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   OVG Sachsen, 08.12.2005 - 5 BS 186/05   

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OVG Sachsen, 08.12.2005 - 5 BS 186/05 (https://dejure.org/2005,5630)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08.12.2005 - 5 BS 186/05 (https://dejure.org/2005,5630)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08. Dezember 2005 - 5 BS 186/05 (https://dejure.org/2005,5630)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    SächsStrG § 39; GG Art 14 Abs. 1; VwGO § 80 Abs. 5, § 146 Abs. 4; BlmSchG § 41 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen einen Planfeststellungsbeschluss; Präklusion von Einwendungen gegen eine Planfeststellung; Schuldrechtliche Ansprüche aus Miete und Pacht als vermögenswerte Rechte; Umfang des Rügerechts im Planfeststellungsverfahren; ...

  • Judicialis

    SächsStrG § 39; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 146 Abs. 4; ; BlmSchG § 41 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßen- und Wegerecht (ohne Enteignungsrecht): Präklusion, Miete, Pacht, Planfeststellungsverfahren, Planvorhaben, Feinstaub

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Planfeststellungsverfahren: Rügerecht von Mietern?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 26.05.2004 - 9 A 6.03

    Studentenschaft; Klagebefugnis; soziale Belange; Studierende; Ausbildungsstätte;

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2005 - 5 BS 186/05
    Das Verwaltungsgericht habe ebenso wie das Regierungspräsidium verkannt, dass der normativ vorgegebene Grenzwert für Feinstaub dann nur noch bei 20 (g/m³ liegen werde. Dies ergebe sich aus der EG-Richtlinie 1999/30 EG. Die Nichtbeachtung dieser neuen Grenzwerte führe zu einem Abwägungsdefizit, welches den Planfeststellungsbeschluss fehlerhaft mache. Dem stehe auch nicht entgegen, dass in dieser Richtlinie zum Grenzwert ab 2010 eine Fußnote enthalten sei, aus der sich eine Überprüfung dieses Wertes vor seiner Umsetzung ergebe. Aus dem Gutachten des S. vom 23.5.2005 ergebe sich für das von der Antragstellerin bewohnte Grundstück eine Überschreitung des nach 2010 zulässigen Grenzwertes für PM10 um 50%. Die Planfeststellungsbehörde habe es rechtsfehlerhaft unterlassen zu prüfen, ob und auf welche Weise eine Einhaltung dieser Grenzwerte mit Mitteln der Luftreinhaltung sichergestellt werden könne. Dies sei dem Regierungspräsidium auch mittels einer Modellberechnung möglich gewesen, was sich durch einen Auszug aus dem Umweltatlas der Beigeladenen für 2004 belegen lasse. Hier sei jedoch schlicht der Aufwand gescheut worden. Ohne diese notwendigen Ermittlungen lasse sich nicht feststellen, ob die Anforderungen, die das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 26.5.2004 (Az.: 9 A 6.03) und vom 18.11.2004 (Az.: 4 CN 11.03) aufgestellt habe, erfüllt werden könnten.

    Grenzwertüberschreitungen, selbst wenn sie gesundheitsgefährdende Werte annehmen sollten, sollen danach grundsätzlich immissionsquellenunabhängig angegangen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.5.2004 - 9 A 6.03 -, BVerwGE 121, 57 [61]; Urt. v. 26.5.2004 - 9 A 5.03 -, juris RdNr. 24).

    Der Bundesgesetzgeber hat dies in § 47 BImSchG i.V.m. § 11 22.BImSchV getan, ohne dass eine Verpflichtung der Planfeststellungsbehörde verankert wurde, Planfeststellungsbeschlüsse im Falle einer Grenzwertverletzung nicht zu erlassen (vgl. umfassend BVerwG, Urt. v. 26.5.2004 - 9 A 6.03 -, BVerwGE 121, 57 [61]).

    In einem solchen Fall müssen aber besondere Umstände vorliegen, die sich insbesondere aus konkreten örtlichen Gegebenheiten ergeben können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1.4.2005 - 9 VR 7.05 -, juris RdNr. 21 f.; Urt. v. 23.2.2005 - 4 A 4.04 -, juris RdNr. 31; Urt. v. 26.5.2004 - 9 A 6.03 -, BVerwGE 121, 57 [64]).

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2005 - 5 BS 186/05
    Für einen Grundstückseigentümer bedeutet dies aber auch, dass er einen Planfeststellungsbeschluss unter allen Gesichtspunkten anfechten kann, wenn die Gefahr besteht, dass sein Eigentum in unerträglicher Weise eingeschränkt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84 -, BVerfGE 79, 174 [176]).

    Eine verfassungswidrige Inhaltsbestimmung des Eigentums stellt jedoch nicht zugleich einen "enteignenden Eingriff" i.S.v. Art. 14 Abs. 3 GG dar und kann wegen des unterschiedlichen Regelungsgehalts von Inhaltsbestimmung und Enteignung nicht in einen solchen umgedeutet werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84 -, BVerfGE 79, 174 [175]; Beschl. v. 15.7.1981 - 1 BvL 77/78 -, BVerfGE 58, 300 [320]).

  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 CN 11.03

    Planfeststellungsersetzender Bebauungsplan; UVP-Pflicht; unterlassene

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2005 - 5 BS 186/05
    Das Verwaltungsgericht habe ebenso wie das Regierungspräsidium verkannt, dass der normativ vorgegebene Grenzwert für Feinstaub dann nur noch bei 20 (g/m³ liegen werde. Dies ergebe sich aus der EG-Richtlinie 1999/30 EG. Die Nichtbeachtung dieser neuen Grenzwerte führe zu einem Abwägungsdefizit, welches den Planfeststellungsbeschluss fehlerhaft mache. Dem stehe auch nicht entgegen, dass in dieser Richtlinie zum Grenzwert ab 2010 eine Fußnote enthalten sei, aus der sich eine Überprüfung dieses Wertes vor seiner Umsetzung ergebe. Aus dem Gutachten des S. vom 23.5.2005 ergebe sich für das von der Antragstellerin bewohnte Grundstück eine Überschreitung des nach 2010 zulässigen Grenzwertes für PM10 um 50%. Die Planfeststellungsbehörde habe es rechtsfehlerhaft unterlassen zu prüfen, ob und auf welche Weise eine Einhaltung dieser Grenzwerte mit Mitteln der Luftreinhaltung sichergestellt werden könne. Dies sei dem Regierungspräsidium auch mittels einer Modellberechnung möglich gewesen, was sich durch einen Auszug aus dem Umweltatlas der Beigeladenen für 2004 belegen lasse. Hier sei jedoch schlicht der Aufwand gescheut worden. Ohne diese notwendigen Ermittlungen lasse sich nicht feststellen, ob die Anforderungen, die das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 26.5.2004 (Az.: 9 A 6.03) und vom 18.11.2004 (Az.: 4 CN 11.03) aufgestellt habe, erfüllt werden könnten.

    Scheidet zudem die Möglichkeit aus, durch nachträgliche Verkehrsbeschränkungen, verkehrslenkende Maßnahmen oder sonstige Schutzvorkehrungen die Einhaltung der Grenzwerte zu gewährleisten, ist der Luftreinhalteplan kein geeignetes Mittel als Abhilfemöglichkeit (BVerwG, Urt. v. 18.11.2004 - 4 CN 11.03 -, NVwZ 2005, 442).

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2005 - 5 BS 186/05
    Soweit ein Rechtsverhältnis auf der Grundlage der §§ 535 ff. BGB begründet worden ist und nach den einschlägigen privatrechtlichen Vorschriften Bestandsschutz genießt, hat es die Qualität von Eigentum im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9.1.1991 - 1 BvR 929/89 -, BVerfGE 83, 201 [211 f.]; Beschl. v. 26.5.1993 - 1 BvR 208/93 -, BVerfGE 89, 1 [5 f.]; Beschl. v. 8.4.1997 - 1 BvR 48/94 -, BVerfGE 95, 267 [300 f.]; BVerwG, Urt. v. 1.9.1997 - 4 A 36.96 -, BVerwGE 105, 178).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2005 - 5 BS 186/05
    Soweit ein Rechtsverhältnis auf der Grundlage der §§ 535 ff. BGB begründet worden ist und nach den einschlägigen privatrechtlichen Vorschriften Bestandsschutz genießt, hat es die Qualität von Eigentum im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9.1.1991 - 1 BvR 929/89 -, BVerfGE 83, 201 [211 f.]; Beschl. v. 26.5.1993 - 1 BvR 208/93 -, BVerfGE 89, 1 [5 f.]; Beschl. v. 8.4.1997 - 1 BvR 48/94 -, BVerfGE 95, 267 [300 f.]; BVerwG, Urt. v. 1.9.1997 - 4 A 36.96 -, BVerwGE 105, 178).
  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2005 - 5 BS 186/05
    Eine verfassungswidrige Inhaltsbestimmung des Eigentums stellt jedoch nicht zugleich einen "enteignenden Eingriff" i.S.v. Art. 14 Abs. 3 GG dar und kann wegen des unterschiedlichen Regelungsgehalts von Inhaltsbestimmung und Enteignung nicht in einen solchen umgedeutet werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84 -, BVerfGE 79, 174 [175]; Beschl. v. 15.7.1981 - 1 BvL 77/78 -, BVerfGE 58, 300 [320]).
  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2005 - 5 BS 186/05
    Soweit ein Rechtsverhältnis auf der Grundlage der §§ 535 ff. BGB begründet worden ist und nach den einschlägigen privatrechtlichen Vorschriften Bestandsschutz genießt, hat es die Qualität von Eigentum im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9.1.1991 - 1 BvR 929/89 -, BVerfGE 83, 201 [211 f.]; Beschl. v. 26.5.1993 - 1 BvR 208/93 -, BVerfGE 89, 1 [5 f.]; Beschl. v. 8.4.1997 - 1 BvR 48/94 -, BVerfGE 95, 267 [300 f.]; BVerwG, Urt. v. 1.9.1997 - 4 A 36.96 -, BVerwGE 105, 178).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 A 10.95

    Immissionsschutzrecht: Prognosehorizont für die Lärmberechnung hinsichtlich

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2005 - 5 BS 186/05
    Hierzu müssen konkrete Anhaltspunkte vorliegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.3.1996 - 4 A 10.95 -, NVwZ 1996, 1006).
  • BVerwG, 01.09.1997 - 4 A 36.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis bei Inanspruchnahme eines Pachtgrundstücks

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2005 - 5 BS 186/05
    Soweit ein Rechtsverhältnis auf der Grundlage der §§ 535 ff. BGB begründet worden ist und nach den einschlägigen privatrechtlichen Vorschriften Bestandsschutz genießt, hat es die Qualität von Eigentum im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9.1.1991 - 1 BvR 929/89 -, BVerfGE 83, 201 [211 f.]; Beschl. v. 26.5.1993 - 1 BvR 208/93 -, BVerfGE 89, 1 [5 f.]; Beschl. v. 8.4.1997 - 1 BvR 48/94 -, BVerfGE 95, 267 [300 f.]; BVerwG, Urt. v. 1.9.1997 - 4 A 36.96 -, BVerwGE 105, 178).
  • VG Dresden, 06.07.2005 - 3 K 1109/04
    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2005 - 5 BS 186/05
    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 6. Juli 2005 - 3 K 1109/04 - wird zurückgewiesen.
  • BVerwG, 23.02.2005 - 4 A 4.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; LKW-Anteil; Partikel; PM10; Jahresmittelwert;

  • BVerwG, 23.02.2005 - 4 A 5.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; LKW-Anteil; Partikel; PM10; Jahresmittelwert;

  • BVerwG, 04.03.1983 - 4 C 74.80

    Klagebefugnis eines Jagdmitpächters im Bereich des Straßenbaurechts - Abgrenzung

  • BVerwG, 26.05.2004 - 9 A 5.03

    Klagen gegen Ausbau der B 170 in Dresden abgewiesen

  • BVerwG, 01.04.2005 - 9 VR 7.05

    Baustopp für Jahnallee in Leipzig (B 87) aufgehoben

  • BVerwG, 01.04.2005 - 9 VR 5.05

    Baustopp für Jahnallee in Leipzig (B 87) aufgehoben

  • OVG Sachsen, 15.12.2011 - 5 A 195/09

    Waldschlößchenbrücke, Planfeststellung

    Soweit die Ermittlung, Bewertung und Abwägung dieser Belange nicht betroffen sind, kann der Verein Abwägungsmängel im Rahmen seines nach § 61 Abs. 1 BNatSchG a. F. eröffneten Klagerechts nicht geltend machen (Beschl. v. 8. Dezember 2005 - 5 BS 184/05 -, Umdruck, S. 11, veröffentlicht in LKV 2006, 372, juris Rn. 19).
  • OVG Sachsen, 05.04.2006 - 5 BS 239/05

    Westtangente Wurzen kann gebaut werden

    Grenzwertüberschreitungen, selbst wenn sie gesundheitsgefährdende Werte annehmen sollten, sollen danach grundsätzlich Immissionsquellen unabhängig angegangen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.5.2004 - 9 A 6.03 -, BVerwGE 121, 57 [61]; Urt. v. 26.5.2004 - 9 A 5.03, zit. n. juris, SächsOVG, Beschl. v. 8.12.2005 - 5 BS 186/05 -).

    Der Senat hat hierzu in seinem Beschluss vom 8.12.2005 (5 BS 186/05) weiter ausgeführt:.

  • OVG Sachsen, 05.11.2015 - 3 C 24/13

    Planfeststellung; Einwendungen; Präklusion; Abwägung; Planungsvariante

    "qualifiziert Drittbetroffener", d. h. in seinen dinglichen Rechten Betroffener, und damit gemäß § 42 Abs. 2 VwGO klagebefugt (SächsOVG, Beschl. v. 8. Dezember 2005 - 5 BS 186/05 -, juris Rn. 7. m. w. N.).
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