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   OVG Sachsen, 07.08.2009 - 2 A 189/08   

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https://dejure.org/2009,16101
OVG Sachsen, 07.08.2009 - 2 A 189/08 (https://dejure.org/2009,16101)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07.08.2009 - 2 A 189/08 (https://dejure.org/2009,16101)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07. August 2009 - 2 A 189/08 (https://dejure.org/2009,16101)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    BeamtVG § 14a
    Versorgungsbezüge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mindestruhegehalt als Anknüpfungspunkt für eine vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes nach § 14a Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)

  • Judicialis

    BeamtVG § 14a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeamtVG § 14a
    Versorgungsbezüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 23.06.2005 - 2 C 25.04

    Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; Mindestruhegehalt.

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.08.2009 - 2 A 189/08
    Dabei hat es sich dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.6.2005 (vgl. BVerwGE 124, 19) angeschlossen, wonach auch der amtsbezogene Mindestruhegehaltssatz nach § 14 Abs. 4 Satz 1 BeamtVG in Höhe von 35 v. H. gem. § 14a BeamtVG vorübergehend erhöht werden könne.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2008 - 21 A 2098/06

    Festsetzung der Versorgungsbezüge eines Studienrates bei Versetzung in den

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.08.2009 - 2 A 189/08
    Zur Begründung seines Zulassungsantrags stützt sich der Beklagte ferner auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16.1.2008 (Az.: 21 A 2098/06, juris), das abweichend von dem genannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Mindestruhegehalt keinen Anknüpfungspunkt für die vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes nach § 14a BeamtVG sieht, und macht sich dessen Auffassung zu eigen.
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.08.2009 - 2 A 189/08
    Ernstliche Zweifel in diesem Sinne sind deshalb anzunehmen, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so infrage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.6.2000, NVwZ 2000, 1164; Beschl. v. 26.3.2007, NVwZ-RR 2008, 1).
  • OVG Sachsen, 14.10.2010 - 2 A 429/09

    Ersetzung des sächsichen Beamtenversorgungsgesetzes im Wege der statischen

    4 Hiergegen richtet sich die vom Senat mit Beschluss vom 7. August 2009 - 2 A 189/08 - zugelassene Berufung, zu deren Begründung der Beklagte seinen erstinstanzlichen Vortrag wiederholt und vertieft.
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