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   OVG Sachsen, 08.06.1995 - 1 S 154/95   

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https://dejure.org/1995,4381
OVG Sachsen, 08.06.1995 - 1 S 154/95 (https://dejure.org/1995,4381)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08.06.1995 - 1 S 154/95 (https://dejure.org/1995,4381)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08. Juni 1995 - 1 S 154/95 (https://dejure.org/1995,4381)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    SächsBO § 70

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bauvorhaben; Baugenehmigung; Anlagenbezogene Genehmigung; Genehmigungsverfahren; Aufschiebende Bedingung; Baufreigabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 90 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2003 - 10 A 4694/01

    Baugenehmigung als Schlusspunkt des öffentlich-rechtlichen Zulassungsverfahrens

    Im Anschluss an inhaltlich abweichende Regelungen in einigen Landesbauordnungen, vgl. § 72 Abs. 1 Satz 1 BayBO "Die Baugenehmigung darf nur versagt werden, wenn das Vorhaben öffentlich-rechtlichen Vorschriften widerspricht, die im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren zu prüfen sind; von einer Beschränkung der Prüfung öffentlich-rechtlicher Vorschriften im Genehmigungsverfahren bleiben die bauaufsichtlichen Eingriffsbefugnisse unberührt", und § 58 Abs. 1 Satz 1 LBO Baden-Württemberg "Die Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem genehmigungspflichtigen Vorhaben keine von der Bauaufsichtsbehörde zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen", und dementsprechende Entscheidungen der jeweils zuständigen Oberverwaltungsgerichte, vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 18. März 1993, GrS 1/1992 - 1 B 90.3063 -, BRS 55 Nr. 146; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 4. März 1996 - 8 S 48/96 -, BRS 58 Nr. 136; Sächs. OVG, Urteil vom 8. Juni 1995 - 1 S 154/95 -, BRS 57 Nr. 187; OVG Meck.-Vorpomm., Beschlüsse vom 30. Oktober 1997 - 5 M 52/96 -, BRS 59 Nr. 143, und vom 29. Januar 2003 - 2 M 179/02 -, DÖV 2003, 593.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 8 S 1571/02

    Baugenehmigung: Ablehnung wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses; Spielhalle

    Da die sanierungsrechtlichen Gesichtspunkte nicht von der Baurechtsbehörde im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu prüfen sind, sondern von der Gemeinde im Rahmen der Entscheidung nach § 145 BauGB, hindert das Fehlen der sanierungsrechtlichen Genehmigung nicht die Erteilung einer Baugenehmigung (Urteil des Senats vom 4.3.1996, a.a.O.; SächsOVG, Urteil vom 8.6.1995 - 1 S 154/95 - SächsVBl. 1995, 265).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 8 S 48/96

    Sanierungsrechtlicher Genehmigungsvorbehalt und Baugenehmigungserteilung

    Die von der Beklagten vertretene Ansicht könnte nämlich dazu führen, daß der Bauwillige erst die nach anderen Vorschriften erforderliche Gestattung in einem u.U. langjährigen Verwaltungsverfahren und Gerichtsverfahren erstreiten müßte, um dann von der Baurechtsbehörde erklärt zu bekommen, daß er sein Vorhaben gleichwohl nicht verwirklichen könne, da diesem baurechtliche Vorschriften entgegenstünden (vgl. zu dieser Konsequenz der sog. Schlußpunkttheorie SächsOVG, Urt. v. 8.6.1995 - 1 S 154/95 - SächsVBl. 1995, 265).
  • OVG Sachsen, 05.07.2023 - 1 A 418/20

    Bauaufsichtliches Einschreiten; Verwirkung materieller nachbarlicher

    Anders als die aktuelle Regelung für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren in § 63 Satz 1 SächsBO i. d. F. der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), die zuletzt durch Art. 24 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (SächsGVBl. S. 705) geändert worden ist, wonach die Bauaufsichtsbehörde - außer bei baulichen Anlagen nach § 62 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 - nur die Übereinstimmung mit den Vorschriften über die Zulässigkeit der baulichen Anlagen nach den §§ 29 bis 38 des Baugesetzbuches (Nr. 1), beantragte Abweichungen im Sinne des § 67 Abs. 1 und 2 Satz 2 (Nr. 2) sowie andere öffentlich-rechtliche Anforderungen, soweit wegen der Baugenehmigung eine Entscheidung nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entfällt oder ersetzt wird (Nr. 3) prüft, war seinerzeit das Prüfprogramm nicht vergleichbar eingeschränkt (zum Umgang mit Genehmigungserfordernissen für ein Bauvorhaben nach anderen Gesetzen vgl. Senatsurt. v. 8. Juni 1995 - 1 S 154/95 -, SächsVBl 1995, 265 f.).
  • OVG Thüringen, 22.10.1998 - 1 EO 1056/98

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; einstweilige Anordnung;

    Selbst wenn man im Sinne der sog. "Schlußpunkttheorie" der gegenteiligen Auffassung folgen wollte (vgl. hierzu Finkelnburg/Ortloff, Öffentliches Baurecht, Band II, 4. Aufl. 1998, S. 100 ff.; zum Meinungsstand s. ferner die Darstellung im Urteil des Sächs. OVG v. 8.6.1995 - 1 S 154/95 -, BRS 57 Nr. 187 = LKV 1995, 405, 406 m.w.N.; vgl. dazu, daß diese Frage sich nach dem jeweiligen Landesrecht beurteilt: BVerwG, B. v. 25.10.1995 - 4 B 216.95 -, BVerwGE 99, 351, 353 f. = NVwZ 1996, 377 f.), würde sich der hier erteilten Baugenehmigung noch nicht die Erlaubnis entnehmen lassen, ohne weiteres mit der Verwirklichung des genehmigten Vorhabens zu beginnen.
  • VG Gera, 18.05.1998 - 4 E 785/98

    Erteilung einer Baugenehmigung ohne sanierungsrechtliche Genehmigung; Abwehrrecht

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