Rechtsprechung
OVG Sachsen, 07.01.2016 - 5 A 546/14 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
EGBGB Art 233 § 2 Abs. 3
Bestellung eines gesetzlichen Vertreters eines unbekannten Grundstückseigentümers; erforderlicher Ermittlungsaufwand - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 11.09.2014 - 6 K 808/12
- OVG Sachsen, 07.01.2016 - 5 A 546/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 05.05.2015 - 9 C 12.14
Verband; Teilnehmergemeinschaft; Bodenordnung; Flurbereinigung; Anhörung; …
Auszug aus OVG Sachsen, 07.01.2016 - 5 A 546/14
Die Ausführungen, mit denen das Gericht im Anschluss an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (…Urt. v. 10. April 2014 - OVG 70 A 17.13 -, juris) begründet hat, dass der Gesetzgeber eine vereinfachende Sonderregung zur Bestellung eines gesetzlichen Vertreters in den neuen Bundesländern habe schaffen wollen, weswegen keine zu hohen Anforderungen an die Nichtfeststellbarkeit des Eigentümers eines Grundstücks gestellt, zeitraubende Nachforschungen vermieden und der Umfang der gebotenen Ermittlungstätigkeit auf naheliegende Möglichkeiten zu beschränken sei, werden vom Kläger nicht substantiiert infrage gestellt; sie entsprechen überdies den inzwischen vom Bundesverwaltungsgericht formulierten Anforderungen (vgl. näher BVerwG, Urt. v. 5. Mai 2015 - 9 C 12.14 -, juris Rn. 16 - 19).Die vom Kläger aufgeworfene Frage, "welche Recherchebemühungen durch die Beklagte zu erfolgen haben, damit letztlich die Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB erfüllt sind und ein Eigentümer nicht festgestellt" werden kann, ist - soweit sie verallgemeinerungsfähig ist - inzwischen höchstrichterlich in dem vom Verwaltungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegten Sinn geklärt (vgl. BVerwG, Urt. v. 5. Mai 2015 a. a. O. und die obigen Ausführungen unter 1.c) erster Absatz).
- BVerwG, 13.05.2015 - 8 C 12.14
Altgesellenregelung; Ausübungsberechtigung; Ausnahmebewilligung; illegaler …
Auszug aus OVG Sachsen, 07.01.2016 - 5 A 546/14
Da nur solche Personen antragsberechtigt sein sollen, die in einer Rechtsbeziehung zu dem Eigentümer stehen, liegt ein Bedürfnis jedenfalls dann vor, wenn rechtliche Interessen des Eigentümers oder eines Dritten betroffen sind (BVerwG, Urt. v. 5. Mai 2015 - 8 C 12.14 -, juris Rn. 26 f.). - OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2014 - 70 A 17.13
Laufendes Flurbereinigungsverfahren; Bestellung eines gesetzlichen Vertreters …
Auszug aus OVG Sachsen, 07.01.2016 - 5 A 546/14
Die Ausführungen, mit denen das Gericht im Anschluss an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Urt. v. 10. April 2014 - OVG 70 A 17.13 -, juris) begründet hat, dass der Gesetzgeber eine vereinfachende Sonderregung zur Bestellung eines gesetzlichen Vertreters in den neuen Bundesländern habe schaffen wollen, weswegen keine zu hohen Anforderungen an die Nichtfeststellbarkeit des Eigentümers eines Grundstücks gestellt, zeitraubende Nachforschungen vermieden und der Umfang der gebotenen Ermittlungstätigkeit auf naheliegende Möglichkeiten zu beschränken sei, werden vom Kläger nicht substantiiert infrage gestellt; sie entsprechen überdies den inzwischen vom Bundesverwaltungsgericht formulierten Anforderungen (…vgl. näher BVerwG, Urt. v. 5. Mai 2015 - 9 C 12.14 -, juris Rn. 16 - 19). - OVG Sachsen, 25.07.2007 - 5 B 781/06
Ausbildungsförderung; Darlehen; Fremdvergleich; Vermögen; nahe Angehörige
Auszug aus OVG Sachsen, 07.01.2016 - 5 A 546/14
11 Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache dann auf, wenn sie voraussichtlich in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, d. h. überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (SächsOVG, Beschl. v. 25. Juli 2007 - 5 B 781/06 -, juris Rn. 20).