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   OVG Sachsen, 07.01.2011 - 3 A 700/08   

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OVG Sachsen, 07.01.2011 - 3 A 700/08 (https://dejure.org/2011,14683)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07.01.2011 - 3 A 700/08 (https://dejure.org/2011,14683)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07. Januar 2011 - 3 A 700/08 (https://dejure.org/2011,14683)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    StVG § 3; FeV § 46, § 11 Abs. 8, § 28 Abs. 4; Richtlinie 91/439/EWG Art 7, Art 8, Art 9
    EU-Fahrerlaubnis, unbestreitbare Informationen, ordentlicher Wohnsitz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bei gehäuften und teilweise strafrechtlich geahndeten Verkehrsdelikten; Vereinbarkeit der Aberkennung des Rechts der Verwendung der polnischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet mit dem gemeinschaftsrechtlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bei gehäuften und teilweise strafrechtlich geahndeten Verkehrsdelikte; Vereinbarkeit der Aberkennung des Rechts der Verwendung der polnischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet mit dem gemeinschaftsrechtlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.01.2011 - 3 A 700/08
    Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber des Führerscheins am Tag der Erteilung diese Voraussetzungen erfüllte (vgl. z. B. EuGH, Urt. v. 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u. a. -, NJW 2008, 2403; Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u. a. -, DAR 2008, 459, unter Bezugnahme auf Beschl. v. 6. April 2006 - Rs. C-227/05, Halbritter -, NJW 2006, 2173, und v. 28. September 2006 - Rs. C-340/05, Kremer -, NJW 2007, 1863).

    Hierzu hat der EuGH klargestellt, dass der Mitgliedstaat nicht berechtigt ist, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufung auf seine nationalen Vorschriften unbegrenzt zu verweigern, etwa dann, wenn seine Vorschriften strengere Erteilungsvoraussetzungen enthalten (Urt. v. 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06 -, Wiedemann u. a., a. a. O.; Urt. v. 29.April 2004 - Rs. C-476/01, Kapper -, NJW 2004, 1725; Beschl. v. 6. April 2006 - Rs. C-227/05, Halbritter -, a. a. O., und v. 28. September 2006 - Rs. C-340/05, Kremer -, a. a. O.).

    Auch im Hinblick auf Art. 7 Abs. 5 der Richtlinie 91/439/EWG, wonach jede Person nur Inhaber eines einzigen von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins sein kann, komme der Wohnsitzvoraussetzung, nach der sich der Ausstellermitgliedstaat bestimme, eine besondere Bedeutung im Verhältnis zu den übrigen in der Richtlinie aufgestellten Voraussetzungen zu (EuGH, Urt. v. 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u. a. -, a. a. O., sowie - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u. a. -, DAR 2008, 459).

    Die ihm zur Vorabentscheidung vorgelegten Verfahren, die der Ausgangspunkt für seine neue Rechtsprechung waren, betrafen gerade Fahrerlaubnisse, die vor Umsetzung der Richtlinie - in der Tschechischen Republik - erteilt worden waren (vgl. Urt. v. 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u. a. -, a. a. O.).

  • EuGH, 09.07.2009 - C-445/08

    Wierer - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Führerschein - Richtlinie

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.01.2011 - 3 A 700/08
    Umgekehrt können dem Ausstellermitgliedsstaat vom Aufnahmemitgliedsstaat Informationen übermittelt werden (EuGH, Beschl. v. 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer -, NJW 2010, 217).

    Diese von einer polnischen Behörde stammende Auskunft ist im Sinne der eben genannten Rechtsprechung des EuGH verwertbar; es handelt sich nicht um einen lediglich privaten Wohnsitznachweis, etwa in Gestalt eines Mietvertrags, der keine unbestreitbare Information darstellen kann (EuGH, Beschl. v. 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer -, NJW 2010, 217).

    Ferner ist der Auskunft zu entnehmen, dass eine Verordnung des Ministers der Infrastruktur vom 28. Dezember 2004 festgelegt hat, dass die Vorschrift des Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 91/439/EWG erfüllt ist, wenn ein Ausländer, der den polnischen Führerschein anstrebt, sich durch eine polnische Aufenthaltsgenehmigung ausweisen kann (vgl. auch EuGH, Beschl. v. 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer -, NJW 2010, 217, wonach bei einer im April 2005 erteilten Fahrerlaubnis ein Nachweis über einen Mindestaufenthalt von 185 Tagen in Polen nicht erforderlich gewesen sei).

  • EuGH, 28.09.2006 - C-340/05

    Kremer - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG -

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.01.2011 - 3 A 700/08
    Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber des Führerscheins am Tag der Erteilung diese Voraussetzungen erfüllte (vgl. z. B. EuGH, Urt. v. 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u. a. -, NJW 2008, 2403; Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u. a. -, DAR 2008, 459, unter Bezugnahme auf Beschl. v. 6. April 2006 - Rs. C-227/05, Halbritter -, NJW 2006, 2173, und v. 28. September 2006 - Rs. C-340/05, Kremer -, NJW 2007, 1863).

    Diese Befugnis kann er aber nur aufgrund eines Verhaltens des Betroffenen nach Erwerb des von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ausüben (vgl. EuGH, Beschl. v. 6. April 2006 - Rs. C-227/05, Halbritter -, a. a. O., und v. 28. September 2006 - Rs. C-340/05, Kremer -, a. a. O.).

    Hierzu hat der EuGH klargestellt, dass der Mitgliedstaat nicht berechtigt ist, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufung auf seine nationalen Vorschriften unbegrenzt zu verweigern, etwa dann, wenn seine Vorschriften strengere Erteilungsvoraussetzungen enthalten (Urt. v. 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06 -, Wiedemann u. a., a. a. O.; Urt. v. 29.April 2004 - Rs. C-476/01, Kapper -, NJW 2004, 1725; Beschl. v. 6. April 2006 - Rs. C-227/05, Halbritter -, a. a. O., und v. 28. September 2006 - Rs. C-340/05, Kremer -, a. a. O.).

  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.01.2011 - 3 A 700/08
    Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber des Führerscheins am Tag der Erteilung diese Voraussetzungen erfüllte (vgl. z. B. EuGH, Urt. v. 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u. a. -, NJW 2008, 2403; Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u. a. -, DAR 2008, 459, unter Bezugnahme auf Beschl. v. 6. April 2006 - Rs. C-227/05, Halbritter -, NJW 2006, 2173, und v. 28. September 2006 - Rs. C-340/05, Kremer -, NJW 2007, 1863).

    Diese Befugnis kann er aber nur aufgrund eines Verhaltens des Betroffenen nach Erwerb des von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ausüben (vgl. EuGH, Beschl. v. 6. April 2006 - Rs. C-227/05, Halbritter -, a. a. O., und v. 28. September 2006 - Rs. C-340/05, Kremer -, a. a. O.).

    Hierzu hat der EuGH klargestellt, dass der Mitgliedstaat nicht berechtigt ist, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufung auf seine nationalen Vorschriften unbegrenzt zu verweigern, etwa dann, wenn seine Vorschriften strengere Erteilungsvoraussetzungen enthalten (Urt. v. 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06 -, Wiedemann u. a., a. a. O.; Urt. v. 29.April 2004 - Rs. C-476/01, Kapper -, NJW 2004, 1725; Beschl. v. 6. April 2006 - Rs. C-227/05, Halbritter -, a. a. O., und v. 28. September 2006 - Rs. C-340/05, Kremer -, a. a. O.).

  • EuGH, 26.06.2008 - C-334/06

    Zerche - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.01.2011 - 3 A 700/08
    Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber des Führerscheins am Tag der Erteilung diese Voraussetzungen erfüllte (vgl. z. B. EuGH, Urt. v. 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u. a. -, NJW 2008, 2403; Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u. a. -, DAR 2008, 459, unter Bezugnahme auf Beschl. v. 6. April 2006 - Rs. C-227/05, Halbritter -, NJW 2006, 2173, und v. 28. September 2006 - Rs. C-340/05, Kremer -, NJW 2007, 1863).

    Auch im Hinblick auf Art. 7 Abs. 5 der Richtlinie 91/439/EWG, wonach jede Person nur Inhaber eines einzigen von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins sein kann, komme der Wohnsitzvoraussetzung, nach der sich der Ausstellermitgliedstaat bestimme, eine besondere Bedeutung im Verhältnis zu den übrigen in der Richtlinie aufgestellten Voraussetzungen zu (EuGH, Urt. v. 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u. a. -, a. a. O., sowie - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u. a. -, DAR 2008, 459).

  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 26.07

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.01.2011 - 3 A 700/08
    Im Zweifel ist das Rechtsschutzinteresse zu bejahen (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urt. v. 11. Dezember 2008, BVerwGE 132, 315).

    Es kommt vielmehr allein darauf an, dass gegen das durch die Richtlinie selbst vorgegebene Wohnsitzerfordernis verstoßen wurde (BVerwG, Urt. v. 11. Dezember 2008, BVerwGE 132, 315).

  • OVG Sachsen, 09.03.2010 - 3 B 411/09

    Tilgungsreife, Verwertbarkeit früherer Alkoholvorfälle bei zwischenzeitlich

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.01.2011 - 3 A 700/08
    Dabei kann hier offen bleiben, ob in der vorliegenden Konstellation auf die Rechtsprechung zurückgegriffen werden kann, wonach mit der Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis, auch einer ausländischen Fahrerlaubnis, frühere Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr nicht grundsätzlich abgegolten sind und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen im Einzelfall für die Entscheidung, ob ein medizinisch-psychologisches Gutachten anzufordern ist, mitberücksichtigt werden können, weil und soweit die sie auslösenden Eignungszweifel an ein Verhalten anknüpften, das zeitlich auch vor der Erteilung der EU-Fahrerlaubnis lag (dazu SächsOVG, Beschl. v. 9. März 2010 - 3 B 411/09 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 28. Mai 2009 - 3 BS 424/07 - BayVGH, Beschl. v. 31. Januar 2008 - 11 CS 06.1923 -, juris Rn. 18 ff., und Beschl. v. 16. Februar 2009 - 11 CS 09.20 -, juris Rn. 20 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 11.04.2005 - 12 ME 540/04

    Aufforderung zur Beibringung eines ärztlichen Gutachtens; Einstufung eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.01.2011 - 3 A 700/08
    Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens auf der Grundlage von § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 FeV setzt nach dem Regelungszusammenhang in § 11 Abs. 2 Satz 1 FeV jedoch die Kenntnis der Verstöße durch die Behörde voraus (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 11. April 2005 - 12 ME 540/04-, juris Rn. 7; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 23. Mai 2002, NJW 2002, 2581).
  • EuGH, 02.12.2010 - C-334/09

    Scheffler - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG -

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.01.2011 - 3 A 700/08
    Vielmehr sind die genannten Vorschriften als Ausnahme vom allgemeinen Grundsatz der Anerkennung der Führerscheine eng auszulegen (vgl. auch EuGH, Beschl. v. 2.12.2010 - Rs. C-334/09, Scheffler -, juris, Rn. 62).
  • VGH Bayern, 31.01.2007 - 11 CS 06.1923

    Entziehung der Fahrerlaubnis - "Führerscheintourismus"

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.01.2011 - 3 A 700/08
    Dabei kann hier offen bleiben, ob in der vorliegenden Konstellation auf die Rechtsprechung zurückgegriffen werden kann, wonach mit der Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis, auch einer ausländischen Fahrerlaubnis, frühere Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr nicht grundsätzlich abgegolten sind und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen im Einzelfall für die Entscheidung, ob ein medizinisch-psychologisches Gutachten anzufordern ist, mitberücksichtigt werden können, weil und soweit die sie auslösenden Eignungszweifel an ein Verhalten anknüpften, das zeitlich auch vor der Erteilung der EU-Fahrerlaubnis lag (dazu SächsOVG, Beschl. v. 9. März 2010 - 3 B 411/09 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 28. Mai 2009 - 3 BS 424/07 - BayVGH, Beschl. v. 31. Januar 2008 - 11 CS 06.1923 -, juris Rn. 18 ff., und Beschl. v. 16. Februar 2009 - 11 CS 09.20 -, juris Rn. 20 ff.).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

  • VGH Baden-Württemberg, 09.09.2008 - 10 S 994/07

    Umdeutung einer Führerscheineinziehungsverfügung in einen feststellenden

  • VGH Bayern, 16.02.2009 - 11 CS 09.20

    Aberkennung des Rechts von einer niederländischen Fahrerlaubnis in Deutschland

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2002 - 7 B 10765/02

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Cannabiskonsum,

  • VGH Bayern, 11.08.2008 - 11 CS 08.832

    Aberkennung des Rechts, von einer tschechischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet

  • VGH Bayern, 07.08.2008 - 11 ZB 07.1259

    Eintragung eines deutschen Wohnortes im ausländischen EU-Führerschein

  • VG Schleswig, 24.02.2009 - 3 A 8/09

    Fahrtenbuchauflage - Nichtangabe Fahrer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2012 - 3 L 56/09

    Klage in Sachen "Führerscheintourismus" vor dem Oberverwaltungsgericht

    Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (Urt. v. 07.01.2011 - 3 A 700/08 -, juris) und das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Urt. v. 22.02.2012 - 16 A 1456/08 -, juris) einerseits sowie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Beschl. v. 22.02.2010 - 11 CS 09.1934 -, juris) andererseits vertreten hierzu unterschiedliche Auffassungen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.03.2021 - 5 MB 3/21

    Beteiligtenstellung im Abänderungsverfahren; Entziehung einer polnischen

    Eine solche zweckgerichtete Bezugnahme macht eine Unterlage auch dann, wenn sie bei isolierter Betrachtung eine von einer Privatperson eingeholte Information sein könnte, zu einer vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührenden Information (vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 7. Januar 2011 - 3 A 700/08 -, juris Rn. 46).
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