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   OVG Sachsen, 09.12.2016 - 6 A 639/15.D   

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OVG Sachsen, 09.12.2016 - 6 A 639/15.D (https://dejure.org/2016,56751)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09.12.2016 - 6 A 639/15.D (https://dejure.org/2016,56751)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09. Dezember 2016 - 6 A 639/15.D (https://dejure.org/2016,56751)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    Art. 2 Abs. 1 GG, § 14 Abs. 1 Nr. 2 SächsDG, § 24 Abs. 4 SächsDG, § 56 SächsDG, § 174a Abs. 1 StGB
    Disziplinarmaß, Justizvollzug, einmaliger Geschlechtsverkehr mit Gefangenen, Schwangerschaft, Zurückhaltungsgebot, Meldepflicht, Selbstbelastungsfreiheit, persönlichkeitsfremde Augenblickstat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 63.11

    Kollegendiebstahl; Geringwertigkeit; Vorbelastung; Verwertungsverbot;

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.12.2016 - 6 A 639/15
    Zum anderen erfassen sie ein tätiges Abrücken von der Tat, insbesondere durch die freiwillige Wiedergutmachung des Schadens oder die Offenbarung des Fehlverhaltens jeweils vor drohender Entdeckung (BVerwG, Urt. v. 25. Juli 2013, NVwZ-RR 2014, 105 Rn. 24 m. w. N.).

    Unter Geltung der Bemessungsvorgaben gemäß § 13 Abs. 1 Sätze 2 bis 4 SächsDG ist es allerdings nicht mehr möglich, diese Milderungsgründe als abschließenden Kanon beachtlicher Entlastungsgründe anzusehen (BVerwG, Urt. v. 25. Juli 2013 a. a. O. Rn. 25 m. w. N. zum inhaltsgleichen BDG).

    Allerdings erhöht sich das Gewicht, wenn der Beamte nach der aus Furcht vor Entdeckung erstatteten Selbstanzeige den Schaden alsbald ausgleicht oder durch seine Mitwirkung die Aufklärung des Vergehens ermöglicht oder erheblich vereinfacht (BVerwG, Urt. v. 25. Juli 2013, a. a. O. Rn. 26/27, und v. 28. Juli 2011 - 2 C 16.10 -, juris Rn. 36 bis 39).

  • OVG Sachsen, 12.02.2016 - 6 A 392/15

    Justizvollzugsbeamter; Dienstvergehen; Bemessungsentscheidung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.12.2016 - 6 A 639/15
    Ein Missbrauch der Amtsstellung ist dann nur in seltenen Ausnahmefällen zu verneinen (BGH, Beschl. v. 29. September 1998 - 4 StR 324/98 -, juris Rn. 7), wie etwa bei einer echten Liebesbeziehung zwischen Gefangenen und Betreuungsperson (BGH, Beschl. v. 25. Februar 1999 - 4 StR 23/99 -, juris Rn. 6/7), wie er dem Senatsurteil vom 12. Februar 2016 - 6 A 392/15.D -, juris, zugrunde lag.

    55 Bei einer Verletzung des Zurückhaltungsgebots durch eine mehrmonatige - nicht strafbare - Liebesbeziehung eines Justizvollzugsbeamten mit einer Gefangenen ist der Disziplinarsenat davon ausgegangen, dass jedenfalls eine Degradierung ernstlich in Betracht zu ziehen ist, wobei auch eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis fallbezogen nach den konkreten Umständen des Dienstvergehens geboten sein kann (SächsOVG, Urt. v. 12. Februar 2016 - 6 A 392/15.D -, juris Rn. 55).

  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.12.2016 - 6 A 639/15
    43 Dass der Beklagte auch außerhalb eines Straf- oder Disziplinarverfahrens aus rechtsstaatlichen Gründen (Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 GG) grundsätzlich nicht verpflichtet ist, sich gegenüber seinem Dienstherrn selbst zu belasten, sondern berechtigt ist zu schweigen, wenn er sonst gezwungen wäre, eine von ihm begangene Pflichtwidrigkeit oder Straftat zu offenbaren (so bereits BDH, Urt. v. 16. April 1958 - I D 83/57 -, BDHE 4, 59, 61 f.; ebenso OVG NRW, Beschl. v. 16. Februar 1990 - 2 W 17/89 -, juris Rn. 5; HessVGH, Beschl. v. 13. Mai 2013 - 28 A 488/12.D -, juris Rn. 4; Weiß, in: GKÖD Bd. II: DisR, Lfg. 4/16, M 20 Rn. 7, M 24 Rn. 117; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 13. Januar 1981 - 1 BvR 116/77 -, juris Rn. 18 a. E.), befreit ihn nicht von der Meldepflicht nach Nr. 2 Abs. 1 Satz 2, Nr. 9 Satz 1 DSVollz.

    Daher ist eine zwangsweise herbeigeführte Selbstbezichtigung verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn sie mit einem strafrechtlichen Verwertungsverbot einhergeht (BVerfG, Beschl. v. 31. März 2008 - 2 BvR 467/08 -, juris Rn. 2/3, und v. 13. Januar 1981 a. a. O., juris Rn. 26/27).

  • OVG Sachsen, 20.04.2011 - D 6 A 136/09

    Dienstvergehen, Disziplinarmaß, Zweifelssatz, außerdienstliches Verhalten,

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.12.2016 - 6 A 639/15
    Materiellrechtlich günstigeres aktuelles, nach dem Rechtsgedanken des § 2 Abs. 3 StGB zu berücksichtigendes Recht (vgl. SächsOVG, Urt. v. 20. April 2011 - D 6 A 136/09 -, juris Rn. 40 f.) greift zu seinen Gunsten nicht ein.

    Hiervon ausgehend lassen sich, anknüpfend an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Disziplinarsachen, Fallgruppen von Dienstvergehen bestimmen, denen aufgrund ihrer Schwere jeweils eine der im Gesetz aufgeführten Disziplinarmaßnahmen im Sinne einer Regeleinstufung zuzuordnen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. Oktober 2005, BVerwGE 124, 252, 258 ff.; SächsOVG, Urt. v. 20. April 2011 - D 6 A 136/09 -, juris Rn. 45).

  • BVerwG, 05.07.2016 - 2 B 24.16

    Strafvollzugsbeamter; Geheimnisverrat; Amtsverschwiegenheit;

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.12.2016 - 6 A 639/15
    Begeht danach ein Beamter innerdienstlich unter Ausnutzung seiner Dienststellung eine Straftat, für die das Strafgesetz als Strafrahmen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mehr vorsieht, reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (BVerwG, Urt. v. 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 -, juris Rn. 17 bis 20 m. w. N.; BVerwG, Beschl. v. 5. Juli 2016 - 2 B 24.16 -, juris Rn. 14).

    Vielmehr ist - wie es das Bundesverwaltungsgericht nunmehr durch Beschluss vom 5. Juli 2016 - 2 B 24.16 -, juris, klargestellt hat - in der originär dienstrechtlichen Bemessungsentscheidung eigenständig und ohne präjudizielle Bindung an Strafzumessungserwägungen zu entscheiden, ob der Beamte durch das innerdienstliche Dienstvergehen das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit endgültig verloren hat und deshalb aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes sicherzustellen (BVerwG, a. a. O., juris Rn. 15/16).

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.12.2016 - 6 A 639/15
    41 Da das pflichtwidrige Verhalten des Beklagten in sein Amt und seine dienstlichen Pflichten eingebunden war (vgl. BVerwG, Urt. v. 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 -, juris Rn. 11), liegt ein innerdienstliches Dienstvergehen vor.

    Begeht danach ein Beamter innerdienstlich unter Ausnutzung seiner Dienststellung eine Straftat, für die das Strafgesetz als Strafrahmen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mehr vorsieht, reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (BVerwG, Urt. v. 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 -, juris Rn. 17 bis 20 m. w. N.; BVerwG, Beschl. v. 5. Juli 2016 - 2 B 24.16 -, juris Rn. 14).

  • BVerwG, 21.06.2017 - 2 B 50.16

    Einheitliches innerdienstliches Dienstvergehen eines Beamten (hier:

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.12.2016 - 6 A 639/15
    am 17. August 2013 verletzt das als sog. Kernpflicht von Bediensteten im Strafvollzug ausgestaltete Zurückhaltungsgebot (Distanzgebot) gemäß Nr. 2 Abs. 1 Satz 1 DSVollz, so dass der Beklagte schon dadurch sowohl gegen seine Gehorsamspflicht als auch seine Pflichten zur vollen Hingabe an den Beruf und zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten innerhalb des Dienstes verstoßen hat (vgl. SächsOVG, Urt. v. 12. Februar 2016 - 6 A 392/15.D -, juris Rn. 44 bis 49; Nichtzulassungsbeschwerde anhängig unter dem Aktenzeichen 2 B 50.16).
  • BVerwG, 02.12.1986 - 2 DW 3.86

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahme - Laufbahn - Eingangsamt - Wiederaufnahme

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.12.2016 - 6 A 639/15
    64 Eine solche Zurückstufung ist aus Rechtsgründen jedoch ausgeschlossen, weil sich der Beklagte als Obersekretär im Justizvollzugsdienst mit der Besoldungsstufe A 7 nach Maßgabe des sächsischen Landesrechts (§ 25 Abs. 2 Satz 1 und 3 SächsBesG in Verbindung mit der Besoldungsordnung) im Eingangsamt befindet, das die Laufbahngruppe nach den vom Beklagten erfüllten persönlichen Voraussetzungen unabhängig davon nach unten begrenzt (so BVerwG, Beschl. v. 2. Dezember 1986 - 2 DW 3.86 -, juris Leitsatz 2 und Rn. 4), dass das Eingangsamt des mittleren Dienstes in anderen Fachrichtungen nach A 6 besoldet wird.
  • BVerwG, 23.02.2005 - 1 D 1.04

    Beamter des mittleren Dienstes; vorsätzlich unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst an

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.12.2016 - 6 A 639/15
    51 Für die disziplinarrechtliche Beurteilung der strafbaren Verletzung des Zurückhaltungsgebots gegenüber Gefangenen durch Justizbedienstete, die im Vergleich zur Verletzung der Meldepflicht die schwere Verfehlung darstellt, nach der sich die Bemessung der Disziplinarmaßnahme somit vor allem bestimmt (vgl. BVerwG, Urt. v. 23. Februar 2005 - 1 D 1.04 -, juris Rn. 113; SächsOVG, Urt. v. 7. September 2015 - 6 A 41/14.D -, juris Rn. 61), fehlt in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bisher eine Regeleinstufung.
  • BVerwG, 06.07.1984 - 1 DB 21.84

    Verwirkung - Verzicht - Disziplinärer Verfolgungsanspruch - Ausschluss

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.12.2016 - 6 A 639/15
    Anders als im Strafrecht geht es bei der Disziplinarzumessung nicht um die Vergeltung begangenen Unrechts, sondern darum, ob ein Beamter nach seiner gesamten Persönlichkeit noch im Beamtenverhältnis tragbar ist und falls ja, ob durch eine Disziplinarmaßnahme auf ihn eingewirkt werden muss, um den Eintritt der Untragbarkeit zu verhindern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13. Oktober 2005 - 2 B 19.05 -, juris Rn. 5, und v. 6. Juli 1984 - 1 DB 21.84 -, juris Rn. 6).
  • BVerwG, 13.10.2005 - 2 B 19.05

    Aberkennung des Ruhegehaltes; Verstoß gegen das Verbot der Vorteilsannahme in

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 50.13

    Polizeibeamter; außerdienstliches Dienstvergehen; Vermögensdelikt; disziplinare

  • OVG Sachsen, 20.10.2014 - D 6 B 403/13

    Teilweise Einbehaltung des Ruhegehalts, Einbehaltungssatz, Aberkennung des

  • BVerwG, 29.10.2013 - 1 D 1.12

    Altfall nach der BDO; Polizeihauptkommissar; Bundesgrenzschutz; Bundespolizei;

  • BVerwG, 06.06.2003 - 1 D 30.02

    Bundesbahnobersekretär (Zugbegleiter); Zugriff auf eingezogene Fahrgelder in Höhe

  • BVerfG, 31.03.2008 - 2 BvR 467/08

    Pflicht zur Offenbarung von Straftaten bei Abgabe einer eidesstattlichen

  • BDH, 16.04.1958 - I D 83/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.09.1998 - 4 StR 324/98

    Merkmal des "Anvertrautseins" bei sexuellem Missbrauch von Gefangenen;

  • BVerwG, 01.11.1985 - 1 DB 45.85
  • VGH Hessen, 13.05.2013 - 28 A 488/12

    Pflicht eines Beamten zur Anzeige, ein Dienstvergehen begangen zu haben.; Pflicht

  • BVerwG, 01.08.2013 - 2 B 77.12

    Sachaufklärungspflicht des Gerichts durch erforderliche Beweiserhebung bzgl.

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10

    Außerdienstliche Steuerhinterziehung; Hinterziehungsbetrag in siebenstelliger

  • BGH, 25.02.1999 - 4 StR 23/99

    Sexueller Mißbrauch von Gefangenen; Mißbrauch der Stellung; Liebesbeziehung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.1990 - 2 W 17/89

    Beamter; Auskunftserteilung; Verpflichtung zur Auskunftserteilung;

  • OVG Sachsen, 07.09.2015 - 6 A 41/14

    Lösung von rechtskräftigen Strafurteilen; Urteilsabsprache; Eingehungsbetrug;

  • OVG Sachsen, 12.08.2014 - D 6 B 78/14

    Vorläufige Dienstenthebung, Einbehaltung der Dienstbezüge, Beteiligung der

  • BVerwG, 24.06.2010 - 2 C 15.09

    Disziplinarverfahren; Mangel; Verfahrensfehler; Wesentlichkeit;

  • OVG Sachsen, 03.06.2016 - 6 A 64/15

    Einleitungs- und Ausdehnungsverfügung; Eröffnung des zur Last gelegten

  • OVG Sachsen, 07.02.2020 - 12 A 549/18

    Justizvollzug; Mobiltelefon; Liebesbeziehung; Beschränkung des

    Mit dessen vorsätzlicher Missachtung durch die Beklagte hat sie ebenfalls eine Kernpflicht verletzt (vgl. Senatsurt. v. 12. Februar 2016 - 6 A 392/15.D -, juris Rn. 46; Urt. v. 9. Dezember 2016 - 6 A 639/15.D -, juris Rn. 55; Urt. v. 16. Juni 2017 a. a. O., juris Rn. 33), wobei sie wider eigener Skrupel und den Rat ihrer Freundin gehandelt hat.

    An einer außergewöhnlichen, nicht zu den gewohnten dienstlichen Aufgaben der Beklagten gehörenden Situation fehlt es hier, weil die Beklagte als Justizvollzugsbeamtin in einer Justizvollzugsanstalt für Männer mit Versuchungssituationen immer wieder rechnen musste und von ihr zu erwarten war, dass sie der Versuchung dann widersteht (vgl. Senatsurt. v. 9. Dezember 2016 a. a. O., juris Rn. 59).

  • OVG Sachsen, 16.06.2017 - 6 A 50/17

    Disziplinarmaß bei Verletzung des Zurückhaltungsgebots durch eineinhalbjährige

    Bereits dadurch hat der Beklagte sowohl gegen seine Gehorsamspflicht als auch seine Pflicht zur vollen Hingabe an den Beruf und zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten innerhalb des Dienstes verstoßen (vgl. rechtskräftiges Senatsurt. v. 12. Februar 2016 - 6 A 392/15.D -, juris Rn. 44 bis 49 und nicht rechtskräftiges Senatsurt. v. 9. Dezember 2016 - 6 A 639/15.D -, Rn. 38).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei Justizvollzugsbediensteten, denen die Beaufsichtigung und Betreuung der Gefangenen obliegt, ein Missbrauch ihrer Amtsstellung durch Vornahme sexueller Handlungen nur in Ausnahmefällen zu verneinen; hierzu gehört eine echte Liebesbeziehung zwischen Gefangenen und Betreuungsperson (vgl. BGH, Beschl. v. 25. Februar 1999 - 4 StR 23/99 -, juris Rn. 6, 7; Senatsurt. v. 9. Dezember 2016 a. a. O., Rn. 39).

    44 Bei einer Verletzung des Zurückhaltungsgebots durch eine mehrmonatige - nicht strafbare - Liebesbeziehung eines Justizvollzugsbeamten mit einer Gefangenen geht der Senat davon aus, dass jedenfalls eine Degradierung ernstlich in Betracht zu ziehen ist, wobei auch eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis fallbezogen nach den konkreten Umständen des Dienstvergehens geboten sein kann (vgl. Senatsurt. v. 12. Februar 2016 a. a. O., juris Rn. 55; Senatsurt. v. 9. Dezember 2016 a. a. O., Rn. 55).

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