juli 2016 - 11 K 1803/15 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • LSG Schleswig-Holstein, 29.05.2001 - L 3 AL 37/00
    Auszug aus OVG Sachsen, 06.11.2018 - 2 A 976/17
    Beide Gewinnermittlungsarten setzen an einer Jahresbetrachtung an, stellen also nicht darauf ab, wann irgendwelche Einkünfte erarbeitet oder zugeflossen sind (erkennender Senat, Urteil vom 29. Mai 2001 - L 3 AL 37/00 -, juris, Rz. 42).

    Sie sind mit einer monatsweisen Betrachtung, die ausdrücklich nicht auf den Zufluss, sondern auf die Erarbeitung der Einkünfte abstellt, somit nicht in Einklang zu bringen (vgl. schon erkennender Senat, Urteil vom 29. Mai 2001 - L 3 AL 37/00 -, juris, Rz. 42).

    Eine derartige pauschalierende Betrachtungsweise ist mangels anderweitiger Anhaltspunkte angezeigt, um einer willkürlichen Zuordnung von Erwerbsvorgängen zu bestimmten Leistungsbezugszeiträumen entgegenzuwirken (erkennender Senat, Urteil vom 29. Mai 2001 - L 3 AL 37/00 -, juris, Rz. 43).

  • BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 442/06

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung der von Rechtsreferendaren erzielten

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.11.2018 - 2 A 976/17
    Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu ausgeführt, dass das Sozialstaatsprinzip der Art. 20 Abs. 1 GG regelmäßig nicht gebiete, soziale Leistungen in einem bestimmten Umfang zu gewähren; zwingend sei lediglich, dass der Staat die Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein seiner Bürger schaffe (BVerfG, Kammerbeschl. v. 24. September 2007 - 2 BvR 442/06 -, juris Rn. 11 m. w. N.).

    Ergänzend wird ausgeführt, dass auch die Reduzierung der Unterhaltsbeihilfe ab einem monatlichen Entgelt i. H. v. 2.200 EUR auf Null nicht zur Unverhältnismäßigkeit der Anrechnungsbestimmung führe; habe der Referendar Einkünfte in dieser Höhe, sei die Bestreitung seines Lebensunterhalts gesichert (BVerfG, Kammerbeschl. v. 24. September 2007 - 2 BvR 442/06 - a. a. O. Rn. 12).

  • BVerwG, 17.03.2014 - 2 B 45.13

    Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare; Rückforderung; Bruttoprinzip

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.11.2018 - 2 A 976/17
    22 Der Begriff des Entgelts wird im - hier nicht gegebenen - Fall der nichtselbständigen Nebentätigkeiten in der Rechtsprechung und Literatur dahingehend verstanden, dass die dort vereinbarte Vergütung (brutto), also vor Abzug von Steuern und Aufwendungen, den Anwärterbezügen (ebenfalls brutto) gegenüberzustellen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17. März 2014 - 2 B 45.13 -, juris Rn. 30 m. w. N.; ebenso Plog/Wiedow, BBG, Kommentar, Stand Juli 2018, § 65 BBesG, Rn. 29; Fürst, GKÖD, Stand September 2018, § 65 BBesG, Rn. 15).

    Damit ist das Bruttoprinzip (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17. März 2014 - 2 B 45.13 - a. a. O. Rn. 30 m. w. N.) gerade gewahrt.

  • OVG Sachsen, 17.10.2017 - 2 A 649/16

    Anrechnung von Entgelt aus selbständiger Nebentätigkeit, Ausbildungsbezüge,

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.11.2018 - 2 A 976/17
    5 Der Senat hat auf Antrag des Beklagten die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts auf Grundlage von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO mit Beschluss vom 17. Oktober 2017 - 2 A 649/16 - zugelassen.
  • OVG Sachsen, 10.09.2013 - 2 A 177/11

    Ausgleichszulage, Unterbrechung, Elternzeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.11.2018 - 2 A 976/17
    Allerdings beurteilt sich die Frage, ob in einem in der Vergangenheit liegenden Zeitraum Bezüge zu Recht gezahlt wurden, oder ob sie wegen des Eingreifens eines Anrechnungstatbestands gekürzt werden durften, nach dem für diesen Anspruch geltenden materiellen Recht im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. bereits SächsOVG, Urt. v. 10. September 2013 - 2 A 177/11 -, juris m. w. N.).
  • LSG Schleswig-Holstein, 21.02.2014 - L 3 AL 29/12

    Arbeitslosengeld - Anrechnung von Nebeneinkommen aus selbstständiger Tätigkeit -

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.11.2018 - 2 A 976/17
    Das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht hat zur Anrechnung von Einkünften aus selbständiger Tätigkeit auf Arbeitslosengeld entschieden (Urt. v. 21. Februar 2014 - L 3 AL 29/12 -, juris Rn. 43 m. w. N.):... Der Gewinn wird nach §§ 4 ff. EStG ermittelt.
  • BVerwG, 08.12.2009 - 2 B 43.09

    Höhere Anrechnungsgrenze für Rechtsreferendare mit Unterhaltspflichten zur

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.11.2018 - 2 A 976/17
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht darauf verwiesen, dass die Anrechnung den Anreiz vermindern solle, die nur noch zweijährige Ausbildung der Rechtsreferendare zugunsten von Nebentätigkeiten zu vernachlässigen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8. Dezember 2009 - 2 B 43.09 -, juris Rn. 8).
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