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OVG Sachsen, 09.05.2016 - 4 A 27/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
SächsKomWG § 25, SächsKomWG § 24, SächsKomWG § 27, SächsKomWG § 38
Bürgermeisterwahl, Anfechtung, erste Wahl, zweiter Wahlgang; Terminsverlegung, Befangenheitsantrag - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 10.11.2015 - 7 K 1320/15
- OVG Sachsen, 09.05.2016 - 4 A 27/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Sachsen, 16.04.2008 - 5 B 49/07
Industrie- und Handelskammer; Pflichtmitgliedschaft; Rechtsanwalt; …
Auszug aus OVG Sachsen, 09.05.2016 - 4 A 27/16
4 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung bestehen dann, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2008, SächsVBl. 2008, 191, 192; st. Rspr.).Dies ist dann der Fall, wenn sie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich größere, das heißt überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2008, SächsVBl. 2008, 191, 194, st. Rspr.).
- OVG Sachsen, 26.11.2013 - 1 A 476/13
Aufstiegsfortbildungsförderung, Einkommen, Vermögen, Hausgrundstück, Wohnfläche
Auszug aus OVG Sachsen, 09.05.2016 - 4 A 27/16
Die besonderen Schwierigkeiten müssen sich auf Tatsachen- oder Rechtsfragen beziehen, die für das konkrete Verfahren entscheidungserheblich sind (SächsOVG, Beschl. v. 26. November 2013 - 1 A 476/13 -, juris Rn. 10). - OVG Sachsen, 23.03.2015 - 5 A 352/13
Darlegungsanforderungen an Verfahrensmängel (rechtiches Gehör, Anspruch auf …
Auszug aus OVG Sachsen, 09.05.2016 - 4 A 27/16
Willkür in diesem Sinne setzt voraus, dass die Entscheidung, den Befangenheitsantrag abzulehnen, bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken schlechterdings nicht mehr verständlich erscheint und offenbar unhaltbar wäre (SächsOVG, Beschl. v. 23. März 2015 - 5 A 352/13 -, juris Rn. 6, m. m. N.).