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   OVG Sachsen, 09.12.2014 - 1 C 11/13   

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https://dejure.org/2014,50734
OVG Sachsen, 09.12.2014 - 1 C 11/13 (https://dejure.org/2014,50734)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09.12.2014 - 1 C 11/13 (https://dejure.org/2014,50734)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09. Dezember 2014 - 1 C 11/13 (https://dejure.org/2014,50734)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 47 Abs. 2 a BauGB § 3 Abs. 2
    Normenkontrollantrag, Bebauungsplan, Einwendung, Präklusion, Anstoßwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 11.09.2014 - 4 CN 3.14

    Präklusion; ~ von Miteigentümern; Arten verfügbarer umweltbezogener

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.12.2014 - 1 C 11/13
    14 Die als Sachurteilsvoraussetzung von Amts wegen zu prüfende Präklusionsregelung des § 47 Abs. 2a VwGO verlangt, dass der jeweilige Antragsteller (BVerwG, Urt. v. 11. September 2014 - 4 CN 3.14 -, juris Rn. 11) - nicht lediglich ein Dritter - bei der Planaufstellung überhaupt rechtzeitig Einwendungen erhoben hat und jedenfalls eine dieser Einwendungen im Normenkontrollverfahren geltend macht.

    Dessen ungeachtet tritt die gesetzliche Präklusionswirkung jedoch nur ein, wenn in der Bekanntmachung der Auslegung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde und die Bekanntmachung von Ort und Dauer der Auslegung des Planentwurfs sowie der Hinweis ordnungsgemäß waren (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. Oktober 2010 - 4 CN 4.09 -, juris Rn. 9; Urt. v. 11. September 2014 a. a. O. Rn. 12).

    25 Die ortsübliche Bekanntmachung muss in einer Weise geschehen, die geeignet ist, dem an der beabsichtigten Bauleitplanung interessierten Bürger sein Interesse an Information und Beteiligung durch Abgabe einer Stellungnahme bewusst zu machen und dadurch eine gemeindliche Öffentlichkeit herzustellen (BVerwG, Urt. v. 6. Juli 1984 - 4 C 22.80 -, juris; Urt. v. 11. September 2014 - 4 CN 3.14 -, juris Rn. 12; sog. Anstoßwirkung).

  • BVerwG, 27.10.2010 - 4 CN 4.09

    Bebauungsplan; Auslegung; Einwendungen; Normenkontrollverfahren; Präklusion;

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.12.2014 - 1 C 11/13
    Dessen ungeachtet tritt die gesetzliche Präklusionswirkung jedoch nur ein, wenn in der Bekanntmachung der Auslegung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde und die Bekanntmachung von Ort und Dauer der Auslegung des Planentwurfs sowie der Hinweis ordnungsgemäß waren (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. Oktober 2010 - 4 CN 4.09 -, juris Rn. 9; Urt. v. 11. September 2014 a. a. O. Rn. 12).

    30 Der Hinweis in der Bekanntmachung, dass ein Antrag nach § 47 VwGO unzulässig sei, "soweit" mit ihm Einwendungen geltend gemacht würden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht worden seien, aber hätten geltend gemacht werden können, entsprach nicht dem Wortlaut des § 47 Abs. 2a VwGO, sondern dem des § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB a. F. Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 27. Oktober 2010 - 4 CN 4.09 -, Leitsatz, juris) unschädlich.

  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80

    Ausreichende Kennzeichnung des Plangebiets in der Bekanntmachung des Planentwurfs

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.12.2014 - 1 C 11/13
    25 Die ortsübliche Bekanntmachung muss in einer Weise geschehen, die geeignet ist, dem an der beabsichtigten Bauleitplanung interessierten Bürger sein Interesse an Information und Beteiligung durch Abgabe einer Stellungnahme bewusst zu machen und dadurch eine gemeindliche Öffentlichkeit herzustellen (BVerwG, Urt. v. 6. Juli 1984 - 4 C 22.80 -, juris; Urt. v. 11. September 2014 - 4 CN 3.14 -, juris Rn. 12; sog. Anstoßwirkung).

    Sie muss nur erkennen lassen, welches Planungsvorhaben die Gemeinde in einem etwa durch eine Planzeichnung oder durch schriftliche Kennzeichnung des überplanten Bereichs bzw. seiner Grenzen durch Benennung von Flurstücken oder Straßen bestimmten Raum betreiben will (BVerwG, Urt. v. 6. Juli 1984 a. a. O; Urt. v. 17. Dezember 2002 - 4 C 15.01 - Beschl. v. 17. September 2008 - 4 BN 22.08 -, juris).26 Welche Art der Bekanntmachung ortsüblich i. S. v. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ist, richtet sich nach Landes- und Ortsrecht.

  • BVerwG, 11.02.2000 - 4 VR 17.99
    Auszug aus OVG Sachsen, 09.12.2014 - 1 C 11/13
    22 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zum Planfeststellungsrecht geklärt, dass eine gesetzlich angeordnete Präklusion (§ 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG und vergleichbare Vorschriften in den Fachplanungsgesetzen) nicht zur Disposition der Behörde steht (Beschl. v. 1. April 2005 - 9 VR 5.05 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 11. Februar 2000 - 4 VR 17.99 -, juris Rn. 26; Beschl. v. 18. Dezember 2012 - 9 B 24.12 -, juris Rn. 6).
  • BVerwG, 27.05.2013 - 4 BN 28.13

    Dispositionsbefugnis der Behörde bei gesetzlicher Präklusion im Planungsrecht; zu

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.12.2014 - 1 C 11/13
    Diese Rechtsprechung ist auf die Präklusionsvorschrift des § 47 Abs. 2a VwGO übertragbar (BVerwG, Beschl. v. 27. Mai 2013 - 4 BN 28.13 -, juris).
  • BVerwG, 17.09.2008 - 4 BN 22.08

    Inhalt der Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfs eines Flächennutzungsplans

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.12.2014 - 1 C 11/13
    Sie muss nur erkennen lassen, welches Planungsvorhaben die Gemeinde in einem etwa durch eine Planzeichnung oder durch schriftliche Kennzeichnung des überplanten Bereichs bzw. seiner Grenzen durch Benennung von Flurstücken oder Straßen bestimmten Raum betreiben will (BVerwG, Urt. v. 6. Juli 1984 a. a. O; Urt. v. 17. Dezember 2002 - 4 C 15.01 - Beschl. v. 17. September 2008 - 4 BN 22.08 -, juris).26 Welche Art der Bekanntmachung ortsüblich i. S. v. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ist, richtet sich nach Landes- und Ortsrecht.
  • BVerwG, 24.03.2010 - 4 CN 3.09

    Sondergebiet; Verbrauchermarkt; Verkaufsfläche; Verkaufsflächenobergrenze;

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.12.2014 - 1 C 11/13
    Er ist nicht gehindert, sich im Normenkontrollverfahren auch auf solche Einwendungen zu berufen, die er zuvor nicht geltend gemacht hat (BVerwG, Urt. v. 24. März 2010 - 4 CN 3.09 -, juris Rn. 14).
  • BVerwG, 18.12.2012 - 9 B 24.12

    Verkehrswegeplanung; materielle Präklusion; Beurkundung der öffentlichen

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.12.2014 - 1 C 11/13
    22 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zum Planfeststellungsrecht geklärt, dass eine gesetzlich angeordnete Präklusion (§ 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG und vergleichbare Vorschriften in den Fachplanungsgesetzen) nicht zur Disposition der Behörde steht (Beschl. v. 1. April 2005 - 9 VR 5.05 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 11. Februar 2000 - 4 VR 17.99 -, juris Rn. 26; Beschl. v. 18. Dezember 2012 - 9 B 24.12 -, juris Rn. 6).
  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 2.01

    Rechtsbehelfsbelehrung; Irreführung; Vertretungszwang; Heilung durch

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.12.2014 - 1 C 11/13
    Nur ein Irrtum über Voraussetzungen oder Rechtsfolgen einer Einwendung oder eines Rechtsbehelfs, die den Betroffenen davon abhalten, sich überhaupt, rechtzeitig und in der richtigen Form zu äußern, ist geeignet, der Belehrung ihre Wirksamkeit zu nehmen (BVerwG, Urt. v. 21. März 2003 - 4 C 2.01 -, juris).
  • BVerwG, 01.04.2005 - 9 VR 6.05

    Baustopp für Jahnallee in Leipzig (B 87) aufgehoben

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.12.2014 - 1 C 11/13
    Die Antragsgegnerin hat die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB rechtzeitig vorher ortsüblich in ihrem Amtsblatt bekannt gemacht (§ 4 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 2 der Bekanntmachungssatzung der Stadt X. vom 15. März 2000, vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 1. April 2005 - 9 VR 6.05 -, juris Rn. 7).
  • BVerwG, 01.04.2005 - 9 VR 5.05

    Baustopp für Jahnallee in Leipzig (B 87) aufgehoben

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

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