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   OVG Sachsen, 08.12.2005 - 5 BS 159/05   

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OVG Sachsen, 08.12.2005 - 5 BS 159/05 (https://dejure.org/2005,6853)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08.12.2005 - 5 BS 159/05 (https://dejure.org/2005,6853)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08. Dezember 2005 - 5 BS 159/05 (https://dejure.org/2005,6853)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    SächsStrG § 39; BlmSchG § 41 Abs. 1, § 42; VwGO § 80 Abs. 5, § 146 Abs. 4, VwVfG § 21 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fälle der Präklusion von Einwendungen gegen eine Planfeststellung im Zusammenhang mit dem Bau von Straßen; Voraussetzung der Anfechtung eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses; Zumutbarkeit von Verkehrslärmimmissionen als Berührungspunkt der ...

  • Judicialis

    SächsStrG § 39; ; BlmSchG § 41 Abs. 1; ; BlmSchG § 42; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 146 Abs. 4; ; VwVfG § 21 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßen- und Wegerecht (ohne Enteignungsrecht): Planfeststellung, Straßen, Präklusion, Planvorhaben, Lärm, Lärmbelastung, sofortige Vollziehbarkeit, Besorgnis der Befangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2006, 375
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach §

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2005 - 5 BS 159/05
    Nach § 41 Abs. 1 Satz 1 BImSchG besteht bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung einer öffentlichen Straße grundsätzlich ein Anspruch auf aktiven oder passiven Schallschutz desjenigen, der in seiner Person bzw. dessen Grundstück unzumutbaren Lärmbelastungen ausgesetzt ist (BVerwG, Urt. v. 11.1.2001 - 4 A 13.99 -, NVwZ 2001, 1154; Urt. v. 5.3.1997 - 11 A 25.95 -, BVerwGE 104, 123 [134, 141]), da sicherzustellen ist, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind.

    Beide sind verfassungsrechtlich, insbesondere im Hinblick auf Art. 2 Abs. 2 des Grundgesetzes - GG - nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.3.1997 - 11 A 25.95 -, BVerwGE 104, 123 [130]).

    Hierzu zählen neben privaten Belangen negativ betroffener Dritter, wie deren Interesse an einer Vermeidung zu dichter Grenzbebauung und dadurch eintretender Verschattung oder die Mehrkosten passiver Schallschutzmaßnahmen, auch öffentliche Belange, etwa des Landschaftsschutzes oder der Stadtbildpflege (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.9.2003 - 9 A 69.02 -, NVwZ 2004, 340; Urt. v. 5.3.1997 - 11 A 25.95 -, BVerwGE 104, 123 [139]).

    Insoweit besteht für die Planfeststellungsbehörde ein Abwägungsspielraum, der vom Gericht nicht inhaltlich ausgefüllt, sondern nur auf die Einhaltung seiner rechtlichen Grenzen hin überwacht werden kann (BVerwG, Urt. v. 5.3.1997 - 11 A 25.95 -, BVerwGE 104, 123 [130]).

  • BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 13.99

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Netzverknüpfung; Ersatzland; Lärmschutz;

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2005 - 5 BS 159/05
    Nach § 41 Abs. 1 Satz 1 BImSchG besteht bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung einer öffentlichen Straße grundsätzlich ein Anspruch auf aktiven oder passiven Schallschutz desjenigen, der in seiner Person bzw. dessen Grundstück unzumutbaren Lärmbelastungen ausgesetzt ist (BVerwG, Urt. v. 11.1.2001 - 4 A 13.99 -, NVwZ 2001, 1154; Urt. v. 5.3.1997 - 11 A 25.95 -, BVerwGE 104, 123 [134, 141]), da sicherzustellen ist, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind.

    Maßgeblich für die Beurteilung, ob eine wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen vorliegt (§ 1 Abs. 2 16.BImSchV) oder für die Bemessung des Schallschutzes nach § 2 16.BImSchV, ist somit ausschließlich der Beurteilungspegel des von dem zu bauenden oder zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.1.2001 - 4 A 13.99 -, NVwZ 2001, 1154; Urt. v. 21.3.1996 - 4 C 9.95 -, BVerwGE 101, 1 [4]).

    Ein bereits vorhandener Verkehrslärm (Vorbelastung) und die durch den Bau oder durch die wesentliche Änderung einer öffentlichen Straße entstehende zusätzliche Lärmbeeinträchtigung dürfen aber im Hinblick auf Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG - wie auch auf Art. 16 Abs. 1 der Sächsischen Verfassung - SächsVerf -, zu keiner Gesamtbelastung führen, die eine Gesundheitsbeeinträchtigung darstellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.1.2001 - 4 A 13.99 -, NVwZ 2001, 1154; Urt. v. 21.3.1996 - 4 C 9.95 -, BVerwGE 101, 1 [10]).

    Eine Gesamtbetrachtungsweise ist auch dann geboten, wenn es im Zuge der Straßenbaumaßnahme zu einer Verkehrsentlastung auf einem anderen Verkehrsweg kommt, die zu einer Verringerung der Lärmbelastung auf dem Grundstück des Betroffenen führt (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.1.2001 - 4 A 13.99 -, NVwZ 2001, 1154).

  • BVerwG, 26.05.2004 - 9 A 6.03

    Studentenschaft; Klagebefugnis; soziale Belange; Studierende; Ausbildungsstätte;

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2005 - 5 BS 159/05
    Grenzwertüberschreitungen, selbst wenn sie gesundheitsgefährdende Werte annehmen sollten, sollen danach grundsätzlich immissionsquellenunabhängig angegangen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.5.2004 - 9 A 6.03 -, BVerwGE 121, 57 [61]; Urt. v. 26.5.2004 - 9 A 5.03 -, juris RdNr. 24).

    Der Bundesgesetzgeber hat hierzu in § 47 BImSchG i.V.m. § 11 22.BImSchV Regelungen getroffen, ohne dass jedoch eine Verpflichtung der Planfeststellungsbehörde verankert wurde, Planfeststellungsbeschlüsse im Falle einer Grenzwertverletzung nicht zu erlassen (vgl. umfassend BVerwG, Urt. v. 26.5.2004 - 9 A 6.03 -, BVerwGE 121, 57 [61]).

    In einem solchen Fall müssen aber besondere Umstände vorliegen, die sich insbesondere aus konkreten örtlichen Gegebenheiten ergeben können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1.4.2005 - 9 VR 7.05 -, juris RdNr. 21 f.; Urt. v. 23.2.2005 - 4 A 4.04 -, juris RdNr. 31; Urt. v. 26.5.2004 - 9 A 6.03 -, BVerwGE 121, 57 [64]).

  • BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 3.97

    erheblicher baulicher Eingriff; Bahnsteig; Schienenweg; wesentliche Änderung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2005 - 5 BS 159/05
    Schließlich wirken sich Verfahrensfehler im Planfeststellungsverfahren nur aus, wenn nach den Umständen des Einzelfalles die konkrete Möglichkeit besteht, dass die Planungsbehörde ohne den Verfahrensfehler anders entschieden hätte (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.5.1998 - 11 C 3.97 -, NVwZ 1999, 67).

    Dies gilt schon deshalb, weil die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erörterten Werte für die Überschreibung einer enteignungsrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle nicht als starre Regeln, sondern als relative Annäherungswerte aufzufassen sind; in diesem Sinne setzt der Bundesgerichtshof die genannte Schwelle für Verkehrslärmimmissionen in Wohngebieten im allgemeinen bei Werten von 70 bis 75 dB(A) tagsüber und von 60 bis 65 dB(A) nachts an (vgl. BGH, Urt. v. 16.3.1995 - III ZR 166/93, BGHZ 129, 124 [127]; Urt. v. 25.3.1993 - III ZR 60/91 -, BGHZ 122, 76 [81]; BVerwG, Urt. v. 20.05.1998 - 11 C 3.97 -, NVwZ 1999, 67).

    Was eine etwaige Gesundheitsgefährdung durch nächtlichen Lärm betrifft, so sind etwa Angaben über die Lärmbelastung im Innern der Schlafräume, die u.a. von deren Lage und von der Art der Fenster abhängt, von entscheidender Bedeutung (BVerwG, Urt. v. 20.5.1998 - 11 C 3.97 -, NVwZ 1999, 67; Urt. v. 23.4.1997 - 11 A 17.96 -, NVwZ 1998, 846).

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2005 - 5 BS 159/05
    Sie finden ihre Grenze erst dort, wo die Planfeststellungsbehörde eine ihre überparteiliche Freiheit beeinträchtigende Bindung eingeht (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.12.1986 - 4 C 13.85 -, BVerwGE 75, 214 [231]).

    Rechtlich zu beanstanden ist eine solche Verfahrensweise, wenn die verfahrensrechtlich geordneten Entscheidungsebenen nicht mehr getrennt, einseitige Absprachen über die weitere Verfahrensgestaltung getroffen und der Gestaltungsspielraum der Planfeststellungsbehörde von vornherein durch aktive Einflussnahmen auf "politischer Ebene" sachwidrig eingeengt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.12.1986 - 4 C 13.85 -, BVerwGE 75, 214 [231]).

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 9.95

    Immissionsschutzrecht: Lärmschutz bei Bau oder wesentliche Änderung einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2005 - 5 BS 159/05
    Maßgeblich für die Beurteilung, ob eine wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen vorliegt (§ 1 Abs. 2 16.BImSchV) oder für die Bemessung des Schallschutzes nach § 2 16.BImSchV, ist somit ausschließlich der Beurteilungspegel des von dem zu bauenden oder zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.1.2001 - 4 A 13.99 -, NVwZ 2001, 1154; Urt. v. 21.3.1996 - 4 C 9.95 -, BVerwGE 101, 1 [4]).

    Ein bereits vorhandener Verkehrslärm (Vorbelastung) und die durch den Bau oder durch die wesentliche Änderung einer öffentlichen Straße entstehende zusätzliche Lärmbeeinträchtigung dürfen aber im Hinblick auf Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG - wie auch auf Art. 16 Abs. 1 der Sächsischen Verfassung - SächsVerf -, zu keiner Gesamtbelastung führen, die eine Gesundheitsbeeinträchtigung darstellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.1.2001 - 4 A 13.99 -, NVwZ 2001, 1154; Urt. v. 21.3.1996 - 4 C 9.95 -, BVerwGE 101, 1 [10]).

  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 CN 11.03

    Planfeststellungsersetzender Bebauungsplan; UVP-Pflicht; unterlassene

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2005 - 5 BS 159/05
    Scheidet zudem die Möglichkeit aus, durch nachträgliche Verkehrsbeschränkungen, verkehrslenkende Maßnahmen oder sonstige Schutzvorkehrungen die Einhaltung der Grenzwerte zu gewährleisten, ist der Luftreinhalteplan kein geeignetes Mittel als Abhilfemöglichkeit (BVerwG, Urt. v. 18.11.2004 - 4 CN 11.03 -, NVwZ 2005, 442).
  • BVerwG, 24.09.2003 - 9 A 69.02

    Anhalter Bahn; Planfeststellung; Änderung eines Schienenwegs; Feintrassierung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2005 - 5 BS 159/05
    Hierzu zählen neben privaten Belangen negativ betroffener Dritter, wie deren Interesse an einer Vermeidung zu dichter Grenzbebauung und dadurch eintretender Verschattung oder die Mehrkosten passiver Schallschutzmaßnahmen, auch öffentliche Belange, etwa des Landschaftsschutzes oder der Stadtbildpflege (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.9.2003 - 9 A 69.02 -, NVwZ 2004, 340; Urt. v. 5.3.1997 - 11 A 25.95 -, BVerwGE 104, 123 [139]).
  • BVerwG, 23.02.2005 - 4 A 4.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; LKW-Anteil; Partikel; PM10; Jahresmittelwert;

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2005 - 5 BS 159/05
    In einem solchen Fall müssen aber besondere Umstände vorliegen, die sich insbesondere aus konkreten örtlichen Gegebenheiten ergeben können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1.4.2005 - 9 VR 7.05 -, juris RdNr. 21 f.; Urt. v. 23.2.2005 - 4 A 4.04 -, juris RdNr. 31; Urt. v. 26.5.2004 - 9 A 6.03 -, BVerwGE 121, 57 [64]).
  • BVerwG, 23.02.2005 - 4 A 5.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; LKW-Anteil; Partikel; PM10; Jahresmittelwert;

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2005 - 5 BS 159/05
    Dies führt jedoch nicht dazu, dass für die Planfeststellungsbehörde die Einhaltung dieser Grenzwerte gänzlich unbeachtlich sind (so auch Gatz, jurisPR-BVerwG 13/2005, Anm. 4 zu BVerwG, Urt. v. 23.5.2005 - 4 A 5.04 -).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 A 10.95

    Immissionsschutzrecht: Prognosehorizont für die Lärmberechnung hinsichtlich

  • BGH, 16.03.1995 - III ZR 166/93

    Entschädigung wegen Fluglärms nach Errichtung eines Wohnhauses in der Schutzzone

  • BVerwG, 23.04.1997 - 11 A 17.96

    Verfassungsrecht - Anspruch auf körperliche Integrität

  • BGH, 25.03.1993 - III ZR 60/91

    Enteignender Eingriff durch militärischen Fluglärm

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.1999 - 1 C 11636/98
  • BVerwG, 26.05.2004 - 9 A 5.03

    Klagen gegen Ausbau der B 170 in Dresden abgewiesen

  • BVerwG, 01.04.2005 - 9 VR 7.05

    Baustopp für Jahnallee in Leipzig (B 87) aufgehoben

  • VG Dresden, 23.05.2005 - 3 K 710/04

    Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Dresden für

  • BVerwG, 22.09.1999 - 4 B 68.98

    Bundesfernstraßenplanung; Neubau einer Bundesstraße; wesentliche Änderung einer

  • BVerwG, 17.03.1998 - 4 B 25.98

    Nichtzulassung der Revision; Beschwerde; unzulässige oder unbegründete Berufung;

  • BVerwG, 25.02.1992 - 7 B 20.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 01.04.2005 - 9 VR 5.05

    Baustopp für Jahnallee in Leipzig (B 87) aufgehoben

  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

  • VG Kassel, 01.06.2006 - 2 E 1090/04

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses bezüglich einer

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der die Kammer hier folgt, sind nämlich von einem Planfeststellungsbeschluss Betroffene, soweit sie nicht Eigentümer von Grundstücken sind, die durch die geplante Straßentrasse in Anspruch genommen werden und die deshalb von der enteignungsrechtlichen Vorwirkung nicht betroffen sind, darauf beschränkt geltend zu machen, dass die planerische Abwägung ihrer eigenen Belange nicht ordnungsgemäß erfolgt und ungerecht ist oder das sie in ihrem Eigentumsrecht schwer und unerträglich betroffen sind (grundlegend BVerwG, Urteil vom 14.02.1975 - IV C 21.74 -, BVerwGE 48, 56; SächsOVG, Beschluss vom 08.12.2005 - 5 BS 159/05 -, juris; Obermayer, Verwaltungsverfahrensgesetz, 1999, § 74 Rdnr. 221; Schoch u.a., a.a.O, § 74 Rdnr. 225; Solveen, Zur materiellen Präklusion im Fernstraßenrecht, DVBl 1997, 803).
  • VG Dresden, 08.02.2006 - 3 K 2120/05
    Dies verbietet jedoch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht die verfahrensrechtliche Trennung zwischen Vorhabenträger und Planfeststellungsbehörde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. März 1998, Az.: 4 B 25.98 , NVwZ 1998, 327; dem folgend auch etwa SächsOVG, Beschluss vom 8. Dezember 2005, Az.: 5 BS 159/05 ).
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