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   OVG Sachsen, 08.12.2016 - 2 A 112/13   

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OVG Sachsen, 08.12.2016 - 2 A 112/13 (https://dejure.org/2016,50585)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08.12.2016 - 2 A 112/13 (https://dejure.org/2016,50585)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08. Dezember 2016 - 2 A 112/13 (https://dejure.org/2016,50585)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsJG § 29 Abs. 1 Nr. 1
    Beurteilung; Richter; Voreingenommenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 16.97

    Befangenheit, tatsächliche - eines Beurteilers; Beurteilung, tatsächliche

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2016 - 2 A 112/13
    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, unterscheidet sich der Begriff der tatsächlichen Voreingenommenheit eines Beurteilers von dem der Besorgnis der Befangenheit dadurch, dass eine mangelnde Objektivität und Unvoreingenommenheit gegenüber dem zu beurteilenden Beamten nicht aus dessen subjektiver Sicht, sondern aus der Sicht eines objektiven Dritten festzustellen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 23. April 1998 - 2 C 16.97 -, juris Rn. 13; vgl. auch Senatsurt. v. 7. Februar 2012 - 2 A 735/11 - Senatsbeschl. v. 28. Januar 2015 - 2 B 180/14 -, juris; VGH BW, Beschl. v. 27. Oktober 2015 - 4 S 1733/15 - juris Rn. 67).

    Die Feststellung einer tatsächlichen Voreingenommenheit des Beurteilers kann sich aus der Beurteilung, aber auch aus seinem Verhalten in Angelegenheiten des zu beurteilenden Beamten oder diesem gegenüber während des Beurteilungszeitraums und des Beurteilungsverfahrens ergeben (vgl. BVerwG, Urt. v. 23. April 1998 a. a. O. Rn. 14).

    Das Bundesverwaltungsgericht führt hierzu im Einzelnen weiter aus (Urt. v. 23. April 1998 a. a. O. Rn. 16):.

  • OVG Sachsen, 14.01.2016 - 2 B 208/15

    Konkurrentenstreit; Richter; Voreingenommenheit

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2016 - 2 A 112/13
    16 Der Senat hat zur Frage der Voreingenommenheit im Beschluss vom 14. Januar 2016 - 2 B 208/15 - (juris Rn. 10f.) ausgeführt:.

    Danach führen einzelne Konflikte zwischen Beurteiler und Beurteiltem nicht sogleich dazu, dass ersterer wegen Voreingenommenheit an dem Erstellen einer Beurteilung gehindert ist (vgl. auch Senatsbeschl. v. 14. Januar 2016 - 2 B 208/15 -, juris).

  • BGH, 14.10.2013 - RiZ(R) 2/12

    Prüfungsverfahren wegen Anfechtung einer Maßnahme der richterlichen

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2016 - 2 A 112/13
    Nicht nur in dem oben genannten Verfahren haben die Dienstgerichte Passagen in Beurteilungen beanstandet, weil diese geeignet sind, die richterliche Unabhängigkeit des Klägers zu beeinträchtigen (zur Beurteilung v. 8. Februar 2006: LG Leipzig, Urt. v. 3. Juli 2008 - 66 DG 6/07 - nachfolgend BGH, Urt. v. 4. Juni 2009 - RiZ (R) 5/08 - zur Beurteilung v. 5. Juli 2000: LG Leipzig, Urt. v. 3. April 2012 - 66 DG 20/09 - nachfolgend BGH, Urt. v. 11. Juli 2013 - RiZ (R) 2/12 -).

    Zum Teil wird auch hier festgestellt, dass der Beurteiler es an der gebotenen Sachlichkeit habe fehlen lassen (BGH, Urt. v. 11. Juli 2013 - RiZ (R) 2/12 - Rn. 20).

  • BGH, 04.06.2009 - RiZ(R) 5/08

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch allgemeine Kritik an der

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2016 - 2 A 112/13
    Der Bundesgerichtshof - Dienstgericht des Bundes - wies die Revision des Beklagten gegen das Urteil zurück und änderte es teilweise ab (Urt. v. 4. Juni 2009 - RiZ (R) 5/08 -).

    Nicht nur in dem oben genannten Verfahren haben die Dienstgerichte Passagen in Beurteilungen beanstandet, weil diese geeignet sind, die richterliche Unabhängigkeit des Klägers zu beeinträchtigen (zur Beurteilung v. 8. Februar 2006: LG Leipzig, Urt. v. 3. Juli 2008 - 66 DG 6/07 - nachfolgend BGH, Urt. v. 4. Juni 2009 - RiZ (R) 5/08 - zur Beurteilung v. 5. Juli 2000: LG Leipzig, Urt. v. 3. April 2012 - 66 DG 20/09 - nachfolgend BGH, Urt. v. 11. Juli 2013 - RiZ (R) 2/12 -).

  • BGH, 13.02.2014 - RiZ(R) 4/13

    Grenzen der dienstlichen Beurteilung bzgl. eines Richters; Zulässigkeit einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2016 - 2 A 112/13
    Mit Urteil vom 13. Februar 2014 - RiZ (R) 4/13 - wies der Bundesgerichtshof - Dienstgericht des Bundes - die Revision des Beklagten gegen dieses Urteil zurück.

    Der Senat teilt insoweit die Bewertung des Richterdienstgerichts in seinem Urteil vom 11. April 2013 - 66 DG 7/11 - (UA S. 15) und des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 13. Februar 2014 - RiZ (R) 4/13 - (UA Rn. 30) zu hier streitgegenständlichen Beurteilung, auf die verwiesen wird.

  • OVG Sachsen, 22.09.2008 - 2 B 557/07

    Einschlägiger Rechtsweg für die Bescheidungsklage auf Verpflichtung zur Erteilung

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2016 - 2 A 112/13
    Diese Beurteilung wurde vom Kläger erfolgreich beim Verwaltungsgericht Leipzig (Urteil vom 2. Februar 2006 - 3 K 1597/03 -) angegriffen; die Berufung des Beklagten wurde vom Senat mit Urteil vom 22. September 2008 - 2 B 557/07 - zurückgewiesen.

    Auch weiche das Urteil des Verwaltungsgerichts vom Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 22. September 2008 - 2 B 557/07 - ab.

  • Richterdienstgericht Sachsen, 11.04.2013 - 66 DG 7/11
    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2016 - 2 A 112/13
    5 Der Kläger hat am 21. November 2011 Klage zum Verwaltungsgericht erhoben; gleichzeitig hat er einen Antrag bei dem Landgericht Leipzig - Dienstgericht für Richter - gestellt, welches mit Urteil vom 11. April 2013 - 66 DG 7/11 - die Formulierungen in der Beurteilung.

    Der Senat teilt insoweit die Bewertung des Richterdienstgerichts in seinem Urteil vom 11. April 2013 - 66 DG 7/11 - (UA S. 15) und des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 13. Februar 2014 - RiZ (R) 4/13 - (UA Rn. 30) zu hier streitgegenständlichen Beurteilung, auf die verwiesen wird.

  • OVG Sachsen, 08.12.2016 - 2 A 625/15

    Richter; Ehrverletzung; Äußerung im Disziplinarverfahren

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2016 - 2 A 112/13
    Im Zusammenhang mit einem Disziplinarverfahren hat der Beurteiler ein Schreiben (v. 16. April 2009) verfasst, welches den sachlichen Rahmen verlässt (vgl. das zwischen den Beteiligten ergangene Senatsurteil vom heutigen Tage - 2 A 625/15 - UA S. 7).
  • OVG Sachsen, 28.01.2015 - 2 B 180/14

    Dienstliche Beurteilung, Voreingenommenheit, Auswahlentscheidung

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2016 - 2 A 112/13
    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, unterscheidet sich der Begriff der tatsächlichen Voreingenommenheit eines Beurteilers von dem der Besorgnis der Befangenheit dadurch, dass eine mangelnde Objektivität und Unvoreingenommenheit gegenüber dem zu beurteilenden Beamten nicht aus dessen subjektiver Sicht, sondern aus der Sicht eines objektiven Dritten festzustellen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 23. April 1998 - 2 C 16.97 -, juris Rn. 13; vgl. auch Senatsurt. v. 7. Februar 2012 - 2 A 735/11 - Senatsbeschl. v. 28. Januar 2015 - 2 B 180/14 -, juris; VGH BW, Beschl. v. 27. Oktober 2015 - 4 S 1733/15 - juris Rn. 67).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2015 - 4 S 1733/15

    Überprüfung der der Auswahlentscheidung zugrundeliegenden Beurteilung im

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2016 - 2 A 112/13
    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, unterscheidet sich der Begriff der tatsächlichen Voreingenommenheit eines Beurteilers von dem der Besorgnis der Befangenheit dadurch, dass eine mangelnde Objektivität und Unvoreingenommenheit gegenüber dem zu beurteilenden Beamten nicht aus dessen subjektiver Sicht, sondern aus der Sicht eines objektiven Dritten festzustellen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 23. April 1998 - 2 C 16.97 -, juris Rn. 13; vgl. auch Senatsurt. v. 7. Februar 2012 - 2 A 735/11 - Senatsbeschl. v. 28. Januar 2015 - 2 B 180/14 -, juris; VGH BW, Beschl. v. 27. Oktober 2015 - 4 S 1733/15 - juris Rn. 67).
  • Richterdienstgericht Sachsen, 03.04.2012 - 66 DG 20/09
  • OVG Sachsen, 16.12.2019 - 2 B 282/19

    Umfassende Kenntnisse des Aufgabenspektrums des Gerichtsleiters

    27 Gemessen an diesen Vorgaben, denen der Senat in ständiger Rechtsprechung folgt (vgl. Urt. v. 8. Dezember 2016 - 2 A 112/13 -, juris Rn. 16 m. w. N.), ist vorliegend eine Voreingenommenheit der Beurteilerin auch unter Berücksichtigung des Beschwerdevorbringens nicht ersichtlich.
  • Richterdienstgericht Sachsen, 02.12.2019 - 66 DG 1/18
    Die Berufung des Beklagten wurde mit rechtskräftigem Urteil des SächsOVG vom 8.12.2016 - 2 A 112/13 - zurückgewiesen.
  • OVG Sachsen, 25.03.2021 - 2 B 447/20

    Konkurrentenstreit; Anlassbeurteilung; Aufgabenbereich

    24 Gemessen an diesen Vorgaben, denen der Senat in ständiger Rechtsprechung folgt (vgl. Urt. v. 8. Dezember 2016 - 2 A 112/13 -, juris Rn. 16 m. w. N.), ist vorliegend eine Voreingenommenheit des Beurteilers nicht ersichtlich.
  • VGH Bayern, 06.02.2017 - 3 ZB 16.1813

    Überprüfung der dienstlichen Beurteilung einer Lehrkraft

    Ein Vorgesetzter ist auch nicht allein deshalb wegen Voreingenommenheit an der Beurteilung gehindert, weil es zwischen ihm und dem Beurteilten schon einmal Streitigkeiten gegeben hat, es sei denn, dass es hierdurch zu einer nachhaltigen, fortwirkenden Störung des zwischenmenschlichen Verhältnisses gekommen ist (vgl. SächsOVG, U.v. 8.12.2016 - 2 A 112/13 - juris Rn. 17).
  • VG Ansbach, 15.10.2020 - AN 1 K 19.00376

    Erfolglose Einwendungen gegen eine periodische dienstliche Beurteilung

    Ein Vorgesetzter ist auch nicht allein deshalb wegen Voreingenommenheit an der Beurteilung gehindert, weil es zwischen ihm und dem Beurteilten schon einmal Streitigkeiten gegeben hat, es sei denn, dass es hierdurch zu einer nachhaltigen, fortwirkenden Störung des zwischenmenschlichen Verhältnisses gekommen ist (vgl. SächsOVG, U.v. 8.12.2016 - 2 A 112/13 - juris Rn. 17).
  • OVG Sachsen, 27.10.2021 - 2 B 321/21

    Stellenbesetzung; konstitutive Anforderung; kulturpolitische Kenntnisse;

    Gemessen an diesen Vorgaben, denen der Senat in ständiger Rechtsprechung folgt (vgl. Urt. v. 8. Dezember 2016 - 2 A 112/13 -, juris Rn. 16 m. w. N.; Beschl. v. 21. März 2021 - 2 B 447/20 -, juris Rn. 23 ff.), ist vorliegend weder eine Voreingenommenheit des Beurteilers noch der sonstigen vom Antragsteller benannten Amtsträger ersichtlich.
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